Legitime Angriffsziele?

Hallo,

da hier im Brett der Krieg gegen Syrien schon praktisch ausgerufen wurde, kann mich sicherlich jemand aufklären, wie die rechtliche Lage aussieht:
Angenommen jemand hat einen deutschen und syrischen Pass und lebt in Deutschland. Nun greifen die USA (wahrscheinlich völkerrechtswidrig) Syrien an.
Wäre ein Angriff auf eine militärische US-Anlage in Deutschland (unter Beachtung der Genfer Konvention) ein Verbrechen nach a)Deutschem Recht? b)internationalem Recht?
Mit welcher Konsequenz wäre (bei vorausgesetztem erfolgreichen Missionsverlauf) seitens der BRD zu rechnen?

Ich weiss, diese Frage könnte man auch in „Inlandspolitik“ oder „Rechtsfragen“ stellen, aber man darf ja nur eins.
Danke für alle antworten.

Grüße,

Anwar

Hi!

Ist imho eindeutig ein Verbrechen. Im Krieg musst du Uniform tragen. Die syrische Uniform darfst du in Deutschland nicht tragen. Wenn du Zivil einen Anschlag begehst, sogar wenn du regulärer Soldat wärst, wäre das ein Verbrechen.

Grüße Dusan

Hi Dusan,

Ist imho eindeutig ein Verbrechen. Im Krieg musst du Uniform
tragen. Die syrische Uniform darfst du in Deutschland nicht
tragen. Wenn du Zivil einen Anschlag begehst, sogar wenn du
regulärer Soldat wärst, wäre das ein Verbrechen.

Deshalb sagte ich ja „unter Beachtung der Genfer Konvention“. Also nicht in zivil.

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

Angenommen jemand hat einen deutschen und syrischen Pass und
lebt in Deutschland. Nun greifen die USA (wahrscheinlich
völkerrechtswidrig) Syrien an. Wäre ein Angriff auf eine
militärische US-Anlage in Deutschland (unter Beachtung der
Genfer Konvention) ein Verbrechen nach a)Deutschem Recht?
b)internationalem Recht?

Gegenüber der USA wärst Du ein „Terrorist“, da Du keiner
kämpfenden Truppe angehörst. Wirst Du im US-Einflussbereich
gefasst, wird Dir nach gängiger Praxis jeglicher Rechtsanspruch
verwehrt. Kannst Du Einheitszugehörigkeit und Kampfauftrag
nachweisen, wirst Du zum regulären Kämpfer mit allen Rechten,
die Du allerdings schwerlich einfordern können wirst.

Mit welcher Konsequenz wäre (bei vorausgesetztem erfolgreichen
Missionsverlauf) seitens der BRD zu rechnen?

Wenn Du Deutscher Bürger bist, wird deutsches Recht zur
Anwendung kommen (evtl. Sachbeschädigung und unerlaubter
Waffen/Sprengstoffbesitz). Evtl. kann Dein Verteidiger
„Affekt“ geltend machen und Du kannst mit Bewährung
rechnen, wenn Du niemanden umgebracht hast.

Ich weiss, diese Frage könnte man auch in „Inlandspolitik“
oder „Rechtsfragen“ stellen, aber man darf ja nur eins.
Danke für alle antworten.

Du bist als deutscher Zivlist Syrien gegenüber nicht
verpflichtet, in die Gefechte einzugreifen. Tust Du es
doch, kann Dir imho von Syrien keinerlei offizielle Unter-
stützung gewährt werden.

Besser nicht erwischen lassen. Schlechte Karten.

Euer CMБ

Hallo Semjon,

Gegenüber der USA wärst Du ein „Terrorist“, da Du keiner
kämpfenden Truppe angehörst. Wirst Du im US-Einflussbereich
gefasst, wird Dir nach gängiger Praxis jeglicher
Rechtsanspruch verwehrt. Kannst Du Einheitszugehörigkeit und
Kampfauftrag nachweisen, wirst Du zum regulären Kämpfer mit allen
Rechten, die Du allerdings schwerlich einfordern können wirst.

Ich dachte ich könnte nach Genfer Konvention eine eigene Partisaneneinheit gründen und mir dann selbst einen Einsatzbefehl schreiben?
Dass die USA sich an keine internationalen Gesetze halten ist eh’ klar.

