Wie kann man bei einer 50/50% Aktiengesellschaft die AG gegen den Willen des anderen 50% Aktionärs zwangsliquidieren, ohne offiziell Konkurs anzumelden. Der Vorstand unterstützt die Liquidation.
Wie kann man bei einer 50/50% Aktiengesellschaft die AG gegen
den Willen des anderen 50% Aktionärs zwangsliquidieren, ohne
offiziell Konkurs anzumelden. Der Vorstand unterstützt die
Liquidation.
hi,
also, ich weiss zwar nicht, in welchem zusammenhang, aber die sog. auflösung durch gesellschafterbeschluß ist geregelt in § 262 AktG:
"(1) Die Aktiengesellschaft wird aufgelöst
- […]
- durch Beschluß der Hauptversammlung; dieser bedarf einer
Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt; die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen;
[…]"
also qualifizierte mehrheit notwendig. satzungsmässige herabsetzung auf 50% ist m.E. nicht möglich!!!
liquidation kann aber auch nach insolvenz/konkursverfahren erfolgen, das ist dann aber nicht freiwillig!
gruss
showbee
Danke für die Antwort. Aber das Problem ist, dass sich bei der Hauptversammlung immer eine Pattsituation ergibt 50/50 und somit keine qualifizierte Mehrheit möglich ist. Da ein Insolvenzverfahren immer mit einem Makel für die Vorstände verbunden ist (z.B. Eintrag im Insolvenzregister) suche ich nach einer eleganteren Möglichkeit, die Auflösung gegen den 50% Aktionär durchzusetzen. Gibt es da Tricks?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Aber das Problem ist, dass sich bei der
Hauptversammlung immer eine Pattsituation ergibt 50/50 und
somit keine qualifizierte Mehrheit möglich ist. Da ein
Insolvenzverfahren immer mit einem Makel für die Vorstände
verbunden ist (z.B. Eintrag im Insolvenzregister) suche ich
nach einer eleganteren Möglichkeit, die Auflösung gegen den
50% Aktionär durchzusetzen. Gibt es da Tricks?
Hallo,
bist Du sicher, daß am Antrag auf Eröffnung des insolvenzverfahrens überhaupt noch ein Weg vorbei führt? Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gibt es nicht mehr viel Spielraum für Tricks, auch nicht hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs. Gegen eine sauber über die Bühne gegangene Insolvenz ist nicht viel zu sagen. Aus einem Verfahren wg. Konkursverschleppung kann man aber als Vorbestrafter hervorgehen.
An schnellstens wirksame und legale Tricks würde ich nicht glauben. Letztlich ist aber hier ohne Detail- und Zahlenkenntnis keine Beurteilung möglich. Damit der Vorstand nicht Gefahr läuft, in teure und strafrechtlich relevante Fallen zu tappen, würde ich schleunigst einen spezialisierten Anwalt aufsuchen. Ein Wirtschaftsprüfer und Fachanwalt für Steuerrecht könnte dafür geeignet sein.
Gruß
Wolfgang
Auch mit anwaltlicher Unterstützung ist es zweckmäßig, sich selbst in die rechtlichen Grundlagen einzulesen. Deshalb hier die Insolvenzordnung: http://www.anwalt-hls.de/insolvenz/inhalt2.htm#Anfang
Gruß
Wolfgang
Hi,
was ist der Grund bzw. Zweck der gewünschten Liquidation?
Wenn die Gesellschaft vermögenslos und/oder zahlungsunfähig ist, muß zwingend ein Insolvenzantrag gestellt werden. Jedes andere Verhalten könnte strafrechtliche Folgen haben.
Eine Liquidation aus anderen Gründen kann nur nach Maßgabe der Satzung bzw. der gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Diese hat Showbee schon dargestellt.
Wenn ein 50%-Aktionär nicht mehr will, kann er seine Aktienanteile verkaufen. Deshalb muß die AG nicht aufgelöst werden.
Gruß,
Francesco
Nein, nein! Die Firma läuft gut und zahlungsunfähigkeit ist nicht in Sicht. Der Grund für die Auflösung der Gesellschaft ist eine neue zu gründen ohne den bockigen 50% Aktionär, der nur schaden will und seine Aktien auch nicht verkaufen will (er hofft auf einen spätere bessere Verhandlungsposition). Ich suche daher nach einem möglichen Ausweg, die Gesellschaft gegen seinen Willen aufzulösen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nein, nein! Die Firma läuft gut und zahlungsunfähigkeit ist
nicht in Sicht. Der Grund für die Auflösung der Gesellschaft
ist eine neue zu gründen ohne den bockigen 50% Aktionär, der
nur schaden will und seine Aktien auch nicht verkaufen will
(er hofft auf einen spätere bessere Verhandlungsposition). Ich
suche daher nach einem möglichen Ausweg, die Gesellschaft
gegen seinen Willen aufzulösen.
Nein, Arun, für dieses Vorhaben sehe ich nicht den Schatten einer Chance. Außer im Insolvenzfall führt am Kopf eines Aktionärs, der die Hälfte des Kapitals hält, absolut kein Weg vorbei. Man kann verhandeln oder sich mit der Situation arrangieren. Mehr geht nicht. Es hat dann auch nur noch am Rande mit Aktienrecht etc. zu tun. Es ist der grundsätzliche Schutz des Eigentums, an dem man da rütteln wollte.
Gruß
Wolfgang
idee?!
hi,
gibt es nicht im GmbH recht die rechtssprechung zum lästigen gesellschafter, den man ggf. rausklagen kann. man muesste mal prüfen, ob dies auf die AG übertragen werden kann. kenne mich damit aber nicht aus…
gruss
showbee
gibt es nicht im GmbH recht die rechtssprechung zum lästigen
gesellschafter, den man ggf. rausklagen kann. man muesste mal
prüfen, ob dies auf die AG übertragen werden kann. kenne mich
damit aber nicht aus…
Nee, ich auch nicht, denke aber, daß bei der vorliegenden 50:50-Situation entweder nichts geht oder man einigt sich. Der Rechtsweg wird da überhaupt das ungeeignete Mittel sein. Vielmehr ist ein klug agierender Vorstand gefragt. Immerhin haben die Aktionäre im Tagesgeschäft nichts zu sagen.
Gruß
Wolfgang
Wie kann man bei einer 50/50% Aktiengesellschaft die AG gegen
den Willen des anderen 50% Aktionärs zwangsliquidieren, ohne
offiziell Konkurs anzumelden. Der Vorstand unterstützt die
Liquidation.
hi arun,
wie wärs mit einer kapitalerhöhung? dieser tip ist ins blaue, denn ich kenn die verträge nicht. aber es wäre wert, da mal nachzuchecken.
vorteil der kapitaerhöhung wäre, der anteil des bockigen 50 % aktionärs wird geringer.
aber, wie gesagt, vorbehaltlich der verträge die bestehen.
sag bescheid, wies ausgegangen sit? ich bin leider furchtbar neugierig.
grüße aus muc
hans-jürgen
Brauch ich für die Kapitalerhöhung nicht auch die Zustimmung des anderen Aktionärs? Die wird er mir sicher nicht geben.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hi arun,
im prinzip ja. aber - die frage wäre, hat die ag in den nächsten monaten große expansionspläne?
wie sieht der vertrag der ag aus?
würde die ag in den nächszen monaten expandieren und dazu frisches geld benötigen, wäre eine kapitalerhöhung möglich.
vielleicht solttest du mir ne email schicken.
auch beteiligte aktionäre lesen w-w-w.
grüße aus muc
hans-jürgen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]