Lautes Schnarchen

Hallo,

ich habe mal eine doofe Frage.

Es geht um zwei Mietparteien, deren Schlafimmer direkt nebeneinander liegen.
A schnarcht Nachts sehr laut, wodurch sich B (in dem Fall Kinder) belästigt fühlen und an die Wand klopfen, wodurch A aufwacht und Nachts ab 2:00 Uhr (wie man sieht) nichtmehr schlafen kann.
Wer ist denn da nun im Recht und können die Parteien verlangen, dass der Vermieter baulich nachbessert?

Danke, Kudel

Hallo Kudel,

lauts schnarchen ist für den betroffenen selber sehr schädlich.
Lass dich doch bitte einmal in einem Bettenfachgeschäft anständig beraten, oft ist es viel einfacher als du denkst.
Sprich das Thema an und sage das du ein passendes Nackenkissen benötigst.
Vor der Beratung achte auf deinen Matratzentyp (hart/weich/Federkern/Schaum…) und mache mit dem Nackenkisse auf einer Matratze die deiner am nächsten kommt probeliegen. Keine Angst, das ist der Job von ordentlichen Beratern.

Achte darauf das der Kopf beim Rücken / Seitenschlafen nicht zu stark angehoben wird.

Ein zu hohes Kissen staucht den Hals und fördert das laute schnarchen.

Ich hoffe dir geholfen zu haben, vielleicht erzählst du es ja mal.LGThomas

Grds. kann A nächtliche Ruhestörung durch Klopfen und Wecken beseitigt verlangen. Eine Pflicht zur baulichen Nachbesserung gegenüber dem VM besteht nicht.

Inwiefern man mit Zustimmung des VM auf eigenen Kosten eine schalldämmende Rigipswand im Kinderzimmer verbauen darf, wäre zu klären.

G imager

Bist du Schnarcher?
Hallo,

bist du selbst Schnarcher, oder warum beziehen sich deine Anmerkungen nur auf die „Gegenseite“?

Grds. kann A nächtliche Ruhestörung durch Klopfen und Wecken
beseitigt verlangen.

Der Schnwarcher weckt doch zuerst die Kinder, die ihn anschließend darauf „aufmerksam machen“.

Inwiefern man mit Zustimmung des VM auf eigenen Kosten eine
schalldämmende Rigipswand im Kinderzimmer verbauen darf, wäre
zu klären.

Der Schnarcher könnte genauso gut sein Schlafzimmer verkleinern. Ebenfalls kann er natürlich vorher klären, ob das auf Kosten des Vermieters geht.

Eine andere Möglichkeit wäre ggf., das Bett umzustellen, dass es an einer anderen Wand liegt (falls bautechnisch möglich, bei uns im Schlafzimmer könnte man das Bett z. B. gar nicht woanders aufstellen), so dass das mit dem Schnarchen für die Nachbarskinder nicht mehr (so) störend) ist.

Gruß
Christa

Schnarchen sollte aus gesundheitlichen Gründen (vom Schnarcher) nicht einfach hingenommen werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schnarchen
http://de.wikipedia.org/wiki/Schlafapnoe-Syndrom

vnA

bist du selbst Schnarcher, oder warum beziehen sich deine
Anmerkungen nur auf die „Gegenseite“?

vielleicht deshalb, weil der schnarcher überhaupt keine verpflichtung hat, irgendwas zu ändern?

Grds. kann A nächtliche Ruhestörung durch Klopfen und Wecken
beseitigt verlangen.

Der Schnwarcher weckt doch zuerst die Kinder, die ihn
anschließend darauf „aufmerksam machen“.

und?
kannst du grad mal irgendein urteil nennen, das klopfen an die wand für zulässig erklärt?

Der Schnarcher könnte genauso gut sein Schlafzimmer
verkleinern.

warum in aller welt sollte er das denn tun? meinst du, schnarcher haben geld zu verschenken?

Eine andere Möglichkeit wäre ggf., das Bett umzustellen, dass
es an einer anderen Wand liegt (falls bautechnisch möglich,
bei uns im Schlafzimmer könnte man das Bett z. B. gar nicht
woanders aufstellen), so dass das mit dem Schnarchen für die
Nachbarskinder nicht mehr (so) störend) ist.

eine andere möglichkeit wäre es auch, das bett der kinder umzustellen. ggf. in eine andere wohnung.

für dich:
http://mietminderungstabelle.de/Schnarchender_Nachba…
http://news.immobilo.de/2010/06/14/2856-mietrecht-sc…

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Hallo!

