Leasingsonderzahlung - wirklich nur bei Beginn? Oder auch später?

Hallo zusammen,

Thema Privatleasing Kfz: beim Privatleasing wird ja meistens eine sog. „Leasingsonderzahlung“ gesondert an den Händler abgeführt. Bisher kannte ich es so, das eben diese Sonderzahlung wirklich VOR Beginn der Leasingzeit vom Händler verlangt wird. Im Vertrag steht dazu „…eine vereinbarte Leasingsonderzahlung ist BEI BEGINN der Leasingzeit an den auslieferden Händler, der diese im Namen und für Rechnung des LG vereinnahmt, zu zahlen.“ Mit Beginn sind ja wahrscheinlich die ersten paar Tage gemeint, bzw. sogar der Übergabetag.

Im aktuellen Fall ist es nun so, das der Leasinggegenstand (Kfz) nun seit 2 Wochen in meinem „Besitz“. Jedoch kam noch immer keine Rechnung. Ist die Zahlung dann hinfällig sobald diese NACH Beginn der Leasingzeit gefordert wird?

Servus,

eine Rechnung begründet nie eine Forderung oder eine Verbindlichkeit.

Entscheidend dafür, ob Du eine Leasingsonderzahlung schuldest oder nicht, ist das, was Du im Leasingvertrag vereinbart hast.

Schöne Grüße

MM

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Sieh an, dann scheint man Dich also doch überzeugt zu haben, den Wagen abzunehmen.

Eine Leasing-Sonderzahlung kann, muss aber nicht vereinbart werden. Ob sie es ist, und in welcher Höhe sowie wann und wie die an wen unter welchen Bedingungen zu zahlen ist, steht im jeweiligen Leasing-Vertrag/Bestellung. Darauf nimmt dein Zitat Bezug. Also schau dort nach, was da zum Thema Sonderzahlung geregelt ist und handle entsprechend, bevor Du Dir wieder unnötigen Ärger einhandelst.

Die Vorstellung, dass sich eine Forderung binnen weniger Tage in Luft auflöst, nur weil sie nicht aktuell berechnet/gemahnt wurde ist recht amüsant.

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Überzeugt nicht. Eher gedroht. Mit „…13 Anwälten…“

Naja, wie bereits erwähnt steht im Vertrag obiges. Eben Vor Beginn und nicht nach Beginn, oder 10 Tage später oder aber 2 Stunden später.

Es geht ja nicht darum das sie aktuell nicht berechnet wurde. Der Händler erinnerte mich schon im Dezember daran sie zu zahlen. Ich meinte nur zu ihm, gern, wenn ich eine Rechnung habe und alles stimmt. Erwollte es in die Wege leiten, mir die Rechnung für das Fahrzeug mit der FIN-so-und-so zukommen lassen …
Seitdem hörte ich nie wieder etwas zum Thema Rechnung

Ich schulde sie, ja. Aber es steht im Vertrag ja auch „vor Beginn“ … insofern bin ich mir mit dem jemandem etwas schulden nicht mehr ganz so sicher. Zumal bei Diesem Händler die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand macht. Furchtbar.

Du hast erst heute berichtet, da stünde „bei Beginn“.

Und - warum hast Du nicht bezahlt, obwohl das vertraglich vereinbart war?

Da keine Fälligkeit nach dem Kalender angegeben ist, gerätst Du erst 30 Tage nach Beginn des Vertrags in Verzug. Nutze diese Zeit!

Schöne Grüße

MM

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Ja das stimmt. Es steht bei Beginn. Ich dachte vor und bei wäre dasselbe.

Also „bei Beginn“, was jedoch noch immer keinen Zeitraum oder-rahmen beschreibt. Oder doch?

Ich hätte bezahlt, wenn ich wüsste wohin, unter welcher Kundennummer usw. Und vorallen, wenn ich eine ordentliche Rechnung erhalten hätte. Habe ich aber nicht. Steht auch alles hier:

Also 30 Tage nach Beginn des Vertrages gerate ich in Verzug - oder 30 Tage nach der Übergabe?

