Hallo,
um es vorweg zunehmen Christian, Deine Antworten werden ich nicht lesen, weil sie mich nicht interessieren. Bitte antworte mir erst gar nicht auf meinen Beitrag. Höre mir einfac nicht zu, denn ich werde Dir auch nicht mehr zu hören.
Ich kann Deine soziale Auffassung überhaupt nicht teilen.
Menschen hier in diesem forum reden hier ständig von Problemen und Missständen und oft kommt von Dir als Antwort, das du Beweise sehen willst, weil du es nicht glaubst oder die Mißstände sind Ausnahmefälle
anbei ein Text, mit einem von mir kenntlich gemachten Kommentar
Die Befürwortung der eigenen Entrechtung
Ernst-Erich Lange 04.07.2006
Sozial ist, was Arbeit schafft, Teil 4: Wer Geld haben will, muss
sich fügen
Dank der Möglichkeit, ergänzende ALGII-Leistungen zu erhalten,
sollte der Verdienst nicht ausreichen, ist der Arbeitslose nunmehr
verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, will er keine
Kürzung oder gar Streichung seiner Leistungen riskieren. Die
Freiheit der Berufswahl ist damit ad absurdum geführt, was von
einer Mehrheit in der Bevölkerung allerdings mit den Worten „wer
Geld haben will, soll auch arbeiten“ bzw. „Tja, wer sich für
manche Jobs zu gut ist, der bekommt eben kein Geld. Das ist seine
Entscheidung.“ gutgeheißen wird. Das Prinzip des „Wessen Brot ich
ess, dessen Lied ich sing.“ wird hier zur obersten Maxime erhoben,
der Arbeitslose nicht mehr als Leistungsempfänger bzw. Kunde
behandelt sondern als Bittsteller, der sich voll und ganz der
Entscheidung der Behörde fügen muss.
Kommentar:
Und wo wird das ganze hinführen? In unmittelbarer Zukunft haben wir auch hier in Deutschland von den Amerikanern eine ganze Schicht an working poor. Diese Menschen werden einen 8 oder zehn Stunden job haben, so wie noch einige von uns einen regulären haben, dafür aber kein bis sehr sehr wenig Geld sehen. Jede Arbeit die gemacht wird, sollte auch Menschenwürdig entlohnt werden und man sollte davon gut leben können ohne auf noch weitere Stütze an gewiesen zu sein. Man geht den ganzen Tag arbeiten und arbeiten und ist und bleibt trotzdem arm und rechtlos (jede Arbeit muss angenommen werden, Datenschutz gibt es für alle Bundesbürger schon gar nicht mehr und dann haben die Arbeitslosen erst recht keinen Anspruch darauf)
Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie die Politiker vor ungefähr zehn Jahren bedauert haben, das es in Deutschland keinen Niedriglohnsektor so wie in Amerika gibt. Jetzt haben uns unsere Volksvertreter einen Gefallen getan, wovon wir noch gar nicht wussten, dass wir das von ihnen wünschen und uns diesen Niedriglohnsektor nach Deutschland gebracht.
Sind das unsere Volksvertreter? Darf man diese großen Partein überhaupt noch wählen? Soll man überhaupt noch wählen gehen oder lieber demonstrieren?
Ständig wird über die Opfer des Kapitalismus, die Arbeitslosen geschimpft, dass es ihnen zu gut geht und sie sich zu Hause auf die Faule haut legen und einen schönen Tag machen. Während die arbeitende Bevölkerung den ganzen Tag unter immer härteren Bedingungen malocht und am Ende des Tages leider auch nicht viel mehr Geld mit nach Hause bringt. Siehe ständige „Reformen-Leistungskürzungen um Leistungskürzungen“
Dabei wird von einem Teil der arbeitenden Bevölkerung übersehen, wer die wirklichen Sozialschmarotzer und Parasiten sind. Nicht Lieschen Müller die „unberechtigter“ Weise 20Euro mehr Sozialgeld bekommt.
