Legitime Angriffsziele?

Hallo Heinrich,

Da hast du aber noch eine Menge anderer Fragen zu klären:

Gerne.

Erfolgt der Angriff als Kombattant oder Nichtkombattant?

Als Kombatant nach Genfer Konvention: Klar als Kombatant zu erkennen und mit offen getragenen Waffen.

Bringt der Angreifer seine Waffen von deutschem Hoheitsgebiet
mit oder bewaffnet er sich erst auf amerikanischem Gebiet

Wohl das erstere. Insofern läge hier ein eindringen Fremder Truppen auf deutsches Gebiet vor.

Beginnt der Angriff von deutschem Boden oder erst auf
amerikanischem Hoheitsgebiet (Botschaften sind z.B.
exterritorial)?

Der Angriff beginnt erst auf dem amerikanischen Hoheitsgebiet.

Werden bei dem Angriff Schäden an Leib und Leben von
Nichtkombattanten, u.U. von deutschen Zivilpersonen billigend
in Kauf genommen?

Nur insoweit es sich nicht verhindern läßt (siehe Genfer Konvetion).

Zieht sich der Angreifer nach dem Angriff auf deutsches
Territorium zurück oder verbleibt er auf amerikanischem
Gebiet?

Geplant wäre ein Rückzug auf deutsches Hoheitsgebiet. Dann freiwillige Entwaffnung und Kapitulation.

Wenn er sich auf deutsches Territorium zurückzieht, in welchem
Status befindet sich der Angreifer (bewaffnet, uniformiert)?

siehe oben.

Grüße,

Anwar

Hast Du auch eine Meinung dazu?

Nein. Nicht, weil es mich nicht interessieren würde, sondern weil mir die notwenigen Kenntnisse fehlen, um mir eine Meinung bilden zu können.

Hallo Henning,

Spitze, wer hat ein paar Postings weiter oben verlangt,
persoenliche Bezuege aussen vor zu lassen?

Damit meinte ich eigentlich, dass Du zwischen mir und der hypothetischen Person unterscheiden sollst. Mein Kommentar war lediglich eine kleine Spitze gegen Dich, weil Dir anscheinend der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ziemlich egal war.

Die Frage ist doch, ob man bei dem von Dir beschriebenen
Szenario von Krieg reden kann.

Genau.

Leider nicht in diesem Fall. Zu einer Mission gehoert immer
auch ein Auftraggeber. Ein Staat, eine Terrorgruppe…

Eine Partisaneneinheit. Also gibt man sich selbst die Mission, so zu sagen.

Ich rege mich nicht auf. Der einzige, der hier ueberdreht und
aggressiv rueberkommt, bist ja wohl Du. Fass Dich doch bitte
mal an die eigene Nase :smile:

Beweise? Ich denke ich habe stets sehr sachlich und nicht aggressiv argumentiert (die kleine Spitze mal ausgenommen). Kann es sein, dass Du nicht zwischen Thema und Diskussionsteilnehmer unterscheidest?

Du meinst sicherlich „wahllos“ und nicht „ziellos“, denn ein
Ziel verfolgen (die meisten) Terroristen wohl schon.
Ein Angriff auf ein militärisches Ziel einer feindlichen Macht
ist jedoch wohl kaum als „wahlloses Ziel“ zu bezeichnen.

Also handelt es sich bei der von Dir beschriebenen Person um
einen Terroristen… na, warum denn nicht gleich…

Lies bitte nochmal meinen Absatz. Dort steht:
Terrorist= wahllos, nicht ziellos
Partisane= nicht wahllos, nicht ziellos
Von Terrorist ist also explizit keine Rede!

Grüße,

Anwar

Hallo,

Wenn du so einen Zustand wünscht, hole ich auch meine Uniform
raus und baller dich über den Haufen.

Können wir bitte zwischen „mir“ und der hypothetischen Person unterscheiden, auch wenn parallelen bestehen? Danke.
Was die eigentliche Aussage angeht: Nur Dummköpfe prahlen damit, wenn Sie „umballern“ können und wen nicht… und Dummköpfe leben nicht sehr lange im Krieg.