Beides trennen etwa 30 Tage.
Das Fahrzeug stand bereits etwa 1 Monat angemeldet auf dem Hof des Händlers, bevor ich Sherlock Holmes-mäßig herausfand, das mein Fahrzeug zur Übergabe bereit stünde. Auf meine Nachfrage, das ein Auto auf mich angemeldet worden sei und wo ich diese abzuholen hätte, meinte der Händler nur „er kümmere sich“ - auch darauf erhielt ich nie eine Antwort. Erst als ich mich eben Detektivisch durch mehrere Fillialen telefonierte, geriet ich an einen MA der sich der Sache annahm und mir dann mitteilte das es seit längerem da-und-dort stünde.

Aber wenn doch keine Forderung im Raum steht, wie kann ich dann in Verzug geraten? Denn die Übergabe ist ja nun schon fast 3 Wochen her, der Beginn der Leasingzeit mehr als 6 Wochen…

Sag mal, meinst du das alles ernst? Verträge sind auszulegen (§§ 157, 133, 242 BGB). Wie ist denn das „bei Beginn“ wohl gemeint? Es regelt die Fälligkeit, nicht das automatische Erlöschen des Anspruchs bei Nichtzahlung.

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Er trägt ein T-shirt: „Ich suche Ärger“

Jupp. Sonst wäre dieser Thread wohl kaum hier zu lesen :joy:

Nope. Doch nicht im Indernetz :rofl:

Ich frage mich gerade ob die Anwesenden hier meine Frage überhaupt verstanden haben - so ganz sicher bin ich mir da nicht… :face_with_monocle:

Nochmal: ich zahle, es liegt nicht daran dies nicht zu wollen. Mir geht es rein und allein, das dass „bei Beginn“ sicherlich klar einen Zeitpunkt benennt - vor dem Beginn der Leasingdauer. Dieser Zeitpunkt ist nun aber bereits verstrichen. und damit auch der „wirkliche Wille“ … denn der Sinn des Ausdrucks ist ja eindeutig. Und, sicher bin ich verpflichtet, ich bin ja geschäftsfähig - aber ohne Rechnung oder ein Konto auf welches das Geld geht, bewirke erstmal ich nix.

Und das hat auch nichts mit „Ärger suchen“ oder „es Ernst meinen“ zutun.
Oder würdet ihr freiwillig eurem Gläubiger etwas in den Hals werfen, ohne zu wissen wohin, und ob die Rechnung am Ende auch richtig berechnet werden würde? Sicherlich nicht.

Nicht nur habe ich sie richtig verstanden. Ich habe sie auch richtig beantwortet.

Und? Warum erzählst du uns das? Was hat das mit deiner Rechtsfrage zu tun? Hast du deine eigene Frage verstanden?

Ich sagte ja schon, dass es darauf nicht ankommt. Du willst aus einer Fälligkeitsregelung eine Regel machen, nach der ein Anspruch erlöschen soll. Deine Auslegung: Wenn bis Tag X nicht bezahlt, dann kein Anspruch. Richtige Auslegung: Du musst an Tag X bezahlen, wen du es nicht tust, bleibt der Anspruch bestehen.

Du bist meinem Hinweis nachgegangen und hast § 133 BGB gelesen, der ja lautet:

„Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“

Übersehen hast du, dass diese Vorschrift das Gegenteil dessen bedeutet, was du gern hättest. Es geht nach ihr gerade nicht nur um den Wortlaut, sondern um den wirklichen Willen. Du begründest den Willen allein mit dem Wortlaut und berufst dich ausgerechnet auf die Rechtsnorm, die sagt, dass das nicht zulässig ist. Mich lässt so etwas ratlos zurück.

Vielleicht nicht. Du wirst das aber tun. Du hast dich ja schon einmal von der ziemlich albernen Drohung mit

einschüchtern lassen. Herrje, wofür braucht man hier mehr als einen Anwalt oder eine Anwältin?

