Hallo
Nehmen wir an ein Arbeitgeber weist immer den lohn am 27. an, und somit ist das Geld am 30. da.
Wenn er es jetzt aus irgendeinem Grund „ohne dem Arbeitnehmer bescheid zu geben“
die anweisung erst am 30. macht und das Geld am 3. erst beim Arbeitnehmer ankommt…
währe das Rechtens???
Gibt es überhaupt einen tag bis zu dem der Arbeitnhemer seinen lohn haben muss.
Und wenn der Arbeitgeber monatelang so zahlt und dann meint, er müsse das nicht sagen und könne zahlen wie er wolle ohneBscheid zu geben
Wie wird das geregelt, bzw. wo kann man etwas darüber nachlesen?
Ein Verzug um 2 Tage ist demnach nicht rechtens, aber in der Praxis stellt sich die Frage, ob eine Abmahnung durch den AN mit der Drohung der Kündigung bei weiterem Fehlverhalten des AG Sinn macht… Auch Verzugszinsen dürften nicht nennbar entstehen. Vielleicht ein paar Stornogebühren aufgrund geplatzter Abbuchungen.
wenn Arbeitgeber anfangen,den Lohn später als normal üblich zu überweisen,ist das ein deutliches Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des AG.Denn es geht hier nicht um Beispielsweise einen Nettolohn von 2.500,- € für den einzelnen AN…die Masse macht es…bei sagen wir mal 100 AN sind das 250.000,- €…das bringt dem AG schon etliche Tage
„Luft“…
Sofern ein Betriebsrat besteht,diesen zuerst löchern…ansonsten Anwalt und abmahnen und sich selber schon mal auf Stellensuche begeben…
Denn es ist nur eine Frage der Zeit,bis der ganze Laden den Bach runter geht…
Zum Rechtlichen ist mit LeoLos Antwort ja alles gesagt.
Zur Ursache: Der 01.11. war in einigen Ländern Feiertag, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann.
Es kann ebenso sein, dass (gerade in Kleinbetrieben) die Überweisungen manuell gemacht werden. Wenn dann die Homepage der Bank hängt, passt es evtl. nicht mehr pünktlich.
Letztendlich kann es auch einfach mal vergessen oder verschlampt werden - sollte nicht passieren, aber hey, wer keine Fehler macht, arbeitet auch nicht.
Lass Dir um Himmels Willen nicht von irgendwelchen Schlaubis erklären, dass so etwas ein eindeutiges Zeichen für eine Insolvenz sein soll, zumindest nicht, wenn es nicht dauernd vorkommt!
Und lass Die um Himmels Willen nicht erzählen, dass Du direkt zum Anwalt rennen solsst und eine Klage anstrebst (wobei das auch kein seriöser Anwalt machen würde)!
interessante Lebenseinstellung aus jeder Mücke gleich ein Rüsseltier machen zu wollen, und ohne Not den Arbeitsplatz zu gefährden.
Natürlich kann eine verspätete Gehaltszahlung - neben anderen Indizien - ein Zeiche für eine bevorstehende Insolvenz sein. Muss es aber nicht. Gerade wenn so etwas einmalig, oder nur selten vorkommt, kann es hierfür 1001 anderen Grund geben. Für den kann man dann im Sinne des Betriebsfriedens und zur Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes Verständnis zeigen, oder ihn zumindest zähneknirschend akzeptieren, oder gleich einen Aufstand veranstalten. Ob das so klug ist, wenn man nicht schon einen unterschriebenen anderen Arbeitsvertrag in der Tasche hat???
Ich würde mir als Chef jedenfalls die Nase solcher Mitarbeiter ganz genau merken, und die würden dann für den Fall des Falles ganz oben auf der Liste derjenigen stehen, auf die man ohnehin in schwierigen Situationen nicht zählen kann, und die man besser los wird. Und ich würde an so einen Aufstand auch sicherlich ganz automatisch immer sofort denken, wenn der AN mal von mir etwas Verständnis in einer besonderen Situation brauchen würde.
BTW: Ich kenne da einen Kleinständler bei dem überdurchschnittlich gut verdient wird. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen macht Cheffe die Lohnabrechnung immer selbst, und ist dabei regelmäßig sehr großzügig (im Zweifel für den AN). Leider hat Cheffe aber auch genug andere Dinge zu tun, als nur die Lohnabrechnung. Daher kommt das Geld höchst selten zum Stichtag. Ob es da so geschickt wäre, einen riesen Aufstand drum zu machen, oder Cheffe nahezulegen die Lohnabrechnung lieber außer Haus zu geben (was dann sicher ganz korrekt laufen würde)?
der Weltuntergang dürfte im vorliegenden Fall befürchtet werden, weil der Arbeitnehmer knietief im Dispo watet und die Fälligkeiten zum Monatsanfang nicht ausgeführt oder zurückgebucht worden sind.
In so einer Situation ists hübsch, wenn man eine Bank, einen Vermieter etc. hat, mit denen mans sich noch nicht verdorben hat und mit denen man Klartext reden kann, ohne daß die sagen „Ach ja, das hammer doch schon öfter gehört?“
mein Kommentar bezog sich nicht auf das Posting des UP. Ich kann seine Frage und damit verbundenen Beweggründe, die du hier angebracht hast, sehr gut nachvollziehen. Siehe dazu auch die Postings im anderen Brett.
Mein Posting bezog sich auf das von F.M.
