Laminatboden

Hallo,

Fall aus dem Lehrbuch.

Der Vermieter vermietet Wohnraum mit Laminatboden. Der Boden wurde vom Vormieter vom jetzigen Mieter übernommen . Der Zustand des Bodens ist top. Auszug steht bevor.

Muss der neuwertige Boden auf Verlangen des Vermieters raus oder kann er liegen bleiben?

Gute Grüße

was war denn mit dem vermieter abgemacht?

Hallo,

Der Vermieter vermietet Wohnraum mit Laminatboden.

Dann ist der Boden mit Vermietet.

Der Boden wurde vom Vormieter vom jetzigen Mieter übernommen .

Ja was denn nun gehört der Boden nun den Vermieter oder den Mieter?

cu

Der Boden wurde dem Vormieter abgekauft gegen eine Unkostensumme. Quittung liegt vor.

Der Boden wurde dem Vormieter abgekauft gegen eine
Unkostensumme. Quittung liegt vor.

hübsch. das sagt uns leider immer noch nicht, was mit dem vermieter abgemacht war. der hat anspruch darauf, das beim auszug der originalzustand wiederhergestellt wird - wenn nichts anderes abgesprochen wurde.

Hallo,

Wenn der Mieter in seinen Mietvertrag schaut und darin erkennt, dass er Zimmer mit Laminatboden gemietet hat, dann darf und muss dieser drinbleiben.
Wenn im Mietvertrag Teppichboden steht, dann hat beim Auszug Teppichboden drin zu sein.

Gruß
Boris

wobei das kontrukt, das mietvermiete sachen vom vormieter gekauft werden müssen mir noch nie untergekommen ist :wink:.

aber du hast schon recht, im zweifel zählt das was in vertrag steht.
wobei es manchmal auch helfen soll, einfach freundlich den vermieter zu fragen wie man das mit dem boden regelt, wenn er übernommen und nicht teil der mietsache ist.

Der Boden wurde dem Vormieter abgekauft gegen eine
Unkostensumme. Quittung liegt vor.

soll man daraus entnehmen, dass das Laminat beim Umzug mitgenommen wird und der ehemalige Zustand evt. mit hochwertigem Teppichboden
wieder hergestellt wird ? Unter Umständen müssen dann auch die Türen ausgetauscht werden, denn der Laminatboden und der Teppichboden ist unterschiedlich hoch.

Und diese Kosten zahlt dann der derzeitige Mieter.

kann nur sagen - viel Spass dabei.

na nicht ganz der ehrmalige Zustand, ich glaube der zu leistende Schadensersatz bezieht sich eher auf den aktuellen wert :wink:

na nicht ganz der ehrmalige Zustand, ich glaube der zu
leistende Schadensersatz bezieht sich eher auf den aktuellen
wert :wink:

welchen aktuellen Wert meinst Du denn ?
Den Wert des Laminatbodens ?
Der ehemalige Bodenbelag ist ja schon seit Jahren nicht mehr vorhanden.

wobei das kontrukt, das mietvermiete sachen vom vormieter
gekauft werden müssen mir noch nie untergekommen ist :wink:.

mitvermietet muss ja auch nicht sein. kann doch sein, dass der vermieter das verlegen erlaubt hat. dann darf es auch liegen bleiben.

aber du hast schon recht, im zweifel zählt das was in vertrag
steht.

das wird vermutlich eher nicht drin stehen. wissen wir aber natürlich auch nicht.

wobei es manchmal auch helfen soll, einfach freundlich den
vermieter zu fragen wie man das mit dem boden regelt, wenn er
übernommen und nicht teil der mietsache ist.

tja, ich befürchte ja, das ist schon passiert. und die antwort war leider nicht die gewünschte…

Wenn im Mietvertrag Teppichboden steht, dann hat beim Auszug
Teppichboden drin zu sein.

auch dann, wenn zwischenzeitlich der vermieter den teppichboden durch laminat ersetzt hat? oder der mieter das gemacht hat - in absprache mit dem vermieter?

btw., ich hatte noch gar keinen mietvertrag, in dem drin stand, was für ein boden genau vorhanden zu sein hat. ist das neuerdings anders?