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Ich frage mich gerade, ob du dir dein Vertragswerk schon einmal komplett durchgelesen und ggf auch verstanden hast- so ganz sicher bin ich mir da nicht :woman_shrugging:

Das hat immerhin schon einmal nicht so richtig hingehauen mit dem Verständnis

In meinem Vertrag steht sehr genau

  • wann die Sonderzahlung fällig ist und
  • bis wann sie auf welches Konto
  • mit welchen Verwendungszweck
  • zu überweisen ist

… vor allem steht auch drin, was passiert, wenn ich Zahlungen nicht pünktlich leiste :sunglasses: was steht dazu bei dir im Vertrag?

Gruß h

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Logisch hab ich das :rofl:

Tja, DAS ist der Unterschied zwischen uns Beiden :wink: … würde es drinn stehen, hätte ich nicht diesen thread hier aufgemacht. Ergo: es steht nicht drinnen :crazy_face: … eben nur, das sie an den Händler geht.

Glück auf!

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Soooo Schätzelchen und warum fragst du dann UNS und nicht deinen Händler???

Du redest immer von ‚Rechnung‘ :roll_eyes: bei einem Leasingvertrag hat man einen Vertrag und bekommt eben keine Rechnung mehr …

Es geht ja um eine einmalige Zahlung. Außerdem wurde die Rechnung zugesagt.

Du hast also keinen einzigen Geschäftsbogen des Händlers, auf dem unten eine Bankverbindung im Fuß genannt ist? Du hast auch keine Vertrags-/Bestellnummer? Die Höhe der Sonderzahlung ist auch an keiner Stelle auf Euro und Cent genau bereits in der Bestellung enthalten gewesen? Du bist auch nicht in der Lage dort anzurufen und nachzuhaken, wie das mit der Abrechnung der Sonderzahlung aussieht?

Statt dessen sinnierst Du hier lieber über die Auslegung einer Begrifflichkeit mit der Zielrichtung nach, daraus eine angebliche Verjährung des Anspruchs auf eine Sonderzahlung herleiten zu können?

Schon klar!

Es ist Dir doch vollkommen unbelassen, es einfach drauf ankommen zu lassen. Warum fragst Du dann aber hier überhaupt? Warte doch einfach auf die Mahnung, den Mahnbescheid/die Klage, … und wenn die Sache dann so richtig teuer und ärgerlich geworden ist, lässt Du Dich dann wieder „von 13 Anwälten“ einschüchtern.

Wenn man sonst keine Freude im Leben hat, bitte!

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Ja spinne ich denn?! Sonst ist aber soweit alles in Ordnung mit BibiBlocksberg :face_with_raised_eyebrow:

einfach mal lesen…das tat ich bereits. Keine Reaktion.

:rofl: … oh doch, das tut man

Endlich mal jemand, der gelesen hat und sich wohl auch in der Materie auskennt. Absolut richtig so.

Nein, eine Bankverbindung habe ich nicht. Kd.-Nr. auch erst seit kurzem. Vertragsnummer auch nicht. Die Sonderzahlung jedoch schon - die steht ja im Vertrag. Wobei die, welche im Vertrag steht auch nicht mehr richtig ist. Ich drängte auf Reduzierung, weil die Fehler beim Händler lagen. Er willigte ein. Somit hat sich die Sonderzahlung komplett geändert und dafür muss es nunmal ein Schriftstück geben … samt IBAN, Verwendungszweck, Kd-Nr. … usw. usf.
Keiner sendet Geld aufgrund einer Email… außer vielleicht an einen Prinzen aus dem Kongo, dessen Millionenerbe man antreten kann :joy:

Eine Basis für eine Mahnung sehe ich noch nicht. Wie gesagt, die Vertragliche Sonderzahlung hat sich ja auf Aussagen des Händlers zu seinen Ungusten geändert :wink:
Und die Erstellung der Rechnung wurde mir am 27.12.2022 von 2 unterschiedlichen Stellen des Händlers zugesichert.

Soso. Aha.

Na dann -

Schöne Grüße

MM

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