Dies hier ist ein Rechtsbrett und es bringt keinem etwas, den Beeinträchtigten Nichtschnarchern den Bauch zu streicheln. Die Darstellung der Rechtslage ist auch kein Grund persönlich zu werden.

Grds. kann A nächtliche Ruhestörung durch Klopfen und Wecken beseitigt verlangen.

Der Schnwarcher weckt doch zuerst die Kinder, die ihn anschließend darauf „aufmerksam machen“.

Diese Art von „aufmerksam machen“ ist eben unzulässig, vorsätzlicher/vermeidbarer Lärm fällt unter Ruhestörung (Ordnungswidrigkeit) und Störung des Hausfriedens (Abmahnung, Kündigung). Bei derartigem Gegenlärm-Terror dürften zudem die Chancen stark sinken, den schnarchenden Nachbarn zu freiwilligen Massnahmen überreden zu können.

Inwiefern man mit Zustimmung des VM auf eigenen Kosten eine schalldämmende Rigipswand im Kinderzimmer verbauen darf, wäre zu klären.

Der Schnarcher könnte genauso gut sein Schlafzimmer verkleinern.

Könnte - aber verlangen kann das der Beeinträchtigte eben nicht.

Ebenfalls kann er natürlich vorher klären, ob das auf Kosten des Vermieters geht.

Klar man es probieren, aber derartige Klärungsversuche bringen i.d.R. für den Verlangenden wiederum ungeliebte „Aufklärung“.
http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/adz/index.php…

Grüsse Rudi

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Hallo,

ich habe erst vor kurzem erst ein neues Bett inkl. Rost und Matratze gekauft, wollte eigentlich nur ungern nochmal so einen Haufen Geld hinlegen. Aber ich denke auch das bringt wenig, laut meiner Mutter, bei der ich bis vor Kurzem gewohnt habe, schnarche ich in alle Lagen (Übergewicht). Ich denke ich müsste mal ins Schlaflabor und das untersuchen lassen, da ich mich Morgens auch manchmal fühle wie von Bus gestreift, aber das ist ein anderes Thema.

Kudel

Danke
Danke allen, gab jeweils ein Sternchen.

Gruß, Kudel

Grds. kann A nächtliche Ruhestörung durch Klopfen und Wecken
beseitigt verlangen.

Der Schnwarcher weckt doch zuerst die Kinder, die ihn
anschließend darauf „aufmerksam machen“.

und?
kannst du grad mal irgendein urteil nennen, das klopfen an die
wand für zulässig erklärt?

du hast bestimmt eins, das klopfen verbietet, wenn lärm aus der anderen wohnung kommt.
übringens wurde hier bestimmt was falsch dagestellt, die kinder wachen nicht auf und wollen ruhe, sondern wachen auf und werden vom schnarchen dazu ermutigt, zu den lustigen tönen spielerisch an der wand zu trommeln…

Der Schnarcher könnte genauso gut sein Schlafzimmer
verkleinern.

warum in aller welt sollte er das denn tun? meinst du,
schnarcher haben geld zu verschenken?

warum sollten die eltern das tun? eigentlich ist es die aufgabe des vermieters dafür zu sorgen, das ruhe ist. es muss also erstmal überprüft werden, ob alles angemessen getan wurde.

Eine andere Möglichkeit wäre ggf., das Bett umzustellen, dass
es an einer anderen Wand liegt (falls bautechnisch möglich,
bei uns im Schlafzimmer könnte man das Bett z. B. gar nicht
woanders aufstellen), so dass das mit dem Schnarchen für die
Nachbarskinder nicht mehr (so) störend) ist.

eine andere möglichkeit wäre es auch, das bett der kinder
umzustellen. ggf. in eine andere wohnung.

oder man kauf den kindern ein schlagzeug, der lärme wäre auch legal…

für dich:
http://mietminderungstabelle.de/Schnarchender_Nachba…
http://news.immobilo.de/2010/06/14/2856-mietrecht-sc…

lustig, aber wertlos, die urteile behandeln entweder nur die pflicht alles mögliche zu tun oder ob eine fristlose kündigung angemessen ist.

die frage, ob der vermieter alles mögliche getan hat, ist ungeklärt.