Es sind, nur kurz gesagt unter anderem die Großkonzerne und Politiker. Wozu brauchen wir so einen harten Kapitalismus und die brutale Globalisierung? Aus welchem Grund gibt es schon etliche Globalisierungskritiker die am Rande von Wirtschaftsgipfeln protestieren? Sind das alles Spinner?
Der technische Fortschritt ist so weit gediegen, dass wir alle vielleicht nur noch 2 bis 3 Tage a 7 Stunden in der Woche arbeiten müssten, damit es uns ALLEN gut ginge.
Warum können wir das nicht auch so haben?
Wir dürfen uns halt nicht mehr alles von den Politikern wegnehmen lassen. siehe z.B. wieder die „Gesundheitsreform“
Ich kann euch nur wärmstens diese Seite ans Herz legen und Euch die Hörartikel Globalisierung und z.B. die Entwicklung der Hartz Gesetze 1 bis 4 runter zuladen und anzuhören.
http://ideologiekritik.net/archiv/ II: Globalisierung - Ideologie und Wirklichkeit
Datum: 15. Dezember 2004
Referent: Prof. Dr. Egbert Dozekal, Uni Frankfurt / Main
Thesenpapier [pdf, 77 KB]
Mitschnitt: mz2.globalisierung.freiburg.dezember2004.mp3
kommentar Ende
download http://www.heise.de/bin/tp/issue/r4/download.cgi?art…
Datenschutz für Arbeitslose gibt es nicht
Diese Regelungen können durchaus auch die im Grundgesetz verankerten
Grundrechte oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
tangieren. Für die Sachbearbeiter wie auch die Gesellschaft macht dies
keinen Unterschied. Eine Sozialamtsmitarbeiterin im Ruhrgebiet fasste
dies mit den Worten zusammen: „Sie sind hier beim Sozialamt, da müssen
Sie komplett die Hosen runterlassen“, als die Antragstellerin bei der
Vorlage der Kontoauszüge den Empfänger einer geringfügigen Ausgabe
geschwärzt hatte. Datenschutz spielt beim Arbeitslosen keine Rolle mehr,
auch wenn dies von den Datenschützern längst scharf [extern] kritisiert
wird.
Das neue Optimierungsgesetz beispielsweise sieht vor, dass es einen
verdachtsunabhängigen [extern] Datenabgleich
gibt, um festzustellen,
ob der Arbeitslose möglicherweise einen PKW nicht angegeben hat, da
mittlerweile nur noch ein PKW pro Haushalt als angemessen angesehen
wird. Auch hier wird diese Maßnahme von der Gesellschaft begrüßt, weil
sie ja nur dazu dient, diejenigen ausfindig zu machen, die das Gesetz
missbrauchen und etwas verschweigen. Dass hier
Datenabgleichsmöglichkeiten für eine immer größer werdende Gruppe der
Gesellschaft geschaffen werden, ohne dass für diesen Abgleich überhaupt
eine Notwendigkeit besteht, schafft nicht einmal seinen Weg in die
Diskussion um das neue Gesetz. Verlässliche Zahlen, die die Maßnahme
erforderlich machen, wurden nicht vorgelegt. Auch die anfangs noch unter
dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung eingeführte [extern]
Kontenabfrage , deren
Anwendung still und leise durch Herrn Eichel erweitert wurde und nun zur
„Verhinderung von Sozialmissbrauch“ genutzt wird, hat lediglich einen
sehr kurzen Ruf der Empörung verursacht.
Doch nicht nur die Daten, die die finanzielle Situation betreffen,
müssen vom Arbeitslosen widerstandslos herausgegeben werden. Beim
Erstgespräch mit dem Fallmanager muss der „Kunde“ Fragen nach seiner
psychischen Verfassung, nach seiner Nachbarschaft, seiner Familie,
Freunden und seiner Beziehung beantworten, was damit begründet wird,
dass so Vermittlungshemmnisse aufgedeckt und verändert werden können.
