Kündigung rechtlich korrekt?

Hallo, liebe w-w-w-Gemeinde.

Eine rein theoretische Frage.
Eine Angestellte im IT-Bereich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, der dann später durch einen Nachtrag entfristet wurde. Unter anderem gibt es darin einen Punkt der lautet:
„Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.“
Nun will der Arbeitgeber der Angestellten zum 30.09. kündigen und hat dies vorab mündlich angekündigt, die Schriftform der Kündigung wird noch folgen. Als Begründung wurde angegeben, dass ihre Arbeitsleistungen nicht den erwarteten entsprechen würde und dies auch für die Zukunft nicht absehbar sei. (Auf persönlich-menschlicher Ebene gab es nie Probleme.)
Ist diese Kündigung rechtlich korrekt oder gibt es für sie eine reale Chance diese anzufechten, um zum Beispiel eine Abfindung zu erreichen?

Vielen Dank für fachkundige Antworten.
N°1

Hallo N_1_879b50!

Es kommt darauf an.

Man müsste wissen, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt (Kleinbetriebe mit - etwas vereinfacht - weniger als 10 Mitarbeitern fallen da raus) und ob es einen Betriebsrat gibt.

Falls das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, wird wahrscheinlich nicht viel zu machen sein.

Schöne Grüße!

Falls es ein größerer Betrieb ist, wie schon @anon50614561 schrieb, gibt es Chancen:

Beatrix

Das glaube ich aber in dem Fall nicht!

  1. befristet einstellen - entfristen - kündigen [wir wissen nichts, was zwischendurch passiert ist] klingt ein wenig nach der Ein-Mann-Bude…
  2. eine Kündigung Arbeitgeberseitig vorab mündlich ankündigen und so angreifbar begründen ist ebenfalls eher die laienhafte Vorgehensweise
    Aber vielleicht äußert sich da der/die/das Fragestellende nochmal…

Ja, das tue ich hiermit.
Es ist eine 70-Mann/Frau-Bude.

‚Zwischendurch‘ ist nichts passiert – das menschlich-persönliche Verhältnis zu allen (Kollegen, Vorgesetzten) war immer hervorragend. Es wurde nur hin und wieder angedeutet, dass diejenige sich steigern müsse in der Arbeitsleistung bzw. Produktivität, weil die Arbeitnehmerin im fachlichen Wissen etwas hinterherhinkt.

Vielen Dank, das tun leider die wenigsten :smile:

Also gar nicht mal soooo klein - da haben wir doch prinzipiell schon nen Personaler, der/die/das weiss was er/sie/es tut…

Sind diese Andeutungen in irgendeiner Form dokumentiert? Mitarbeitergespräche sind da gern genommene Gelegenheiten? Gar ne Abmahnung? Irgendwas „offizielles“ per Mail? Gerne auch als „Unterstützung“ („machen Sie doch mal Kurs x / gucken Sie mal wie der Meier das macht“) verpackt…

*wink*
Jana

Ja, Mitarbeitergespräche wurden dokumentiert. Es gab keine Abmahnung, keine „Unterstützung“.

winkzurück

Hi!

Rein aus Interesse: Ist es in Deutschland wirklich so schwierig, jemanden „ordentlich“ zu kündigen?
Oder verstehe ich hier etwas falsch?

In Österreich gibt es ganz einfach die „betriebsbedingte“ Kündigung (die so ziemlich alles umfasst), die unter Einhaltung der Kündigungsfrist (je länger im Betrieb umso länger diese Frist) „ausgesprochen“ werden kann, die auch keine Begründung benötigt.

Grüße,
Tomh

Das ist fein. Und stand da auch drin, dass man a) mit den Leistungen des Mitarbeiters nicht zufrieden ist und b) ob irgendwelche Abhilfemaßnahmen vereinbart wurden?

Betriebsbedingt schon - wenn keine Aufträge da sind oder Abteilungen geschlossen werden oder so.
Es muss halt ein Grund angegeben werden, wenn der Beschäftigte länger als 6 Monate angestellt ist und mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb sind.
Es gilt dann generell das Kündigungsschutzgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/

Beatrix

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Hier handelt es sich nicht um eine betriebsbedingte Kündigung, sondern um eine personenbedingte Kündigung. Die ist mit Fug und Recht nicht so einfach, denn eine angebliche in der Person liegende fehlende Eignung hätte wohl schon in der Probezeit auffallen müssen. Somit erscheint eine Kündigung aufgrund allgemeiner Unzufriedenheit mit der Leistung in zeitlicher Nähe zum Probezeitende bzw. zur Entfristung als willkürlich und vorgeschoben. Möglicherweise haben die es einfach versäumt, vor Ende der Probezeit die entsprechenden Schritte einzuleiten. Eigenes Versäumnis, eigenes Pech.

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