Kurioser Verstoß gegen Verkehrsvorschriften

Hallo,

Person A parkt zwischen zwei Bäumen (keine Rasenbeschädigung etc. Es stehen immer Autos da). Es ist ein absolutes Halteverbot ausgeschildert. Es ist aber kein Zusatzschild „Seitenstreifen“ angegeben. Warum bekommt Person A denn einen Strafzettel? Kennt jemand den Fall? Person A ist etwas irritert …

Hallo,

Person A parkt zwischen zwei Bäumen

Es stehen immer Autos da

vollkommen irrelevant.

Es ist ein absolutes Halteverbot ausgeschildert.
Es ist aber kein Zusatzschild „Seitenstreifen“ angegeben.
Warum bekommt Person A denn einen Strafzettel?

Was steht denn auf dem Ticket als Begründung?

Gruß,

.m

Noch ist es nicht da, aber man hatte ein Zettel mit

„Es wurde festgestellt, dass Sie gegen Verkehrsvorschriften verstoßen haben“. In Kürze kommt ein Bescheid, mit weiteren Einzelheiten und da soll man sich äußern !

Hallo,

Person A parkt zwischen zwei Bäumen

Es stehen immer Autos da

vollkommen irrelevant.

Es ist ein absolutes Halteverbot ausgeschildert.
Es ist aber kein Zusatzschild „Seitenstreifen“ angegeben.
Warum bekommt Person A denn einen Strafzettel?

Was steht denn auf dem Ticket als Begründung?

Gruß,

.m

In Kürze kommt ein Bescheid, mit weiteren
Einzelheiten und da soll man sich äußern !

Dann könnte man da erstmal drauf warten. Ohne genauen Vorwurf kann man nichts dazu sagen, ob jener Vorwurf berechtigt ist.

.m

auch hallo,

Person A parkt zwischen zwei Bäumen

Es ist ein absolutes Halteverbot ausgeschildert.

Warum bekommt Person A denn einen Strafzettel?

ist person A schon mal auf die idee gekommen, daß sie einen strafzettel bekommen hat, weil sie im „absoluten halteverbot“ geparkt hat?

wenn nicht, was könnte bewirken, das sie es tut?

gruß
ann

selber hallo,

ist person A schon mal auf die idee gekommen, daß sie einen
strafzettel bekommen hat, weil sie im „absoluten halteverbot“
geparkt hat?

wenn nicht, was könnte bewirken, das sie es tut?

ausgehend von der Schilderung hoffentlich nichts, denn eine andere Person A kennt sich offenbar in Sachen StVO nicht gut genug aus, um so auf die Kacke zu hauen, wie sie tut. Sollte so eine rein fiktive andere Person A jedoch über die Webseite http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_41.php stolpern und geneigt sein, ins untere Viertel bis hin zum Absatz betr. Zeichen 283 zu scrollen, so läse sie den Satz

„Es verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn.“

Diese andere Person hätte dann noch die letzte Möglichkeit aus ihrem Fettnapf herauszukrabbeln, der geneigten Leserschaft logisch darzulegen, inwiefern der Bereich

zwischen zwei Bäumen

Teil der Fahrbahn ist. Aber mich dünkt, es gelänge ihr nicht.

Gruß,

Malte

Parken auf dem Gehweg
Hiho,

Person A parkt zwischen zwei Bäumen,

…also auf dem Gehweg (ob man da laufen kann ist IMHO egal)

Es ist ein absolutes
Halteverbot ausgeschildert. Es ist aber kein Zusatzschild
„Seitenstreifen“ angegeben.

Das Schild bezieht sich also auf die Strasse und ist hier irrelevant.

Sollte A also erwischt werden ist wohl ein Ticket wegen unerlaubten parkens auf dem Gehweg zu bezahlen.

Merke:

  1. Am Strassenrand darf IMMER geparkt werden
  2. Woanders darf NIE geparkt werden
  3. Ausnahmen von 1. und 2. sind ausschildert

(„Besondere Flächen“ wie Ausfahrten, Zebrastreife, Kreuzungsbereiche usw sind natürlich außen vor).

Grüße,
J~

sorry, ich habe mich soeben eines besseren belehren lassen: wenn auf einem schild „halteverbot“ steht, dann braucht es noch ein extra-schild, das besagt, wo.
ja toll. und sicher auch noch ein zusatz-schild, das besagt, wann das extra-schild gültig ist (aber nicht das schild „halteverbot“).

man hätte doch besser eine schilderfabrik aufmachen sollen.

ach was, laß stecken.

gruß
a.

Juhu!

Hab kein Wort verstanden von Deinem Schrieb, aber ich finde den Hinweis mit dem Gehweg von J~ durchaus sympathisch.

Juhu!