Wenn Du Deutscher Bürger bist, wird deutsches Recht zur
Anwendung kommen (evtl. Sachbeschädigung und unerlaubter
Waffen/Sprengstoffbesitz).

Kann denn deutsches Strafrechtin einer Kampfhandlung überhaupt zum Einsatz kommen? Die Kampfhandlungen würden ja auf amerikanischem Gebiet stattfinden.
Weiterhin könnte man sich auf das GG berufen, bzgl. Widerstandsrecht und Verbot zur Vorbereitung eines Angriffskriegs.

Evtl. kann Dein Verteidiger
„Affekt“ geltend machen und Du kannst mit Bewährung
rechnen, wenn Du niemanden umgebracht hast.

Das ist ja gleich zweimal unrealistisch: Bei entsprechender notwendiger Planung kann wohl kaum von „Affekt“ die Rede sein. Und ein erfolgreicher Kampfeinsatz ohne Personenschäden ist auch ausgeschlossen.

Du bist als deutscher Zivlist Syrien gegenüber nicht
verpflichtet, in die Gefechte einzugreifen. Tust Du es
doch, kann Dir imho von Syrien keinerlei offizielle Unter-
stützung gewährt werden.

Von rechtlicher Verpflichtung kann gar keine Rede sein, höchstens von moralischer. Als eigenständiger Partisanenkämpfer kann man natürlich nicht von Syrien unterstützt werden, das ist klar.

Besser nicht erwischen lassen. Schlechte Karten.

Selbst bei erfolgreichem Missionsverlauf wäre ein „nicht erwischen lassen“ reines Wunschdenken.
Vielen Dank schon mal für Deine Antworten.

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

Angenommen jemand hat einen deutschen und syrischen Pass und
lebt in Deutschland. Nun greifen die USA (wahrscheinlich
völkerrechtswidrig) Syrien an.
Wäre ein Angriff auf eine militärische US-Anlage in
Deutschland (unter Beachtung der Genfer Konvention) ein
Verbrechen nach a)Deutschem Recht? b)internationalem Recht?

Es waere ein terroristischer Akt auf deutschem Boden. Wenn Du Pech hast, fassen Dich die Amerikaner und behandeln Dich auf Guantanamo weiter, wenn Du Glueck hast, fasst Dich die deutsche Polizei und Du wanderst ggf. lebenslaenglich hinter Gitter (wegen Mordes).

Mit welcher Konsequenz wäre (bei vorausgesetztem erfolgreichen
Missionsverlauf) seitens der BRD zu rechnen?

Der Begriff der Mission stoert mich etwas. Wer sollte die fragliche Person denn „aussenden“? Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies der syrische Staat sein wird, denn das waere ein kriegerischer Akt gegen die Bundesrepublik. Und was sollte der bewirken?

Grundsaetzlich moechte ich anmerken, dass es doch vielleicht sinnvoller waere, nicht immer gleich mit der Keule zu antworten, sondern vor allem friedliche Aktionen zu starten. Mit Terrorismus wird die von Dir beschriebene Person ihre Ziele ganz bestimmt nicht erreichen. Im Gegenteil.

Gruesse,

Henning.

Hallo Henning,

Es waere ein terroristischer Akt auf deutschem Boden.

Das ist sicherlich Unsinn. Die amerikanischen Basen in Deutschland sind amerikanische Staatsgebiet. Es wäre auch kein terroristischer Akt, sondern eine nach der Genfer Konvention ausgeführte Kriegsmission (Convention III, Art. 4).

Wenn Du
Pech hast, fassen Dich die Amerikaner und behandeln Dich auf
Guantanamo weiter, wenn Du Glueck hast, fasst Dich die
deutsche Polizei und Du wanderst ggf. lebenslaenglich hinter
Gitter (wegen Mordes).

Können wir bitte persönliche Anmerkungen aus dem Spiel lassen. Es geht hier (nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen) um eine hypothetische Person. Mord scheidet definitiv aus, da keine niederen Beweggründe vorliegen (welche liegen Deiner Meinung nach vor?).

Der Begriff der Mission stoert mich etwas. Wer sollte die
fragliche Person denn „aussenden“?

WEnn Du etwas zur Diskussion beitragen willst, lies bitte erst mal die Genfer Konvention.

Grundsaetzlich moechte ich anmerken, dass es doch vielleicht
sinnvoller waere, nicht immer gleich mit der Keule zu
antworten, sondern vor allem friedliche Aktionen zu starten.

