Lebensversicherung und erbe

Guten Abend,
folgende Frage bedarf in meiner jetzigen Situation einer Klärung.Ich wurde in der Lebensversicherung meiner Mutter als Begünstigte bedacht.Diese kleine Summe wurde mir nach dem Tod meiner Mutter ausgezahlt.Davon habe ich die Bestattung meiner Mum finanziert. Danach habe ich einen Erbschein beantragt, in dem meine Schwester wie auch ich als Erbe zu je 50%eingetragen wurden.Meine Schwester behauptet plötzlich, dass ihr die Hälfte der Lebensversicherung zusteht, da sie am Erbe mit 50% beteiligt ist.Hat sie Recht?
Vielen Dank ,

Iwona

Guten Abend,
folgende Frage bedarf in meiner jetzigen Situation einer
Klärung.
Ich wurde in der Lebensversicherung meiner Mutter als
Begünstigte bedacht.Diese kleine Summe wurde mir nach dem Tod
meiner Mutter ausgezahlt.Davon habe ich die Bestattung meiner
Mum finanziert.

Zunächst mal mein Beileid!

Danach habe ich einen Erbschein beantragt, in
dem meine Schwester wie auch ich als Erbe zu je
50%eingetragen wurden.Meine Schwester behauptet plötzlich,
dass ihr die Hälfte der Lebensversicherung zusteht, da sie am
Erbe mit 50% beteiligt ist.Hat sie Recht?
Vielen Dank ,

Iwona

Nein, die Todesfall-Leistung aus einer Lebensversicherung gehört nicht zum Erbe und ist steuerfrei (einkommens- und erbschaftssteuerfrei).

Vielleicht will die Schwester einen „moralischen“ Anspruch geltend machen, juristisch gibt es keinen.

Was anderes ist es, wenn kein Bezugsberechtigter eingetragen ist, dann geht es natürlich an die Erben und muss gegebenenfalls aufgeteilt werden.

Das ist hier aber wohl nicht der Fall, da Sie als Begünstigte eingetragen waren.

Gruß Dirk

Hallo Dirk,
danke für Deine Antwort noch so spät am Abend.
Yvonne

Hallo Iwona,

der Fall ist ganz klar. Wenn Deine Schwester zu 50% begünstigt ist, so wie Du, dann steht ihr auch die Hälfte der Summe aus der KLV zu, sofern dies im Erbschein so geregelt ist. Steht in dem Erbschein nur die Summe, ohne KLV, so fällt Dir die Summe der KLV allein zu.
Ist Deine Schwester auch an der KLV beteiligt, dann trägt sie auch sämtliche anfallenden Kosten zu 50% - ich hoffe ich konnte Dir damit weiter helfen. Du kannst mich auch gerne direkt per pn kontaktieren.

Lieben Gruß
Manfred Hester

Hallo Dirk,
danke für Deine Antwort noch so spät am Abend.
Yvonne

Hallo Yvonne!
Bitte, gerne :smile:
Es freut mich, dass sich auch mal jemand bedankt !

LG Dirk

Rechtlich betrachtet könnte Ihre Schwester das Erbe anfechten und auch einen Teil der Lebensversicherung einklagen. Dem könnten Sie jedoch entgegenstellen, dass Sie 100% der Beerdigungskosten getragen haben und (falls es den Tatsachen entspricht) die Mutter bis an ihr Lebensende gepflegt und versorgt haben, wodurch Sie wieder einen größeren Anteil am Erbe einklagen könnten.

In der Regel sollte man sich jedoch (solange es sich nicht um ein Vermögen handelt) gütlich und ohne Rechtsstreit einigen, da dieser Weg für beide Seiten sehr kostspielig werden kann.

Mein persönlicher Rat … Bieten Sie ihrer Schwester 50% von der Versicherungszahlung an, wenn sie im Gegenzug 50% der Beerdingungskosten übernimmt.

Mit freundlichen Grüßen,

Andy

Versicherungsvergleich: http://58591.tarifcheck24.com

Ich denke schon, dass es so ist.
Mit Erbrecht kenne ich mich leider zu wenig aus.Sorry

Ich denke dies ist eher eine Frage für einen Rechtsanwalt für Erbrecht. Fakt ist, dass die Versicherung die Lebensversicherung an den im Versicherungsschein geschriebenen Begünstigten auszahlt. Wie das Geld dann im Erbe im Innenverhältnis aufgeteilt wird bzw. aufgeteilt werden muß sollten Sie mit einem Rechtsanwalt klären.

HAllo,

zunächst tut es mir leid um den Tod Deiner Mutter !

Grundsätzlich dürfen wir keine Rechtsauskünfte geben, doch einen allg. Hinweis möchte ich geben.

Wenn jemand über eine LV Begünstigt wird, dann hat das nichts mit der Erbfolge zu tun. d.h. das Geld geht nicht in die Erbmasse. Unabhängig davon wärest Du auch nicht verpflichtet gewesen, alle Kosten ,die mit der Beerdigung enstanden sind, davon zu bezahlen. d.h. Diese Kosten sind von der Erbmasse abzuziehen, dann wird geteilt.

gruß
jtürk
www.tuerk-versicherungen.de

Nein, Ihre Schwester hat NICHT recht. Der Begünstigte aus der Lebensversicherung erhält das Geld aus der Lebensversicherung direkt. Die Begünstigung besagt, dsss die Leistung eben nicht in die Erbmasse fallen soll.

