Lehre wurde erfolglos beendet, unsere Tochter

Abend!

reden wir darüber:
http://www.stern.de/tv/sterntv/fuer-immer-kinderzimm…
sthocker-nicht-ausziehen-1591918.html?

Nein.

Oder über eine 21 Jährige, die anscheinend selbstständig ist
und „nur“ ihre Lehre nicht abgeschlossen hat?

Nein auch darüber habe ich nicht geredet.

Der Plem

Abend!

Mein Rat für den vorliegenden Fall, ohne Genaueres zu wissen: Wenn die
Tochter wirklich ernsthaft um Hilfe bittet, würde ich sie ihr gewähren.

Interessant, aber das hat sie doch gar nicht gefragt!?

Der Plem

Hallo Christian,

es kann manchmal auch Schutz und eine Erziehung zu
verantwortungsvollem Handeln sein, wenn man dem Kind nicht
immer alles gibt, was es will und/oder vordergründig braucht.

Dieser Meinung vertrete ich auch. Ich unterschreibe sie sofort.
Und ob du es mir glaubst oder nicht, genauso handele ich auch.

Ich kenne so ein paar Leute, die auch immer alles bekamen und
machen konnten, was sie wollten. Feine Sache: Geld, Kleidung,
Autos - alles, was gewünscht war. Komischerweise half das
nicht unbedingt bei der Persönlichkeitsentwicklung.

solche Beispiele sind mir auch bekannt. Und meiner Meinung nach, genau dieser war der Grund dafür (Eben alles geben und zulassen was Kind will).

Die jungen Herren mutierten mit Zeit zu prachtvollen
Arschloch-Exemplaren. Sex, Drugs and Rock’n’Roll, sozusagen.
Von Ausbildung oder verantwortungsvollem Handeln keine Spur

Genau!

Irgendwann, so mit Mitte 20, wurde es den Eltern (bzw.
jeweils einer Hälfte) dann zu viel. Einer landete für 3 Jahre
auf einer Baustelle des Vaters in Übersee, der andere auf
einer Universität - ebenfalls im Ausland. Jeweils mit der
Maßgabe: machen und durchhalten oder keine Kohle mehr und ab
auf die Straße.

Nicht so in den Fällen, die ich kenne…

Manche Menschen werden irgendwann von sich aus erwachsen und
stehen auf eigenen Füßen und manche brauchen einen kleinen
Schups.

Hihihi. Ganz deiner Meinung.

Niemand hat etwas dagegen, wenn die Eltern vielleicht
auch etwas länger beim Start ins Leben helfen und im Notfall
auch mit Rat und Tat parat stehen.

Für mich ist es aber eine ander Konstellation: Eltern haben dem Kind beizustehen. Immer und jederzeit. ABER: Das heisst noch lange, lange nicht, dass dem Kind alles bekommen soll was es will! Dies zu vermischen ist, m.E. ein ganz grober Fehler.

Aber immer das Portemonnaie und die Tür aufzumachen, wenn es
mal wieder mit irgendwas nicht geklappt hat, ist auf Dauer
keine Hilfe,

Vom Portemonnaie habe ich schon gesagt was ich denke. Aber ich finde, einen Dach übern Kopf ist das mindeste was Eltern dem (meinetwegen erwachsenen) Kind zu bieten haben. Was ja nicht unbedingt heissen muss, dass Mutter alle häuslichen Arbeiten des Kindes übernimmt (Waschen, Kochen, Putzen, Bügeln,…)

sondern das genaue Gegenteil. Irgendwann werden
die Eltern nicht mehr helfen können und wer es bis dahin nicht
geschafft hat, sein Leben selbst in den Griff zu bekommen,
bekommt dann u.U. ein ernsthaftes Problem.

Kennst du wirklich niemand, der man in so einer verzweifelte Lage (meinetwegen unverschuldet) kam, so dass er/sie keinen Dach überm Kopf mehr hatte? Also ich sage dir, hier und jetzt, dass zeitlebens werde ich als meine vordergründige Aufgabe sehen, in solchen Fällen meinem Kind aufzunehmen. Immer und jederzeit.

Ich glaube, daß sind die Sätze, die als grenzwertig
bezeichnet wurden. Nur weil Du meinst, daß das der richtige
Weg ist, heißt das nicht, daß Du recht hast.

Ich habe nie behauptet, dass ich im Recht bin. Das ist meine unumstößliche Meinung und daran wird sich lange, lange nichts mehr ändern. Aber wie gesagt, es ist nur meine Einstellung, nicht die gottgegebene Wahrheit.

Vielleicht setzen wir uns in 10, 15 oder 20 Jahren mal
zusammen und unterhalten uns darüber, wessen Kind selbständig
ist und welches immer noch an Mamas Rockzipfel hängt.