Hab kein Wort verstanden von Deinem Schrieb, aber ich finde
den Hinweis mit dem Gehweg von J~ durchaus sympathisch.

ich auch, aber letztlich kann man dazu doch erst was sagen, wenn man den Vorwurf kennt. Zudem bin ich unsicher, ob der Bereich zwischen zwei Bäumen (so wie ich ihn mir vorstelle) zum Gehweg zählt, vielleicht weißt Du das als Fachmann? Worum es mir ging ist nur, dass das Schild „Haltverbot“ irrelevant ist, weil es ohne Zusatzschild nur für die Fahrbahn gilt, und da stand unser fiktives Fahrzeug ja nicht.

Gruß,

Malte

Hi

Also ich kann mich entsinnen,dass ich vor ein paar Jahren mal den gleichen Fehler gemacht habe.
Auf der Strasse war Parkverbot und ich habe mich einfach auf den Grünstreifen daneben gestellt.
Nächsten Tag war ein Knöllchen dran. 5€ wegen parken auf einer Grünfläche.
Auf der Strasse hätte es 15€ gekostet.
Wahrscheinlich verhält es sich bei dir ähnlich.

Gruß

Hi,
als „Knöllchenbomber“ würde ich wie folgt argumentieren:
„Das Auto stand nicht auf einer für der Verkehr freigegebenen Fläche“

Wieso?
Na, du bist nicht auf der Fahrbahn oder auf einer zum Parken ausgewiesenen Fläche gewesen.
Und wenn ein Bereich nicht in der StVo erwähnt wird, muss er ausdrücklich ausgewiesen werden, dass man da auch fahren/halten/parken kann.
Wenn also keine ausdrückliche Erlaubnis, dann Verbot.

Schon zieht das Argument.

In der Nähe der Münchener Messe Riem gibt es da so ein paar Wege. Da hat sich mein Boss damals immer wieder Knöllchen eingefangen.
War nichts gegen zu machen.

Allgemein gilt doch: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Behörden drehen den Spieß aber oft um: Was nicht (ausdrücklich) erlaubt ist, ist verboten.

Na? Wie wird diese Behörde jetzt wohl argumentieren ? *gespannt ist*

BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Und wenn ein Bereich nicht in der StVo erwähnt wird, muss er
ausdrücklich ausgewiesen werden, dass man da auch
fahren/halten/parken kann.

Soso. Also muss ich auf meinem eigenen Grundstück ein Schild aufstellen? Und jede Kneipe auf ihrem Parkplatz? Und jede Tankstelle auf ihrem Hof?
Und wer ist dazu befugt, diese Schilder rechtswirksam aufzustellen?

Nene, so einfach ist das nun doch nicht.

Gruß
loderunner

Hallo,

nunja, wenn man keine Ahnung vom Thema hat, sollte man sich
ggf. nicht äußern!

Du verwechselst und vermischst schlicht öffentliches und
Privatrecht. Straßen- und Straßenverkehrsrecht ist
öffentliches Recht. Wenn ich also eine Straße benutze,
befinde ich mich im öff.Recht und danach regelt sich alles.

Wenn ich ein Privatgrundstück „in Anspruch nehme“ (bspw.
zuparken der Privatauffahrt auf ein Privatgrundstück), dann
regelt sich das schlichte Parken nach Privatrecht. Hier kann
der Hauseigentümer Schilder aufstellen wie er will, sie
werden dennoch keine „Verkehrsschilder“ iSd StVO. Wenn er
mich abschleppen lassen will, geht das auf sein eigenes
Risiko, also muss er bspw. auch selber die Kosten der
Abschleppung einklagen etc.

Ein Zwischenfall wird es erst dann, wenn man eine private
Auffahrt/Einfahrt zuparkt und deswegen die Feuerwehr nicht an
das brennende Haus dahinter kommt. Dann besteht eine Gefahr
für Haus & Bewohner und somit kann widerum die Polizei nach
Maßgabe des öffentlichen Rechts (dann Polizeirecht des
Landes) eingreifen. Die Abschleppung regelt sich dann wie
gesagt auch nicht nach StVO.

Last but not least besteht auch die Möglichkeit vor dem
Privathaus auf der öffentlichen Straße ein Parkverbotsschild
aufstellen zu lassen. Bspw. weil man die Straße für
Baumaßnahmen nutzt, dann beantragt man eine
Sondernutzungserlaubnis und mittels derer kann man
Parkverbotsschilder aufstellen lassen. Das wäre dann eine
Regelung nach dem Straßenrecht (nicht StraßenVERKEHRSrecht).
Wahlweise kann man auch Sonderparkplätze wegen Behinderung
einrichten lassen, das wird dann wieder ein Verkehrsschild
und somit Straßenverkehrsrecht.

Insoweit sollte man alles immer hübsch auseinander halten.