Hallo,

vielleicht deshalb, weil der schnarcher überhaupt keine
verpflichtung hat, irgendwas zu ändern?

und ich dachte eher, weil der UP etwas mit dem Schnarcher zu tun haben könnte!

kannst du grad mal irgendein urteil nennen, das klopfen an die
wand für zulässig erklärt?

Nun ja, die Kinder könnten auch an der Tür klingeln, um um Ruhe zu bitten.

warum in aller welt sollte er das denn tun? meinst du,
schnarcher haben geld zu verschenken?

Warum sollen die Eltern ihrerseits das im Kinderzimmer tun? Meinst du, die haben Geld zu verschenken?

eine andere möglichkeit wäre es auch, das bett der kinder
umzustellen. ggf. in eine andere wohnung.

Oder der Schnarcher zieht um. Nochmal: der Schnarcher ist der ursprüngliche Verursacher der Ruhestörung.

http://mietminderungstabelle.de/Schnarchender_Nachba…
http://news.immobilo.de/2010/06/14/2856-mietrecht-sc…

Ja danke, damit kannst du dir aber die Wände tapezieren. Wie Genius malignus schon schrieb, haben die mit der ursprünglichen Frage nichts zu tun. Weder stand was davon, dass die Eltern der Kinder die Miete mindern, noch dass sie kündigen wollen (so viel zum Thema „das bett der kinder umzustellen. ggf. in eine andere wohnung.“).

Gruß
Christa

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http://mietminderungstabelle.de/Schnarchender_Nachba…
http://news.immobilo.de/2010/06/14/2856-mietrecht-sc…

Ja danke, damit kannst du dir aber die Wände tapezieren.

was an „Die normalen Wohngeräusche von Nachbarn müssen vom Mieter einer Wohnung hingenommen werden.“ hast du nicht verstanden? oder an „Mieter, die sich durch schnarchende Nachbarn belästigt fühlen, haben weder Anspruch auf Schadensersatz noch einen rechtmäßigen Grund für eine fristlose Kündigung.“

wenn du keinen bezug zwischen diesen sätzen und dem hier besprochenen herstellen kannst, kann ich dir auch nicht helfen. aber hier im brett bist du dann falsch.

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kannst du grad mal irgendein urteil nennen, das klopfen an die
wand für zulässig erklärt?

du hast bestimmt eins, das klopfen verbietet, wenn lärm aus
der anderen wohnung kommt.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j20…
untersagt klopfen in der nacht. auch durch kinder.
und komm jetzt nicht mit ‚der hat aber geschnarcht‘. das ist
KEIN widerrechtliches verhalten in einer wohnung!

übringens wurde hier bestimmt was falsch dagestellt, die
kinder wachen nicht auf und wollen ruhe, sondern wachen auf
und werden vom schnarchen dazu ermutigt, zu den lustigen tönen
spielerisch an der wand zu trommeln…

das ist genauso zu unterlassen, oder dachtest du im ernst:
auch nachts dürfen die? nun, dann lies obiges urteil.

Der Schnarcher könnte genauso gut sein Schlafzimmer
verkleinern.

warum in aller welt sollte er das denn tun? meinst du,
schnarcher haben geld zu verschenken?

warum sollten die eltern das tun?

wer sonst? woraus sollten sie denn deiner meinung nach einen
anspruch gegen den schnarcher herleiten können?

eigentlich ist es die
aufgabe des vermieters dafür zu sorgen, das ruhe ist.

nö. es ist aufgabe des vermieters, dass die wohnung dem stand
entspricht, der beim bau zulässig war. nix weiter.
wenn die eltern also was vom vermieter wollen, sollen sie erst
mal beweisen, dass in diesem sinne ein missstand vorliegt.
und natürlich muss das den schnarcher genau gar nicht
interessieren.

