Kunde aus Drittland, Versand in EU

Hallo,

habe folgende Frage. Kunde aus Drittland bestellt Ware. Ware soll in EU-Staat geliefert werden um dann per Container weiter ins Drittland befördert zu werden.

Wir sollen nun:

a) ins EU-Ausland liefern (kein Problem)
b) die Exportformalitäten erledigen

Wie erfasse ich diesen Vorgang korrekt in IAA +?
Die Exportunterlagen (Handelsrechnung, ABD, Ursprungszeugnisse usw) werden dann durch uns mit der Ware ins innergemeinschaftliche Land gebracht und dort " in die Verantwortung des Kunden übergeben". Wir liefern also FCA „benannter Ort“.

Muss ich in der Ausfuhranmeldung weitere Punkte beachten? Wie wäre der „mustergültige Weg“?

Vielen Dank

Hallo,
sobald Sie in das erste EU Land geliefert haben ist es den Kunden seine sache. Ab da unterliegt es dem Kunden die Abwicklung weiter auszuführen! Für mich hört sich das wie ein Preller Geschäft an.
MfG

FCA ist free on carrier, wie FOB nur Luftfracht.

Bist du Ausführer oder der Kunde. Unterschied zu Versender. Lass das durch Spediteur machen, erspart den Weg und die Unsicherheit. Bin selbst sehr unzufrieden mit der IAA+. Sehr aufwendig bei vielen Positionen und unübersichtlich. Naja die guten alten Zeiten. Gruß Stephan

Hallo,

Wichtig: dein zuständigen Zollamt
Fragen!
Lg amigo

Moin, moin -
so ganz habe ich die Frage nicht verstanden => Entweder man liefert für einen Nicht-EU-Kunden an einen beliebigen Ort in Europa, dann ist das KEIN Exportvorgang (selbst dann nicht, wenn ich den Kunden durch Mitlieferung von Ursprungszeugnissen etc. in die Lage versetze, danach selbst zu exportieren).

Oder man verkauft als Export mit Ziel „Ware verläßt die EU“ und tritt damit selbst als Exporteur auf.
Wenn das ein einmaliger Vorgang ist, würde ich eine Speditionsagentur beauftragen mit der Abwicklung der Formalitäten. Risiko ist nämlich, dass der Käufer der Ware zwar eine Lieferanschrift im EU-Gebiet hat, aber selbst vermutlich nicht mit EU-SteuerID kauft und damit (egal, wohin die Ware als Zwischenstation geliefert wird) der Exporteur für die formell korrekte Abwicklung (inkl. des Mehrwertsteuer-Risikos) die Haftung hat.
Konkret kostet die Zollabwicklung inkl. aller Papiere und Deklaration (wertunabhängig!) meist unter 50 Euro, dafür lohnt es sich nicht, sich durch den Papierkram zu kämpfen. Bei mir zB sind die Schlüsselzahlen so pervers differenziert (Abzugshauben unter 90 cm, über 90 cm bis 121 cm usw.), dass ich die Software „kaufen“ müsste, mit der man Produkt zu Schlüsselzahl umsetzen kann. Lohnt nicht.
„Innerhalb der EU die Ware die Verantwortung des Kunden übergeben“ ist nett formuliert, kommt aber rechtlich aufs gleiche raus wie der Direktkauf eines Nicht-EUlers ab Werk => zahlt er die MWSt und holt sie sich zurück, wenn die Ware dann tatsächlich die EU verläßt, ist das SEIN Bier. Macht man aber eine Export-Invoice OHNE MWSt, läuft man ewig den Grenzdokumenten hinterher, um aus dem Obligo rauszukommen (der Exporteur ist für den Warenausgang auch verantwortlich!). Und wenn zB im Zielland die Ware angehalten wird, weil ein Ursprungszeugnis reklamiert wird vom dortigen Zoll, ist es rechtlich äußerst strittig, wer für die Kosten aufkommt.