Grüße,

Anwar

Hallo,

nur mal aus Interesse: wieso interessiert Dich das? Ich unterstelle Dir zwar keine Hintergedanken, auch wenn sowas in der heutigen Terroristen-Hysterie schnell passiert.

Aber trotzdem… wie kommt man auf so eine Frage, warum machst Du dir über sowas Gedanken?

Gruß,

MecFleih

Hi,

Aber trotzdem… wie kommt man auf so eine Frage, warum machst
Du dir über sowas Gedanken?

Ganz einfach. Er schrieb ja, dass es sich
um einen Syrer handelt, dessen Territorium
von einem (verbotenen) Angriffskrieg be-
troffen ist.

Insofern wäre der Abschuss einer startenden B-52
durch ihn nach seinem Rechtsverständnis klar Notwehr
(wahrschainlich auch nach deutschem Recht), da aller
Erfahrung nach davon auszugehen ist, dass Zivilisten
umkommen werden, bei welchen es sich auch um die
Familie des Syrers handeln könnte.

Gleichzeitig handelt er aber als Deutscher,
was ihm eine Verurteilung wegen Kriegs-
waffenbesitz, Störung öffentlicher Ordnung,
Schusswaffengebrauch und mehrfachem Totschlag
einbringt.

Als Syrer kann er tatsächlich als POW
(mit doppeltem Augenzudrücken) gelten,
als Deutscher bekommt er die Rechnung für
seinen deutschen Pass.

Da es keinen Präzendezfall gibt, ist es müssig,
darüber zu argumentieren, welche Auffassung
ein deutsches Gericht vertreten wird. Meine
Vermutung: harte Verurteilung nach deutschem
Recht; Zurückstufung/Strafmilderung wegen Affekt
bzw. nachvollziehbarem „patriotischem Konflikt“.

Alles in allem mehrjährige Haft (bei Abschuss
einer B-52 über Deutschland).

Grüße

Euer CMБ

Nachfrage
Hallo!

NATO SOFA (Status of Forces Agreement):
http://www.armycommunityservice.org/vacs_employment/…

Wo steht das denn genau? Kannst du den Artikel angeben oder es ggf. zitieren? Würde mich sehr interessieren.

mfG Dirk

Antwort
Hallo Dirk,

Wo steht das denn genau? Kannst du den Artikel angeben oder es
ggf. zitieren? Würde mich sehr interessieren.

Die Sachlage ist recht komplex (so komplex, dass sich selbst die Experten des Bundestages manchmal nicht einig sind), daher ist eine „einfache“ Antwort kaum zu geben.
In diesem Fall wäre wohl Artikel VII, Absatz 1 gültig:

  1. Subject to the provisions of this Article,
    (a) the military authorities of the sending State shall have the right to exercise within the receiving State all criminal and disciplinary jurisdiction conferred on them by the law of the sending State over all persons subject to the military law of that State;

Der „sending state“ sind in diesem Fall die USA, der (hypothetische) Angreifer würde daher unter „person subject to the military law of that State“ fallen.

Nicht anzuwenden wäre Artikel VII, Absatz 4:

  1. The foregoing provisions of this Article shall not imply any right for the military authorities of the sending State to exercise jurisdiction over persons who are nationals of or ordinarily resident in the receiving State, unless they are members of the force of the sending State.

Da der Angreifer nicht in seiner Eigenschaft als „national of the receiving state“ agiert (obwohl er, was die Frage ja gerade so interessant macht, dies auch ist!), sondern als unaffiliierter Partisane gemäß der Genfer Konvention.

Wie Du siehst, die Sache ist wirklich tricky und es wird wohl kaum eine einfach darlegbare, unumstrittene Antwort geben können - und das macht jawohl eine interessante Diskusion aus.

Grüße,

Anwar

Kurzer Nachtrag und wichtige Anmerkung
Hallo CMБ,

vielen Dank für die ausführliche und zutreffende Antwort. Bleibt mir nur noch eins hinzuzufügen:

Ganz einfach. Er schrieb ja, dass es sich
um einen Syrer handelt, dessen Territorium
von einem (verbotenen) Angriffskrieg be-
troffen ist.

