Hallo Ihr Lieben,
es gab vor einigen Woche hier mal einen Artikel, den ich aber leider nicht mehr finde, in dem ein Link zu der Gesetzeslage „Leinenpflicht in Niedersachsen“ gepostet wurde. Hier hieß es sinngemäß, dass die Niedersachsen in der Schonzeit zwischen dem 01. April und 15. Juli insoweit großzügig seien, als sie bei Hunden, die abrufbar seien, auch ein Auge zudrücken. Könnte mir jemand noch einmal diesen Link zukommen lassen?
Hintergrund: Seit der Schonzeit fahren wir mit den Hunden fast täglich zu einem nahe gelegenen Kanal. Die Hunde sind so verrückt nach dem Wasser / Schwimmen, dass sie sich nie mehr als 10 Meter von uns entfernen und sich fast nur im Wasser aufhalten. Allerdings gibt es zwischen unserem „Parkplatz“ am Feldrand und dem Kanal eine Wiese (Breite ca. 100 Meter), die die Hunde ohne Leine überqueren. Tja, und genau bei diesem Überqueren sind wir „erwischt“ worden. Der ältere Herr (ein Jadgpächter) zückte direkt seine Digital-Kamera, fotografierte die Hunde, notierte mein Autokennzeichen und drohte mir mit einer Anzeige. Ich habe versucht, mit ihm zu diskutieren, ihm präsentiert, dass beide Hunde auf Pfiff bei Fuß seien, aber er war sehr ungnädig.
Welche Strafe erwartete mich denn, wenn wir wieder erwischt werden?
Danke und viele Grüße
Susan
Hallo,
hm also bisher habe ich immer nur in dieser Form gleichlautende Artikel gefunden:
http://www.nabu-braunschweig.de/aktuelles%20BS%20u.%…
http://www.soltau.de/?baum_id=2544&inhalt_id=58084
http://www.dk-online.de/index.php?artikel=735457
Der in oberem Artikel erwähnte Paragraph 33:
http://www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg1.htm…
…und da sind zumindest die möglichen Ausnahmen klar geregelt.
Weißt Du noch in welchem Zeitraum Du das hier gesehen hast? Oder fallen Dir noch ein zwei Schlagworte ein? Vielleicht auch der Autor der damals den Post hier verfaste oder in welchem Zusammenhang?
Gruß
Maja
http://www.wildemann.de/brut-und-setzzeit.html
Gilt aber anscheinend jetzt speziell mal für diese Gemeinde „Bergstadt Wildemann“ (scheint ein hundefreundlicher Urlaubsort zu sein), würde mich da also nicht generell darauf verlassen, dass das überall in Niedersachsen der Fall ist.
Gruß
Maja
Maja, Du bist ein Schatz! 
Ich meine zwar, dass sich der Inhalt allgemeiner hielt (und nicht auf diese Gemeinde geschränkt war), aber der Wortlaut war gleich. Auch Deine anderen Links waren sehr interessant! Sternchen! 
Liebe Grüße
Susan
Hallo,
hier noch der Link zur Ursprungsdiskussion:
/t/kleine-bitte-an-hundehalter/4528670
Gruß,
Myriam
Genau…
…den meinte ich! Vielen Dank Myriam!
Aber ich hatte diese nette Formulierung leider allgemeiner in Erinnerung! 
Viele Grüße
Susan
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Hi Susan
also das ganze hängt mit dem Vegetationsschutzgesetz, dem betreten fremder Flächen und dem Jagdrecht zusammen.
Zu ersterem. Bei uns wurde neuerdings geregelt daß vom 1.5.-31.10. die Hunde keine Wiese betreten dürfen. Üblich ist 1.3.-30.9. eines Jahres.
Zweiteres: Jeder Wiese die zur Futtergewinnung dient darf nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers in der Zeit aus erstens betreten werden, weder von Mensch noch Hund. Im Großraum Stuttgart wurde diesem jedoch per Gericht widersprochen und daher sollte man hier mit der Gemeinde reden
Drittens ist daß derzeit Setzzeit ist und daher das Jungwild nicht gleich flüchten kann und der Jäger zum Schutz der Flora und der Fauna da ist.
Daher hat er das Recht eure Freilaufenden Hunde zu melden.
Wären sie aktiv am Wild gewesen hätte er tendenziell Schussrecht gehabt!
Auch stellt sich mir die Frage ob ihr sehen könnt ob die Hunde nicht doch am Uferrand Wild aufstöbern welches dort Brütet.
Ne gute Freundin hat genau das Problem bei euch in NS.
Sie darf nicht mal ihre eigenen Wiesen mit ihren Hunden betreten ohne vorher mit der Gemeinde und dem Jäger dies vereinbart zu haben aufgrund von Bodenbrütern die wohl stark vorkommen.
Daher.
Ratschlag. Geh zur Gemeinde, frag nach, sprich mit dem Jäger der euch gemeldet hat(hier wohl zu Recht und das ohne Schreien und Meckern, sachlich saubere Arbeit)und klär ob es eine Möglichkeit für euch dort gibt. Von Rechtswegen seit ihr zum Anleinen gezwungen.