Das ist sicherlich eine wunderbare Grundlage für eine andere Diskussion. Ich fände es nett, wenn Du sie aus dieser Diskussion rauslassen würdest.

Mit Terrorismus wird die von Dir beschriebene Person ihre
Ziele ganz bestimmt nicht erreichen. Im Gegenteil.

Ich schrieb eigentlich von gar keinen Zielen, daher ist es mir ein Rätsel, wie Du die hypothetischen Ziele der beschriebenen Person kennen kannst.

Gruß,

Anwar

Hi,

Gegenüber der USA wärst Du ein „Terrorist“, da Du keiner
kämpfenden Truppe angehörst.

Ich dachte ich könnte nach Genfer Konvention eine eigene
Partisaneneinheit gründen und mir dann selbst einen
Einsatzbefehl schreiben?

Das gilt aber nur für Feindgebiet oder
das vom Kriegsgegner widerrechtlich annektierte
Territorium. Das deutsche Rechtsverständnis
dürfte die Auffassung nicht teilen, dass
Deutschland dazugehört. Du kannst also
nur die Botschaft angreifen, diese wäre
aber erkennbar kein militärisches Ziel.

Kurz gesagt: Deutschland würde Dich in
Deiner „Mission“ in keiner Weise unterstützen
oder „verstehen“.

Wenn Du Deutscher Bürger bist, wird deutsches Recht zur
Anwendung kommen (evtl. Sachbeschädigung und unerlaubter
Waffen/Sprengstoffbesitz).

Kann denn deutsches Strafrechtin einer Kampfhandlung überhaupt
zum Einsatz kommen? Die Kampfhandlungen würden ja auf
amerikanischem Gebiet stattfinden.

Das ist eine Interpretationsfrage. Man könnte auch
annehmen, die Sache mit „Kampfhandlungen“ wären
eine reine Schutzbehauptung Deinerseits und Dir
ginge es nur um Ausleben von Hassgefühlen.

Weiterhin könnte man sich auf das GG berufen, bzgl.
Widerstandsrecht und Verbot zur Vorbereitung eines
Angriffskriegs.

Deutschland ist bezüglich des Konfliktes neutral. Du
geniesst hier Schutz vor amerikanischem Militär und
umgekehrt.

Evtl. kann Dein Verteidiger
„Affekt“ geltend machen und Du kannst mit Bewährung
rechnen, wenn Du niemanden umgebracht hast.

Das ist ja gleich zweimal unrealistisch: Bei entsprechender
notwendiger Planung kann wohl kaum von „Affekt“ die Rede sein.
Und ein erfolgreicher Kampfeinsatz ohne Personenschäden ist
auch ausgeschlossen.

Du könntest auf „syrisches Gebot zur Wiederherstellung der Familienehre“
abstellen :wink:

Grüße

Euer CMБ

Wäre ein Angriff auf eine militärische US-Anlage in
Deutschland (unter Beachtung der Genfer Konvention) ein
Verbrechen nach a)Deutschem Recht? b)internationalem Recht?

So ein Angriff wäre ein schlagender Beweis für das Übel der doppelten Staatsbürgerschaft.

Hallo Anwar,

Es waere ein terroristischer Akt auf deutschem Boden.

Das ist sicherlich Unsinn. Die amerikanischen Basen in
Deutschland sind amerikanische Staatsgebiet.

Wo steht denn das? Also ganz sicher sind die Basen kein amerikanisches Staatsgebiet. Ohjeohje.

Wenn Du
Pech hast, fassen Dich die Amerikaner und behandeln Dich auf
Guantanamo weiter, wenn Du Glueck hast, fasst Dich die
deutsche Polizei und Du wanderst ggf. lebenslaenglich hinter
Gitter (wegen Mordes).

Können wir bitte persönliche Anmerkungen aus dem Spiel lassen.

Oh, es war nicht persoenlich auf Dich gemuenzt. Ich beziehe mich wie ich es ohnehin im Rest meines Postings tat auf eine hypothetische Person.

Es geht hier (nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen) um eine
hypothetische Person. Mord scheidet definitiv aus, da keine
niederen Beweggründe vorliegen (welche liegen Deiner Meinung
nach vor?).