Keiner weiß genau, warum es zur verspäteten Zahlung kam, aber deswegen sofot ein Riesenfass - siehe Posting F.M. - aufzumachen halte ich für übertrieben. Es gibt zunächst erstmal andere Wege, um diese Angelegenheit für beide Seiten zufriendenstellend zu klären.
Haaaalllt !!! Aufklärung!
Das streift völlig vom Thema ab, was gerade diskutiert wird!!!
Angenommen es kommt einfqach zu einer unstimmigkeit (evtl. weil die auszahlung bei einem AN Terminlich anders ist, als bei einem anderen AN) und darauf hin der AG sagt so schluss damit jetzt bekommen alle ihr Geld erst am 3. tag des Monats!!!
es gibt keinen vertrag, es hat nichts mit der Zahlungsfähigkeit zu tun usw. usw. Einfach nur, weil der AG meint er kann das so machen
es gibt keinen vertrag, es hat nichts mit der
Zahlungsfähigkeit zu tun usw. usw. Einfach nur, weil der AG
meint er kann das so machen
Das der AG das nicht einfach so machen kann (sofern es keine vertraglichen Regelungen gibt), hat Dir LeoLo schon fundiert erklärt. Allerdings scheint mir bei der im UP angesprochenen Buchungsfrist von 3 Tagen in Zeiten elektronischer Zahlungswege sich schon vorher jemand und aktuell noch immer an den Lohnzahlungen bereichert zu haben.
Bisher hat der AG immer am 28. e.M. gezahlt. Und nun hat er entschieden, dass absofort der Lohn immer am 3. gezahlt wird. Es war also keine einmalige Angelegenheit?
genau nicht einmalig… sondern weil der chef sagt er hat das Recht dazu und dies jetzt auch so macht.
Das Problem wird sein, das er nicht allen AN bescheid sagt und die sich wundern werden.
es gibt keinen vertrag, es hat nichts mit der
Zahlungsfähigkeit zu tun usw. usw. Einfach nur, weil der AG
meint er kann das so machen
Existiert ein Betriebsrat und somit evtl. eine Betriebsvereinbarung?
Wenn nicht, sollte man sich (nix rechtlich relevantes, nur ein Tipp) überlegen, ob man dafür auf die Barrikaden gehen sollte.
Denn eine monatliche Zahlung erfolgt ja denn regelmäßig und auch pünktlich…
wenn Arbeitgeber anfangen,den Lohn später als normal üblich zu
überweisen,ist das ein deutliches Anzeichen für
Zahlungsschwierigkeiten des AG.
kannst Du diesen Schwachsinn auch begründen, oder ist das Stammtisch?
Sofern ein Betriebsrat besteht,diesen zuerst
löchern…ansonsten Anwalt und abmahnen und sich selber
schon mal auf Stellensuche begeben…
Denn es ist nur eine Frage der Zeit,bis der ganze Laden den
Bach runter geht…
Es geht sogar noch schlimmer. Aber bitte erweise uns einen Gefallen, wenn Du keine Ahnung hast von einem Thema, dann schreib einfach nicht. Das erspart uns einiges und verunsichert auch nicht User, die ein Problem haben und dann Deiner Aussage glauben schenken.
jaja …tolle Kommentare von Leuten, die meinen,alles ist Gut auf der Welt…
frag einmal die Mitarbeiter von Firmen,bei denen es genau so
angefangen hat…
da wurde von der Chefetage auch immer schön das Blaue vom Himmel gelogen…
wir buchen ja manuell und der Buchhaltung ist da ein Fehler unterlaufen…
wegen des Feiertages ist das leider so spät geworden…
wir hatten ein Softwareproblem und deswegen…
usw.
Die Lohn-und Gehaltszahlungen kommen schließlich nicht überraschend ( „Huch…es ist Monatsende…die MA wollen Geld…“ ),sondern stehen fest.
Ebenso die gesetzlichen Feiertage in jedem Bundesland…
In Privater Nachricht nenne ich gerne etliche Firmen, bei denen es genau so anfing…bei einigen ging es innerhalb eines Jahres in die Insolvenz…bei den größeren dauerte es manchmal einige Jahre…aber letzendlich standen dann auch dort die MA auf der Straße…
aus gutem Grunde schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch unter § 614 vor,das der AG am ersten Tag des folgenden Monats zahlen muss.
Nur wenn im Arbeitsvertrag (bzw. in Tarifverträgen) etwas anderes geregelt ist ,also meistens dann der 15. des Nachmonates) kann der AG davon abweichen.
Ansonsten MUSS das Geld am Ersten des Nachmonates sich entweder bar in deiner Hand oder zu deiner Verfügung auf deinem Konto befinden.
Wenn nicht,würde ich mich ganz schnell nach einem anderen AG umsehen…
ansonsten kann es dir gehen, wie 150 MA einer Reinigungsfirma…
da fing es auch mit verspäteten Zahlungen an…nach 3 Jahren war die Firma in Insolvenz…die MA konnten mit ALG rumkrebsen ,
der Herr Firmeninhaber hatte schon den nächsten (gutbezahlten) Job…denn die Firma war eine GmbH und er war dann bei einer neuen GmbH (die interessanterweise als Gesellschafter die gleichen hatte wie die in Insolvenz gegangene…ein Schelm,wer da schlechtes denkt…)
nun nicht mehr Gf ,sondern „nur“ noch Betriebsleiter…