Ich habe am 06.02. telefonisch gekündigt, am 06.02.2013 ging ein Einschreiben raus,
am 07.02. habe ich per Fax gekündigt.
Das Einschreiben vom 06.02.2013 ist bis heute nicht beim Empfänger angekommen.
Ich habe eine Woche Kündigungsfrist. Ist die Kündigung zum 17.02.2013 wirksam ?
Hallo,
wenn du eine Bestätigung hast, ja.
War es ein Einwurfeinschreiben, oder mit Rückschein?
Jeweils ist ein Code drauf, woran du sehen kannst, wo sich das Schreiben befindet.
Geh mal davon aus, dass es am Montag da sein wird, wobei es aber auch mal fünf Werktage sein können.
Hängt auch teilweise vom Wetter bzw. Strassenverhältnissen ab.
Eine Woche als Kündigungsfrist ist selten, selbst in der Probezeit hat man in der Regel zwei Wochen.
Wenn du als Fax eine Bestätigung hast, dass die Kündigung dort angekommen ist, ist das auch ok.
LG
Hallo, das Fax vom 07.02.2013 müsste rechtskräftig, da schriftlich, sein, also bei 1 Woche Kündigungsfrist ist Kündigung fristgerecht erfolgt.
Alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Iris
Hallo,
grundlegend reicht eine Kündigung per Telefon oder Fax nicht aus, auch nicht zur Fristwahrung. Es ist nur der schriftliche Weg möglich (per Post oder Persönlich (Empfohlen: nur abgeben mit Zeugen)) Siehe § 623 BGB.
Der Versand per Einschreiben ist eine gute Wahl. Haben Sie im Kündigungsschreiben ein Kündigungsdatum angeben oder nur „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?
Die Kündigung hat meines Wissens nach erst Wirksamkeit sobald der Brief dem Arbeitgeber zugestellt wurde. Wenn der Brief also Montag zugestellt werden sollte, dann wäre es der 18.02. (wenn ich mich nicht vertan habe).
Eine Kündigung schickt man per Einschreiben/Rückschein, damit man einen Nachweis über den Zustellungstermin hat. Man kann eine Kündigung jedoch auch mit einem Zeugen persönlich zustellen. Bei einer Kündigungszeit von einer Woche sollte eigentlich auch eine telefonische Kündigung unter Zeugen reichen. Wichtig wäre zu wissen wie der Arbeitsvertrag ausschaut.
Hallo,
im Zweifelsfall haben Sie Ihre Behauptung (sprich Kündigung) zu beweisen.
- haben Sie angerufen (mit wem wann gesprochen sollten Sie wissen)
- Einschreiben (vermutlich ohne Rückschein, aber Sie haben den Einschreibebeleg)
- per Fax (somit können Sie die Übertragung nachweisen).
Jede Handlung für sich kann als Beweis gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo susu988,
nach § 623 BGB ist eine Kündigung nur in schriftlicher Form mit persönlicher Unterschrift wirksam.
Somit ist die telefonische auf jeden Fall unwirksam.
Auch per Fax bzw. E-Mail wäre sie nicht rechtmaßig.
Wenn die Kündigung per Einschreiben nicht nachzuweisen ist, dürfte das Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vogt
Ja, wenn sie in ihrer Kündigung ein Begründung angeben haben und den Zusatz fristlos und Fristgerecht verwendet haben.
Hallo,
wenn du nachweisen kannst, dass du fristgerecht gekündigt hast sollte dies kein Problem darstellen. Du musst nur beweisen, dass die Kündigung auch zugegangen ist.
VG
Milan
Bitte im Arbeitsvertrag nachsehen, ob schriftliche Kündigung zwingend vorgeschrieben ist. Wenn nicht, dann beginnt die Kündigungsfrist mit dem Telefonat. Ansonsten mit dem Eingang der schriftlichen Kündigung.
Hallo,
also soviel ich weis gilt das Datum was auf dem Anschreiben steht, bzw. wenn es hart auf hart kommt der Poststempel. Wenn Sie das Anschreiben per Einschreiben geschickt haben müßten Sie ja einen Beleg haben. Bekommen Sie auch einen Rückschein? Das verspätete Eintreffen liegt ja nicht mehr in Ihrer Macht.
Im weiteren kommt es drauf an was in Ihrem Vertrag steht bzgl. Ihrer Kündigungsfrist. Leider kann ich Ihnen nur wenig Auskunft geben wenn ich den Vertrag nicht vorliegen habe.