Insofern wäre der Abschuss einer startenden B-52
durch ihn nach seinem Rechtsverständnis klar Notwehr […]

Korrekt. Außerdem stellt sich, neben der sehr komplexen juristischen Frage, noch die, vielleicht entscheidendere moralische Frage:
Wäre die Person, als Staatsbürger des angegriffenen Landes, nicht moralisch verpflichtet ihr Land zu beschützen?

Dass diese Frage von vielen nicht in ihrer vollständigen moralischen Tragweite erkannt wird, sondern als „billige“ Rechtfertigung für Terrorismus verstanden wird, wirft ein trauriges Licht auf das moralische und rechtliche Verständnis der Deutschen (oder zumindest die entsprechenden Teilnehmer dieses Forums) und macht mich als Inhaber der deutschen Staatsangehörigkeit sehr betroffen.

Grüße,

Anwar

Hi,

Ganz einfach. Er schrieb ja, dass es sich
um einen Syrer handelt, dessen Territorium
von einem (verbotenen) Angriffskrieg be-
troffen ist.

Aha, dann kapiere ich wie es zu der Frage kommt. Abgesehen mal davon daß ich sowas trotzdem nicht tolerieren kann. Und noch ist ja nicht die Rede von einem Angriffskrieg gegen Syrien, es gibt nur Gerüchte.

Insofern wäre der Abschuss einer startenden B-52
durch ihn nach seinem Rechtsverständnis klar Notwehr
(wahrschainlich auch nach deutschem Recht), da aller
Erfahrung nach davon auszugehen ist, dass Zivilisten
umkommen werden, bei welchen es sich auch um die
Familie des Syrers handeln könnte.

Nach meinem Rechtsverständnis wird er als in Deutschland lebender Halb-Syrer nicht bedroht, also gibt es keine Grundlage um mit Notwehr zu argumentieren. Nothilfe zieht ebensowenig da er nicht weiß wann diese B52 wo wie zuschlagen soll, insofern wüßte er gar nicht wem er da wie hilft… und daß es seine Familie ist, der er hilft, ist seeehr unwahrscheinlich.

Gleichzeitig handelt er aber als Deutscher,
was ihm eine Verurteilung wegen Kriegs-
waffenbesitz, Störung öffentlicher Ordnung,
Schusswaffengebrauch und mehrfachem Totschlag
einbringt.

Richtig.

Als Syrer kann er tatsächlich als POW
(mit doppeltem Augenzudrücken) gelten,
als Deutscher bekommt er die Rechnung für
seinen deutschen Pass.

Nun, da es auf deutschem Boden - wo er seine Tat vorbereiten würde - und auch auf dem Territorium amerikanischer Stützpunkte hier in D keine Kriegshandlungen gibt glaube ich nicht daß man sich als POW deklarieren kann, auch nicht mit noch so vielen zugedrückten Augen. Ich glaube eher daß man als gefährlicher Terrorist eingestuft und die Handlungen als Terroranschläge verstanden werden.
Ich vermute daß man als Terrorist ganz schnell in Guantanamo verschwindet…

Da es keinen Präzendezfall gibt, ist es müssig,
darüber zu argumentieren, welche Auffassung
ein deutsches Gericht vertreten wird. Meine
Vermutung: harte Verurteilung nach deutschem
Recht; Zurückstufung/Strafmilderung wegen Affekt
bzw. nachvollziehbarem „patriotischem Konflikt“.

Da er weit weg vom Krisenherd lebt und die Annehmlichkeiten, die Deutschland bietet, genießt glaube ich eher nicht daß man irgendein Verständnis haben wird, z. B. daß es einen patriotischen Konflikt gibt. Affekt zieht auch nicht weil solch eine Tat von langer Hand vorbereitet werden muß und gezielt mit Planung zur Ausführung käme.
Ich denke daß man ruckzuck in amerikanischer Hand ist und deren Spezialbehandlung für Gefangene unterzogen wird…

Schöne Grüße,

MecFleih

Hallo,

Wäre die Person, als Staatsbürger des angegriffenen Landes,
nicht moralisch verpflichtet ihr Land zu beschützen?

Aber definitiv nicht indem man Terroranschläge verübt. Das ist nämlich moralisch verwerflich. Es gäbe andere, moralisch wertvollere Möglichkeiten des Widerstands. Und glaubst Du im Ernst daß man mit einem vereinzelten Terroranschlag sein „Land beschützt“?

