angenommen eine Gruppe Kleingärtner beschließt in ihrer Kleingartenanlage (normale Kleingartenpachtverträge) einen Spielplatz zu bauen und braucht dafür ein Stück vom Garten eines anderen Kleingärtners, der das nicht so toll findet und sich gegen die Beschnippelung seines Garten ausspricht.
Die Spielplatzfreunde beschließen, trotzdem den Nachbargarten zu rupfen, kündigen dieses an und tun es auch (versetzen Zaun, nehmen die Bepflanzung weg) - ist das dann Landfriedensbruch? Oder Vandalismus oder nix?
Weiter angenommen, der Bezirksverband vergißt, dass es einen Pachtvertrag mit eingetragener Fläche gibt und stimmt dem Treiben der Spielplatzfreunde zu bzw. hindert sie nicht - was ist dann das?
Ich würde hier als erstes mal auf Sachbeschädigung ggf. Diebstahl tippen.
Landfriedensbruch könnte es tatsächlich sein, da hier ja gemeinschaftlich das Eigentum eines anderen geschädigt wurde.
Ab zur Polizei Strafanzeige erstatten. Die Staatsanwalt prüft dann was es tatsächlich ist.
Des weiteren würde ich die Zahlung der Pacht einstellen oder zumindest reduzieren bis der im Pachtvertrag vereinbarte Zustand wieder hergestellt ist.
Eine Mietminderung(heißt das so bei Pacht überhaupt so?) ist auf jeden Fall drin.
Falls der Originalzustand nicht wieder hergestellt wird den Pachtvertrag neu aushandeln(natürlich mit einer saftigen Reduzierung der Pacht zzgl. Schadensersatz). Hier könnte man großzügiger weise auf eine Anzeige verzichten um ein gutes Verhandlungsargument in der Hinterhand zu haben.
Hier sollte auf jeden Fall ein Anwalt konsultiert werden.
neugierhalber - obwohl ichs vor ein paar Jahrzehnten mal gepaukt habe, ist das dem Hirn entrutscht, vielleicht kannst Du das konkretisieren: Inwiefern ist die Umzäunung und Bepflanzung Eigentum des Pächters, obwohl fest mit dem Grund und Boden (Eigentum des Vereins) verbunden?
Hab gerade noch mal nachgelesen. Landfriedensbruch ist es nicht weil hier die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird.
Es ist dann Hausfriedensbruch, denn hier wird in das befriedete Grundstück eines anderen eingedrungen.
Hinzu kommen weiterhin Sachbeschädigung und ggf. Diebstahl.
Soweit ich mich erinnere erwirbt man mit Unterzeichnung eines Miet/Pachtvertrages gewisse Rechte am Mietobjekt. Und an diesen Rechten wird hier herum gepfuscht.
Anderes Beispiel:
A vermietet B eine Wohnung, A wirft eine Scheibe dieser Wohnung ein.
Na und? Ist doch A’s Wohnung. Ist sein Eigentum. So einfach darf A das nicht.
damit sind wir im Kreis wieder bei der Ausgangsfrage angelangt: Welches Recht des Pächters wird verletzt?
Ich glaube, eine wie auch immer geartete Forderung an den Verein mit der Begründung, der Verein habe „gewisse Rechte“ verletzt, wird dort allenfalls zum Amüsement gereichen.
Daß eine kleinere Fläche weniger Pacht kostet, dürfte auf der Hand liegen. Aber darüber hinaus?
Diebstahl scheidet eh aus, weil keine fremde bewegliche Sache weggenommen worden ist.