Dann nennen wir es halt Totschlag. Wobei ich schon „niedere Beweggruende“ erkennen kann: Hass zum Beispiel.
Der Tatbestand des Totschlages wird mit mindestens fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft - in besonders schweren Fällen muss der Täter mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Tja, und an der besonderen Schwere der Tat duerfte vermutlich kein Zweifel bestehen…

Der Begriff der Mission stoert mich etwas. Wer sollte die
fragliche Person denn „aussenden“?

WEnn Du etwas zur Diskussion beitragen willst, lies bitte erst
mal die Genfer Konvention.

Und lerne Du die Bedeutung von Fremdwoertern.

Grundsaetzlich moechte ich anmerken, dass es doch vielleicht
sinnvoller waere, nicht immer gleich mit der Keule zu
antworten, sondern vor allem friedliche Aktionen zu starten.

Das ist sicherlich eine wunderbare Grundlage für eine
andere Diskussion. Ich fände es nett, wenn Du sie aus
dieser Diskussion rauslassen würdest.

Tue ich aber nicht. Schliesslich gilt ja wohl nach wie vor die Meinungsfreiheit und es sollte erlaubt sein, grundsaetzliche Anmerkungen (ich habe es schliesslich genau so formuliert) abzugeben.

Mit Terrorismus wird die von Dir beschriebene Person ihre
Ziele ganz bestimmt nicht erreichen. Im Gegenteil.

Ich schrieb eigentlich von gar keinen Zielen, daher ist es mir
ein Rätsel, wie Du die hypothetischen Ziele der beschriebenen
Person kennen kannst.

Tja, Du hast aber einen Zusammenhang zwischen einem hypothetischen Krieg und einem ebenso hypothetischen Anschlag hergestellt. Letztere dienen wohl keinem Ziel. Aber Terroristen toeten nun einmal ziellos, ich weiss…

Gruß,
Henning.

Hallo Wolfgang, (

Hallo nochmal,

Ich dachte ich könnte nach Genfer Konvention eine eigene
Partisaneneinheit gründen und mir dann selbst einen
Einsatzbefehl schreiben?

Das gilt aber nur für Feindgebiet oder
das vom Kriegsgegner widerrechtlich annektierte
Territorium.

Steht hier aber nicht so:
(2) Members of other militias and members of other volunteer corps, including those of organized resistance movements, belonging to a Party to the conflict and operating in or outside their own territory

Vielleicht kannst Du mich da aufklären?

Kann denn deutsches Strafrechtin einer Kampfhandlung überhaupt
zum Einsatz kommen? Die Kampfhandlungen würden ja auf
amerikanischem Gebiet stattfinden.

Das ist eine Interpretationsfrage. Man könnte auch
annehmen, die Sache mit „Kampfhandlungen“ wären
eine reine Schutzbehauptung Deinerseits und Dir
ginge es nur um Ausleben von Hassgefühlen.

Fakt wäre ja, dass offiziell Kriege wäre, also kann von einer Schutzbehauptung wohl keine Rede sein. Im Krieg sterben Menschen, es wird nicht gefragt, ob der feindliche Soldat nun aus Pflichterfüllung oder persönlichem Hass getötet wurde, oder?

Weiterhin könnte man sich auf das GG berufen, bzgl.
Widerstandsrecht und Verbot zur Vorbereitung eines
Angriffskriegs.

Deutschland ist bezüglich des Konfliktes neutral. Du
geniesst hier Schutz vor amerikanischem Militär und
umgekehrt.

Wenn von aus dem deutschen Luftraum Kriegsmissionen geflogen werden, dann ist Deutschland wohl kaum neutral und hilft bei der Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskriegs mit.

Du könntest auf „syrisches Gebot zur Wiederherstellung der
Familienehre“
abstellen :wink:

Ah, sehr gute Idee. Ich hatte ganz verdrängt, dass Affekt auch bei „moralischem Zwang“ zur Anwendung kommt.

Gruß,

Anwar

Hallo Henning,

Wo steht denn das? Also ganz sicher sind die Basen kein
amerikanisches Staatsgebiet. Ohjeohje.

NATO-Truppenstatut? …

Gruss

Tibu

Wobei ich schon „niedere
Beweggruende“ erkennen kann: Hass zum Beispiel.

