Legitime Angriffsziele?

Hallo Henning!

da Du tendenziell eher Sympathie für
den hypothetischen Terroristen aufzubringen scheinst.

Ob es sich im beschriebenen Fall um einen Terroristen handelt, erscheint mir doch recht fragwürdig. Ich habe mich mal durch die fraglichen Passagen der Genfer Abkommen (GA) gelesen und bin zu den folgenden Schlüssen gekommen:

a) Der Angriff auf US-amerikanische Anlagen in D unterscheidet sich - da nicht ausdrücklich in den GA geregelt - nicht von einem Angriff auf US-amerikanische Anlagen in den USA. Leider ist mir der rechtliche Status der US-amerikanischen Einrichtungen in D nicht bekannt, ich vermute allerdings, dass es sich um Hoheitsgebiet der US handelt, aus dieser Sicht also ohnehin kein Unterschied (bitte mich hierzu aufzuklären!).

b) Da der Angriff aber zwangsläufig über deutsches Hoheitsgebiet geführt wird, ist es relevant, ob D in dem Konfliktfall neutral oder Konfliktteilnehmer ist. Im ersteren Fall ist der Angriff völkerrechtswidrig (genauso wie der Start der amerikanischen B-52 mit Angriffsziel Syrien), im letzteren nicht.

c) Der syrisch-deutsche Angreifer muss eindeutig als Kombattant identifizierbar sein. Dazu gehört nicht nur die Uniform, sondern auch die Zugehörigkeit zur regulären syrischen Armee oder zu einem paramilitärischen Verband, der dem Konfliktgegener von Syrien bekannt gemacht werden muss.

In Frage käme noch der Status eines Spions/Saboteurs, der allerdings nicht durch die GA geschützt ist.

Zum Themenkomplex Doppelstaatsbürgerschaft könnte ich leider nur Vermutungen anstellen (damit wäre man eventuell auch im Rechtsbrett besser aufgehoben), welche ich mir hier aber sparen will, weil davon ohnehin keiner was hat.

Als deutscher Staatsbürger solltest Du aber die
freiheitlich demokratische Grundordnung respektieren, und
nicht (durch die Blume) Sympathie zu Leuten bekunden, die
unsere Grundordnung zu zerstören trachten.

Ich kann aus Anwars Text keinerlei Sympathiebekundung herauslesen…

Ich vermute, dass
die Attentäter von Madrid sich in einer ähnlichen von Dir
beschriebenen Situation wähnten (Krieg Spaniens gegen die
islamische Welt).

Selbst wenn sich die Terroristen von Madrid als Kombattanten erkennbar gemacht hätten, wäre der Angriff auf die Zivilbevölkerung und zivile Einrichtungen immer noch völkerrechtswidrig.

Das ändert aber nichts daran, dass es sich
bei diesen um Terroristen handelt.

Stimmt, das ist Terrorismus. Der Angriff auf militärische Einrichtungen ist es mA nicht.

Wäre ein Angriff auf eine militärische US-Anlage in
Deutschland (unter Beachtung der Genfer Konvention) ein
Verbrechen nach a)Deutschem Recht? b)internationalem Recht?

Hier drängt sich mir noch folgende Frage auf: Bezieht sich
Dein Szenario darauf, dass die USA von D aus Angriffe fliegen,
oder soll der Terroranschlag auf die US-Basis auch erfolgen,
wenn D gar keine Überflugrechte gewährt hat?

Stimmt, ist auch laut GA relevant (siehe dazu meine Folgerungen oben bzgl. Neutralität).

Gruß
Martin

Es
gab meines Wisens ja auch Taliban-Kämpfer in Afghanistan, die
ihre britische und amerikanische Staatsbürgerschaft behalten
haben. Das wäre dann ein Widerspruch.

das staatsbürgerschaftsrecht ist nicht in jedem staat gleich. möglich daß diese staaten es zulassen, daß jemand einer fremden armee beitritt.

Nun, der Angriff erfolgt ja auf die amerikanische Basis, wo
die USA nach SOFA das alleinige Recht zur juristischen
Verfolgung haben

dann muß der anonyme angreifer eben damit rechnen, auf dem stuhl zu landen. amerikanisches recht :smile:

gruß
datafox

Nein, es gibt keine „moralische Pflicht“ für jeden
Staatsbürger, das eigene Land zu schützen.

es gibt afaik sogar eine rechtliche. es nennt sich wehrpflicht.

