Kurzarbeitergeld-Auswirkung auf ALG

Hallo,

inwieweit wirkt sich die Zahlung von Kurzarbeitergeld auf eine daran anschließende Arbeitslosigkeit aus.

Beispiel: Angestellter A verdient regulär 1000 Euro netto. Im Zuge der Kurzarbeit bekommt er nun nur noch 800 Euro. Nach 12 Monaten Kurzarbeit wird er entlassen und hat nun Anspruch auf ALG1. Auf welcher Grundlage wird nun die Höhe des ALG1 berechnet? Auf dem regulären Gehalt oder dem durch Kurzarbeit reduzierten?

Bin für jede Antwort dankbar.

Gruß

S.J.

Hi!

Auf welcher Grundlage wird nun die Höhe des ALG1 berechnet? Auf dem regulären Gehalt oder dem durch Kurzarbeit reduzierten?

Findest Du in § 131 (3) Nr. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__131.html):

"(3) Als Arbeitsentgelt ist zugrunde zu legen

  1. für Zeiten, in denen der Arbeitslose Kurzarbeitergeld oder eine vertraglich vereinbarte Leistung zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld bezogen hat, das Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose ohne den Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt hätte"

Also auf dem regulären Gehalt.

Bin für jede Antwort dankbar.

Bist Du sicher? :wink:

LG
Jadzia

Perfekte Antwort, vielen Dank
Hallo,

perfekte Antwort, vielen Dank.

Sternchen ist sicher :smile:)

Gruß

S.J.

Nur als Hinweis
Hi!

Als ich mir letztens mal die Ausfüllhinweise einer Arbeitsbescheinigung durchlas, fiel mir auf, dass das dort sogar erläutert ist.

Nur, falls da ein AG mal nachfragt (bei maschinellem Bescheinigungswesen ist das ein Punkt, der nicht selten falsch behandelt wird)…

Gruß
Guido

Hi!

(bei maschinellem Bescheinigungswesen ist das ein Punkt, der nicht selten falsch behandelt wird)

Das stimmt. Leider…

LG
Jadzia