Moin,
Aufzugsanlage, kurz Aufzug, Fahrstuhl oder Lift genannt
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufzugsanlage
… einem 35 Jahre altem Aufzug eine neue Steuerung zu verpassen.
Neue Steuerung heißt auch neue Sicherheitseinrichtungen, IMO
da dann, die Techn.Regeln der Ersterstellung, nicht mehr zulässig sind.
Der Aufzugshersteller und der Hausverwalter sind der Meinung,
das jedoch keine Lichtschranke bei der Modernisierung nötig
wäre.
Die sollten das hier, PDF-1,21MB http://www.netinform.de/GA/Recherche/HM/pdf/Aufzuege… mal lesen.
Die vorhandene Schließkraftbegrenzung wäre vollkommen
ausreichend ist deren Aussage.
Zitat:
Die Gefährdungsbeurteilung wird vom Betreiber,
oder ein von ihm beauftragtes Fachunternehmen erstellt.
Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht an eine bestimmte,
formale Form gebunden.
Sie muss jedoch aufzeigen,
in welchen Punkten die Aufzuganlage/n vom Stand der Technik abweichen.
Daher vergleicht die Gefährdungsbeurteilung den Aufzug
mit allen geforderten Punkten der Normen EN:81-1 oder EN:81-2
http://www.leltec.de/index.php/gefaehrdungsbeurteilung
Kann es jedoch sein, das schon in ein paar Jahren diese
Schließkraftbegrenzung gar nicht mehr zulässig ist??
Gibt es hier schon gesetzliche Vorschriften das Lichtschranken Pflicht
werden, und wenn ja wo sind diese zu finden??
Aufzüge - Vorschriften, Normen, Richtlinien
http://www.baufachinformation.de/artikel.jsp?v=2533
Aufzugsrecht (Aufz)
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16488/
…
Vielen Dank…
mfg
W.