Wenn im Mietvertrag Teppichboden steht, dann hat beim Auszug
Teppichboden drin zu sein.
auch dann, wenn zwischenzeitlich der vermieter den
teppichboden durch laminat ersetzt hat?
Dann ist das nicht anders, als wenn der VM einfachverglaste Fenster gegen isolierverglaste austauscht: Das bleibt drin.
oder der mieter das gemacht hat - in absprache mit dem vermieter?
Und was ist da so abgesprochen worden? Daß der VM Material und ein Taschengeld zahlt, damit der M das macht? Oder hat der VM das Verlegen erlaubt, mit Verweis auf den Mietvertrag in welchem nichts von einem Laminatboden steht und somit beim Auszug die Wiederherstellung in den vertraglichen Zustand gefordert werden kann?
btw., ich hatte noch gar keinen mietvertrag, in dem drin
stand, was für ein boden genau vorhanden zu sein hat.
Dann hat Estrich drin zu sein (bei älteren Häusern kann das natürlich auch ein Dielenboden o.ä. sein). Wenn ein bestimmter Bodenbelag mitvermietet werden soll, dann muss er eben Bestandteil des Mietertrags sein.
ist das neuerdings anders?
Was sollte da anders sein? Wenn man einen bestimmten Bodenbelag mit vermieten möchte, dann kann man diesen verlgen (lassen) und zum Bestandteil des Vertrages werden lassen oder halt nicht. Genauso, wie man eine Küche mitvermiten kann.
Gruß
osmodius