Als Leiter einer Leben-leistungsabteilung dürfen sie mir glauben! Es gibt immer wieder krasse Fälle, weil eben das Bezugsrecht nichts mit dem Erbe zu tun hat. So hatte ich mal einen Fall, bei dem junge Leute ein Haus für 300.000 € mit Bankkredit kauften. Mädchen war im Grundbuch / Hypothek eingetragen. Risikoleben mit Bezugrsrecht Freund. Dann Trennung des Paares und (nach Ablauf der Karenzfrist) Selbstmord. Eltern übernehmen Haus in der Meinung, dass sie die Lebensvericherungssumme zur Tilgung der Hypothek bekommen. Wir müssen an Ex-Freund zahlen. Eltern verklagen uns. Gericht sagt (verkürzt): Versicherungssumme geht selbst dann nicht an die Erben, wenn die Lebensversicherung zur Tilgung gedacht war. Moralisch bedenklich, aber der Ex-Freund ist nun mal Bezugsberechtigt. Fazit: Die Eltern haben 300.000 Schuld und eine Haus geerbt und die Prozeßkosten zu tragen.

Bei der Begünstigung aus der Lebensversicherung heraus handelt es sich um ein Vermächtnis bzw. eine Verfügung für den Todesfall außehalb des Erbganges. Ihre Schwester hat keinen Anspruch daran.

Guten Morgen!

Ihre Schwester liegt falsch. Im Erbrecht ist ausdrücklich geregelt, dass eine Lebensversicherung, in der ein Begünstigter namentlich genannt wird, nicht zur Erbmasse gehört.

Dazu zwei Links:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/erbsch5a.htm

http://www.verbraucherrecht-online.de/rechtgeb/erbre…

Herzliche Grüße

Jürgen Schnitzler

Hallo, viele Dank für Ihre Auskunft.Ich bin momentan in einer Lage-die man mit einem absolutem Schockzustand bezeichnen kann. Meine Mutter war an einer der schlimmsten Krankheiten erkrannkt(ALS) und ich habe sie nicht in ein Hospitz abgegeben, sondern bis zu ihrem Tod bei mir gehabt und gepflegt.
War ich als Lebensversicherungsnehmer verpflichtet mit dieser Summe für die Bestattung aufzukommen( was ich natürlich getan habe) oder war das eine Angelegenheit der Erbengemeinschaft?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihren Rat,
Yvonne

Hallo Iwona,

wenn Sie alleinige Begünstigter sind? somit gehört Ihnen das Geld und niemanden anders.

Anbei Info zu der Sachlage (zur Vorlage bei Ihrer Schwester)

Lebensversicherung mit Bezugsberechtigten:
Hat der Versicherungsnehmer (Ihre Mutter) einen Bezugsberechtigten bestimmt, erwirbt der Bezugsberechtigte beim Tod des Versicherungsnehmers einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung auf Auszahlung der Versicherungssumme (§§ 328, 331 BGB). Der Erwerb fällt nicht in den Nachlass. Dies gilt gem. § 166 II VVG auch dann, wenn als Bezugsberechtigte nur pauschal „die Erben“ oder „mein Erbe“; benannt sind (OLG Schleswig, ZEV 1995, 415). Dies hat z.B. zur Folge, dass der Begünstigte auch bei angeordneter Testamentsvollstreckung frei über die Versicherungsleistung verfügen kann. Auch den Beschränkungen einer angeordneten Vorerbschaft unterfällt die Versicherungsleistung nicht.

Mfg

Daniel Sakru

Bedanke mich ganz herzlich für die Hilfe
Liebe Grüsse,
Iwona

Hallo Yvonne,

das mit Ihrer Mutter tut mir leid.
Es ist immer besonders schwer, einen lieben Angehörigen zu pflegen, von dem man weiß, dass er sterben wird.

War ich als Lebensversicherungsnehmer verpflichtet mit dieser
Summe für die Bestattung aufzukommen( was ich natürlich getan
habe) oder war das eine Angelegenheit der Erbengemeinschaft?

Sagen wir mal so: Das Geld war für Sie. Was Sie damit machen, ist Ihre eigene Entscheidung.
Dass Sie die Beerdigung aus der Lebensversicherung bezahlt haben, war sehr nett von Ihnen, aber es wäre nicht nötig gewesen.
Ich weiß natürlich nicht, wie Ihr Verhältnis zu Ihrer Schwester ist, aber die Beerdigung nur anteilig zu bezahlen UND die Lebensversicherung ganz zu behalten, hätte wahrscheinlich die Stimmung nur noch mehr verschlechtert - ganz egal, ob es rechtens ist oder nicht.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihren Rat,

Gern geschehen.

Herzliche Grüße

Jürgen Schnitzler

P.S.: Haben Sie Ihre eigenen Angelegenheiten auch geordnet, falls Ihnen einmal etwas zustoßen sollte? Und sparen Sie für Ihr Alter?

Vielen Dank für die Hilfe,
Liebe Grüsse,

Yvonne

Bei der Begünstigung aus der Lebensversicherung heraus handelt
es sich um ein Vermächtnis bzw. eine Verfügung für den
Todesfall außehalb des Erbganges. Ihre Schwester hat keinen
Anspruch daran.

Hallo, möchte mich sehr für die Hilfestellung bedanken.
Liebe Grüsse,
Yvonne

dazu solltest du einen ANwalt befragen .Das kann dir nur ein Jurist beantworten. DIe Versicherung gehört an sich dir alleine. Aber deine Schwster könnte verlangen das diese gegen das restlich Erbe gegengerechnet wird sodass von dem Wert der noch übrig ist zuersdt einmal der Betrag abgezogen wird den du für die Versicherung bekommen hast und nur mehr der Rest wird halbe halbe geteilt. ALso nicht die Versicherung wird geteilt sondern. ABer bitte ochmal genau von einem Juristen gegenchecken lassen

Hallo!

Mit Erbrecht kenne ich mich nicht aus. Besser einen Anwalt fragen.

Gruß

H.C,