Gesetzeslage Evaluierung
Hi Lidscha
Was heißt „gesetzlich vorgeschrieben“? Ich bn seit vier
Semestern an einer bayerischen Uni und habe bisher bei einem
Prof einen Fragebogen am Ende des Semesters ausfüllen dürfen.
Der war aber eher schlecht als recht gemacht und alles andere
als offiziell und auswertungsfähig.
Ich habe eben man gegoogelt und die entsprechenden Vorschriften aus den Landeshochschulgesetzen rausgesucht. Z.B. in Niedersachsen und Baden-Württemberg ist es jeweils §5 LHG der die interne und externe Evaluierung vorschreibt und regelt. Das für alle Bundesländer maßgebliche Hochschulrahmengesetz des Bundes sieht in §6 vor:
„Die Arbeit der Hochschule in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags soll regelmäßig bewertet werden. Die Studierenden sind bei der Bewertung der Qualität der Lehre zu beteiligen. Die Ergebnisse der Bewertung sollen öffentlich gemacht werden“
Dies ist eindeutig und ich habe bis jetzt von keiner Uni gehört, die das nicht umgesetzt hätte. Komisch was Du da schreibst. Frage doch mal beim Studiendekan (oder Prodekan Lehre) nach was da bei Euch falsch läuft.
Gruß
Tom