für dich:
http://mietminderungstabelle.de/Schnarchender_Nachba…
http://news.immobilo.de/2010/06/14/2856-mietrecht-sc…

lustig, aber wertlos, die urteile behandeln entweder nur die
pflicht alles mögliche zu tun oder ob eine fristlose kündigung
angemessen ist.

offensichtlich hast du sie nicht gelesen. wenn dort steht "Mieter, die sich durch schnarchende Nachbarn belästigt fühlen, haben weder Anspruch auf Schadensersatz noch einen rechtmäßigen Grund für eine fristlose Kündigung. " beinhaltet das natürlich genau das, was hier besprochen wird. ebenso wie "Die normalen Wohngeräusche von Nachbarn müssen vom Mieter einer Wohnung hingenommen werden. " (wenn du dem link im ersten text gefolgt wärst). oder auch "Soll jedoch ein Mietmangel aufgrund unzureichender Schallisolierung geltend gemacht werden, so muss bei der Beurteilung von dem Standard zur Zeit der Errichtung des Hauses ausgegangen werden. " oder gefällt dir „So müssen die Geräusche eines schnarchenden Nachbarn hingenommen werden, selbst wenn ein Sachverständiger bestätigt, dass die tiefen Frequenzen eines Schnarchers bei Holzbalkendecken besonders gut weiter geleitet werden könnten.“ besser?

was genau willst du denn noch? und vor allem: wo ist denn deiner meinung nach eine anspruchsgrundlage gegeben?

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die grundlage ergibt sich relativ leicht aus §§ 823, 1004 BGB.
wenn du die aussagen zum sachverhalt richtig gelesen hättest, hättest du gemerkt, das es dort heißt, das das schnarchen unverhältnis mässig laut ist. und das fällt auch nicht mehr unter die normale nutzung.

außerdem ist jeder lärm über eine gewisse lautstärke eine belästigung, man kann deswegen vielleicht nicht mindern, das klopfen als notwehr oder selbsthilfe ist trotzdem berechtigt.

die grundlage ergibt sich relativ leicht aus §§ 823, 1004 BGB.

interessant. hast du irgendeinen beleg für deine behauptung? kommt als nächstes noch die behauptung, man könne durch atmen auf der straße jemandem einen schaden verursachen? irgendein urteil dazu? sollte doch deiner behauptung nach ‚relativ leicht‘ sein.

wenn du die aussagen zum sachverhalt richtig gelesen hättest,
hättest du gemerkt, das es dort heißt, das das schnarchen
unverhältnis mässig laut ist. und das fällt auch nicht mehr
unter die normale nutzung.

auch dafür hätte ich gern einen beleg.

außerdem ist jeder lärm über eine gewisse lautstärke eine
belästigung, man kann deswegen vielleicht nicht mindern, das
klopfen als notwehr oder selbsthilfe ist trotzdem berechtigt.

dafür auch.

was genau an „Mit einem schnarchenden Nachbarn muss man leben.“ hast du nicht verstanden oder wo genau hast du dieses urteil widerlegt? versuch mal ein urteil gegen schnarchen zu finden: https://www.google.de/#q=schadensersatz+schnarchen

die grundlage ergibt sich relativ leicht aus §§ 823, 1004 BGB.

interessant. hast du irgendeinen beleg für deine behauptung?
kommt als nächstes noch die behauptung, man könne durch atmen
auf der straße jemandem einen schaden verursachen? irgendein
urteil dazu? sollte doch deiner behauptung nach ‚relativ
leicht‘ sein.

schaden? er spricht von einem schaden, es geht um einen unterlassungsanspruch

wenn du die aussagen zum sachverhalt richtig gelesen hättest,
hättest du gemerkt, das es dort heißt, das das schnarchen
unverhältnis mässig laut ist. und das fällt auch nicht mehr
unter die normale nutzung.

auch dafür hätte ich gern einen beleg.

ich soll dir einen link geben, das lärmbelästigung zu unterlassen ist? guck einfach mal in das ins bimschg, die richtwerte gelten auch für die „normale“ nutzung

außerdem ist jeder lärm über eine gewisse lautstärke eine
belästigung, man kann deswegen vielleicht nicht mindern, das
klopfen als notwehr oder selbsthilfe ist trotzdem berechtigt.

dafür auch.