Dass diese Frage von vielen nicht in ihrer vollständigen
moralischen Tragweite erkannt wird, sondern als „billige“
Rechtfertigung für Terrorismus verstanden wird, wirft ein
trauriges Licht auf das moralische und rechtliche Verständnis
der Deutschen (oder zumindest die entsprechenden Teilnehmer
dieses Forums) und macht mich als Inhaber der deutschen
Staatsangehörigkeit sehr betroffen.

Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten daß ein Terroranschlag hier im Forum, hier in Deutschland, Europa oder generell von einem friedliebenden Menschen, wo auch immer auf der Welt er lebt, verstanden und moralisch gebilligt wird???

Mich macht eher betroffen daß Du mit dieser Einstellung, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, einen deutschen Paß bekommen hast…

Gruß,

MecFleih

Ich antworte mal
Hallo,

Und noch
ist ja nicht die Rede von einem Angriffskrieg gegen Syrien, es
gibt nur Gerüchte.

Lies bite mal den allerersten Satz , also quasi den einleitenden Satz, unter dem der Rest der Diskussion subsummiert ist:

da hier im Brett der Krieg gegen Syrien schon praktisch ausgerufen :wurde […]

Es wird also von einer hypothetischen Situation ausgegangen, die aber viele Forumsteilnehmer für realistisch halten.

Nothilfe zieht
ebensowenig da er nicht weiß wann diese B52 wo wie zuschlagen
soll, insofern wüßte er gar nicht wem er da wie hilft… und
daß es seine Familie ist, der er hilft, ist seeehr
unwahrscheinlich.

Dann hast Du aber ein sehr begrenztes Verständnis von Nothilfe. Wenn jemand an Dir mit einer geladenen Waffe vorbeigeht und sagt er wolle „den nächsten, der ihm über den Weg läuft erschießen“ würdest Du also auch nicht tun? Du weisst ja nicht, wer das sein wird?

Nun, da es auf deutschem Boden - wo er seine Tat vorbereiten
würde - und auch auf dem Territorium amerikanischer
Stützpunkte hier in D keine Kriegshandlungen gibt glaube ich
nicht daß man sich als POW deklarieren kann,

Aha. Auftanken, beladen und bewaffnen eines B52 Bombers sind Deiner Meinung nach keine Kriegshandlungen?

Ich vermute daß man als Terrorist ganz schnell in Guantanamo
verschwindet…

Und das findest Du wohl auch noch toll, was? Würdest am Ende selber gerne mal da „mitmachen“?

Da er weit weg vom Krisenherd lebt und die Annehmlichkeiten,
die Deutschland bietet, genießt glaube ich eher nicht daß man
irgendein Verständnis haben wird, z. B. daß es einen
patriotischen Konflikt gibt.

Gut, dass es nicht nur Leute wie Dich geht, die meinen „mir geht’s gut, ob andere verrecken ist nicht mein Problem“.

Affekt zieht auch nicht weil
solch eine Tat von langer Hand vorbereitet werden muß und
gezielt mit Planung zur Ausführung käme.

Affekt tritt auch, unabhängig von der Planung der Tat, bei „moralischem Zwang“ ein.

Ich denke daß man ruckzuck in amerikanischer Hand ist und
deren Spezialbehandlung für Gefangene unterzogen wird…

Das kann schon mal prinzipiell nicht gehen, da Deutschland keine deutschen Staatsbürger ausliefert. Aber ich finde es toll, dass Du Dich, auch ohne große Ahnung von dem Thema, an der Diskussion beteiligst.

Grüße,

Anwar

Hallo,

Aber definitiv nicht indem man Terroranschläge verübt.

Wo steht irgendetwas über einen Terroranschlag?
Ist z.B. das Abschießen feindlicher Bomber (am Ende noch im angegriffenen Land) jetzt auch schon ein Terroranschlag?

Und glaubst Du im
Ernst daß man mit einem vereinzelten Terroranschlag sein „Land
beschützt“?

Nein, natürlich nicht. Ich glaube an eine Moral, die auch dann zu ihren Geboten steht, wenn man dadurch Nachteile erleiden muss. An einer Moral, die sich an etwas höherem misst, als pure „Realpolitik“.

Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten daß ein Terroranschlag
hier im Forum, hier in Deutschland, Europa oder generell von
einem friedliebenden Menschen, wo auch immer auf der Welt er
lebt, verstanden und moralisch gebilligt wird???

Aber ein Angriffskrieg der USA wird gebilligt, oder was? Oder wo ist Dein Widerstand gegen diesen Krieg?

Mich macht eher betroffen daß Du mit dieser Einstellung, die
nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung steht, einen deutschen Paß bekommen hast…

Dann will ich Dir mal was über die freiheitlich-demokratische Grundordnung erzählen: Die verbietet nämlich die Beteiligung an einem Angriffskrieg, an dem sich die BRD trotzdem beteiligt hat.

Grüße,

Anwar

Hallo,

da hier im Brett der Krieg gegen Syrien schon praktisch ausgerufen :wurde […]

Es wird also von einer hypothetischen Situation ausgegangen,
die aber viele Forumsteilnehmer für realistisch halten.

Ich habe immer im Konjunktiv geschrieben und nicht so getan als ob die Situation schon gegenwärtig wäre.

Dann hast Du aber ein sehr begrenztes Verständnis von
Nothilfe. Wenn jemand an Dir mit einer geladenen Waffe
vorbeigeht und sagt er wolle „den nächsten, der ihm über den
Weg läuft erschießen“ würdest Du also auch nicht tun? Du
weisst ja nicht, wer das sein wird?

Es geht dabei nicht darum wie gut ich denjenigen kenne dem ich helfe, sondern darum wie konkret die Bedrohung, die vom Angreifer ausgeht, einzuschätzen ist.
Um selber massiv Gesetze zur Rettung anderer übertreten zu dürfen muß eine konkrete hohe Gefährdung anderer vorliegen. Wenn jemand mit einer geladenen Pistole an mir vorbeigeht und äußert daß er jemanden ermorden wird ist diese konkrete Gefahr gegeben.
Bei einer aufsteigenden B52 ist aber gänzlich unklar wann sie wo zuschlagen soll - fliegt sie überhaupt Richtung Kriegsgebiet oder ganz woanders hin? - ob sie konkret Menschen oder „nur“ Sachen angreift (strategisch wichtige Brücken, Straßen) und ob sie überhaupt einen Angriff ausführen wird - was ist wenn - ganz banal - das Wetter einen Angriff verhindert? Was ist wenn - für einen Laien nicht unbedingt erkennbar - gar kein mit Bomben bestücktes, sondern ein Aufklärungsflugzeug angegriffen wird?
Deswegen halte ich diese Situation nicht grundsätzlich für eine Notwehr- oder Nothilfe-Lage.

Nun, da es auf deutschem Boden - wo er seine Tat vorbereiten
würde - und auch auf dem Territorium amerikanischer
Stützpunkte hier in D keine Kriegshandlungen gibt glaube ich
nicht daß man sich als POW deklarieren kann,

Aha. Auftanken, beladen und bewaffnen eines B52 Bombers sind
Deiner Meinung nach keine Kriegshandlungen?

Nein. Definitiv nicht. Sowas wird regelmäßig auch bei Übungsflügen gemacht. Und wer am Zaun einer Airbase steht kann überhaupt nicht wissen warum ein bestimmter Flieger dort startet, wohin er fliegen wird, was er an seinem Ziel will und welche Munition an Bord ist - diese wird nämlich vermutlich nicht vor den Augen des Zaunpublikums verladen…

Ich vermute daß man als Terrorist ganz schnell in Guantanamo
verschwindet…

Und das findest Du wohl auch noch toll, was? Würdest am Ende
selber gerne mal da „mitmachen“?

Gut, dass es nicht nur Leute wie Dich geht, die meinen „mir
geht’s gut, ob andere verrecken ist nicht mein Problem“.

Das kann schon mal prinzipiell nicht gehen, da Deutschland
keine deutschen Staatsbürger ausliefert. Aber ich finde es
toll, dass Du Dich, auch ohne große Ahnung von dem Thema, an
der Diskussion beteiligst.

Jetzt fängst Du an persönlich beleidigend zu werden. Das lasse ich mir nicht unterstellen und auf eine derartige Diskussion lasse ich mich auch nicht ein.

