Darf (falls es einen Unterschied macht auch ob KANN) das Arbeitsamt(AA) Leistung(Arbeitslosengeld) zahlen, ohne eine Bildungsmaßnahme zu zahlen?
Konkret: Versicherungsnehmer(VN) benötigt bessere Englischkenntnisse im Job, wird arbeitslos. Maßnahme möchte er in Australien machen(Intensivkurs 12Wochen CambridgeFirstCertificate).
Normal zahlt das AA die Maßnahme nicht da im Ausland nicht vom AA zertifiziert. „Urlaubs“anspruch hat man beim AA max 3Wochen. Der AN würde nun vorschlagen die Kosten (ca 9-10000€) selbst zahlen, vorausgesetzt er erhält das Arbeitslosengeld wie bei einer Maßnahme weiter.
Die zweite Frage: Falls AA dies kann oder darf, wurde dies auch schonmal gemacht? Noch besser wäre eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit (der Genehmigung).
Vielen Dank für jede Hilfe!