Die Russen formen solche Konstrukte SEHR gerne (Käufer sitzt in einem Staat der USA und kauft hier Ware, die nach Litauen geliefert werden soll …) und darauf lasse ich mich NICHT ein. Ich verkaufe entweder als Export und wickle über Zollagent oder komplett über DHL bis Zielland ab oder verkaufe brutto inkl. MWSt an Nicht-EU-Firma ab Werk oder „frei Lieferanschrift EU“ und überlasse den Export dem Käufer.
Gruss aus Köln
Hans Jacobsen

Alle Angaben ohne Gewähr, da ich zum Einen so einen Fall noch nie hatte und allgmein immer den direkten Weg zum Kunden aufgezeichnet habe, sei es über IAA+ (drittland) oder per Umsatzsteuer-Identnummer direkt in das EU-Land per Prüfung über Saarlouis. Lass mir dazu immer die kompletten Unterlagen vom Käufer geben. DerKunde hat meiner Meinung nach sich ab dem EU-Ausland um den Transport/Versand in das Drittland zu bemühen, wie sie schon schrieben.

Da ich im Autohandel beschäftigt bin, weis ich jetzt nicht wie das mit anderen Waren ist.

Ich nehme an, dass Sie das EU-Land dann als Zwischenstation im IAA+ angeben müssen.

Ich an Ihrer Stelle würde den Fall dem Zoll schildern, in diesem Fall, den Spezialisten für IAA+.

Hallo,
wenn Kunde im Drittland Rechnungsempfänger ist und Lieferbedingung z.B. FCA sagen wir mal Rotterdam (vermutlich Kundenspediteur?), ist es für Dich eine ganz normale Drittlands-Lieferung, d.h. auch die Zollpapiere werden auf den Endempfänger ausgestellt. Handelsrechnung und Ursprungszeugnis würde ich auf keinen Fall im Original mit der Ware mitgeben, lieber später direkt per Kurier an den Endempfänger schicken, denn wenn die auf dem Versandweg verlorengehen, hast Du ein Problem.
Sonst sehe ich keine Schwierigkeiten. Kannst Dich aber gerne nochmal bei mir melden, wenn es konkrete Fragen gibt.
Gruß Dagmar

Hallo,

bitte hier bekommen Sie alle Hinweise: http://www.auwi-bayern.de/awp/inhalte/weitereNavigat…

MfG
A.Kontrym

richtig, Frei Frachtführer „benannter Ort“

http://www.icc-deutschland.de/icc-regeln-und-richtli…
Benannter Ort ist in diesem Fall das EU - Ausland.

FCA ist free on carrier, wie FOB nur Luftfracht.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Eine Frage drängt sich mir noch auf. Wir beginnen den Export mit einem Straßentransport. Dies müssen wir dann ja in IAA+ auch so hinterlegen. Muss ich denn den Container / das Containerschiff denn auch als Transportmittel hinterlegen? Denn diese Informationen habe ich (bisher) nicht.

Urpsprungszeugnis und alle anderen Zertifikate usw. versenden wir nahezu ausschließlich nach dem Transport.

Hallo, vielen Dank für die Sammlung. Zum Nachschlagen sicher eine sehr gute Sache.

Das werde ich wohl auch machen, ein Anruf beim HZA schadet ja nicht. Denke auch dass ich das EU-Land in die Anmeldung einbauen muss. Mindestens ja in der Anmeldung bei der Auswahl der Route.

Besten Dank

Für Dich ist es erstmal ein Straßentransport, wenn Du mehr nicht weißt nur Straßentransport eintragen. Für den Weitertransport bist Du nicht zuständig und verantwortlich. Je mehr Infos Du hast, umso mehr Infos kannst und solltest Du natürlich eintragen, z.B. die Ausgangszollstelle. Wenn Du z.B. FCA Rotterdam lieferst und weißt daß es von dort aus mit dem Schiff weitergeht, solltest Du als Ausgangszollstelle Rotterdam (NL000396) und als Transportmittel am Grenzübergang Schiff (3) eintragen. Auf keinen Fall Container eintragen, das macht alles nur kompliziert, weil Du dann noch die Container-Nummer usw. eintragen mußt und das weißt Du ja im Vorfeld nicht. Du brauchst schließlich auch den Ausgangsvermerk…
Gruß Dagmar