Wer hier Wert auf seine Intimsphäre legt, der zeigt nicht genug
Eigenbemühung, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Die Mitwirkungspflicht
beinhaltet keinen Passus zur Intimsphäre. Die Verantwortung für die
bestehende Situation der Arbeitslosigkeit, so wird suggeriert, liegt
allein beim Arbeitslosen. Und an ihm allein liegt es auch, diese
Situation zu verändern. Wie jene, die propagieren, dass jeder, der
arbeiten will, auch Arbeit findet (und dabei dann Aspekte wie
menschenwürdige Behandlung, angemessene Bezahlung usw. außer Acht
lassen), sieht auch der Fallmanager keine gesellschaftlichen oder
politischen Gründe für Arbeitslosigkeit, sondern lediglich die, die in
der Person des Arbeitslosen selbst bestehen. Daher ist in den Augen
vieler der Daten- und Seelenstriptease nicht nur im Austausch gegen die
finanzielle Leistung gerechtfertigt, sondern er dient auch dazu, die
Chancen im Arbeitsmarkt zu erhöhen, weshalb es keinerlei Argumente gegen
solche intimen Befragungen geben kann.
Freizügigkeit ade
Neu ist auch die im Optimierungsgesetz enthaltene Regelung, dass „kein
Anspruch auf Leistung besteht, wenn sich der Leistungsberechtigte
außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhält“. Dies wird u.a.
folgendermaßen definiert:
§ 1 Grundsatz
(1) 1 Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung kann
zeit- und ortsnah Folge leisten, wer in der Lage ist, unverzüglich
- Mitteilungen des Arbeitsamtes persönlich zur Kenntnis zu nehmen,
- das Arbeitsamt aufzusuchen,
- mit einem möglichen Arbeitgeber oder Träger einer beruflichen
Eingliederungsmaßnahme in Verbindung zu treten und bei Bedarf persönlich
mit diesem zusammenzutreffen und - eine vorgeschlagene Arbeit anzunehmen oder an einer beruflichen
Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.
[…]
Der Arbeitslose hat deshalb sicherzustellen, dass das Arbeitsamt ihn
persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift (Wohnung) durch
Briefpost erreichen kann.
Die Ausnahmen sind in §2 geregelt, so kann der Arbeitslose
beispielsweise sich im Nahbereich des Arbeitsamtes aufhalten, sofern er
in der Lage ist, das Arbeitsamt täglich ohne unzumutbaren Aufwand zu
erreichen. Für Ausnahmegenehmigungen ist die Behörde zuständig. Ein
Tagesausflug ist somit für den Arbeitslosen nicht mehr denkbar, sobald
dieser dazu führen könnte, dass ein Besuch des Amtes nicht mehr
unverzüglich möglich ist. Die Freizügigkeit ist somit für ALGII-Bezieher
nur noch mit Erlaubnis der Behörde vorhanden.
Die Regelungen zur Residenzpflicht sind weiterhin für Opfer von
häuslicher Gewalt fatal. Entfernen sie sich beispielsweise von ihrem
Wohnort um ein Frauenhaus im Nebenort oder der nächstgelegenen Stadt
aufzusuchen um vor der Gewalt im eigenen Heim zu fliehen, so erlischt
dadurch der Anspruch auf ALGII. Die Betroffene kann dagegen Widerspruch
einlegen, doch zunächst einmal ist kein Anspruch mehr vorhanden. Ideen
wie eine elektronische Fußfessel für Langzeitarbeitslose ([local] An der
elektronischen Leine
) sind nur noch das
I-Tüpfelchen dieser Entwicklung.
