die grundlage ergibt sich relativ leicht aus §§ 823, 1004 BGB.
interessant. hast du irgendeinen beleg für deine behauptung?
kommt als nächstes noch die behauptung, man könne durch atmen
auf der straße jemandem einen schaden verursachen? irgendein
urteil dazu? sollte doch deiner behauptung nach ‚relativ
leicht‘ sein.
schaden? er spricht von einem schaden, es geht um einen
unterlassungsanspruch
wenn dir der zusammenhang nicht klar ist, kann ich dir auch nicht helfen.
und wo ist jetzt dein beleg? eine behauptung mit einer zweiten behauptung zu ‚belegen‘ ist sinnfrei.
wenn du die aussagen zum sachverhalt richtig gelesen hättest,
hättest du gemerkt, das es dort heißt, das das schnarchen
unverhältnis mässig laut ist. und das fällt auch nicht mehr
unter die normale nutzung.
auch dafür hätte ich gern einen beleg.
ich soll dir einen link geben, das lärmbelästigung zu
unterlassen ist? guck einfach mal in das ins bimschg, die
richtwerte gelten auch für die „normale“ nutzung
http://dejure.org/gesetze/BImSchG/2.html
wo steht da was von schnarchgeräuschen? ist ein bett eine anlage?
wo ist dein beleg?
außerdem ist jeder lärm über eine gewisse lautstärke eine
belästigung, man kann deswegen vielleicht nicht mindern, das
klopfen als notwehr oder selbsthilfe ist trotzdem berechtigt.
dafür auch.
bimschg im verbindung mit dem stgb
es wird auch bei wiederholung nicht besser. schnarchen ist kein rechtswidriger angriff, also fällt auch notwehr weg, auf die du wohl anspielst. beleg:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Laerm—f6331.html
http://www.juraforum.de/forum/strafrecht-strafprozes…
wo ist dein beleg?
was genau an „Mit einem schnarchenden Nachbarn muss man
leben.“ hast du nicht verstanden oder wo genau hast du dieses
urteil widerlegt? versuch mal ein urteil gegen schnarchen zu
finden: https://www.google.de/#q=schadensersatz+schnarchen
was hast du an, der vermieter muss dafür sorge tragen, das dem
bauwerk gerechte schallschutzmassnahmen getroffen sind nicht
verstanden? das ist voraussetzung für jedes der urteile, das
du zitierst.
was an ‚zum zeitpunkt der errichtung muss … eingehalten werden‘ hast du nicht verstanden?
wieder nichts…
auch geht es in KEINEM der urteile um die frage, ob der
vermieter anhilfe durch besseren schallschutz schaffen muss,
wenn dies noch nicht geschehen ist.
natürlich nicht. weil das niemals zur debatte steht.
dazu kommt, das urteile vom amtsgerichten keine rechtswirkung
für dritte entfalten und meinstens nur für ein oder zwei
berichte gut sind.
dann ist es ja kein problem für dich, andere urteile beizubringen.
ich warte immer noch.
nach deiner zitierart ist dieses urteil ein grund für eine
kündigung, ist sogar von einem landgericht und der inhalt ist
dir scheinbar egal, wenn ein oder zwei schlagworte fallen
LG Koblenz, Urteil v. 17.06.1999, 14 S 216/98, WM 1999, S.
461).
vielleicht soiltest du deine links auch mal lesen. und dann verstehen. versuch’s nochmal:
http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/hil…
da findest du einen gerade für dich ganz interessanten vergleich der urteile. auch hier wieder ein zitat:
" Schnarchgeräusche zählen als ganz normaler Alltagslärm
Das ließ das Gericht nicht als Kündigungsgrund gelten. Schnarchgeräusche seien hinzunehmen, hieß es im Urteil. "
du hast bislang nichts als heiße luft produziert. all deine ‚belege‘ taugen gar nichts. urteile verstehst du offensichtlich nicht. und willst sie auch nicht akzeptieren, kannst aber nichts gegenteiliges beibringen. deine angeführten gesetze passen auch in keiner weise. und mehr wird auch nicht kommen. weil du nur genau eins hast:
UNRECHT!
und nun lass gut sein. es fängt langsam an, lächerlich zu werden.