Kurzarbeit - Voraussetzungen?

Hallo alle,

hier mal ein paar Fragen zum Thema Kurzarbeit und den damit verbundenen Voraussetzungen:

Ein Betrieb hat insges. 14 Mitarbeiter. Die Auftragslage ist - wie überall - stetig zurückgegangen. Jetzt will der AG Kurzarbeit anmelden, nicht für alle, aber erstmal wohl für drei Mitarbeiter. Dürfen die anderen trotzdem Überstunden machen?

Dürfen während der Kurzarbeiter-Zeit Aushilfen im Betrieb tätig sein?

Darf Fremdarbeit an andere Unternehmen abgegeben werden?

Kann der AG Mitarbeiter von heute auf morgen aus der Kurzarbeit zurückholen bzw. können die MA in einen Kurzurlaub fahren, wenn sie wissen, dass sie z.B. Montag bis Mittwoch nicht in den Betrieb kommen müssen?

Kommt jemand von der Arbeitsagentur vorab in den Betrieb und prüft die Voraussetzungen?

Wenn es keinen Betriebsrat gibt, muss der AG die Mitarbeiter um ihre Zustimmung zur Kurzarbeit bitten (fast keiner der MA hat einen Arbeitsvertrag, in dem sowas geregelt ist)?

Danke für Eure Antworten und einen schönen Tag!

Micha

Hi!

Ich (als AA-MA im Alg) denke, dass Deine Fragen viel zu kompliziert und ins Detail gehend sind, um in einem Internet-Forum adäquat besprochen oder gar geklärt werden zu können.

Alles, was als erster Überblick über das Kug dient (und vielleicht auch einige Deiner Fragen beantworten kann), findest Du hier: FAQ:3062.
Für weitergehende Fragen stehen die Kug-Kollegen gerne zur Verfügung! (Das ist nämlich – neben der Bewilligung – ihr Job. :smile:

LG
Liza