Kürzungen im Betrieb

Der Chef von einem Bekannten hat ein Ultimatum gestellt. Fünf Prozent weniger Lohnzahlung, kein Urlaubsgeld, weniger Urlaub (-5 Tage). Wer nicht unterschreibt, kann aufhören.

Also, meine Frage ist nun, da ich Laie im Arbeitsrecht bin, ob sowas überhaupt dem gesetzlichen Rahmen entspricht. Und wie sind die Handlungsmöglichkeiten?

Hallo (freundliche Anrede)

Wie groß ist denn der Betrieb?

Woe lange arbeitet der Bekannt schon dort?

Gibt es einen BR?

Gruß, (freundliche Verabschiedung)
LeoLo

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Hallo (freundliche Anrede)

Wie groß ist denn der Betrieb?
=> 30 Mitarbeiter

Woe lange arbeitet der Bekannt schon dort?
=> 2 Jahrzehnte

Gibt es einen BR?

de facto schon, aber untätig

Gruß, (freundliche Verabschiedung)
Michael

Hallo Gift…:=)

Also am besten ihm was in die „Fresse hauen“…*grinz*

Na jetzt aber Spaß beiseite…NICHT Unterschreiben und
Änderungskündigung abwarten…

Was ähnliches lief hier in NRW auch voriges Jahr…
Großes „Gejammer“ des „Chefs“ wir müssen alle zusammenhalten und Sparen… und wenn alle auf 20 Prozent ihres Lohnes verzichten geht es ja bald wieder besser…Betriebsrat auch ganz auf der Linie…
und was kam dabei raus???

April 2004 Betrieb in Konkurs…250 Mitarbeiter haben 11 Monate lang für 80 Prozent ihres regulären Lohnes gearbeite und stehen trotzdem auf der Strasse…Ihr „Chef“ sitzt aber schon wieder im gemachten
„Nest“…der ist bei ner anderen Firma der gleichen Branche jetzt stellv.GF…

Frank

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Hallo Frank,

ich liebe doch immer wieder die tendenziösen Artikel zu scheiternden Unternehmen… Da weiß ich doch wieder, warum D ein Unternehmerland ist!

Unternehmerisches Risiko zu tragen ist ein Risiko. Dass sich offensichtlich Angestellte die persönlichen Konsequenzen dieses Risikos nicht vorstellen können, ist mir mittlerweile klar. Dass der ehem. Unternehmer in den meisten Fällen nach einer Insolvenz trotz gutdotierter neuer Stelle nicht im gemachten Nest sitzt, sondern über Jahre oder Jahrzehnte große Teile seines Einkommens zum Tilgen von Schulden einsetzen muss, wird hier gerne außer acht gelassen, denn das würde das Bild vom ausbeuterischen Unternehmer ja nur stören.

Nebenbei: Was ich absolut nicht verstehe, ist die Transusigkeit von Angestellten, die 11 Monate lang auf Teile des Gehaltes verzichten, um dann überrascht festzustellen, dass sie ohne Arbeit dastehen. Wer nach 11 Monaten nicht begriffen hat, wie der Hase läuft und seine Konsequenzen zieht, darf sich danach nicht beschweren…

Zum Fall: In einem drohend insolventen Untenehmen länger als notwendig zu verbleiben, ist schlicht dumm. Drohend insolvent ist es mit Sicherheit, wenn der Unternehmer Gehälter kürzt, da er weiß, dass er danach seine guten Leute los ist und auf den trägen Luschen sitzenbleibt, was sein Unternehmen nicht eben stabilisiert.
Will man nicht zu den überraschten Luschen gehören, heißt es schlicht: Neuen Job suchen und das mit Hochdruck. Alles andere, ob man nun die Gehaltskürzung akzeptiert oder nicht, ob man klagt oder nicht ist in meinen Augen eher zweitrangig.

Grüße
Jürgen

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Hallo

Wie groß ist denn der Betrieb?

=> 30 Mitarbeiter

Wie lange arbeitet der Bekannt schon dort?