Beide Systeme gelten heute im
Zeitalter globaler Lösungsstrategien (z.B. UNO, OSZE, OAU,
Arabische Liga usw.) als anachronistisch.

das „eigene land“ wird eben ein wenig größer. ansonsten hat sich nichts geändert.

gruß
datafox

Hallo Data,

das staatsbürgerschaftsrecht ist nicht in jedem staat gleich.
möglich daß diese staaten es zulassen, daß jemand einer
fremden armee beitritt.

Es war ja auch nur eine Frage meinerseits, keine „Besserwisserei“. Vielleicht weiß ja jemand, wie das in Deutschland konkret geregelt ist.

dann muß der anonyme angreifer eben damit rechnen, auf dem
stuhl zu landen. amerikanisches recht :smile:

Das amerikanische Recht ist aber theoretisch (und das ist das Problem, denn faktisch hat die USA die GK aufgekündigt) an die Genfer Konvention gebunden, wenn der Angriff nach der GK erfolgt. Und die sieht keine Bestrafung der POWs vor, sondern ein sofortiges Ende der Gefangenschaft nach Beendigung des Kriegszustands. :smile:

Grüße,

Anwar

Nach SOFA (s.u. irgendwo) untersteht der Angreifer
amerikanischem Kriegsrecht.

gehen wir mal davon aus.

ausbürgerung.

Danke, kannst Du das vielleichtinhaltlich begründen?

das habe ich bereits. als kombattant eines fremden staates wird er automatisch ausgebürgert. als nächste käme die abschiebung, falls er den angriff überhaupt überlebt. davon gehe ich aber nicht aus. erfolgschancen gibt es nur bei verdecktem angriff, was ihn zum kriegsverbrecher machen würde.

gruß
datafox

Nein, es gibt keine „moralische Pflicht“ für jeden
Staatsbürger, das eigene Land zu schützen.

es gibt afaik sogar eine rechtliche. es nennt sich
wehrpflicht.

Nein…
Man hat das Recht zum Widerstand… nicht die Pflicht.
Man kann zwar von Staatsseite her eingezogen werden, man muss aber nicht selber von sich aus ankommen.

Gruß
Mike

Hallo sphinx!

STIMMT!!! (endlich auch mal schreien (-: )

Die GK ist ausser kraft,weil weder die USa sich daran
halten(Folter)
noch die Araber sich daran halten(Hinrichtung eines
Zivilisten)

…aber die Begründung ist falsch :frowning:. Die Genfer Konventionen von 1864, 1906 und 1929 sind ausser Kraft, weil sie 1949 von den vier Genfer Abkommen abgelöst wurden. Sie waren auch während der Weltkriege und diverser anderer Konflikte in Kraft, obwohl sie auch dort weitgehend unbeachtet blieben…

Und falls du jetzt meinst die Genfer Abkommen wären ausser Kraft, weil sich die USA und die Araber nicht daran hielten: Erkläre das mal dem Herrn Milosevic, der könnte dann morgen endlich nach Hause gehen. Inwieweit da Gerechtigkeit herrscht sei allerdings auf ein anderes Blatt geschrieben (und ist auch eine andere Diskussion, die wir gerne an anderer Stelle führen können).

Also genung mit dem Schwachsinn von GK

Na dann wollen wir aber gleich auch noch die Menschenrechte (werden von China, immerhin der bevölkerungsreichste Staat der Erde), das Abkommen von Kyoto (USA), die Verfassung/das Grundgesetz (diverse Neonazigruppen) und vieles mehr als schwachsinnig abschaffen.

Ob das zielführend ist…

Gruß
Martin

Hi!

Nein, es gibt keine „moralische Pflicht“ für jeden
Staatsbürger, das eigene Land zu schützen.

Äh… wer gibt Dir den jetzt schon das Recht allgemeingültige
Moralvorstellungen zu formulieren?

Eine Pflicht - sei es moralisch oder sonst wie - ist ein einklagbarer Anspruch. Zeig mir das Gesetz, dass mich als einfachen Staatsbürger verpflichtet, das eigene Land mit Waffengewalt zu schützen.

Das Maximum, was Du sagen kannst, ist, dass Du diese
Moralvorstellung nicht teilst.

Nein, ich teile diese Moralvorstellung nicht.

Andererseits teilst Du Sie ja doch: Weiter unten schreibst Du,
dass im Falle eines Angriffs auf Deutschland, Du sofort Gewehr
bei Fuß stehen würdest… ein wenig inkonsequent Deine
Argumentation?