bimschg im verbindung mit dem stgb

was genau an „Mit einem schnarchenden Nachbarn muss man
leben.“ hast du nicht verstanden oder wo genau hast du dieses
urteil widerlegt? versuch mal ein urteil gegen schnarchen zu
finden: https://www.google.de/#q=schadensersatz+schnarchen

was hast du an, der vermieter muss dafür sorge tragen, das dem bauwerk gerechte schallschutzmassnahmen getroffen sind nicht verstanden? das ist voraussetzung für jedes der urteile, das du zitierst.

auch geht es in KEINEM der urteile um die frage, ob der vermieter anhilfe durch besseren schallschutz schaffen muss, wenn dies noch nicht geschehen ist.
dazu kommt, das urteile vom amtsgerichten keine rechtswirkung für dritte entfalten und meinstens nur für ein oder zwei berichte gut sind.

nach deiner zitierart ist dieses urteil ein grund für eine kündigung, ist sogar von einem landgericht und der inhalt ist dir scheinbar egal, wenn ein oder zwei schlagworte fallen
LG Koblenz, Urteil v. 17.06.1999, 14 S 216/98, WM 1999, S. 461).

die grundlage ergibt sich relativ leicht aus §§ 823, 1004 BGB.

interessant. hast du irgendeinen beleg für deine behauptung?
kommt als nächstes noch die behauptung, man könne durch atmen
auf der straße jemandem einen schaden verursachen? irgendein
urteil dazu? sollte doch deiner behauptung nach ‚relativ
leicht‘ sein.

schaden? er spricht von einem schaden, es geht um einen
unterlassungsanspruch

wenn dir der zusammenhang nicht klar ist, kann ich dir auch nicht helfen.

und wo ist jetzt dein beleg? eine behauptung mit einer zweiten behauptung zu ‚belegen‘ ist sinnfrei.

wenn du die aussagen zum sachverhalt richtig gelesen hättest,
hättest du gemerkt, das es dort heißt, das das schnarchen
unverhältnis mässig laut ist. und das fällt auch nicht mehr
unter die normale nutzung.

auch dafür hätte ich gern einen beleg.

ich soll dir einen link geben, das lärmbelästigung zu
unterlassen ist? guck einfach mal in das ins bimschg, die
richtwerte gelten auch für die „normale“ nutzung

http://dejure.org/gesetze/BImSchG/2.html
wo steht da was von schnarchgeräuschen? ist ein bett eine anlage?

wo ist dein beleg?

außerdem ist jeder lärm über eine gewisse lautstärke eine
belästigung, man kann deswegen vielleicht nicht mindern, das
klopfen als notwehr oder selbsthilfe ist trotzdem berechtigt.

dafür auch.

bimschg im verbindung mit dem stgb

es wird auch bei wiederholung nicht besser. schnarchen ist kein rechtswidriger angriff, also fällt auch notwehr weg, auf die du wohl anspielst. beleg:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Laerm—f6331.html
http://www.juraforum.de/forum/strafrecht-strafprozes…

wo ist dein beleg?

was genau an „Mit einem schnarchenden Nachbarn muss man
leben.“ hast du nicht verstanden oder wo genau hast du dieses
urteil widerlegt? versuch mal ein urteil gegen schnarchen zu
finden: https://www.google.de/#q=schadensersatz+schnarchen

was hast du an, der vermieter muss dafür sorge tragen, das dem
bauwerk gerechte schallschutzmassnahmen getroffen sind nicht
verstanden? das ist voraussetzung für jedes der urteile, das
du zitierst.

was an ‚zum zeitpunkt der errichtung muss … eingehalten werden‘ hast du nicht verstanden?

wieder nichts…

auch geht es in KEINEM der urteile um die frage, ob der
vermieter anhilfe durch besseren schallschutz schaffen muss,
wenn dies noch nicht geschehen ist.

natürlich nicht. weil das niemals zur debatte steht.

dazu kommt, das urteile vom amtsgerichten keine rechtswirkung
für dritte entfalten und meinstens nur für ein oder zwei
berichte gut sind.

dann ist es ja kein problem für dich, andere urteile beizubringen.

ich warte immer noch.

