KV in Sperrzeit bei Gründungszuschuss

Liebe Leute,
dass man bei einem Aufhebungsvertrag in der Sperrzeit ab der 5. Woche über die Arbeitsagentur krankenversichert ist, ist ja bekannt. Zumindest, sofern man nach den 12 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Wie sieht das aber aus, wenn man nach der Sperrzeit stattdessen Gründungszuschuss erhält und evtl. noch in der Sperrzeit gründet? Muss man sich dann ab der 5. Woche selbst krankenversichern oder übernimmt das auch die Arbeitsagentur bis zum Ende der Sperrzeit?

Hi!

Muss man sich dann ab der 5. Woche selbst krankenversichern oder übernimmt das auch die Arbeitsagentur bis zum Ende der Sperrzeit?

Ohne das jetzt näher zu begründen (rechtlich oder überhaupt; ist zu spät dafür :smile:: Ja, die KV wird bis zum Ende der Sperrzeit von der AA übernommen.

LG
Jadzia

Hallo Jadzia,
vielen Dank schonmal für deine Antwort. Es wäre toll, wenn du doch noch schreiben könntest, wo man das nachlesen kann. Leider widersprechen sich da die Aussagen nämlich; irgendwo habe ich gelesen, dass die AA die KV nicht mehr übernimmt, sobald man gegründet hat (also selbstständig ist), auch wenn man nach Ablauf der Sperrzeit dann Gründungszuschuss erhält. Am Telefon sagte mir jemand von der AA sogar, sie würden die KV grundsätzlich nicht übernehmen, solange man keine Leistungen bezieht.