Nein, nicht inkonsequent. Weil weiter unten von einer Uniform die Rede ist, die ich anziehen müsste. Denn meine unten genannten Ausführungen gehen davon aus, dass reguläre syrische Kampftruppen bewaffnet und auf einen militärischen Konflikt mit einem NATO-Verbündeten aus deutsches Staatsgebiet betreten, was den Verteidigungsfall auslöst.

Sollte der V-Fall eintreten, kann es mir blühen, dass ich zur Bundeswehr einberufen werden und Uniform tragen muss. Dann, und nur dann, bin ich verpflichtet, dieses Land mit Waffengewalt zu schützen. Und das ist ein einklagbarer Anspruch.

Derartige Doktrinen
gab und gibt es einerseits in diktatorisch geführten
Gesellschaften (z.B. der „Große Vaterländische Krieg“ in der
Sowjetunion, wo jeder Sowjetbürger zum Widerstand gegen die
deutschen Aggressoren aufgerufen war), andererseits stammen
solche Ideen aus der Philosophie des Nationalstaates des
19.Jahrhunderts (siehe u.a. preußische Staatsreform durch
Freiher vom und zum Stein).

Hier unterschlägst Du mal eben kurz 2000 Weltgeschichte, in
denen das durchaus auch üblich war, z.B. im Heimatland der
Demokratie, nämlich Griechenland.

Mir neu, dass im antiken Athen alle - ich betone: alle - Staatsbürger (Männer, Frauen, Kinder, Alte) zum Kriegsdienst verpflichtet waren. Kriegsdienst im antiken Griechenland mussten nur wehrfähige Männer. Das ist z.B. ein Unterschied zur Sowjetunion - und es ist vor allem ein Unterschied zu deiner Aussage, alle Staatsbürger seien zum bewaffneten Schutz des Landes verpflichtet.

wo ist denn die globale Lösung für das Problem, nämlich die
USA, die völkerrechtwidrige Angriffskriege führen?
Die USA haben der UNO den Todesstoß gegeben, es kann nicht
sein, dass jeder sich an die UNO-Regularien halten muss, die
USA aber nicht.

Das ist ein anderes Märchen. Bitte nicht ablenken vom Thema „Syrische Kampftruppen auf deutschem Boden“ :wink:

Das ist Dein gutes Recht. Vielleicht würdest Du allerdings
anders darüber denken, wenn Deine Familie von einem
illegalen Angriffskrieg bedroht wäre, denk mal drüber nach.

Meine Familie war 40 Jahre lang von einem illegalen Angriffskrieg bedroht. 1953 rollten sowjetische Kampfpanzer durch Berlin und schossen auf Demonstranten. 1956 war der Westen am überlegen, militärisch in den Ungarn-Aufstand einzugreifen. 1961 standen sich in Berlin amerikanische und sowjetische Panzer gegenüber und es hätte nur einer einzigen Fehlreaktion bedurft, um den Dritten Weltkrieg auszulösen. 1962 waren NATO- und Warschauer Pakt Truppen in höchster Kampfbereitschaft, weil die Sowjets ihre Raketen nicht von Kuba abziehen wollten (meine Eltern saßen auf gepackten Koffern, um ggf. die Flucht anzutreten). 1968 war die NATO in Generalalarm versetzt worden, weil Truppen des Warschauer Paktes massiv in die CSSR einmarschiert waren. 1979 habe ich in Bundeswehruniform und mit Gewehr fünf Meter vor der innerdeutschen Grenze gestanden und in die Kalaschnikow der DDR-Grenztruppen gesehen. In den 80ern zielten Pershing-2 und SS-20 Atomraketen auf die Stadt, in der ich lebte. Ich habe mein halbes Leben mit dem Wissen verbracht, wenn es knallt, dann knallt es so heftig, dass nachher nichts mehr wiederzufinden ist.

Du kannst sicher sein, dass ich mehr als einmal darüber nachgedacht habe, was Krieg für mich bedeutet. Und genau deshalb finde ich es schlicht zum ko****, wenn hier einer die rechtlichen Möglichkeiten eines bewaffneten Angriffes auf Militärstützpunkte in Deutschland abklopft.

Grüße
Heinrich

Hallo Henning,

Aus meiner Sicht würde
dies, sollte der Angriff von eindeutig als solche erkennbaren
Kombattanten erfolgen, den Verteidigungsfall auslösen.

[…]

Außerdem werden
US-Militäreinrichtungen im Kriegsfall noch stärker als normal
von deutschen Sicherheitskräften beschützt, d. h. um überhaupt
auf das Gelände der Basis vorzudringen, würde es
höchstwahrscheinlich zu Kampfhandlungen zwischen Syrern und
Polizei/BGS kommen.