Und Sachbeschädigung passt - meine ich - auch nicht, weil das Versetzen des Zaunes diesen nicht beschädigt oder zerstört hat, und weil das Erscheinungsbild des Gartens (meine ich) nur vorübergehend verändert worden ist. So daß es offen bleiben kann, ob der Garten, der dem Verein gehört, für diesen eine „fremde Sache“ ist oder nicht.
es geht um einen Kleingarten, dessen Fläche vom Verpächter (Bezirksverband) verpachtet wird, Pflanzen und Aufbauten sind aber Eigentum des Pächters, so wie der Blumenkohl oder das Gewächshaus auf dem Feld eines Ackerpächters. Übliche Praxis.
naja,
ein Pachtvertrag ist im Prinzip nichts anderes als ein Mietvertrag. Wenn Dein Vermieter Dein Bad an andere untervermietet oder zerstört, wirst Du auch nicht sagen O.K…
Hatte mir eigendlich etwas fundiertere Antworten erhofft.
ein Pachtvertrag ist im Prinzip nichts anderes als ein
Mietvertrag.
Nein. Für Landpacht gelten andere Regeln als für Wohnungsmiete, und ein Kleingartenpachtvertrag ist nochmal was anderes.
Hatte mir eigendlich etwas fundiertere Antworten erhofft.
Ich auch, deswegen habe ich bei Safrael nachgehakt. Mir kommt nämlich trotz seines „saftigen“ strafrechtlichen Rundumschlages nicht besonders fundiert vor, was er so schreibt.
Es gibt hier Profis, die nicht 24/7 im Dienst sind. Bin ziemlich sicher, daß es noch eine fundierte Antwort geben wird.
schon allein, daß offenbar der Bezirksverband und nicht der Verein Verpächter (somit Eigentümer) ist, ist nicht so ganz übliche Praxis, das könnte ein wichtiges Detail sein.
Die Behandlung von Aufwuchs und Gebäude wie Eigentum des Pächters im Kleingartenwesen kenne ich zwar (seit '01 Pächter eines Kleingartens und seit '04 Obmann in einem KGV), aber wie sich das juristisch damit verträgt, daß im deutschen Recht grundsätzlich alles, was mit einem Grundstück fest verbunden ist, Bestandteil dieses Grundstücks ist (= kein separates Eigentum an Gebäuden und Aufwuchs), habe ich bis heute nicht verstanden. Dr. Wolfgang Winkler, seinerzeit Landpachtspezialist an der Uni Göttingen und gesuchter Fachmann in vielen Ländern, die ihr Pachtrecht reformiert haben, hat davon in der Vorlesung sicher etwas erzählt, aber das ist paar Jahrzehnte her und ich hab mir nicht alles gemerkt.
Daher weiß ich zu meinem Bedauern nichts Konkretes zu der vorgelegten Frage, aber ich weiß, daß sie nicht mal eben so abzubügeln ist. Es interessiert mich aber auch, wie denn jetzt eigentlich die richtige Lösung lautet - auch wenn bei unserem Verein das Problem nicht auftauchen wird, weil wir in den Pachtverträgen entsprechende Klauseln zur Verfügung des Vereins über Teile von Parzellen für Vereinszwecke drin stehen haben: Sonst ließe sich ja z.B. nicht einmal ein Strang der Wasserversorgung neu verlegen, ohne daß das zu einem Zwergenaufstand führt…
Der OP hat doch beschrieben, dass seine Pflanzen heraus gerupft wurden.
Die Pflanzen sind sein Eigentum und dieses wurde geschädigt.
Somit Sachbeschädigung.
Wenn diese Pflanzen zusätzlich entsorgt wurden und nicht an Ort und Stelle verblieben sind dachte ich somit an Diebstahl weil das Eigentum nun mal weg genommen wurde.
Bitte, bitte klär mich doch mal auf, das will ich doch schon die ganze Zeit wissen: Inwiefern und warum ist Aufwuchs auf fremdem Grund und Boden Eigentum des Pächters, obwohl mit dem Grundstück fest verbunden?
Wenn diese Pflanzen zusätzlich entsorgt wurden und nicht an
Ort und Stelle verblieben sind dachte ich somit an Diebstahl
weil das Eigentum nun mal weg genommen wurde.
Hmm.
fremde bewegliche Sache??
Absicht (…), die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen jedenfalls nicht.
Landpacht ist ein schuldrechtliches Verhältnis und berechtigt zur Nutzung und Fruchtziehung. Sie begründet kein Eigentum.
Aber wir drehen uns auch hier im Kreis, genau wie mit der Frage, ob der Aufwuchs in diesem Fall als mit dem Grund und Boden fest verbunden anzusehen ist oder nicht.