Soso. Also muss ich auf meinem eigenen Grundstück ein Schild
aufstellen? Und jede Kneipe auf ihrem Parkplatz? Und jede
Tankstelle auf ihrem Hof?
Und wer ist dazu befugt, diese Schilder rechtswirksam
aufzustellen?

Ergebnis: Nein, weil das Schild nicht notwendig ist, seine
privaten Rechte am privaten Besitz durchzusetzen.
Empfehlenswert ist es allemal ein Schild „Ausfahrt
freihalten“ etc. anzubringen, damit der Privatparker
„gewarnt“ ist. Diese Schilder kann in der Tat jeder selbst
anbringen, wie oben festgestellt entwickeln solche Schilder
allerdings keine Pflicht für die Polizei zum einschreiten.

Mfg vom

showbee

Zu

Wenn ich ein Privatgrundstück „in Anspruch nehme“ (bspw.
zuparken der Privatauffahrt auf ein Privatgrundstück), dann
regelt sich das schlichte Parken nach Privatrecht. Hier kann
der Hauseigentümer Schilder aufstellen wie er will, sie
werden dennoch keine „Verkehrsschilder“ iSd StVO.

sollte man aber vielleicht noch anmerken, dass es dann zwar keine Schilder iSd. StVO mit öffentlich rechtlichem Charakter sind, es würde sich jedoch allein aufgrund des Inhalts um eine wirksame Ausübung der Eigentumerbefugnisse handeln.

Wenn ich also auf meinem Privatgrundstück ein Halteverbotsschuld aufstelle, wird zwar keine Politesse bei Zuwiderhandeln einen Strafzettel schreiben, dennoch wird der Eigentümerwille „auf meinem Grundstück nicht parken“ wirksam zum Ausdruck gebracht, was für die Frage des Abschleppen Lassens wichtig sein kann.
Gruß
Dea

Hallo,
ich habe mich nur gegen die Allgemeingültigkeit der Aussage gewehrt. Was Du geschrieben hast, ist mir durchaus bekannt. Offensichtlich habe ich mich aber unklar ausgedrückt, sorry.
Gruß
loderunner

Hallo Showbee,

Empfehlenswert ist es allemal ein Schild „Ausfahrt
freihalten“ etc. anzubringen, damit der Privatparker
„gewarnt“ ist. Diese Schilder kann in der Tat jeder selbst
anbringen, wie oben festgestellt entwickeln solche Schilder
allerdings keine Pflicht für die Polizei zum einschreiten.

Das ist so aber auch nicht richtig. Sofern jemand vor meiner Ausfahrt auf öffentlichem Grund parkt ist das nach §12Abs.3 Satz 3 verboten.
Auch ohne das ich ein Schild aufstelle. Also doch eine Angelegenheit für die Polizei. In der Regel (und auch aus mehrjähriger Erfahrung) wird dann auch das Abschleppen durch die Polizei veranlasst.

Gruss Sebastian

Hallo Malte,

Zudem bin ich unsicher, ob der
Bereich zwischen zwei Bäumen (so wie ich ihn mir vorstelle)
zum Gehweg zählt, vielleicht weißt Du das als Fachmann?

Das kann man ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen nicht beurteilen.
Es gibt Grünstreifen zwischen Bäumen die vielleicht gerade mal einen Meter breit sind.
Ein Parken ist damit nur möglich wenn ich mit entweder:
Zwei Rädern auf der Strasse stehe, oder mit zwei Rädern auf dem Gehweg.
Fraglich ist weiterhin ob und welche Verkehrsschilder aufgestellt sind.
Zeichen 283 oder 286 und mit oder ohne Zusatzschild bezüglich des Seitenstreifens?
Das wissen wir nicht.

Gruss Sebastian

Das ist so aber auch nicht richtig.

ich sprach von Einfamilienhaus und Einfahrt, also auf Privatgrund!

Hi Showbee,

ich sprach von Einfamilienhaus und Einfahrt, also auf
Privatgrund!

Sorry, dann habe ich Dich Missverstanden.
Ob in oder vor der Einfahrt ist natürlich ein Unterschied.
So gesehen hast Du natürlich recht.
Vor der Einfahrt = Strasse = öffentliche Fläche.
In der Einfahrt = Privatgrund.
In einer privaten Einfahrt zu parken ist natürlich auch schon mehr als oberfrech.
Ich habe jahrelang im Innenstadtbereich in einem Hinterhaus mit eigener Zufahrt gewohnt. Trotzdem wurde mehrmals am Tag die markierte Einfahrt, die zwischen Parkbuchten lag, zugeparkt.
Der Abschleppunternehmer wurde regelmässig von der Polizei beauftragt, und das in diesem Falle eben zu Recht.

Gruss Sebastian