Was aber nicht das Problem wäre, da man sich bei Deutschland ziemlich sicher sein kann, dass die GA (Danke für die Korrektur, Beast) befolgt werden würde.

Naja, im Krieg werden auch sehr oft gezielt Zivilisten
angegriffen. Das würde ich jetzt nicht so sehen.

Es wird vielleicht oft getan, sollte aber vermieden werden. Natürlich sind auf einer amerikanischen Militärbasis auch Zivilisten anwesend, das lässt sich eben nicht verhindern.

Oh, ich denke, es ist schon von Bedeutung. Meine Frage war
auch recht klar: Wie würde sich der theoretische Angreifer
verhalten, wenn es keine Überflugrechte gäbe?

Ich bestritt ja nicht, dass es von Bedeutung ist, sondern dass eine Weigerung der Bundesregierung fast ausgeschlossen ist. Außerdem denke ich, dass ein Angriff ohne Nutzung des deutschen Luftraums und der deutschen NATO Logistikzentren fast unmöglich ist.
Wenn die BRD tatsächlich nicht am Krieg beteiligt wäre, wäre der Angriff über BRD Gebiet nicht entsprechend der GA, eben das hatte ich aber ausgeschlossen.

Grüße,

Anwar

Hi!

Das geht leider nicht:
„Gegen den Krieg vor dem Bundesverfassungsgericht klagen kann
der einfache Bürger allerdings nicht: Keines seiner
Grundrechte werde durch den Krieg unmittelbar verletzt, sagt
der Heidelberger Wissenschaftler Matthias Hartwig vom
Max-Planck-Institut für Völkerrecht.“
Aus:http://www.123recht.net/article.asp?a=5007&f=nachric…

Und nun?

Verletzung der Grundrechte? So darf man ja auch nicht klagen.

Klagepunkt 1: Gerichtliche Feststellung, dass die Bundesrepublik Deutschland sich unterstützend an einem völkerrechtlich illegalen Angriffskrieg beteiligt bzw. Militäraktionen eines völkerrechtlich illegalen Angriffskrieges vom eigenen Hoheitsgebiet duldet.

Klagepunkt 2: Unterlassungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland, durch die Militäraktionen eines völkerrechtlich illegalen Angriffskrieges vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verhindert werden.

Klagepunkt 3: Schadenersatzforderungen der in einem illegalen Angriffskrieg attackierten Staaten bzw. Bevölkerung oder Einzelpersonen gegen die Bundesrepublik Deutschland, da diese die genannten illegalen Aktionen vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aus nicht unterbunden hat

usw. usw.

Du bist doch sonst so ein kluges Kerlchen. Warum kommst du nicht selbst auf solche sich förmlich anbietenden Klagepunkte?

Grüße
Heinrich

Nein…
Man hat das Recht zum Widerstand… nicht die Pflicht.
Man kann zwar von Staatsseite her eingezogen werden, man muss
aber nicht selber von sich aus ankommen.

stimmt. wenn man so nachdenkt… danke für die korrektur!

gruß
datafox

Hallo,

Du bist doch sonst so ein kluges Kerlchen. Warum kommst du
nicht selbst auf solche sich förmlich anbietenden Klagepunkte?

Alle von Dir aufgeführten Klagepunkte setzen ein juristisches Interesse der klagenden Person voraus, man muss also betroffen sein. Das ist bei mir nicht der Fall (erst wenn Syrien bombadiert wird, dann kann ich möglicherweise auf Schadenersatz klagen).

Grüße,

Anwar

Hallo,

Eine Pflicht - sei es moralisch oder sonst wie - ist ein
einklagbarer Anspruch. Zeig mir das Gesetz, dass mich als
einfachen Staatsbürger verpflichtet, das eigene Land mit
Waffengewalt zu schützen.

Eine juritische oder rechtliche Pflicht ist einklagbar und durch Gesetze geregelt. Eine moralische Pflicht, z.B. Altruismus, Pazifismus, Patriotismus ist natürlich nicht durch ein Gesetz geregelt (wo käme man da auch hin).

Sollte der V-Fall eintreten, kann es mir blühen, dass ich zur
Bundeswehr einberufen werden und Uniform tragen muss. Dann,
und nur dann, bin ich verpflichtet, dieses Land mit
Waffengewalt zu schützen. Und das ist ein einklagbarer
Anspruch.

