Leistungszahlung bei ausländische Bildungsmaßnahme

Darf (falls es einen Unterschied macht auch ob KANN) das Arbeitsamt(AA) Leistung(Arbeitslosengeld) zahlen, ohne eine Bildungsmaßnahme zu zahlen?

Konkret: Versicherungsnehmer(VN) benötigt bessere Englischkenntnisse im Job, wird arbeitslos. Maßnahme möchte er in Australien machen(Intensivkurs 12Wochen CambridgeFirstCertificate).
Normal zahlt das AA die Maßnahme nicht da im Ausland nicht vom AA zertifiziert. „Urlaubs“anspruch hat man beim AA max 3Wochen. Der AN würde nun vorschlagen die Kosten (ca 9-10000€) selbst zahlen, vorausgesetzt er erhält das Arbeitslosengeld wie bei einer Maßnahme weiter.

Die zweite Frage: Falls AA dies kann oder darf, wurde dies auch schonmal gemacht? Noch besser wäre eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit (der Genehmigung).

Vielen Dank für jede Hilfe!

Hallo,

das Arbeitsamt entscheidet, welche Bildungsmaßnahmen für den Betroffenen gefördert werden und orientiert sich hierbei an Vorgaben.
Bessere Kenntnisse können auch in Deutschland erworben werden, so dass das AA eine Förderung im Ausland nicht genehmigen kann.

Da das AA die Maßnahme nicht fördern kann wird das AA kontrollieren, ob sich der Arbeitslose noch Ende eines evtl. bewilligten Urlaubes dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wird.

Die Frage, ob die Australier ein qualifizierteres Englisch sprechen als in Deutschland jobmäßig verlangt wird, ist vermutlich entbehrlich;-(

si

Danke für deine/Ihre Antwort! (ich dutze jetzt einfach mal)

Du schreibst das AA ORIENTIERT sich an Vorgaben. Daraus schlussfolgere ich dass diese nicht eingehalten werden müssen.
Im Folgesatz schreibst du dass das AA das nicht genehmigen kann(weil Maßnahme in D ähnlich möglich). Kannst du das bitte nochmal klarstellen; das AA darf von der Vorgabe/Orientierung abweichen oder ist es ausgeschlossen es genehmigt zu bekommen? (das Amt spart dabei immerhin die Kosten der Maßnahme/etwa 3 Monats"unterhalts"leistungen)

Auf die Frage dürfen natürlich auch andere antworten :wink:

Hallo,

es gibt interne Anweisungen der BA, hinsichtlich von Bildungsmaßnahmen diese sehr eng auszulegen und hierbei davon auszugehen, dass die „billigste“ Maßnahme den Richtlinien entspricht. (Kenntnisse von einer befreundeten Familie, beim AA tätig).

Der AA-Mitarbeiter, welcher eine „Englisch-Maßnahme“ in Übersee (Australien) befürworten würde, gefährdet seinen Arbeitsplatz. Die BA wird in den nächsten Jahren Tausende von Mitarbeitern entlassen; die meisten Mitarbeiter, welche in den letzten Jahren eingestellt wurden, haben nur noch Zeitverträge. Auch bei den Arbeitsämtern herrscht Angst, gekündigt zu werden.

Die BA hat im Dez. letzten Jahres mehrere Hundert Millionen Euro an den Bundshaushalt zurück geführt; es handelte sich hierbei u.a. um eingesparte, nicht mehr notwendige Qualifizierungsmaßnahmen.
Da würde ich keine 0,5% Hoffnung haben, aber wie die Fußballer sagen: die Hoffnung stirbt zuletzt!

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ot: Die BA und Du…
Hi!

(Kenntnisse von einer befreundeten Familie, beim AA tätig).

So, die ganze Family? :wink:
Dies erklärt jedenfalls Dein permanent im Brustton der Überzeugung (als seist Du der AA-Mitarbeiter und nicht „die befreundete Familie“…) vorgebrachtes gesundes Halbwissen. Vieles, was Du hier immer so fabrizierst, ist also schlicht „Hörensagen“, was erklärt, dass eben vieles einer genaueren Prüfung nicht stand hält.

Der AA-Mitarbeiter, welcher eine „Englisch-Maßnahme“ in Übersee (Australien) befürworten würde,

Mal davon abgesehen, dass mir in all den Jahren kein (Ex-)Kollege untergekommen ist, der an so etwas auch nur im Entferntesten gedacht hätte, ist die Aussage:

gefährdet seinen Arbeitsplatz.

… so einfach nur Unsinn (mal wieder).

Die BA wird in den nächsten Jahren Tausende von Mitarbeitern entlassen;

Auch falsch. K. A., ob Du vielleicht das Richtige meinst (Stellenabbau); das nutzt aber nix, wenn man das Falsche schreibt (wie Du es leider viel zu häufig tust).

(Ausdrücklich) Als User (wie jeder andere auch) wünschte ich wirklich, Du würdest Deine „Arbeit“ hier bei w-w-w auf Gebiete beschränken, auf denen Du tatsächlich Ahnung hast! Arbeitsförderungsrecht gehört jedenfalls definitiv nicht immer dazu. :frowning:

Gruß
Jadzia

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Danke für deine Antwort !

Hallo Jadzia !

Auch wenn die Aussage von Seni nicht 100% richtig sein mag, so ist sie mir doch lieber diese als garkeine zu erhalten.

Falls du auf dich auf dem Gebiet auskennst hätte ich auch von dir gerne eine faktische Antwort gewünscht :wink:

Oder von jedem anderen der meint einen sinnvollen Beitrag zu leisten. Sei es weil er dort Entscheider ist, aus zuverlässiger Quelle etwas weiß, oder selber Antragserfahrung gemacht hat.

Danke :wink:

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