Es reicht nicht, niedere Beweggründe wie Hass einfach zu unterstellen. Man muß schon begründen können, warum sie naheliegender als andere Motivationen sind und da Anwar sich über Motivation und Zielsetzung nicht geäußert hat, dürfte Dir das schwer fallen. Es sind eine ganze Reihe von Szenarien denkbar, in denen es schwer fallen würde, dem Täter niedere Beweggründe nachzuweisen. Ein Beispiel:

Angenommen, von einem amerikanischen Luftwaffenstützpunkt auf deutschem Boden werden regelmäßig Angriffe gegen Ziele in Syrien geflogen. In diesem Fall, wäre ein Angriff auf diese Basis nicht notwenigerweise ein Terroranschlag, weil daraus für die Seite des Angreifers einen nicht unerheblicher militärische Vorteil erwachsen kann. Schon wenn es gelingen sollte die Flüge nur für wenige Tage zu unterbrechen, könnte das beispielsweise tausenden Syrern das Leben retten. unter diesen Bedingungen dürfte es nicht allzu leicht werden, dem Angreifer niedere Beweggründe nachzuweisen. Die Wahrscheinlichkeit, daß er aus Patriotismus handelt, ist schließlich mindestens genauso hoch.

Die spannende Frage ist hier eigentlich die rechtliche Situation bei einer militärischen Auseinandersetzung zwischen kriegführenden Parteien auf dem Boden von Drittstaaten. Dabei dürfte beispielsweise von Interesse sein, inwieweit Deutschland sich mit der Duldung amerikanischer Kampfeinsätze gegen syrische Ziele von deutschem Boden aus zur Kriegspartei macht. Insofern ist das wirklich eine sehr interessante Frage.

Hallo Gemeinde
Hier redet ihr sehr sher oft von Genfer K.
Die GK ist ausser kraft,weil weder die USa sich daran halten(Folter)
noch die Araber sich daran halten(Hinrichtung eines Zivilisten)
Also genung mit dem Schwachsinn von GK
Gruss

Hi!

Wäre ein Angriff auf eine militärische US-Anlage in
Deutschland (unter Beachtung der Genfer Konvention) ein
Verbrechen nach a)Deutschem Recht? b)internationalem Recht?
Mit welcher Konsequenz wäre (bei vorausgesetztem erfolgreichen
Missionsverlauf) seitens der BRD zu rechnen?

Da hast du aber noch eine Menge anderer Fragen zu klären:

Erfolgt der Angriff als Kombattant oder Nichtkombattant?
Bringt der Angreifer seine Waffen von deutschem Hoheitsgebiet mit oder bewaffnet er sich erst auf amerikanischem Gebiet
Beginnt der Angriff von deutschem Boden oder erst auf amerikanischem Hoheitsgebiet (Botschaften sind z.B. exterritorial)?
Werden bei dem Angriff Schäden an Leib und Leben von Nichtkombattanten, u.U. von deutschen Zivilpersonen billigend in Kauf genommen?
Zieht sich der Angreifer nach dem Angriff auf deutsches Territorium zurück oder verbleibt er auf amerikanischem Gebiet?
Wenn er sich auf deutsches Territorium zurückzieht, in welchem Status befindet sich der Angreifer (bewaffnet, uniformiert)?

Grüße
Heinrich

Hallo Henning,

Wo steht denn das? Also ganz sicher sind die Basen kein
amerikanisches Staatsgebiet. Ohjeohje.

Dein „Ohjeohje“ kannst Du Dir sparen.
NATO SOFA (Status of Forces Agreement):
http://www.armycommunityservice.org/vacs_employment/…

Verhält sich ähnlich wie mit einer Botschaft.

Können wir bitte persönliche Anmerkungen aus dem Spiel lassen.

Oh, es war nicht persoenlich auf Dich gemuenzt. Ich beziehe
mich wie ich es ohnehin im Rest meines Postings tat auf eine
hypothetische Person.

Das „Du“ implizierte eine persönliche Ansprache. Ich würde ein „man“ oder „die Person“ bevorzugen.

Dann nennen wir es halt Totschlag.

Ich hoffe in Deinen Experimenten gehst Du nicht so larifari mit den Begriffen um, die etwas ähnliches, aber nicht Gleiches meinen.

Wobei ich schon „niedere
Beweggruende“ erkennen kann: Hass zum Beispiel.

Im Krieg willst Du von Hass sprechen?

WEnn Du etwas zur Diskussion beitragen willst, lies bitte erst
mal die Genfer Konvention.

Und lerne Du die Bedeutung von Fremdwoertern.

Danke, ich habe ein großes Latinum, daher weiss ich natürlich woher sich Mission ableitet. Leider wird oftmals die Bedeutung eines Begriffs im Laufe der Jahrhunderte verändert.