Als Tipp: Fragen Sie doch mal bei einer Gewerkschaft nach? Ich denke Anruf genügt. Die geben manchmal auch Nichtmitgliedern Auskunft.
Ich wünsch Ihnen viel Glück für Ihren weiteren Berufsweg.
Viele Grüße
Hallo,
eine Kündigung ist dann wirksam, wenn sie zugestellt wurde. Entweder bestätigt dies der Empfänger, oder der Versender hat einen Beleg bzw. kann glaubhaft machen, dass er gekündigt hat.
Eine Woche Kündigungsfrist? Das ist eigentlich nicht möglich, denn das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass ausschließlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. bzw. dem Ende eines Monats gekündigt werden kann. Eine Ausnahme bildet die Probezeit, hier sind vierzehn Tage einzuhalten.
Schönen Gruß
Holger
Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!
Grüße
Ich bin schon überrascht, daß ein Einschreiben so lange geht. Ich hatte heute morgen die Sendungsverfolgung gemacht und hatte nicht mit gerechnet, daß es noch in der Zustellung ist.
Da hat man arbeitsvertraglich eine Woche Kündigungsfrist (Zeitarbeit) und denkt man hat genügend Zeit und dann ist ein Einschreiben nach 4 TAgen noch nicht beim Empfänger.
Beim Einschreiben habe ich das Problem, daß ich kein Ausdruck habe, sondern lediglich der NAchweis in der Fritzbox daß ich an diesem Tage etwas dem Arbeitgeber gesandt habe.
Sicherheitshalber habe ich heute nochmals die Kündigung per POst weggesandt, da mir der FAhrtweg dorthin zu weit ist.
Es ist schon übel, wenn ein Einschreiben nach 4 Tagen nicht beim Empfänger da ist.
Sollte die Kündigung (wie geschrieben) noch nicht wirksam sein, stelle ich mir die Frage, was ich nun tun kann. Urlaub habe ich keinen, lediglich 20 Überstunden. D.h. wenn Zugang morgen wäre, wann wäre mein letzter ARbeitstag bei einer einwöchigen Kündigungsfrist? Habe ich einen Rechtsanspruch Überstunden am Ende noch abzubummeln?
Muß ich an die 80 km entfernte Zweigstelle der Zeitarbeitsfirma morgen fahren, damit die Kündigung zumindest morgen wirksam wird, falls kein Eingang des Einschreibens erfolgt?
hallo susu
im normalfall reicht eine zustellung in den briefkasten, somit wäre die kündigung zugegangen.
es ist davon auszugehen das ein briefkasten geleert wird. da du aber per einschreiben die kündigung zugestellt hast, reicht dies völlig aus.
es ist nicht von bedeutung wann dein arbeitgeber davon kentniss nimmt.
gruß paule
Guten Tag,
eine Kündigung bedarf der Schriftform. Mail und Fax reichen daher nicht. Das Absenden per Einschreiben reicht auch nicht. Es kommt auf den Zugang an, solange der nicht erfolgt ist, ist die Kündigung nicht wirksam.
Gruß
Martin
Hallo susu988,
das beste ist, wenn Sie morgen mit dem Postbeleg für das Einschreiben zum Arbeitgeber gehen, bestehen Sie darauf, dass nach Ihrer Ansicht das Arbeitsverhältnis gekündigt ist. Weisen Sie auch auf die telefonische und Fax-Kündigung hin. Wenn das nicht hilft, gleich die neue schriftliche Kündigung übergeben. Wann das Arbeitsverhältnis endet ist abhängig von der genauen Formulierung der Kündigungsfrist, „1 Woche“, dann endet sie nach 7 Tagen, „1 Woche zum Wochenende“, dann würde sie erst einige Tage später enden…
Wenn die Überstunden nicht ausbezahlt werden, können sie die auch „abfeiern“.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vogt
müßte ich dann noch am Montag den 18. arbeiten gehen?
Ich habe zwar 20 Plus Stunden doch an diesem Tag beginnt bereits mein Arbeitsverhältnis beim neuen Arbeitgeber.
Eigentlich ja, aber genau kann ich das nicht beantworten. Eventuell müsste der Arbeitsbeginn beim neuen AG verschoben werden.
Eventuell akzeptiert der Arbeitgeber die Kündigung dennoch zum 17., was aber immer von den Leuten abhängt und wie man auseinander geht. Es gibt welche die keine Steine in den Weg legen und welche die da haargenau sind.
Ist es ein Einschreiben mit Rückschein? Dann kann es sein das die Zustellung eventuell erst am Montag für Samstag im Netz ersichtlich ist. Ich hatte zumindest so einen Fall schonmal.