=> 2 Jahrzehnte

Gibt es einen BR?

de facto schon, aber untätig

Dann findet das KSchG auch Anwendung und Dein Bekannter muß sich überlegen, ob er darauf eingeht oder nicht. Zumindest kann der AG nicht einfach ihn rausschmeisen, weil er dem Ganzen nicht zustimmt. Der AG könnte natürlich seine Forderungen im Rahmen einer fristgerechten Änderungskündigung auch einseitig versuchen, durchzukriegen. Diese Änderungskündigung kann man dann „ablehnen“ (dann wird das Ganze wie eine „normale“ Kündigung betrachtet, gegen die man binnen 3 Wochen ab Zugang eine Küschutzklage erheben kann) oder „annehmen“ (dann treten die geänderten Arbeitsinhalte nach Ablauf der ordentlichen Küfrist in Kraft) oder „unter Vorbehalt annehmen“ (dann treten die Inhalte in Kraft, aber man läßt sie gleichzeitig auf ihre sozial Wirksamkeit arbeitsgerichtlich überprüfen und der Richter entscheidet dann). Alternativ kann man Ansprüche auch „stunden“ anstatt darauf ganz zu verzichten.

Gruß,
LeoLo

Hallo,
gilt in diesem Laden ein Tarifvertrag? Dann sind Änderungen der Arbeitsbedingungen wie Du sie beschreibst nur mit den Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände oder Arbeitgeber und Gewerkschaften möglich).

Ansonsten gilt der Arbeitsvertrag, der auch nicht so einfach einseitig geändert werden kann. Wie hat Dir LeoLO unten beschrieben.

Erst einmal nicht auf das Angebot des Arbeitgebers eingehen, sich Beistand suchen (Gewerkschaftsmitglied, dann da). Betriebsrat in den A… treten.

Und diesen Satz merken:„Lohnverzicht und Verzicht auf soziale Leistungen hat in diesem Land noch kein Unternehmen, oder Arbeitsplatz gerettet.“ Alle anderen Versprechungen von Arbeitgebern sind schlichtweg falsch.

Grüße Michael

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Hallo Frank,

Hallo,

ich liebe doch immer wieder die tendenziösen Artikel zu
scheiternden Unternehmen… Da weiß ich doch wieder, warum D
ein Unternehmerland ist!

Vielleicht solltest Du Deinen Beitrag mal im Hinblick auf „tendenziösen Artikel“ überprüfen.

Unternehmerisches Risiko zu tragen ist ein Risiko. Dass sich
offensichtlich Angestellte die persönlichen Konsequenzen
dieses Risikos nicht vorstellen können, ist mir mittlerweile
klar. Dass der ehem. Unternehmer in den meisten Fällen nach
einer Insolvenz trotz gutdotierter neuer Stelle nicht im
gemachten Nest sitzt, sondern über Jahre oder Jahrzehnte große
Teile seines Einkommens zum Tilgen von Schulden einsetzen
muss, wird hier gerne außer acht gelassen, denn das würde das
Bild vom ausbeuterischen Unternehmer ja nur stören.

Mir kommen die Tränen.
Der Unternehmer haftet nur mit seinem Vermögen wenn er eine Personengesellschaft gegründet hat. Allerdings wird heutzutage nahezu jedes popelige Unternehmen als GmbH gründet. Dann setzt der Gesellschafter 25000 Euro Stammkapital ein mit der er haftet. Mit seinem persönlichem Vermögen haftet er nicht mehr.

Nebenbei: Was ich absolut nicht verstehe, ist die
Transusigkeit von Angestellten, die 11 Monate lang auf Teile
des Gehaltes verzichten, um dann überrascht festzustellen,
dass sie ohne Arbeit dastehen. Wer nach 11 Monaten nicht
begriffen hat, wie der Hase läuft und seine Konsequenzen
zieht,

Welche Konsequenzen denn? Sich bei 6,5 Millionen Arbeitlosen hinten anstellen? Kannst Du Dir eigentlich vorstellen welche gut Ausgebildeten Personengruppen mitlerweile Arbeitslos sind und keinen Job mehr bekommen

darf sich danach nicht beschweren…

Warum gehst Du von Transusigkeit aus? Kannst Du Dir eigentlich vorstellen, dass man sich monatelang bewerben kann und trotzdem keinen Job kriegt?

Zum Fall: In einem drohend insolventen Untenehmen länger als
notwendig zu verbleiben, ist schlicht dumm. Drohend insolvent
ist es mit Sicherheit, wenn der Unternehmer Gehälter kürzt, da
er weiß, dass er danach seine guten Leute los ist und auf den
trägen Luschen sitzenbleibt, was sein Unternehmen nicht eben
stabilisiert.
Will man nicht zu den überraschten Luschen gehören, heißt es
schlicht: Neuen Job suchen und das mit Hochdruck.