Gruß Steffen
Hallo Steffen,
lieben Dank für Deine Antwort.
Schreien und Meckern liegt mir eh nicht!
Ich werde mich bei der Gemeinde kundig machen. Besonders auch bezüglich der eigenen (verpachteten) Wiesen!
Aber noch zur weiteren Erläuterung (da mir der Schutz durch derlei Gesetze natürlich auch wichtig ist und ich auch ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein besitze, das bloß etwas mit dem Bewegungsdrang der Hunde kollidiert): Es ist ein Kanal mit Steinbeuferung und einem Geh- / Fahrradweg direkt daneben. Hier brütet garantiert niemand! Und es laufen auch eine Vielzahl unangeleihnter Hunde dort rum.
Viele Grüße
Susan
Hi Susan
ich kenne natürlich nicht die Gegebenheiten,
aber auf der Wiese haben generell in bestimmten Zeiten Hunde nichts verloren(leider, bin ich hier bei mir ja selber betroffen und rede aus leidiger Erfahrung)
Daher, schau dir die Polizeiverordnung des Dorfes an, geh aufs zuständige Amt, red mit dem Jäger, evtl. findet man ja eine gütliche Einigung-
Oft ist der Weg des Eingestehens eines Fehlers mit der bitte um eine Lösung der Widrigkeiten der Beste.
Gruß Steffen
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Leinenpflicht auf Wiesen [Off-Topic]
Hi Steffen,
hier stellt sich mir dann die Frage, ob meine Hunde auch in meinem großen Garten mit Natur belassenen Ecken und einem kleinen Teich, seltenen Frosch- und Krötenarten und einer Vielzahl an brühtenden Vögeln (da sich in unmittelbarer Nähe ein unter Naturschutz stehender Teich befindet - der natürlich für die Hunde tabu ist) und vielem mehr (Hermeline, Igel, Salamander, Hornissen…) nichts verloren haben. Und trotz der Anwesenheit der Hunde und Katzen haben wir hier im Garten kein „Artensterben“ in den letzten Jahren feststellen können. Auch die Reiher haben sich bisher nicht vertreiben lassen.
Oder könnte es gar sein, dass selbst auf meinem Grundstück (excl. der Wiesen) Leinenzwang besteht und ich mit einer Anzeige rechnen muss?
Dieser Garten ist aus Sicht des Naturschutzes doch gewiss „schützenswerter“ als ein Kanal mit geteertem Ufer oder eine zur Heugewinnung regelmäßig rasierte Wiese?!
Aber das Off-Topic!
Wahrscheinlich darf man aber nicht wirklich logisch an die Sachlage gehen, sondern sich, um ein Minimum an Freiheit für die Hunde zu erreichen, gegenüber den Verordnungen und „Klägern“ einsichtig zeigen.
Viele Grüße
Susan
Hi Susan
also. Es geht drum daß Wiesen die zur Futtergewinnung dienen nicht betreten werden dürfen.
Was du in einem eingezäunten Garten machst geht niemand was an.
Ist der Garten nicht eingezäunt, und wird temporär als Weide genutzt ist mehr als X-Meter vom Haus weg kann der örtliche Jäger in NS wohl das freilaufen lassen der Hunde untersagen. Ich dacht selber ich spinne.
Aber meine Freundin(nicht Partnerin) hat sich ein Haus in der Gegend südlich von Cuxhafen gekauft und hat 7 Ha Land. Auf dem wird geweidet.
Als sie ihre 4 Jungs und Mädls los lassen wollte gabs sofort Theater.
Wegen der Bodenbrüter und Co.
Jetzt muss sie ein Grundstück von ca. 0,5ha mit Weidezaun einzäunen damit die Hunde wenigsten einen Teil frei nutzen können.
Dieser musste aber mit dem Jäger abgesprochen werden um ihn nicht zu verärgern.
Gleiches erfuhr ich aus einer anderen Ecke, aus Schleswig Holstein.
Fast identischer Fall. Hier durften arbeitende Border Collies nur nach ausdrücklicher Genehmigung an die Herde ran auf vom Schafhalter gepachtetem Boden!
Also net denken. Bürokratismus ist hier das Zauberwort.
In deinem Fall… oh wehhhhhh. Du kannst nur in Frieden leben wenn es dein Nachbar denn will 
Mal ehrlich. Mir geht trotz der Tatsache daß ich hie und da Jage und selber Jagdhunde habe manches gegen den Strich. Mensch laßt doch die paar Vögel einerseits brüten aber andererseits… wenn da ein Weg is und ne kleine Wiese davor, da kann idR. nix sein außer das Vieh ist Stroh doof.Dann aber tritt Darwins Gesetz in Kraft. Vieles wird leider übertrieben. Aber ich kann nur sagen was die Gesetze hergeben.
Verhaut mich deswegen bitte nicht!
Ich hab sie nicht erschaffen
Gruß Steffen
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