Hallo und Guten Tag,
nehmen wir an, ein Ehepaar wird nach 15 Jahren geschieden. Das Paar hat 2 Kinder. Der Sohn bleibt beim Vater; die Tochter nimmt die Mutter mit. Die Frau hat keine Schul- und Berufsausbildung und zu Ehezeiten niemals gearbeitet. Der geschiedene Ehemann zahlt nun treu und brav 9 Jahre lang geschiedenen Unterhalt für seine Exfrau, die nicht arbeiten geht, und Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 1.650 Euro.
Die geschiedene Frau lernt nun einen anderen Mann kennen, mit dem sich die mittlerweile 15 jährige Tochter nicht versteht. Was macht die Mutter, die nicht auf ihre neue Liebe verzichten will, sie verzichtet auf ihre Tochter, zieht mit dem neuen Mann in eine andere Stadt,die Tochter zieht beim Vater ein.
Die Frau unterschrieb eine Verzichtserklärung, in der sie ab sofort auf den geschiedenen Unterhalt verzichtet. Nun geht sie zum Arbeitsamt und beantragt Hartz II. Die Sachbearbeiterin prüft nach Aktenlage und stellt fest, die Frau lebt in eheähnlicher Gemeinschaft und bewilligt das Hartz II nicht. Daraufhin meldet sich die Frau bei ihrer neuen Liebe ab und meldet sich zum Schein bei irgendeinem Bekannten an. Ihre neue Liebe bescheinigt auch noch schriftlich gegenüber dem Arbeitsamt, das sie nur gute Bekannte sind und er diese Frau aus reiner Nächstenliebe für 2 Monate mietfrei bei sich wohnen ließ.
Die Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt stellt nun fest, dass das geschiedene Paar eine langjährige Ehe führte und fordert den geschiedenen Mann auf, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Er legt Widerspruch ein und wird zu einem persönlichen Gespräch geladen. Wie die Sachbearbeiterin entscheidet ist noch völlig offen.
Wer kann hier weiterhelfen bzw. weiß, wie und ob man sich solche betrügerischen Machenschaften bieten lassen muß?
Vielen Dank