MecFleih

Hallo!

In diesem Fall wäre wohl Artikel VII, Absatz 1 gültig:

  1. Subject to the provisions of this Article,
    (a) the military authorities of the sending State shall have
    the right to exercise within the receiving State all criminal
    and disciplinary jurisdiction conferred on them by the law of
    the sending State over all persons subject to the military law
    of that State;

Das sagt aber nicht aus, dass es sich bei amerikanischen Militärbasen um Exterritorialien ähnlich einer Botschaft handelt. Aber egal, lassen wir das mal außen vor, denn das verkompliziert die ganze Sache nur.

Nicht anzuwenden wäre Artikel VII, Absatz 4:

  1. The foregoing provisions of this Article shall not imply
    any right for the military authorities of the sending State to
    exercise jurisdiction over persons who are nationals of or
    ordinarily resident in the receiving State, unless they are
    members of the force of the sending State.

Wieso ist Abs. 4 in dem gesetzten Fall nicht anwendbar? So wie ich den Absatz verstehe, hat der Entsendestaat nicht das Recht seine Gerichtsbarkeit über Staatsangehörige des Aufnahmestaates auszuüben, d.h. der Angreifer, der aufgrund seiner doppelten Staatsbürgerschaft Staatsangehöriger Deutschlands ist, würde der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen.

mfG Dirk

Hallo,

Aber definitiv nicht indem man Terroranschläge verübt.

Wo steht irgendetwas über einen Terroranschlag?

Wenn man, ohne im Kriegsgebiet zu leben und ohne selber bedroht zu sein, dazu als Einzelner und ohne Kriegserklärung Bomben zündet, Raketen startet etc. ist das IMHO keine Kriegshandlung sondern ein Terroranschlag.

muss. An einer Moral, die sich an etwas höherem misst, als
pure „Realpolitik“.

Aber die Realität kann man doch unmöglich ausblenden… sie ist am Ende das Einzige, woran man sich orientieren kann.

Aber ein Angriffskrieg der USA wird gebilligt, oder was? Oder
wo ist Dein Widerstand gegen diesen Krieg?

Wer billigt den Angriffskrieg der USA? Die mit Abstand größte Mehrheit der europäischen Bevölkerung ist MASSIV gegen den Krieg und das Auftreten der USA.

Dann will ich Dir mal was über die freiheitlich-demokratische
Grundordnung erzählen: Die verbietet nämlich die Beteiligung
an einem Angriffskrieg, an dem sich die BRD trotzdem beteiligt
hat.

Deutschland hat sich offiziell gegen den Krieg ausgesprochen und hat zusammen mit den Franzosen gegen das Vorgehen der Amerikaner im Irak opponiert.
Auch wenn die Amis Militärbasen in D benutzen sind und bleiben das amerikanische Einrichtungen, da hat sich keineswegs Deutschland am Krieg beteiligt.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

Wenn man, ohne im Kriegsgebiet zu leben und ohne selber
bedroht zu sein, dazu als Einzelner und ohne Kriegserklärung
Bomben zündet, Raketen startet etc. ist das IMHO keine
Kriegshandlung sondern ein Terroranschlag.

Ich hatte aber nicht nach einer Meinung, sondern nach einer rechtlichen Bewertung gefragt. Natürlich steht es Dir frei auch Deine Meinung zu äußern, aber sei mir nicht böse, wenn ich diese dann für irrelevant (im Bezug auf die Frage) finde.

Aber die Realität kann man doch unmöglich ausblenden… sie
ist am Ende das Einzige, woran man sich orientieren kann.

Und was ist mit Moral, Ethik, Religion?

Dann will ich Dir mal was über die freiheitlich-demokratische
Grundordnung erzählen: Die verbietet nämlich die Beteiligung
an einem Angriffskrieg, an dem sich die BRD trotzdem beteiligt
hat.

Deutschland hat sich offiziell gegen den Krieg ausgesprochen
und hat zusammen mit den Franzosen gegen das Vorgehen der
Amerikaner im Irak opponiert.
Auch wenn die Amis Militärbasen in D benutzen sind und bleiben
das amerikanische Einrichtungen, da hat sich keineswegs
Deutschland am Krieg beteiligt.

