Hallo zusammen.
Wir diskutieren gerade an unserem Stammtisch über ein Vorkommnis der letzten Woche .
Ein LKW MAN 12 Tonner ( baugleich diesem hier :
http://image.img-erento.com/2995131/16890415_gallery… )
holt in der Fabrik einen grossen Schaltschrank ab
( ähnlich diesem Muster :
http://klaassen-gmbh.de/retro/sv5.jpg
Der Schrank ist ca 3,30 Meter lang und ca 1,20 Meter tief und ca 2,50 Meter hoch , hat ein Gewicht von ca 3 Tonnen.
Der Gabelstabler schiebt den Schrank auf die Ladefläche , direkt hinter die vordere Bordwand .
der Fahrer beschwert sich , die zulässige Achslast der Vorderachse wäre überschritten ( so wie der Wagen aussah , könnte der Fahrer recht gehabt haben , das so aus wie eine Ente die mal eben ihren Bürzel hochstreckte ).
Der Gabelstabler zieht den wieder raus und stellt den Schrank mittig Ladefläche , eher mit einem kleinen Tick mehr zur Hinterachse , da die Hinterachse Hydraulisch ausgeglichen werden kann .
Der Lademeister der Firma meint dann , SO NICHT , der Schrank kann rutschen , da zur vorderen Bordwand ca 2 Meter luft / frei war .
Der Fahrer verzurrte den Schrank mit 3 Gurten Quer zur Fahrtrichtung .
Der Lademeister wollte den LKW nicht fahren lassen wegen mangelhafter Ladungssicherung , der Fahrer der beauftragten Spedition meinte aber das würde öfters so gemacht , hätte noch nie ärger gegeben.
Wenn ich darüber nachdenke , dann hätte dieser LKW , obwohl er eigentlich die Gewichtskapazität hatte , den Schrank nicht laden dürfen.
Wenn die Ladung korrekt an der Bordwand steht , dann ist die Vorderachse überladen , wenn die Ladung in der Mitte steht ist sie nicht korrekt gesichert.
wer kann da was rechtliches beitragen ?
gruss
Toni