Heu,
seit geraumer Zeit nehmen hier in BaWü (Landkreis OG) die lärm"geschohnten" Wohnbereiche massiv zu. Und dies an den jeweiligen Hauptstrassen der Gemeinden (Dörfer mit 2000 Einwohnern). Es handelt sich dabei stets um eine sehr gut ausgebaute und breite Bundesstraße (erst rundumerneuert). Fährt man dann auf untergeordnete (und deutlich weniger breite) Strassen ab, so darf man wieder 50 fahren. Fährt man dann in die reinen Wohngebiete an, so befindet man sich i.d.R. wieder in einer 30er-Zone.
Die nächstgrößere Stadt (30.000 Einwohner) hat ebenfalls auf ihrer Hauptstraße 30 eingeführt. Jedoch nur von 22:00 bis 06:00. Das ist auch praktisch, weil man dann die Automusik der nachts heimkehrenden Discobesucher ein paar Sekunden länger genießen kann.
Ich frage mich, auf welchem Mist diese 30er-Lärmberuhigung gewachsen ist und kann mir nicht vorstellen, dass hierzu Beschlüsse der Gemeinden vorliegen, weil es sich eben um Bundesstrassen handelt.
Würgt hier eine BaWü-Interessengemeinschaft „Böses, menschenverachtendes Auto“ oder sehe ich das (mal wieder) nur nicht richtig? Habt ihr in eurer Wohngegend gleichartige Beobachtungen machen müssen/können/dürfen?
[Zur Erläuterung: Wer zigmal auf 10 Kilometer innerörtliche Gesamtstrecke durch x Dörfer 30 km/h gefahren ist, versteht evtl. meine Irritation]
Gruß
vdmaster