Kündigung von unentgeltlich genutztem Gebäude ohne Miet/Nutzungsvertrag

habe meine Schilderung und Frage nochmal überarbeitet, eine Korrektur war nicht möglich, daher nochmal der geänderte Beitrag:

Hallo Leutechens,
alle habt Ihr mir bisher geholfen, den Weg zu finden, um zielgerichtet eine Lösung meines Problems anzusteuern. Dafür danke ich nochmals recht herzlich.
Nun aber noch ein Aspekt, der sich aus meinen Recherchen ergab!
Bei meinen intensiven Recherchen stieß ich auf ein Dokument, welches aussagt, daß das Gebäude bereits 1930 zu Wohnzwecken genutzt wurde, jedoch nicht durch den Eigentümer des Grundstückes, sondern wiederum einer Nachbarin. Zusätzlich existierte aber auf dem Nachbargrundstück ein weiteres Wohnhaus, so daß ich in der Annahme bin, es war die Wohnung eventuell der Oma der Nachbarn. Der eingezeichnete Grenzverlauf bestätigt jedoch wiederum, daß das Gebäude auf meinem Grundstück damals schon stand. (Man weiß ja nicht, ob der Opa damals ein Verhältnis zu der süßen Nachbarin hatte und ihr somit ein Wohnrecht bis Lebensende einräumte.) Jedoch hat sich dadurch wohl ein Gewohnheitszustand ergeben, so daß bis zum heutigen Tage das Gebäude weiterhin vom Nachbarn genutzt wird, aber mit dem Wissen, daß es auf fremder Erde steht. Wer es jemals gebaut hat, das erschließt sich nicht.
Wie wird denn die Leihe über solch einen langen Zeitraum bewertet? Niemandem in der Folgezeit war es scheinbar bewußt, daß es sich hier um absolut ungeklärte Nutzungsverhältnisse handelt. Nur mein Nachbar war sich dessen bewußt, daher sein Versuch mir das Stückchen Erde abzukaufen in einem überfallmäßigen Anlauf.
Bin ich auf der falschen Fährte, wenn ich hier als Neubesitzer klare Verhältnisse schaffen will, zumal ich wirklich echt den Raum benötige und beim Kaufvertragsabschluß auch davon ausgegangen bin, es in kurzer Zeit lösen zu können?

Schon mal überlegt, darüber ein Buch zu schreiben? Immerhin könntest du den Ahnenforschern im Dorf damit eine Freude machen. Und deinem eigenen Rechtsanwalt schenkst du natürlich ein handsigniertes Exemplar mit den besten Erfolgswünschen für das weitere Mandat.