Sperrfrist ab wann?

Hallo, liebe w-w-w-Gemeinde.

Ich habe eine Frage, die aus Frage Kündigung rechtlich korrekt? entstanden ist.

Wenn Arbeitgeber und Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum 1. Juli schließen und es würde dabei eine Art Abfindung gezahlt (sagen wir 2 oder 3 Monatsgehälter), und das Arbeitsamt würde eine Sperrfrist (sagen wir mal ungünstigenfalls 3 Monate) ansetzen. Würde dann diese Sperrfrist für Juli/August/September gelten und ab Oktober der Arbeitnehmer/Arbeitssuchende AL-Geld bekommen, wenn er bis dahin keine neue Stelle gefunden hat?
(Unabhängig davon würde der ehem. Angestellte auf Arbeitssuche gehen)

Vielen Dank für fachkundige Antworten.
N°1

Ja.
Übrigens, das Gesetz nennt 12 Wochen (was ja weniger als 3 Monate sind) !

MfG
duck313

Hallo,

eine Sperrzeit setzt zwingend ein mit dem Beginn der Arbeitslosigkeit.
Die AA wird über die Gewährung von ALG 1 (ggfs. unter Berücksichtigung der Sperrzeit) einen Bescheid erlassen, aus dem der Antragsteller entnehmen kann, wie die Sperrzeit begründet ist, wie lange die Sperrzeit dauert und ab wann dann in welcher Höhe und wie lange geleistet wird.

Was viele nicht wissen: Eine Sperrzeit reduziert auch 1:1 den Gesamtzeitraum für die Gewährung des ALG1.

&Tschüß
Wolfgang