nach deiner zitierart ist dieses urteil ein grund für eine
kündigung, ist sogar von einem landgericht und der inhalt ist
dir scheinbar egal, wenn ein oder zwei schlagworte fallen
LG Koblenz, Urteil v. 17.06.1999, 14 S 216/98, WM 1999, S.
461).

vielleicht soiltest du deine links auch mal lesen. und dann verstehen. versuch’s nochmal:
http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/hil…
da findest du einen gerade für dich ganz interessanten vergleich der urteile. auch hier wieder ein zitat:
" Schnarchgeräusche zählen als ganz normaler Alltagslärm

Das ließ das Gericht nicht als Kündigungsgrund gelten. Schnarchgeräusche seien hinzunehmen, hieß es im Urteil. "

du hast bislang nichts als heiße luft produziert. all deine ‚belege‘ taugen gar nichts. urteile verstehst du offensichtlich nicht. und willst sie auch nicht akzeptieren, kannst aber nichts gegenteiliges beibringen. deine angeführten gesetze passen auch in keiner weise. und mehr wird auch nicht kommen. weil du nur genau eins hast:

UNRECHT!

und nun lass gut sein. es fängt langsam an, lächerlich zu werden.

Hallo,

geh bitte unbedingt in ein Schlaflabor, besser heute als morgen!

Mein mann ist seitdem ein neuer Mensch, hat ohne weiteres Zutun über 30 kg verloren, einfach nur deshalb weil er nach der Arbeit nun die Energie hat, noch was im Haus oder Garten zu machen anstatt den Abend und das ganze Wochenende auf der Couch zu verbringen.

Grüße
miamei

das stimmt, wirkliche quellen bringst du nicht, du hast ein paar links und versuchst was rauszulesen.

machen wir es mal richtig, als quellen zählen nur kommentare, gesetze oder urteile von bundesgerichten.

bring mir da belege und ich mach mir die arbeit diese zu wiederlegen, deine sehr seltsame auslegen von berichten im web sind relativ sinnlos.

das stimmt, wirkliche quellen bringst du nicht, du hast ein
paar links und versuchst was rauszulesen.

ich habe dir ein urteil verlinkt. diverse kommentare dazu. diverse links zu anderen rechtsforen. was war dein beitrag noch gleich?
ach ja: gar nichts.

machen wir es mal richtig, als quellen zählen nur kommentare,
gesetze oder urteile von bundesgerichten.

kein problem. verlink die dinger einfach mal. zitat daraus wäre auch okay. was hast du stattdessen vorzuweisen?
ach ja: gar nichts.

btw., schon mal drüber nachgedacht, dass der richter im bundesweit zitierten urteil vermutlich den kommentar gelesen und trotzdem so geurteilt hat? das NIRGENDS eine kritik am urteil laut geworden ist? komisch, hm?

oder vielleicht auch nicht: jeder außer dir hat die einsicht, dass das gericht völlig richtig entschieden hat.

bring mir da belege und ich mach mir die arbeit diese zu
wiederlegen, deine sehr seltsame auslegen von berichten im web
sind relativ sinnlos.

rofl!

du hast genau gar nichts gebracht, gesetze offensichtlich nicht verstanden (notwehr gegen schnarchen - geht’s noch???), das urteil nicht verstanden. und genau gar nichts zu widerlegen vermocht.

du machst dich lächerlich. nur weiter so. ich lache gerne. allerdings ist das witzbrett etwas weiter unten. hier ist das o.t.

zusammenfassung:
schnarchen ist eine ganz normale lebensäußerung, die man hinzunehmen hat. es besteht genau gar kein anspruch auf unterlassung oder gar irgendwelche ‚notwehrmaßnahmen‘, es besteht keinerlei anspruch auf schalldämpfungsmaßnahmen des schnarchers, es besteht auch genau gar kein anspruch auf mietminderung oder schadensersatz. es sei denn, dass das haus nicht den vorschriften entspricht, die zum zeitpunkt der erbauung galten - dann bestehen ansprüche gegenüber dem vermieter, aber natürlich immer noch genau gar keine gegenüber dem schnarcher.

das hat JEDER hier verstanden. nur du nicht. da kannst du dir jetzt was drauf einbilden: du bist einzigartig. ‚ein geisterfahrer? das sind hunderte!‘
GLÜCKWUNSCH!