Hallo,

wenn ich deine Frage richtig verstanden habe kommt eine Ware aus einem Nicht EU Land in die EU und soll gleich an einen Kunden in einem Nicht EU Land weiterverkauft werden. Dann musst du das im Transit abwickeln. Das bedeutet: Bei Ankunft wird die Ware nicht verzollt sondern im Verfahren Vorrübergehende verwahrung unverzollt zwischengelagert. Das geht max. 20 Tage. Innerhalb der Zeit sollte der Kunde die Ware abholen. Die Lieferung erfolgt dann unverzollt mit (je nach Bestimmungsland) NCTS T 1 oder Carnet TIR. Vorteil der Lösung ist, dass du dann in Deutschland keinerlei Zoll/MWST zahlst. Die Transitabwicklung kann ein int. Spediteutr/Zollagent für dich erl.

Hinweis. du hast dann ein meldepflichtiges Transsitgeschäft, für das du einen sogenannte Transitzahlungsmeldung abgeben musst. Siehe Link:
http://www.bundesbank.de/download/statistik/stat_son…
Seite 116 ff

LG

Hallo Android,

so ganz habe ich deine Frage nicht verstanden.
Warum der Umweg über ein EU Land? So wie ich dich verstanden habe geht es Drittland -> EU -> Drittland?

Soll die nur das Herkunftsland verschleiert werden, oder erhält die Ware hier noch eine Weiterverarbeitung?

mfg
coolbay

Hallo zurück,

Nein, unsere Ware reicht nicht aus um den Container zu füllen, vermutlich wird der Kunde noch weitere Waren dort sammeln um den Container auszulasten.
Eine Weiterverarbeitung findet nicht statt.

Gruß Android

Hallo,

Nein, die Ware wird hier von uns produziert und dann zum Frachtführer des Kunden in ein EU-Land gebracht. Von dort aus geht es dann ins Bestimmungsland (Drittland). Wir sollen nun die Zollanmeldung übernehmen und die Ware zum Frachtführer liefern.

Gruß Android

Grundsätzlich würde ich die Ware in dem Fall nur FOB anbieten und der Spedition des Kunden die Frachtpapiere übergeben. Ab dem Zeitpunkt der Abholung geht das Risiko der Lieferung von euerer Firma an den Kunden über. (Phasenübergang) Ihr hab ja keinen Einfluß mehr, ob sich die andere Ware mit euerer Ware verträgt. Bsp. Rohe Eier und Stahlbleche obendrauf.

Immer so wenig eigens Risiko wie möglich, vor allem wenn man es nicht beeinflussen kann.

Hallo,

wichtig ist, dass Rechnungs- und Versandanschrift Endempfänger der Ware (das sits nicht der Zwischenspediteur sondern der tatsächliche Warenempfänger imn Drittland) außerhalb der EU liegen. Dann bist du der Ausführer, beantragst über IAA + das ABD und bekommst ganz normal über das ABD den Ausfuhrnachweis.

Kleiner Sicherheitstipp bei Osteuropa:

Selbstabholung/FCA ist gefährlich wenn die Kunden dort wie leider manchmal üblich Ihrer Staat bescheißen. (Anzeichen sind rechnung an Offsohorefirma, Besteller/Rechnungsempänger unterschiedlich, wechselnde Kundennamen) Wenn beim Zoll mit dem ABD was schiefgeht, rennst du dem steuerlichen Ausfuhrnachweis hinterher. Sicherer wäre dann Rechnung + MWST und diese ersteatten, wenn der Ausfuhrnachweis eingeht. Oder du lieferst mit EU Spedition CPT Drittland, damit du immer eine Spediteursbescheinigung bekommst.

Hinweis: Bei Sodnerkonstruktionen insbesondere Rechnung an Offshorefirma rate ich dringend das Geschäft zu lassen oder auf Rechnung/Lieferung an den tatsächlichen Kunden umzustellen.

LG

Hallo,
Zoll und zuständige Handelskmmer fragen.

Grüße ,
Waldemar J. Dronjuk