Der ehemalige Bodenbelag ist ja schon seit Jahren nicht mehr
vorhanden.

weiß man nicht, könnte ja noch drunter sein. ich hatte auch schon mal teppich auf teppichfliesen auf (leider durchlöchertem - diese säcke von vormieter!) linoleum.

Wenn im Mietvertrag Teppichboden steht, dann hat beim Auszug
Teppichboden drin zu sein.

auch dann, wenn zwischenzeitlich der vermieter den
teppichboden durch laminat ersetzt hat?

Dann ist das nicht anders, als wenn der VM einfachverglaste Fenster gegen isolierverglaste austauscht: Das bleibt drin.

oder der mieter das gemacht hat - in absprache mit dem vermieter?

Und was ist da so abgesprochen worden? Daß der VM Material und ein Taschengeld zahlt, damit der M das macht? Oder hat der VM das Verlegen erlaubt, mit Verweis auf den Mietvertrag in welchem nichts von einem Laminatboden steht und somit beim Auszug die Wiederherstellung in den vertraglichen Zustand gefordert werden kann?

btw., ich hatte noch gar keinen mietvertrag, in dem drin
stand, was für ein boden genau vorhanden zu sein hat.

Dann hat Estrich drin zu sein (bei älteren Häusern kann das natürlich auch ein Dielenboden o.ä. sein). Wenn ein bestimmter Bodenbelag mitvermietet werden soll, dann muss er eben Bestandteil des Mietertrags sein.

ist das neuerdings anders?

Was sollte da anders sein? Wenn man einen bestimmten Bodenbelag mit vermieten möchte, dann kann man diesen verlgen (lassen) und zum Bestandteil des Vertrages werden lassen oder halt nicht. Genauso, wie man eine Küche mitvermiten kann.

Gruß

osmodius

Hallo Hans,

wenn der Vermieter dem Vormieter gestattet die Wohnung mit Laminat
zu verlegen,der Nachmieter die Wohnung vom Vermieter in diesem
Zustand (sollte im „im Übergabeprotokoll“ dann auch so vermerkt sein)
übernimmt,spielt es m.E. keine Rolle ob der jetzige Mieter mit dem Vor-
mieter sich über die Abgeltung geeinigt hat.

Anders verhält es sich m.E.,wenn der Vermieter den Nachmieter bei Abschluss des Mietvertrages darauf hinweisst,das bei Ende des Mietverhältnisses eventuell der Ursprungszustand wieder herzustellen ist.Dieses Risiko übernimmt dann der Nachmieter.

Aber am besten nachzulesen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/056/1405670.pdf

LG Bollfried

hast du eigentlich gelesen, worauf ich geantwortet habe?

den wert den ursprünglichen bodens, den kann man sogar berechnen :wink:

den wert den ursprünglichen bodens, den kann man sogar
berechnen :wink:

oh… da würde mich die Formel interessieren,
wie man etwas berechnet das nicht mehr da ist und man auch keine Ahnung hat wann es entstanden ist.

der schaden muss von vermieter berechnet werden, aus dem „neuwert“ der auslegware plus der Zeit kann man dann den Wert berechnen.

wenn er z.b. 1990 einen hochwertigen Teppisch für 15000 Dm verlegen lassen hat, dann ist der heute, mal rechnen, nix wert.

super - und welche Formel wendest Du an.

Wenn es so wäre wie Du schreibst, müsste eine Gebäudeversicherung bzw. eine Privathaftpflichtvers. (Mietschäden) nie einen Schaden ersetzen.

Dann dürftest bestimmt Du der erste sein, der einen Aufstand macht.

Gruß Merger