Tolles Weltbild!
Arbeitnehmer die keinen neuen Job bekommen weil sie zu alt, nicht die richtige Ausbildung haben, möglicherweise sogar keine Ausbildung haben, schwerbehindert, möglicherweise sogar bettriebtreu sind,usw., sind Luschen. Alle die Glück hatten einen neuen Job zu bekommen, sind es nicht.

Alles

andere, ob man nun die Gehaltskürzung akzeptiert oder nicht,
ob man klagt oder nicht ist in meinen Augen eher zweitrangig.

Alles andere, ob man Gehaltkürzungen akzeptiert oder nicht, ob man klagt oder nicht, ist wichtig. Davon kann die wirtschaftliche Existens abhängen.

Grüße
Jürgen

Grüße Michael

Ganz nett, aber falsch!
Hi!

Zwei Dinge: Warum direkt ablehnen und ohne irgendwas mit einer Kündigung dastehen?
Wäre eine Annahme unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung nicht zigtausendmal sinnvoller?

Im ersten Fall steht der Arebitnehmer schlimmstenfalls auf der Straße!
Im Zweiten hat er schlimmstenfalls den Job zu schlechteren Bedingungen…

Und diesen Satz merken:„Lohnverzicht und Verzicht auf soziale
Leistungen hat in diesem Land noch kein Unternehmen, oder
Arbeitsplatz gerettet.“ Alle anderen Versprechungen von
Arbeitgebern sind schlichtweg falsch.

Nur 2 Beispiele:

So ungefähr um 1993 haben alle Mitarbeiter der Deutschen Steinkohle AG für zwei Jahre auf 6 % ihrer Bezüge verzichtet. Bislang gab es noch keine betriebsbedingte Kündigung dort!

Opel in Bochum ging mehrfach einen ähnlichen Weg!

Nix für ungut

LG
Guido

Hallo,

Hi!

Zwei Dinge: Warum direkt ablehnen und ohne irgendwas mit einer
Kündigung dastehen?
Wäre eine Annahme unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung
nicht zigtausendmal sinnvoller?

Was willst Du nach dieser Annahme den rechtlich prüfen lassen? Du hast der Änderung Deines Arbeitsvertrages zugestimmt.

Im ersten Fall steht der Arebitnehmer schlimmstenfalls auf der
Straße!
Im Zweiten hat er schlimmstenfalls den Job zu schlechteren
Bedingungen…

Warum? Welche Kündigungsgründe sollte der Arbeitgeber denn haben? Zu betriebsbedingten Kündigungen gehört weit mehr wie der Satz „Unterschreib Deine Gehaltskürzung oder Du fliegst.“

Und diesen Satz merken:„Lohnverzicht und Verzicht auf soziale
Leistungen hat in diesem Land noch kein Unternehmen, oder
Arbeitsplatz gerettet.“ Alle anderen Versprechungen von
Arbeitgebern sind schlichtweg falsch.

Nur 2 Beispiele:

So ungefähr um 1993 haben alle Mitarbeiter der Deutschen
Steinkohle AG für zwei Jahre auf 6 % ihrer Bezüge verzichtet.
Bislang gab es noch keine betriebsbedingte Kündigung dort!

Schon mal den Arbeitsplatzabbau in der Steinkohle beobachtet? Das es keine betriebsbedingten Kündigungen gegeben hat bedeutet doch nicht das die Arbeitsplätze erhalten werden. Und das die deutsche Steinkohle gerettet ist willst Du doch nicht behaupten.

Opel in Bochum ging mehrfach einen ähnlichen Weg!

Und hat mehrfach die Arbeitsplätze auf andere Weise abgebaut. Und der Standort Bochum steht immer wieder in der Diskussion wenn es um weiter Kürzungen geht.

Nix für ungut

Ebenso

LG
Guido

Grüße Michael

Fehlendes Wissen!
Hi!

Was willst Du nach dieser Annahme den rechtlich prüfen lassen?
Du hast der Änderung Deines Arbeitsvertrages zugestimmt.

Das ist schlicht Unsinn! Wenn ich die Änderungskündigung (um eine solche handelt es sich hier wohl) mit dem Zusatz „unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung“ unterschreibe, dann habe ich diesen Job erst mal sicher!

Die Möglichkeit der Feststellungsklage geht mir aber nicht verloren! Und sollte das Gericht der Kündigung zustimmen, habe wenigstens den Spatz in der Hand!

