Lichtschranke in Aufzug Pflicht?

Hallo,

folgende Lage:

in einem Mehrfamilienhaus, wurde einstimmig der Beschluss gefasst, einem 35 Jahre altem Aufzug eine neue Steuerung zu verpassen.

Der Aufzugshersteller und der Hausverwalter sind der Meinung, das jedoch keine Lichtschranke bei der Modernisierung nötig wäre.

Die vorhandene Schließkraftbegrenzung wäre vollkommen ausreichend ist deren Aussage.

Kann es jedoch sein, das schon in ein paar Jahren diese Schließkraftbegrenzung gar nicht mehr zulässig ist?? Gibt es hier schon gesetzliche Vorschriften das Lichtschranken Pflicht werden, und wenn ja wo sind diese zu finden??

Zwei Eigentümer sind daher sehr skeptisch und der Meinung doppelt über den Tisch gezogen zu werden.

Vielen Dank…

Hallo Kritzenthaler

Natürlich sind Lichtschranken längst Stand der Technik und eine komfortable Sache in Aufzügen. Ob aber eine Nachrüstung derzeit vorgeschrieben ist, kann meiner Meinung nach nur der Hersteller des Aufzugs verbindlich sagen.

Der Verwalter kann hierzu vermutlich kaum Auskunft geben, es sei denn, er ist Sachverständiger oder selbst Hersteller.

Hans

Auch Hallo,

Der Aufzugshersteller und der Hausverwalter sind der Meinung,
dasS jedoch keine Lichtschranke bei der Modernisierung nötig
wäre.
Die vorhandene Schließkraftbegrenzung wäre vollkommen
ausreichend ist deren Aussage.

Eine Aufzugtür muß eine Sicherheitseinrichtung haben, das können Lichtschranken, Kontaktbalken oder Schließkraftbegrenzung sein.
Der Unterschied liegt lediglich im Komfort der einzelnen Verfahren.
Wenn man mit empfindlichem Gerät in die Schließkraftbegrenzung kommt, kann es schonmal Bruch geben.
Lichtschranken gewisser Bauart können überlistet werden.

Kann es jedoch sein, das schon in ein paar Jahren diese
Schließkraftbegrenzung gar nicht mehr zulässig ist??

Piep - Glaskugel out of order - piep
Gibt es hier schon gesetzliche Vorschriften dasS Lichtschranken Pflicht werden, und wenn ja wo sind diese zu finden??
Weiß ich nicht, wenn existent, kann ergoogelt werden!
Wo ist hier?

Zwei Eigentümer sind daher sehr skeptisch und der Meinung
doppelt über den Tisch gezogen zu werden.

Hä ?

Vielen Dank…

Egal, Bittew.
Rochus

Was ich damit meine ist folgendes:

Der Aufzug wird jährlich vom TÜV überprüft. Ich wollte darauf hinaus, ob es gesetzliche Vorschriften gibt, das alte Aufzüge an gewissen Standart gebunden sind. Da muss es doch Vorschriften von Seiten des TÜV´s geben?? Finde hierzu leider nichts.
Bisher fiel der alte Aufzug immer unter Bestandschutz.

Und mit doppelt über den Tisch gezogen meine Ich: Uns kommt es halt nur komisch vor, als ob Verwalter und Aufzugshersteller hier gemeinsames Ding machen, und diese in ein paar Jahren sagen: ätsch pätsch, so eine Schließkraftbegrenzung geht nicht mehr, es muss erneut modernisiert werden…

Vielen Dank für die Hilfe!!

Moin,
Aufzugsanlage, kurz Aufzug, Fahrstuhl oder Lift genannt
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufzugsanlage

… einem 35 Jahre altem Aufzug eine neue Steuerung zu verpassen.

Neue Steuerung heißt auch neue Sicherheitseinrichtungen, IMO
da dann, die Techn.Regeln der Ersterstellung, nicht mehr zulässig sind.

Der Aufzugshersteller und der Hausverwalter sind der Meinung,
das jedoch keine Lichtschranke bei der Modernisierung nötig
wäre.

Die sollten das hier, PDF-1,21MB http://www.netinform.de/GA/Recherche/HM/pdf/Aufzuege… mal lesen.

Die vorhandene Schließkraftbegrenzung wäre vollkommen
ausreichend ist deren Aussage.

 Zitat:
Die Gefährdungsbeurteilung wird vom Betreiber, 
oder ein von ihm beauftragtes Fachunternehmen erstellt. 
Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht an eine bestimmte, 
formale Form gebunden. 
Sie muss jedoch aufzeigen, 
in welchen Punkten die Aufzuganlage/n vom Stand der Technik abweichen. 
Daher vergleicht die Gefährdungsbeurteilung den Aufzug 
mit allen geforderten Punkten der Normen EN:81-1 oder EN:81-2

http://www.leltec.de/index.php/gefaehrdungsbeurteilung

Kann es jedoch sein, das schon in ein paar Jahren diese
Schließkraftbegrenzung gar nicht mehr zulässig ist??
Gibt es hier schon gesetzliche Vorschriften das Lichtschranken Pflicht
werden, und wenn ja wo sind diese zu finden??

Aufzüge - Vorschriften, Normen, Richtlinien
http://www.baufachinformation.de/artikel.jsp?v=2533
Aufzugsrecht (Aufz)
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16488/

Vielen Dank…

mfg
W.

Moin,

als in unserer Firma der Aufzug (5 Stockwerke - Publikumsverkehr) vor ein paar Jahren eine neue Steuerung bekam, mußte u.a. folgendes eingebaut werden:
Lichtschranke über die ganze Höhe der Tür, (vorher war nur eine Punktlichtschranke drin), eine Ansage per Ton, Taster für Behinderte (Rollstuhltaster) sowie eine Notrufanlage gekoppelt mit dem Nottaster.

Diese Dinge mußten laut TÜV eingebaut werden, hat sicherlich auch mit dem Status eines Geschäftshauses zu tun, aber ich denke gerade eine Lichtschranke als Band über die ganze Höhe ist einfach sinnvoll. Denn kleine Kinder die mitten in der Tür stehen, könnten sich schon erheblich verletzen wenn diese sich schließt, trotz Schließkraftbegrenzer.
Wir wirkungsvoll die sind, hat man ja schon früher bei den elektrischen Fensterhebern an Autos gesehen (Von wegen Gurke durchhacken beim hochfahren usw.)

CU - Dominik

Hallo,

EN 81-70 (Zugänglichkeit
von Aufzügen für Personen
einschließlich Personen mit
Behinderungen - behindertengerechte
Aufzüge)

Hier ist ein Lichtgitter bis zu einer Höhe von 1,80 m vorgesehen.
Hoffe ist hilfreich

Mahlzeit.

Da

/t/wie-muss-eine-aufzugslichtschranke-geschalten-sei…

findest Du eine Auflistung der relevanten Regelwerke.