Konnte ja nicht wissen, dass Du Reservist bist.

Kriegsdienst im antiken Griechenland
mussten nur wehrfähige Männer.

Ich nehme das „alle“ (welches ich so nie gesagt habe) zurück und sage dann eben „wehrfähige Personen“. Ändert an der moralischen Fragestellung nichts.

Das ist ein anderes Märchen. Bitte nicht ablenken vom Thema
„Syrische Kampftruppen auf deutschem Boden“ :wink:

Ich lasse das Thema ruhen. Ein Märchen ist es allerdings nicht.

Du kannst sicher sein, dass ich mehr als einmal darüber
nachgedacht habe, was Krieg für mich bedeutet. Und genau
deshalb finde ich es schlicht zum ko****, wenn hier einer die
rechtlichen Möglichkeiten eines bewaffneten Angriffes auf
Militärstützpunkte in Deutschland abklopft.

Ich will hier niemandem sein Recht auf freie Meinungs(äußerung) streitig machen und weiss auch gar nicht, wie Du darauf kommst. Aber maul mich doch bitte nicht an, weil ich eine andere Meinung habe.

Grüße,

Anwar

Hi,

Aha? Der 2. Satz war aber ganz personenneutral formuliert!!!

Nichts für ungut, aber ich bin mir sicher daß 100% aller Leser in dem Satz einen Bezug auf Heinrich sehen, auch wenn Du ihn nicht persönlich ansprichst - und so war’s bestimmt auch gemeint, auch wenn Du das jetzt abstreitest.

Ich beende jetzt die Diskussion mit Dir, da Du nicht mal meine
Beiträge richtig liest und nur irgendwas zu meckern suchst.

Kein Problem. Du mußt mir ja nicht mehr antworten. Ich gebe trotzdem weiterhin meinen Senf zum Thema :smile:

Gruß,

MecFleih

interessante Fakten
Hallo!

Die Frage ist zunächst einmal, wie neutral ein Staat ist, der
dem Angreifer Basen, Logistik und andere Unterstützung
gewährt.

Meiner Meinung nach stellt auch dies schon die Beteiligung an einem Angriffskrieg dar und ist damit völkerrechtswidrig. Und laut Un-Resolution 3314 Art. 3 e , die allerdings nicht verbindlich ist, ist dies ebenfalls der Fall:
Any of the following acts, […] shall qualify as an act of aggression:
The use of armed forces of one State which are within the territory of another State with the agreement of the receiving State, in contravention of the conditions provided for in the agreement or any extension of their presence in such territory beyond the termination of the agreement;

Aber wie das halt so ist, Recht kann gebeugt werden.

Ja, denke ich auch so. Die Frage ist, wo das geregelt ist. Es
gab meines Wisens ja auch Taliban-Kämpfer in Afghanistan, die
ihre britische und amerikanische Staatsbürgerschaft behalten
haben.

In Deutschland gilt hier das Staatsangehörigkeitsgesetz. Da der Angreifer Angehöriger der syrischen Armee oder zumindest ausgerufener Kombattant sein muss, greift §17 StAG:
Die Staatsangehörigkeit geht verloren:
[…]5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates.

Das könnte man so betrachten, wobei , wie gesagt, zu klären
wäre, ob die BRD zum Angriffszeitpunkt wirklich als neutraler
Staat zu werten wäre.

Ich würde mal davon ausgehen. Wir wurden im Irak-Krieg auch offiziell als neutral gehandelt, obwohl wir nach o.a. UN-Resolution einen Aggressionsakt begingen. Irgendwie scheinen diesen Fakt aber auch nicht sehr viele Personen zu wissen, das erschreckt mich etwas.

Kleine Bemerkung am Rande: Wann wird die Bush-Administration
vor den Internationalen Gerichtshof gezerrt? Oder gilt das für
„die Großen“ nicht?

Wie so oft wird mit zweierlei Maß gemessen. Wenn man als Weltmacht einen Angriffskrieg geschickt verkaufen kann, auch wenn die Begründung noch so offensichtlich fadenscheinig ist, frisst einem die UNO mitsamt Sicherheitsrat aus der Hand.

Nun, der Angriff erfolgt ja auf die amerikanische Basis, wo
die USA nach SOFA das alleinige Recht zur juristischen
Verfolgung haben (siehe zitierten Artikel VII).