Warum? Welche Kündigungsgründe sollte der Arbeitgeber denn
haben? Zu betriebsbedingten Kündigungen gehört weit mehr wie
der Satz „Unterschreib Deine Gehaltskürzung oder Du fliegst.“

Ich konnte ja nicht wissen, dass Du den Sachverhalt derart gut kennst, dass Du kategorisch die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung ausschließen kannst! Ich kann das auf Grund der vorliegenden Infos nicht…

Schon mal den Arbeitsplatzabbau in der Steinkohle beobachtet?

Habe ich! Nicht erst seit 1993, sondern schon seit 1985 (als ich eben dort angefangen habe)…

Das es keine betriebsbedingten Kündigungen gegeben hat
bedeutet doch nicht das die Arbeitsplätze erhalten werden.

Habe ich nicht behauptet! Aber die Entlassungen in den freien Markt blieben bislang aus! Und eine Distanz von dieser Dauer ist schon mehr als die Lebensdauer vieler Mittelständler!

Und
das die deutsche Steinkohle gerettet ist willst Du doch nicht
behaupten.

Natürlich nicht! Aber jeder Beschäftigte dort weiß seit gut 2 Jahrzehnten, dass es zu Ende geht! Und wenn die 6 % de facto betriebsbedingte Kündigungen verhindern konnten, dann hatte diese Maßnahme ihre Berechtigung! Ich meine: 11 Jahre (bis jetzt) länger Arbeit zu haben oder nicht kann für nicht wenige Menschen durchaus eine Rettung bedeuten…

Und hat mehrfach die Arbeitsplätze auf andere Weise abgebaut.
Und der Standort Bochum steht immer wieder in der Diskussion
wenn es um weiter Kürzungen geht.

Es geht doch irgendwo um das beliebte Thema Personalfreisetzung. Keinem Beschäftigten wird vorgeschrieben, im Bergbau oder bei Opel zu arbeiten! Aber ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, sich ohne Druck anders zu orientieren! Im Bergbau wird Dir sogar die Umschulung finanziert und ein befristeter Lohnschutz gewährt!

Dass es nur mit Hilfe der Mitarbeiter geht, kann ich nur aus dem Bergbau behaupten, da ich die Zahlen (zumindest bis vor 4 Jahren) sehr genau kenne!

Aber hier wird es jetzt off topic…

LG
Guido

Hallo

Mir kommen die Tränen.
Der Unternehmer haftet nur mit seinem Vermögen wenn er eine
Personengesellschaft gegründet hat.

Ach, wenn die Welt so einfach wäre, wie Du sie kennst…

Allerdings wird heutzutage
nahezu jedes popelige Unternehmen als GmbH gründet. Dann setzt
der Gesellschafter 25000 Euro Stammkapital ein mit der er
haftet.

Oh toll, sag mir mal, wo Du wohnst! Wo ist dieses Wunderland, wo jeder Firmengründer und -inhaber 25.000€ auf der Latte zum verjuckeln hat?

Mit seinem persönlichem Vermögen haftet er nicht mehr.

Ach, wenn die Welt so einfach wäre, wie Du sie kennst…

Gruß,
LeoLo

Hallo Michael,

ich habe jetzt mehrere Deiner Artikel gelesen und mir liegt einfach nur eine Frage auf der Zunge:

Wenn das Unternehmerleben tatsächlich so ein Zuckerschlecken ist, wie Du es beschreibst, warum sind dann in Deutschland so viele Menschen Arbeitnehmer (einschließlich höchstwahrscheinlich Dir selbst) ?

Ich denke, dass alleine der Mut, sich selbstständig zu machen, schon Applaus verdient !

Grüsse

Sven

Hallo,

mal ein paar Daten…:

30.06.85 Bergbau 175.284 Mitarbeiter

30.06.95 Bergbau 121.483 Mitarbeiter

30.06.98 Bergbau 103.796 Mitarbeiter

30.06.03 Bergbau 51 177 Mitarbeiter

(alle Daten nur auf NRW bezogen und die Braun-und Steinkohlenreviere hier)

Wie aus den oben genannten Zahlen deutlich wird (alle die hier in NRW wohnen,wissen dat ja aus eigener Erfahrung…) ist auch auch im Bergbau ein massiver Arbeitsplatzabbau zu Gange…nur das der hier
„sozialverträglicher“ abgewickelt wird…welcher Politiker würde es sich auch shcon mit mehr als 100.000 Wählern „verscherzen“???..