Ich hoffe sehr, daß noch ein Profi in diesen Thread reinschaut, bevor dieser durch unsere fruchtlosen und spekulativen Diskussionen ungenießbar geworden ist.
schon allein, daß offenbar der Bezirksverband und nicht der
Verein Verpächter (somit Eigentümer) ist, ist nicht so ganz
übliche Praxis, das könnte ein wichtiges Detail sein.
Möglicherweise die Berliner Variante oder es liegt daran, dass der Verein sehr klein ist. Jedenfalls muss man sich bei der Bezirksveraltung um die Gärten bewerden und dort auch kündigen etc.
Die Behandlung von Aufwuchs und Gebäude wie Eigentum des
Pächters im Kleingartenwesen kenne ich zwar (seit '01 Pächter
eines Kleingartens und seit '04 Obmann in einem KGV), aber wie
sich das juristisch damit verträgt, daß im deutschen Recht
grundsätzlich alles, was mit einem Grundstück fest verbunden
ist, Bestandteil dieses Grundstücks ist (= kein separates
Eigentum an Gebäuden und Aufwuchs), habe ich bis heute nicht
verstanden. Dr. Wolfgang Winkler, seinerzeit
Landpachtspezialist an der Uni Göttingen und gesuchter
Fachmann in vielen Ländern, die ihr Pachtrecht reformiert
haben, hat davon in der Vorlesung sicher etwas erzählt, aber
das ist paar Jahrzehnte her und ich hab mir nicht alles
gemerkt.
Ist ja auch wurscht, da es bei Kleingärten halt so ist, mit Kaufvertrag für die Aufbauten bei Übernahme etc. Wird also wohl nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Daher weiß ich zu meinem Bedauern nichts Konkretes zu der
vorgelegten Frage, aber ich weiß, daß sie nicht mal eben so
abzubügeln ist. Es interessiert mich aber auch, wie denn jetzt
eigentlich die richtige Lösung lautet - auch wenn bei unserem
Verein das Problem nicht auftauchen wird, weil wir in den
Pachtverträgen entsprechende Klauseln zur Verfügung des
Vereins über Teile von Parzellen für Vereinszwecke drin stehen
haben: Sonst ließe sich ja z.B. nicht einmal ein Strang der
Wasserversorgung neu verlegen, ohne daß das zu einem
Zwergenaufstand führt…
Ich schätze, derlgeichen ist im Bundeskleingartengesetz schon geregelt, das ist ja auch etwas anderes, als Gartenstücke dauerhaft konfiszieren, so dass der Pachtvertrag mitmal falsch ist.
Irgendwo im Bundeskleingartengesetz steht auch, dass es sich bei den Pachtverträgen um normale Pachtverträge nach BGB handelt, lediglich die Nutzungsbestimmungen und ein paar extra Kündigungsbedingungen (die auch bei BGB-Verträgen individuelle geregelt werden können) sind im BKGG festgelegt.
also sorry, aber soviel Profi war ich vor Fragestellung schon: wenn einer ein Stück Land verpachtet und der Pächter zieht darauf Tomaten, dann sind es des Pächters Tomaten, garkeine Frage.
Mit welchem Recht sollte denn der Verpächter die Ernte einfahren?? Wer würde noch Land pachten, wenn der Verpächter das Recht an der Ernte hat?
Aber Diebstahl ist das Ausrupfen und Entsorgen einer Hecke ohne Gewinnabsicht (eher noch mit Kosten verbunden) auch nicht unbedingt. Vandalismus in meinen Augen schon.
Immernoch keine Antwort auf meine eigentiche Frage. Wird hier wohl nichts.
Bitte, bitte klär mich doch mal auf, das will ich doch schon
die ganze Zeit wissen: Inwiefern und warum ist Aufwuchs auf
fremdem Grund und Boden Eigentum des Pächters, obwohl mit dem
Grundstück fest verbunden?
Weil durch den Pachtvertrag dem Pächter die Früchte zukommen, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind; § 581 I BGB.