Laufband

Liebe/-r Experte/-in,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte 2003 einen Herzinfarkt und erhielt einen Stent. Im September 2003 hatte ich einen weiteren Herzinfarkt. In den letzten Jahren erhielt ich noch einige Stents. Um meine körperliche Verfassung zu stabilisieren, hatte ich mir ein Ergometer zugelegt, dass ich 3x täglich benutzte und mit Brustgurt den Puls überwachte. Leider habe ich inzwischen Probleme mit den _Hämorrhoiden, so dass ich mit dem Ergometer nicht mehr fahren kann.
Aus diesem Grund habe ich mir ein Laufband zugelegt, dass ich täglich 2-3 x mit einer Geschwindigkeit von 4,6 - 5 Km/h benutze.
Da das Gerät recht teuer war (1550 €), hätte ich die Frage, ob Sie eine Möglichkeit sehen, dieses Gerät als außergewöhnliche Belatung von der Steuer absetzen zu können.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich
Manfred Ziegelmeier

hallo,

definitiv nein, denn es gibt keine medizinische notwenidgkeit, da das laufen auch zB draussen passieren kann. ich würde es dennoch als agB anzusetzen und eine Beschnigung des Arztes beilegen das es die anschaffung unumgänglich war.

gruß
sven