Die RAG und Rheinbraun (bzw. ihre jetzigen Gesellschaften) kann mann doch nicht mit einer normalen Firma mit 10 bis 500 MA vergleichen…
Der Bergbau gehörte für fast 50 Jahre in der Bundesrepublik neben Bahn,Post und Bundeswehr zu den Betrieben mit den meisten Arbeitnehmern…da kamen nur noch einige wenige Großkonzerne dran…

Von daher sieht es da doch ganz anders aus,wenn der Gesamt-BR so eine Vereinbarung abschließt,da kannst du dich doch darauf verlassen…

Aber in Deutschland sind nun einmal Firmen in der Größenordnung von 10 bis 500 Ma die Regel (rund 80 % aller Arbeitnehmer arbeiten in solchen…

Frank

Hi!

Wie aus den oben genannten Zahlen deutlich wird (alle die hier
in NRW wohnen,wissen dat ja aus eigener Erfahrung…) ist
auch auch im Bergbau ein massiver Arbeitsplatzabbau zu
Gange…nur das der hier
„sozialverträglicher“ abgewickelt wird…welcher Politiker
würde es sich auch shcon mit mehr als 100.000 Wählern
„verscherzen“???..

Es ist keine politische Entscheidung, sondern eine Konzernentscheidung!

Schau Dir unsere Automobilindustrie, den ThyssenKrupp-Konzern oder auch bzw. vor allem Siemens (kaum zu glauben, dass von denen mal die unglaublichsten Personalpolitiken im postiven Sinne erfunden wurden) an…

Die RAG und Rheinbraun (bzw. ihre jetzigen Gesellschaften)
kann mann doch nicht mit einer normalen Firma mit 10 bis 500
MA vergleichen…

Tue ich auch nicht (siehe oben)! Aber es wurde eine pauschale Behauptung aufgestellt, die derart pauschal nur eins ist: Billig polemisch!

Der Bergbau gehörte für fast 50 Jahre in der Bundesrepublik
neben Bahn,Post und Bundeswehr zu den Betrieben mit den
meisten Arbeitnehmern…da kamen nur noch einige wenige
Großkonzerne dran…

Wie die von mir genannten?

Wie gesagt: Hier wird es off topic!

Liebe Grüße
guido

Hallo,

wie Du bereits einige Mails vorher bemerkt hast, war ich schon vor einigen Jahren mal in diesem Forum. Um ganz ehrlich zu sein, hat mir Dein damaliger Stil besser gefallen. Meiner Meinung nach hast Du Dich einem anderen User hier im Forum angeglichen. Aus diesem Grund ist dies auch das letzte mal das ich Dir überhaupt antworte. Du kannst also alle Deine Theorien unwidersprochen mailen.

Jetzt zu Deiner Behauptung des fehlenden Wissens. Ich weiss selbstverständlich, das Änderungen des Arbeitsvertrages einer Änderungskündigung bedürfen. Weiterhin bedürfen Kündigungen der Schriftform. Diese Schriftform hat nicht vorgelegen, jedenfalls wurde davon nicht berichtet. Also bin ich davon ausgegangen, dass hier das gleiche geschieht wie in allen anderen 30 Mann/Frau KLitschen. Der Chef ist auf die Leute zugeangen und hat gesagt:„Ich muss eineige Dinge kürzen, wer nicht midtmacht fliegt.“ Warum soll ich auf eine derartige Drohung, die auch in der genannten Konsequenz vollkommen Gesetzeswidrig ist, antworten:„Nur unter Vorbehalt einer gerichtlichen Prüfung.“ In einem derartigem Fall gebe ich die Antwort nein.

Das Du anderer Meinung bist ist ok. Ich weiss es und Du kannst Dir Deine Antwort sparen.

Weiterhin bin ich der Meinung: „Verzicht auf Lohn oder soziale Leistungen hat in diesem Land noch kein Arbeitsplatz erhalten, oder einen Betrieb gerettet.“

Auch da akzeptiere ich das Du anderer Meinung bist, wenn Deine Beispiele auch humpeln und dann noch in die verkehrte Richtung.

Grüße Michael

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Blödes Missverständnis!
Hi nochmal (nicht per Mail, sondern hier)

Um ganz ehrlich zu
sein, hat mir Dein damaliger Stil besser gefallen.

Das mag daran liegen, dass mich Gewerkschaften in den letzten Jahren persönlich sehr im Stich gelassen haben und meine Einstellung sich etwas geändert hat.