Unverletzlichkeit der Wohnung? Schon, aber…
Art. 13 des Grundgesetzes regelt die Unverletzlichkeit der Wohnung und
stellt deutlich heraus, in welchen Fällen Eingriffsmöglichkeiten
bestehen. Doch selbst bei kritischer Betrachtung des Artikels findet
sich keine Begründung dafür, dass die neu geschaffenen Außen- und
Prüfdienste die Wohnung eines Arbeitslosen nicht nur betreten, sondern
auch kontrollieren dürfen. Eben dies ist jedoch der Fall und soll
Einsparungen von 440 Millionen Euro bewirken, da man sich die Aufdeckung
von ca. 90.000 Fällen erhofft. Diese Fälle sind jene, die unter die
Bedarfsgemeinschaftsregelung fallen, welche vor kurzem komplett erneuert
wurde. War bisher noch die Beweispflicht hinsichtlich der
Bedarfsgemeinschaft bzw. der Beziehung zweier zusammenlebender Menschen
noch bei den Sozialbehörden, ist dies nun umgekehrt. Konkret müssen die
zusammenlebenden Personen nachweisen, dass sie eben keine Beziehung
führen und keine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Dies kann zum Beispiel
durch Vorlage von Kontoauszügen geschehen, die nachweisen, dass keiner
der Personen für den anderen aufkommt.
Diese Umkehr der Beweislast wird von Politikern wie beispielsweise
Andrea Nahles (SPD) in einer Bundestagsdebatte als Verbesserung der
Situation der Arbeitslosen [extern] angesehen
.
[…]…weil wir gerade durch die Beweislastumkehr die […]nicht ganz
zu Unrecht kritisierten so genannten Schnüffelaktionen verhindern
werden. Es wird zum ersten Mal eine bundeseinheitliche Regelung
aufgelegt, wonach nicht mehr jede Arge vor Ort und nicht mehr jeder
einzelne Arbeitsvermittler einfach entscheidet, wie das gehandhabt wird,
sondern auf der Basis von gerichtlichen Kriterien entschieden wird, ob
eine Bedarfsgemeinschaft vermutet wird. Diese Vermutung kann dann in
einem normalen Widerspruchsverfahren – bis hin zu einem
Sozialgerichtsverfahren – widerlegt werden. […] Nehmen Sie bitte zur
Kenntnis, dass es sich hier um eine Verbesserung der Rechtslage für die
Betroffenen handelt und nicht um eine Verschlechterung.
Die Verbesserung, wie sie Andrea Nahles hier definiert, liegt also
darin, dass die Betroffenen die Möglichkeit haben, gegen eine
Fehlentscheidung vorzugehen. Jedoch wird angenommen, dass, sobald nur
die Kriterien erfüllt sind, eine Bedarfsgemeinschaft besteht, egal was
der Betroffene dazu sagt. Dem Betroffenen wird somit unterstellt, dass
er lüge, wenn nur die „gerichtlichen Kriterien“ das Vorhandensein einer
Bedarfsgemeinschaft bestätigen. Schmackhaft gemacht wird ihm diese
Regelung dadurch, dass auf die „Schnüffelaktionen“ verzichtet wird, die
jetzt für die vermeintlichen Bedarfsgemeinschaften bedeuteten, dass
Kontrolleure Kühlschränke, Bade- und Schlafzimmer akribisch unter die
Lupe nahmen um festzustellen ob ein Bett gemeinsam genutzt wird oder
nicht etc. Diese Aktionen finden dann „nur“ noch statt, wenn der
Betroffene angibt, dass es sich um keine Bedarfsgemeinschaft handelt
obgleich die gerichtlichen Kriterien vorliegen.
Andrea Nahles’ Kommentar lässt weiterhin außer Acht, dass die
eingerichteten Außen- und Prüfdienste nicht nur für
Bedarfsgemeinschaften bzw. deren Überprüfung zuständig sind, sondern
auch sonst Sachverhalte prüfen können, die nach Aktenlage nicht
entschieden werden können. Die Unverletzlichkeit der Wohnung bleibt
somit für ALGII-Bezieher ein Relikt aus der Vergangenheit, die
Schnüffelaktion weiterhin Realität.