Das ist sicherlich eine wunderbare Grundlage für eine
andere Diskussion. Ich fände es nett, wenn Du sie aus
dieser Diskussion rauslassen würdest.

Tue ich aber nicht. Schliesslich gilt ja wohl nach wie vor die
Meinungsfreiheit und es sollte erlaubt sein, grundsaetzliche
Anmerkungen (ich habe es schliesslich genau so formuliert)
abzugeben.

Reg Dich ab, es war nur eine Bitte, kein „Befehl“. So überdreht und aggressiv wie Du rüberkommst kann ich keine besonders pazifistische Neigung bei Dir erkennen.

Tja, Du hast aber einen Zusammenhang zwischen einem
hypothetischen Krieg und einem ebenso hypothetischen Anschlag
hergestellt.

Eigentlich war meine Frage gerade, ob es juristisch ein Anschlag wäre oder nicht. Vielen Dank für Deine Antworten, auch wenn sie mich inhaltlich nicht weitergebracht haben.

Letztere dienen wohl keinem Ziel. Aber
Terroristen toeten nun einmal ziellos, ich weiss…

Du meinst sicherlich „wahllos“ und nicht „ziellos“, denn ein Ziel verfolgen (die meisten) Terroristen wohl schon.
Ein Angriff auf ein militärisches Ziel einer feindlichen Macht ist jedoch wohl kaum als „wahlloses Ziel“ zu bezeichnen.

Grüße,

Anwar

Hi!

Deshalb sagte ich ja „unter Beachtung der Genfer Konvention“.
Also nicht in zivil.

Wenn du bewaffnet, in einer syrischen Uniform und in kriegerischer Absicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland betrittst,
dann müsste der Bundeskanzler den Kriegszustand mit Syrien feststellen.

Wenn du so einen Zustand wünscht, hole ich auch meine Uniform raus und baller dich über den Haufen.

Grüße
Heinrich

Danke!
Hallo,

vielen Dank für diese sehr sachliche und sachbezogene Stellungnahme, die sich sehr angenehm von einigen Meinungsäußerungen hier abhebt.

Die spannende Frage ist hier eigentlich die rechtliche
Situation bei einer militärischen Auseinandersetzung zwischen
kriegführenden Parteien auf dem Boden von Drittstaaten. Dabei
dürfte beispielsweise von Interesse sein, inwieweit
Deutschland sich mit der Duldung amerikanischer Kampfeinsätze
gegen syrische Ziele von deutschem Boden aus zur Kriegspartei
macht. Insofern ist das wirklich eine sehr interessante Frage.

Ich denke auch, dass die Frage ganz allgemein interessant ist. Hast Du auch eine Meinung dazu?

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

Ich hoffe in Deinen Experimenten gehst Du nicht so larifari
mit den Begriffen um, die etwas ähnliches, aber nicht Gleiches
meinen.

Spitze, wer hat ein paar Postings weiter oben verlangt, persoenliche Bezuege aussen vor zu lassen?

Im Krieg willst Du von Hass sprechen?

Die Frage ist doch, ob man bei dem von Dir beschriebenen Szenario von Krieg reden kann.

Danke, ich habe ein großes Latinum, daher weiss ich natürlich
woher sich Mission ableitet. Leider wird oftmals die
Bedeutung eines Begriffs im Laufe der Jahrhunderte verändert.

Leider nicht in diesem Fall. Zu einer Mission gehoert immer auch ein Auftraggeber. Ein Staat, eine Terrorgruppe…

Reg Dich ab, es war nur eine Bitte, kein „Befehl“. So
überdreht und aggressiv wie Du rüberkommst kann ich keine
besonders pazifistische Neigung bei Dir erkennen.

Ich rege mich nicht auf. Der einzige, der hier ueberdreht und aggressiv rueberkommt, bist ja wohl Du. Fass Dich doch bitte mal an die eigene Nase :smile:

Du meinst sicherlich „wahllos“ und nicht „ziellos“, denn ein
Ziel verfolgen (die meisten) Terroristen wohl schon.
Ein Angriff auf ein militärisches Ziel einer feindlichen Macht
ist jedoch wohl kaum als „wahlloses Ziel“ zu bezeichnen.

Also handelt es sich bei der von Dir beschriebenen Person um einen Terroristen… na, warum denn nicht gleich…

Gruesse,

Henning.