Gerne! Aber schon jetzt steht fest, dass mein Kind grundsätzlich immer auf mich wird rechnen können, solange ich lebe. Das heisst aber nicht, dass er immer das bekommen wird, was er will. Manchmal besteht die Hilfe darin, eben Wege zu zeigen, die für ihn nicht so leicht bzw. bequem sind, und schon gar nicht, was er sich momentan wünscht. Nach dem Motto: Momentan will er etwas gar nicht. Da ich aber weiß, dass es wichtig ist und später mir das sehr danken wird, muss er Sachen tun, die ihm momentan widerstreben…

Schöne Grüße,
Helena

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bis 25

Sollte ihr Freund sich nun von ihr trennen, ist die Frage, ob
wir unsere Tochter ggf.wieder aufnehmen müssten.

Hallo, wenige Wochen ist es her das ich mit einem jungen Mann (22) versuchte, eine Finanzierung für ihn hinzukriegen, dass er zu Hause ausziehen kann, weil die fam. Situatuion extrem schwierig und belastend ist.
Fazit: die Eltern sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verpflichtet ihr Kind zu beherbergen, ggf. Unterhalt zu bezahlen, diesen aber nicht in einer Höhe, die ein selbstständiges Leben in einer eig. Wohnung möglich ist.
Ein Weg zur Arbeit bzw. in unserem Fall zur Ausbildungsstelle von 60 km gelten als zumutbar.
Dieser junge Mann wohnt also weiter bei seinen Eltern trotz großer psychischer Belastung durch die Situation (Eltern haben sich gerade getrennt)weil die Gesetze es nicht anders ermöglichen.

Gruß
Kosmo

Hallo,

Für mich ist es aber eine ander Konstellation: Eltern haben
dem Kind beizustehen. Immer und jederzeit.

ich sehe es ja nicht grundsätzlich anders, aber man sollte doch wohl den Einzelfall berücksichtigen, den wir gar nicht kennen. Außerdem ging es ja auch um die Frage, ob der Beistand immer und jederzeit notwendig ist oder ob man dem Kind nicht auch einmal die Erfahrung gönnen sollte, eine Schwierigkeit allein zu meistern, anstatt bei jedem u.U. nichtigen Anlaß wieder Unterschlupf zu gewähren.

Wie gesagt: das hängt vom Einzelfall ab und da wir den nicht kennen, ist es weder notwendig noch angebracht, andere persönlich anzugreifen und ihre Befähigung als Eltern infrage zu stellen.

Gruß
Christian

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Hallo

wenige Wochen ist es her das ich mit einem jungen Mann (22) versuchte, eine Finanzierung für ihn hinzukriegen, dass er zu Hause ausziehen kann, …

Der wollte ausziehen.
Wenn er bereits ausgezogen gewesen wäre, müsste er nicht mehr zurückziehen, glaube ich. D. h. eigentlich bin ich mir da ziemlich sicher.

Viele Grüße

Der wollte ausziehen.

Wenn er bereits ausgezogen gewesen wäre, müsste er nicht mehr
zurückziehen, glaube ich. D. h. eigentlich bin ich mir da
ziemlich sicher.

Hallo, nein leider nicht. Die Eltern sind verpflichtet das Kind zu beherbergen bis es 25 ist.

VG
KOsmo

Hallo,

Fazit: die Eltern sind bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres verpflichtet ihr Kind zu beherbergen, ggf.
Unterhalt zu bezahlen, diesen aber nicht in einer Höhe, die
ein selbstständiges Leben in einer eig. Wohnung möglich ist.

Ich denke, dass es keine Rechtsberatung darstellt, nur zur Klärung der unterschiedlichen Ansichten mein Kenntnisstand:

Laut Gesetz beträgt die Grenze für Unterhaltspflicht bis 21 Jahre (1603 BGB).
Das Kind muss sich noch in Schulausbildung befinden.
Das Kind lebt im Haushalt der Eltern.
Das Kind ist unverheiratet.

Eine abgebrochene oder nicht vollendete Berufsausbildung kann zum Entfall der Unterhaltspflicht führen.

Der Aufnahme einer Arbeit steht nichts im Wege.

Mit Ausnahme der Tatsache, dass Kindergeld bei laufender Ausbildung wie z.B. Studium bis zum 25.Jahr gezahlt wird, gibt es keine Hinweise für eine Unterhaltspflicht bis 25 Jahre. Woher hast du diese Kenntnis? Besondere Voraussetzungen für die Beherbergungs- und Unterhaltspflicht?

Franz

Hallo

Die Eltern sind verpflichtet das Kind zu beherbergen bis es 25 ist.

Kannst du das irgendwo belegen? Gibt es da ein Gesetz?

Meinst du diese Hartz-IV-U25-Regelung? Da steht ausdrücklich, dass Personen unter 25 keine Miete bezahlt kriegen, wenn sie umziehen.

Viele Grüße