Leistet die ARGE Hilfe für wenig Verdienende?

Guten Tag,

angenommen, ein Ehepaar bekommt ein Kind. Die Frau arbeitet und bekommt 6 Wochen nach der Geburt Elterngeld, ca. 670 Euro. Diesen Betrag möchte sie gerne auf 2 Jahre verteilen, da sie 2 Jahre zu Hause bleiben möchte. Das wären dann 335 Euro monatlich.
Der Ehemann kommt auf ca. 850 – 870 Euro/Mon.
Kindergeld gibt’s, soweit bekannt, 184 Euro/Mon.

Das wären insg. ca. 1.369 – 1.389 Euro/Mon., was die Familie zur Verfügung hat.

Soviel zum Sachverhalt und zur Situation.

Würde die ARGE z. B. über ALG II oder wie auch immer Leistungen auszahlen?
Und was noch interessant wäre: Wo liegt die Einkommensgrenze für Ehemann, Ehefrau und ein Kind?

Das lässt sich zweifelsfrei nur so klären: Antrag stellen, Unterlagen einreichen, Bescheid abwarten… fertig.

Hallo

Tisch66 hat sicherlich recht, wobei aber gesagt werden muss, dass es recht häufig günstig ist, unabhängig von der Behörde zu wissen, was einem zusteht oder nicht.

Ich glaube, dass das Ehepaar etwas bekommen würde, weil Arbeitseinkommen ja gar nicht komplett als Einkommen angerechnet wird, d. h. da gibt es Freibeträge.

Elterngeld wird auch nur insoweit angerechnet, als es 300,- Euro übersteigt. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass die Arge verlangen könnte, dann das Elterngeld nicht auf 2 Jahre zu verteilen. Ob das allerdings wiederum rechtmäßig wäre, bezweifele ich etwas. - Es wäre also in jedem Fall günstiger, das gar nicht zum Thema zu machen, dass man sich es so ausgesucht hat, da kann man unter Umständen viel Aufwand sparen.

Und was noch interessant wäre: Wo liegt die Einkommensgrenze für Ehemann, Ehefrau und ein Kind?

Das kann man so nicht sagen. Das hängt von vielen Faktoren ab. Ich denke, da wird sich niemand die Mühe machen, das hier individuell auszurechnen, das ist nämlich ziemlich viel Arbeit.

Viele Grüße

Guten Tag eliteasker,

vielleicht hilft ein „ALG-2-Rechner“, der z. B. bei http://www.sozialhilfe24.de zu finden ist. Dort alle Daten eingeben und schauen.

Es gibt sicher noch andere ALG-2-Rechner. Einfach mal mal „ALG-2-Rechner“ in die Suchmaschine eingeben.
Viel Erfolg.
LG merkur3

Hallo

Es gibt sicher noch andere ALG-2-Rechner.

Es gibt aber auch viele fehlerhafte Alg 2 Rechner.

Jeder, der will, darf so einen Alg 2 Rechner ins Internet stellen, deswegen gibt es da keine Garantie für Richtigkeit. Viele stellen anscheinend solche Rechner ins Internet, damit ihre Seite angeklickt wird.

Der von dir empfohlene Rechner auf http://sozialhilfe24.de scheint aber eine unter anderem auch Empfehlung für Rechtsanwälte zu sein. Ich denke nicht, dass die da fehlerhafte Rechner ins Internet stellen.

Viele Grüße

1 Like

SimsyMone hat es richtig formuliert: Das hängt von vielen Faktoren ab. Ich denke, da wird sich niemand die Mühe machen, das hier individuell auszurechnen, das ist nämlich ziemlich viel Arbeit.
Das geht im Übrigen auch gar nicht ohne konkrete Angaben. Und abgesehen davon, ist das nach den Regeln nicht erlaubt/erwünscht :smile:) sonst löscht einen gleich der Mod

[MOD] Klar doch! :smile:
Hallo tisch66!

Das geht im Übrigen auch gar nicht ohne konkrete Angaben. Und abgesehen davon, ist das nach den Regeln nicht erlaubt/erwünscht :smile:) sonst löscht einen gleich der Mod

Quatsch, es würde sich hier ja um konkrete Angaben zu einem völlig fiktiven Ehepaar handeln (siehe UP)! Wer würde denn auf die Idee kommen wollen, dass sowas gegen FAQ:1129 verstößt und löschen?! :smile:

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax
die nichtsdestotrotz genauso wie tisch66 bezweifelt, dass sich auch mit konkreten Angaben jemand hier die riesige Mühe machen würde, das auszurechnen…

1 Like

Hallo

Ja, es besteht Anspruch auf aufstockendes ALG 2. Allerdings gäbe es da die ARGE-unabhängige Alternative Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen. Weitaus unkomplizierter und dem ALG 2 - Bezug imho deutlich vorzuziehen, auch wenn es insgesamt niedriger ausfallen dürfte als das aufstockende ALG 2. Mangels Details kann man das aber nur vermuten.

Gruß,
LeoLo