Hallo,
wie ist die Kranken-/Rentenversicherung geregelt, wenn mensch nach dem ALG einen abgelehnten Antrag auf ALGII (zuviel Gespartes) erhält ?
Muss er sich freiwillig Krankenversichern bei der gesetzlichen KV ? Wie hoch sind die Beträge (gesetzl. normiert) ?
Ciao maxet.
Hallo,
wie ist die Kranken-/Rentenversicherung geregelt, wenn mensch
nach dem ALG einen abgelehnten Antrag auf ALG II (zuviel
Gespartes) erhält?
Muss er sich freiwillig krankenversichern bei der gesetzlichen
KV?
Hi!
Ja, das muss er leider - wenn er denn (was vernünftig wäre) auf eine Kranken- (mindestens!) bzw. Rentenversicherung Wert legt. Naja, auf diese Weise kann man sein Gespartes auch unter die Alg-II-Freibetragsgrenze drücken…
Wenn er sich dann unter die Grenze „gelebt“ hat, kann er ja wieder Alg II beantragen.
Wie hoch sind die Beträge (gesetzl. normiert)?
Während bei Alg bzw. bei Alg II glaube ich auch jeweils ein Pauschbetrag an die gewählte GKV überwiesen wird, muss man - versichert man sich selber - den jeweils gültigen Beitragssatz der gewählten KK zahlen.
Gruß
Liza