Nur zur Vollständigkeit: Im NATO-Truppenstatut ist das nicht explizit geregelt (zumindest nur für Militärstrafrechtsbelange). Deutschland überlässt aber den Entsendestaaten grundsätzlich die Strafverfolgung, im Einzelfall kann es aber anders entscheiden. (Art. 19 Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (NTS-ZA), abgedruckt im StPO-Kommentar von Kleinknecht/Meyer-Goßner unter A 10a.)

Im deutschen Rechtsgebiet wäre nur ein Verstoß gegen das Waffengesetz
und evt. einige andere Delikte geschehen. Man würde sich quasi
erst auf dem Militärgelände zum Kombattanten erklären, dann
ist man aber nach SOFA ja im Rechtsgebiet der Amerikaner.

Dann wäre aber zu klären, welches Recht Priorität hat. Das der Amerikaner, die ihn als Kriegsgefangenen behandeln müssten? Oder deutsches Recht, gemäß dessen er einen kriegerischen Akt begangen hat und nebenbei eine ganze Kette anderer Gesetze verletze?

Ich danke Dir trotzdem für die sachliche und inhaltsbezogene
Diskussion. Das scheint vielen hier (aus welchen Gründen auch
immer) nicht möglich zu sein.

Ich verstehe das ehrlich gesagt auch nicht, deine Ausgangsfrage war ja sehr sachlich und nicht tendenziell.

mfG Dirk

Wir sind aber keine Schweizer!
Hallo!

Wenn du so einen Zustand wünscht, hole ich auch meine Uniform
raus und baller dich über den Haufen.

Ich glaube, daß es gar nicht so einfach ist, jemanden mit der Uniform umzuballern.
Oder hast Du auch die Dienstwaffe im Schrank zu Hause?

Grüsse!

Denis

Hallo Dirk,

Meiner Meinung nach stellt auch dies schon die Beteiligung an
einem Angriffskrieg dar und ist damit völkerrechtswidrig.

Und somit auch ein Verstoß gegen unser Grundgesetz. Das ist übrigens auch meine Meinung.

In Deutschland gilt hier das Staatsangehörigkeitsgesetz. Da
der Angreifer Angehöriger der syrischen Armee oder zumindest
ausgerufener Kombattant sein muss, greift §17 StAG:
Die Staatsangehörigkeit geht verloren:
[…]5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen
vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen
Staates.

Sehr interessant und aufschlussreich. Vielen Dank, Du scheinst Dir wirklich Mühe gemacht zu haben.

Ich würde mal davon ausgehen. Wir wurden im Irak-Krieg auch
offiziell als neutral gehandelt, obwohl wir nach o.a.
UN-Resolution einen Aggressionsakt begingen. Irgendwie
scheinen diesen Fakt aber auch nicht sehr viele Personen zu
wissen, das erschreckt mich etwas.

Mich erschreckt viel mehr, dass offensichtliche GG-Verstöße hiervöllig ungeahndet bleiben und sich noch nicht einmal jemand darüber aufregt.

Nur zur Vollständigkeit: Im NATO-Truppenstatut ist das nicht
explizit geregelt (zumindest nur für
Militärstrafrechtsbelange).

Ich bin da nicht genau informiert, aber wäre das kein Militärrecht?
Trotzdem super recherchiert, Sterne gibt’s hier im Brett ja leider nicht!

Grüße,

Anwar

Hallo,

etwas wie „Ausbürgerung“ gibt es in Deutschland nicht. Im Gegenteil. Es ist per Grundgesetz verboten.

Gruß

Fritze

etwas wie „Ausbürgerung“ gibt es in Deutschland nicht. Im
Gegenteil. Es ist per Grundgesetz verboten.

habe jetzt nicht nachgesucht, aber ich würde auf folgendes tippen - extrapoliert aus dem österreichischen gesetz: ausbürgerung darf nicht stattfinden, wenn derjenige dadurch staatenlos würde. wenn jemand zwei staatsbürgerschaften besitzt, trifft das jedoch nicht zu. ist jemand deutscher durch geburt und erwirbt eine weitere staatsbürgerschaft, kann er die deutsche zwar verlieren, aber jedoch jederzeit wieder nach deutschland zurückkehren, wenn er die andere wieder aufgibt. für eingebürgerte ausländer gilt das aber nicht. sie haben kein geburtsrecht auf die deutsche SB. unser fiktiver terrorist ist syrer mit deutscher staatsbürgerschaft. er hat keine deutschen eltern. er hat den syrischen paß. tritt er als syrischer soldat auf, wird er ausgebürgert.

ich habe nur geraten - müßte jetzt nachsuchen wie es tatsächlich ist.

gruß
datafox