Unabhängig davon, ob es um die Beweislastumkehr oder die unangekündigten
Besuche geht, Kritik wird lediglich bei den Betroffenen laut. Und sie
wird prompt als Kritik derjenigen charakterisiert, die befürchten, ihr
Missbrauch könne auffliegen. „Nichts zu verbergen“ ist für den
staatlichen Leistungsempfänger nicht mehr eine Möglichkeit, es ist
vielmehr Pflicht. Für Durchsuchungen, Datenabgleiche etc. muss kein
Verdacht mehr vorhanden sein, der Arbeitslose ist per se verdächtig,
Dinge zu verschweigen oder zu vertuschen. Den wenigsten
Leistungsempfängern wird bei der Telefonbefragung oder dem Hausbesuch
mitgeteilt, welche Rechte sie haben. Dass ein Hausbesuch bisher nicht
akzeptiert werden musste oder die Telefonbefragung freiwillig war, wird
dezent verschwiegen. Dieser Freiwilligkeit soll dann das neue
Optimierungsgesetz auch ein Ende bereiten.
Staatliche Leistung gegen Aufgabe der Privatsphäre
Die Aufgabe der Privatsphäre des Arbeitslosen, so wird es vielfach
beurteilt, sei freiwillig da ja die Wahl besteht, auf die Leistung zu
verzichten. Entweder suche man sich Arbeit oder aber man müsse lernen,
ohne die staatliche Unterstützung zu leben. Wer somit auf Datenschutz
und Privatsphäre Wert legt, dem bleibt dann als letzter Ausweg, sollte
er keine Arbeit finden, ja das Obdachlosenasyl und die Suppenküche
respektive [local] die Tafel
.
Was dabei befremdlich erscheint, ist die Kurzsichtigkeit dieser
Überlegung. Denn einerseits stellt nicht nur ALGII eine staatliche
Leistung dar, sondern es gibt vielmehr die verschiedensten Formen dieser
Leistung - Wohngeld, ergänzendes ALGII für Geringverdiener,
Subventionen… Warum also sollten für diese Leistungsempfänger andere
Regeln gelten als für die ALGII-Empfänger? Beim BAFöG beispielsweise
wurde bereits ein Datenabgleich ermöglicht, um Missbrauchsfälle
aufzudecken. Dies würde bedeuten, dass auch diese Leistungsempfänger auf
Datenschutz und Privatsphäre verzichten müssten. weil auch bei ihnen die
Möglichkeit besteht, dass sie falsche Angaben machen um von Gesetzen zu
profitieren.
Viel wichtiger ist jedoch, dass durch die 1-Euro-Jobs beispielsweise
reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden oder nicht mehr neu entstehen.
Die Anzahl derjenigen, die tatsächlich Arbeitslose sind (im Sinne von:
Bezieher von ALGI oder ALGII) steigt demzufolge, so dass der Verzicht
auf die Privatsphäre immer mehr Menschen betrifft. Wer momentan
verdachtsunabhängige Datenabgleiche befürwortet, hat letztendlich wenig
Möglichkeiten, sich gegen diese zu wehren, sollte er selbst betroffen
sein. Was seine Grundrechte angeht, so hebelt derjenige, der deren
Aufgabe für eine immer größer werdende Gruppe der Gesellschaft
befürwortet, somit auch deren Anwendung für sich selbst aus.
Da davon auszugehen ist, dass sich das Problem der Arbeitslosigkeit (in
der Form, wie sie momentan definiert wird) nicht beheben lassen wird,
sondern eher zunimmt, wird die Zahl derjenigen, die noch ein Anrecht auf
Privatsphäre, Datenschutz oder z.B. auf die Unverletzlichkeit der
Wohnung haben, immer geringer werden. Diese Grundrechte werden dann nur
noch jenen zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, durch finanzielle
Absicherung auf jegliche staatliche Leistung zu verzichten. Mit Art. 3
des Grundgesetzes, dem Gleichheitsgrundsatz, hat diese Entwicklung
nichts mehr zu tun. Sie folgt hier lediglich den inhumanen Gesetzen des
Kapitalismus, die die Würde des Menschen höchstens denen garantieren,
die sie sich leisten können.