Meiner
Meinung nach hast Du Dich einem anderen User hier im Forum
angeglichen.

Jeder hat das Recht auf seine Meinung. Wobei mich interessieren würde, wen Du meinst!

Jetzt zu Deiner Behauptung des fehlenden Wissens.

Ja - und hier gibt es wohl ein gemeines Missverständnis!
Das fehlende Wissen bezog sich auf meine Person! Ich weiß zu wenig über das Problem und die Umstände beim Fragesteller, als pauschale Aussagen treffen zu können!
Wenn es falsch rüberkam (und wenn ich das nochmal lese, kann es nur falsch rüberkommen) : Sorry!

Ich weiss
selbstverständlich, das Änderungen des Arbeitsvertrages einer
Änderungskündigung bedürfen. Weiterhin bedürfen Kündigungen
der Schriftform. Diese Schriftform hat nicht vorgelegen,
jedenfalls wurde davon nicht berichtet.

Eben! Es wurde nicht berichtet! Aber deshalb kann man es doch nicht ausschließen!

Also bin ich davon
ausgegangen, dass hier das gleiche geschieht wie in allen
anderen 30 Mann/Frau KLitschen.

Das finde ich so schade! Du polemisierst! Ich kenne genug 30-Mann-Klitschen (habe 2 Jahre lang keine anderen betreut), die sehr genau wissen, was sie tun!

Der Chef ist auf die Leute
zugeangen und hat gesagt:„Ich muss eineige Dinge kürzen, wer
nicht midtmacht fliegt.“ Warum soll ich auf eine derartige
Drohung, die auch in der genannten Konsequenz vollkommen
Gesetzeswidrig ist, antworten:„Nur unter Vorbehalt einer
gerichtlichen Prüfung.“ In einem derartigem Fall gebe ich die
Antwort nein.

OK - wenn alles mündlich ablief, gebe ich Dir ja 100%ig Recht! Aber für den Fall, dass es eben doch schriftlich und „korrekt“ ablief (und einfach nicht geschrieben wurde - es wurde ja aber auch nicht das Gegenteil geschrieben), ist das ein sehr schlechter Tipp!

Das Du anderer Meinung bist ist ok. Ich weiss es und Du kannst
Dir Deine Antwort sparen.

  1. Hier geht es nicht um Meinungen, sondern konkret um einen Rat!

  2. Es ist ein Diskussionsforum, und ich finde es schwach, wenn man bei einer Diskussion nur sich selbst oder seine eigene Meinung hören (oder lesen) mag und noch nicht einmal den Versuch macht, den Tellerrandblick zu erweitern!

Auch da akzeptiere ich das Du anderer Meinung bist, wenn Deine
Beispiele auch humpeln und dann noch in die verkehrte
Richtung.

Du hast gesagt:
Lohnverzicht und Verzicht auf soziale Leistungen hat in diesem Land noch kein Unternehmen, oder Arbeitsplatz gerettet." Alle anderen Versprechungen von Arbeitgebern sind schlichtweg falsch

Auch hier ging es nicht um eine Meinung, sondern um eine pauschale Behauptung, die in dieser Form falsch ist!

Erzähle meinem Schwager (Schlosser unter Tage, der im nächsten Jahr in den Ruhestand geht), dass meine Beispiele in die falsche Richtung humpeln! Er hat seinen Arbeitsplatz bis zur Rente gesichert, statt damals mit über 40 arbeitslos zu werden…

Ich weiß, dass Du nicht antworten willst - jeder, wie er mag! Aber ich werde auf öffentlich angesprochene Dinge öffentlich reagieren, solange es noch halbwegs on topic ist, und wie hier unter Umständen (die weder Du noch ich genau kennen) zu einer schweren falschen Entscheidung führen können!

Liebe Grüße
Guido

Hallo,

ich kann mich nicht erinnern geschrieben zu haben das das Unternehmerleben ein Zuckerschlecken ist. Ich habe lediglich die meiner Meinung vollkommen überzogenen Behauptungen der vorangegangenen Mails geradegerückt.

Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und diesen Satz merken:„Lohnverzicht und Verzicht auf soziale
Leistungen hat in diesem Land noch kein Unternehmen, oder
Arbeitsplatz gerettet.“ Alle anderen Versprechungen von
Arbeitgebern sind schlichtweg falsch.

Harz!!!
5000 für 5000
28,8 Stunden…

Da wurden jede Menge Arbeitsplätze gerettet… und jeder müsste dieses Beispiel kennen!