Komisch, dass da ausgerechnet praktisch alle Experten nicht Deiner Meinung sind:
Waffenexport:
http://www.embargos.de/irak/irakkrieg2/hintergrund/m…

Vorbereitung eines Angriffskriegs:
http://www.123recht.net/article.asp?a=5007&f=nachric…
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/…
http://www.gesine-loetzsch.de/kat_bundestag_detail.p…
http://www.ndrinfo.de/container/ndr_style_file_defau…

Das ist ein sehr breites Forum, welches dort eindeutige Worte spricht. Irren sich diese Leute alle, inklusive des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages?

Grüße,

Anwar

Hallo,

Wieso ist Abs. 4 in dem gesetzten Fall nicht anwendbar? So wie
ich den Absatz verstehe, hat der Entsendestaat nicht das
Recht seine Gerichtsbarkeit über Staatsangehörige des
Aufnahmestaates auszuüben, d.h. der Angreifer, der aufgrund
seiner doppelten Staatsbürgerschaft Staatsangehöriger
Deutschlands ist, würde der deutschen Gerichtsbarkeit
unterliegen.

Zunächst mal: Wie gesagt, die Sachlage ist äußerst unübersichtlich. Wer behauptet hier die 100% Wahrheit zu kennen spinnt rum, dass kann niemand. Nach meinem Verständnis (und nur danach kann ich gehen), handelt der Angreifer ja eben nicht als Staatsbürger der BRD, sondern aufgrund einer anderen Rechtslage.
Man hat quasi zwei Möglichkeiten der Betrachtung:
Als illegitimer Angreifer mit BRD-Pass, oder als legitimer Angreifer, der sich dann aber nicht auf die BRD beruft.
Mann kann nicht, weder zum Guten, noch zum Schlechten, zwischen beiden Interpretationen „springen“.

Grüße,

Anwar

Hallo!

Man hat quasi zwei Möglichkeiten der Betrachtung:
Als illegitimer Angreifer mit BRD-Pass, oder als legitimer
Angreifer, der sich dann aber nicht auf die BRD beruft.

Ich gehe einmal von dem Fall ‚legitimer Angreifer‘ aus und setze voraus, dass die BRD bis zum Zeitpunkt des Angriffes in diesem Konflikt-Szenario neutral ist. Der Angriff erfolgt unter Beachtung des Genfer Abkommens, wie du sagst. Das hat zur Folge, dass der Angreifer regulärer Angehöriger der syrischen Armee (d.h. Soldat) oder zumindest Kombattant sein muss (was beides m.W. mit doppelter Staatsbürgerschaft nicht möglich ist :smile:. Da nun durch den Angreifer stellvertretend für eine Kriegspartei ein „Angriff auf deutsches Rechtsgut“ erfolgt, müsste der Verteidigungsfall eintreten. Er wäre als Kriegsgefangener gemäß dem Genfer Abkommen zu behandeln und später als Initiator eines völkerrechtlich geächteten Angriffskrieges vor den Internationalen Gerichtshof zu stellen.
Auch wenn man den direkten Angriff auf Deutschland außer Acht lässt, wäre der Missbrauch des Territoriums neutraler Drittstaaten für einen Angriff auf den Aggressor m.M. nach ebenfalls völkerrechtswidrig.
Wie gesagt, meine Meinung. Was sagst du dazu? Ich bin zugegebenermaßen kein Fachmann auf dem Gebiet.

mfg Dirk

Hallo,

Können wir bitte zwischen „mir“ und der hypothetischen Person
unterscheiden, auch wenn parallelen bestehen? Danke.
Was die eigentliche Aussage angeht: Nur Dummköpfe prahlen
damit, wenn Sie „umballern“ können und wen nicht… und
Dummköpfe leben nicht sehr lange im Krieg.

Da verlangst Du in Satz 1 etwas, was Du in Satz 2 dann selber nicht beachtest…

Außerdem solltest Du hier nicht jeden kritischen Poster diffamieren. In diesem Fall als Dummkopf, oder wie in einem gegen mich gerichteten Posting, als jemanden, der gerne mitfoltern würde.

Gruß,

MecFleih