hallo Suver,
ich habe die Fragen nun in einem vorigen Beitrag beantwortet. Für eine Einschätzung der Lage wäre ich daher sehr dankbar.
Viele Grüße Markus
Hallo,
ich habe die Fragen nun in einem vorigen Beitrag beantwortet. Für eine Einschätzung der Lage wäre ich daher sehr dankbar.
Viele Grüße Markus
hallo,
ich habe die Fragen nun in einem nachfolgenden Beitrag beantwortet. Für eine Einschätzung der Lage wäre ich daher sehr dankbar.
Viele Grüße Markus
Lieber Markus
meine Ausführungen bringen jetzt vermutlich nicht mehr viel, ich möchte dir nur deutlich machen, wie sehr man dich über den Tisch gezogen hat. Zu fristloser Kündigung durch den Mieter hat das Gesetz
einige wichtige Gründe hervorgehoben. Ein wichtiger Grund ist die Gefährdung deiner Gesundheit. Dabei muss die Gefährung noch nicht eingetreten sein, es reicht aus, wenn sie droht einzutreten. Du hast in dem Raum ja auch geschlafen und warst in der Zeit des Schimmelbefalls viel krank (Schnupfen, Husten, Kopfschmerzen). Für eine fristlose Kündigung ist wichtig, dass eine Beseitigung unter Fristsetzung gefordert wird. Schon die fristlose Kündigung war berechtigt. Nun hast du eine normale Kündigung akzeptiert. In diesem Fall hättest du das Recht einer Mitminderung zu 100 % bei erheblicher Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen gehabt. (AG Charlottenburg GE 2007,138). Wahlweise hättest du auch verlangen können. in einem Hotel zu wohnen, da deine Wohnung nicht bewohnbar ist.
Dass du für den Leerstand verantwortlich bist, ist eine ebenso falsche Behauptung, denn die Beseitigung des Schadens ist Sache des Vermieters. Nach meinem Wissensstand darf der Rechtsanwalt 3 bis 5/10 des Streitwertes berechnen. Der Streitwert betrifft, da du gezahlt hast, 3 Monatsmieten abzüglich Kaution sind 470, sind Streitwert 600 , davon 5/10 ist gleich 22,50 plus Mwst. evtl. Portopauschale, für zwei Briefe ist das jedoch strittig. Diese Kosten sind für dich entstanden, weil du dir hast Angst machen lassen, Leider !!!
Hab ich das richtig gelesen. Will der Rechtsanwalt von dir tatsächlich 743,16€. haben. Das ist ein Fall für die Anwaltskammer. Du selbst kannst die Gebühren auch nachlesen unter BRAGO.
Wie ich dir schon geraten habe, suche dir eine preiswerte Rechtschutzversichrung. solange du Mieter bist, brauchst du sie. Da Rechtschutzversichrerungen alle etwa ½ Jahr Wartezeit haben, hätte es für diesen Fall nichts genützt. In diesem Falle hole dir Rechtsberatung über den Mieterverein. Du kannst auch zum für dich zuständigen Amtsgericht gehen, hier Mietabteilung, Jede Kammer hat Rechtspfleger die dich beraten können. Interessant wäre auch, was der Verbraucherschutz zu dieser Honorarforderung zu sagen hat. Auf jeden Fall wehre dich.
Ich bedaure es immer wieder, dass die Mitglieder von wer weiß was leider immer erst dann anfragen, wenn das „Kind in den Brunnen gefallen ist“. Also denk dran, wenn sich eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter ankündigt, sofort fragen.
Ichhoffe, ich konnte dir helfen.
Du hast mein Mitgefühl
Beste Grüße Ingrid
???
Hallo,
haben Sie denn mit der fristlosen Kündigung auch vorsorglich fristgerecht gekündigt? Vielleicht ist ja das Ende des MV strittig.
Warum Ihnen der Anwalt die Rechnung zuschickt ist fraglich.
Hier fehlen genauere Infos.
Lieben Gruss
mitredenwill
Hallo 99Markus99!
Das ist ein Fall, den Du mit einem Rechtsanwalt klären solltest. Alles andere ist reine Spekulation und ich muss mich da mangels ausreichenden Kenntnissen über die genaue Sachlage zurückhalten.
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland.
Das verstehe ich leider nicht.
Zur mietrechtlichen Situation sind nicht genug Fakten angegeben. Man müßte wissen, ob Sie zu einer fristlosen Kündigung berechtigt waren oder nicht.
Zur gebührenrechtlichen Situation kann ich nichts weiteres sagen.
hallo Suver,
ich habe die Fragen nun in einem vorigen Beitrag beantwortet.
Für eine Einschätzung der Lage wäre ich daher sehr dankbar.
Viele Grüße Markus
Hallo,
eine erste Antwort auf meinen Beitrag mit Beantwortung meiner Fragen kam leider nicht bei mir an,
Bitte nochmals schicken.
Gruß suver
Sorry ich bin kein RA deshalb kann ich es nicht beantworten.
Ich denke das hat sich mitlerweile erledigt.
Aber grundsätzlich würde ich raten: gehst du Anwalt :-9