Lohn zum anderen Termin ausgezahlt als gewöhnlich

2012 naht…
Schmier dir ein paar Butterbrote, mache eine Wanderung zum nächstgelegenen Friedhof, setze dich auf ein gemütliches Grab und warte bis es vorüber ist…

Meine Güte, deine Ratschläge sind nur Schläge aber definitv keine Hilfe…

4 „Gefällt mir“

Erstens hat LeoLo das schon längst gesagt und
Zweitens hör auf so eine schwachsinnige Panik zu verbreiten

1 „Gefällt mir“

Zitier doch mal!

aus gutem Grunde schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch unter §
614 vor,das der AG am ersten Tag des folgenden Monats
zahlen muss
.

Das steht so wörtlich genau an welcher Stelle?

Du machst Dich hier so dermaßen lächerlich…

1 „Gefällt mir“

Hallo Patrick,
lies das, was LeoLo geschrieben hat, aber bitte nicht das von Panikmachern.

Dann:
Wurde mit dem Chef schon direkt über das Problem geredet? Wenn nicht so direkt, gibt es - wie Guido schon fragte - einen Betriebsrat oder dergleichen, der mit dem Chef mal spricht?
Es macht erstmal Sinn, sich mit dem Chef zusammenzusetzen und den Sachverhalt zu klären, bevor man zu drastischen Mitteln greift. Auf diesem Weg wird man sicherlich eine Lösung finden können.

Und mal so nebenbei:
Es gibt Firmen, die Anfang 2006 den Lohnzahlungszeitpunkt geändert haben, als die gesetzlichen Krankenkassen beschlossen, das Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge vorzuziehen. Diese Firmen konnten dann nicht noch im gleichen Monat die Löhne/ Gehälter auszahlen. Nun im Unterschied zu dem von dir geschilderten Fall, setzten sich die Chefs mit ihren Mitarbeitern zusammen und man fand eine für alle zufriendenstellende Lösung. Beispielsweise Vorschuss im laufenden Monat, Rest Anfang des Folgemonats. Diese Firmen existieren auch heute noch und haben sogar noch Mitarbeiter eingestellt.
Um es kurz zu machen: Nicht immer bedeutet die Änderung des Lohnzahlungszeitraumes, das eine Insolvenz droht. Es kann rein organisatorische Gründe haben. Wichtig ist, nochmal das Gespräch mit dem Chef zu suchen.

VG
e

Zusatz
Hi!

Wichtig ist, nochmal das
Gespräch mit dem Chef zu suchen.

Das sehe ich genauso!

Vor allem sollte man den Chef darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter informiert werden müssen, damit sie lfd. Zahlungen anpassen können.

Gruß
Guido

@ bin.nicht.neu.hier

genau so sehe ich das ja auch.

Nein, mit dem Chef wurde nicht geredet. das Problem ist, das das zu einem mitarbeiter gesagt wurde und man will keine Schlafenden Hunde wecken, aber wenn anfang nächsten Monat das wirklich so eintritt möchte man vernünftige Argumente haben.

Hi,

jaja …tolle Kommentare von Leuten, die meinen,alles ist
Gut auf der Welt…

hmm, Du meinst Leute, die behaupten alles wird schlechter, sind besser?

frag einmal die Mitarbeiter von Firmen,bei denen es genau
so

angefangen hat…

Frag einen Mitarbeiter, bei dem das einmal vorgekommen ist und dann nicht mehr…

da wurde von der Chefetage auch immer schön das Blaue vom
Himmel gelogen…

oder eben die Wahrheit gesagt…

  • wir buchen ja manuell und der Buchhaltung ist da ein Fehler
    unterlaufen…

Was durchaus passieren kann, ist unserem Steuererater auch mal passiert, shit happens.

Die Lohn-und Gehaltszahlungen kommen schließlich nicht
überraschend ( „Huch…es ist Monatsende…die MA
wollen Geld…“ ),sondern stehen fest.

Kommen sie nicht, aber es kann durchaus sein, daß sich bei einem Mitarbeiter etwas geändert hat, einer die Stunden (bei Stundenlohn) nicht rechtzeitig abgegeben hat, derjenige, der die Stunden macht krank geworden ist und derjenige der die Arbeiten übernimmt sich erstmal einarbeiten muß, etc. pp.

Ebenso die gesetzlichen Feiertage in jedem Bundesland…

In Privater Nachricht nenne ich gerne etliche Firmen, bei
denen es
genau so anfing…bei einigen ging es innerhalb
eines Jahres in die Insolvenz…bei den größeren dauerte es
manchmal einige Jahre…aber letzendlich standen dann auch
dort die MA auf der Straße…

Und? Das heißt das das immer und überall so ist?

Bei uns ist das so, das unsere Monteure ihre Stunden schreiben müssen und diese am wöchtentlich abgeben müssen, danach werden sie ausgewertet und an den Stb. übergeben, dieser sendet die Daten an die DATEV. Wir haben zwei Zahltage in der Woche. Leider geben nicht alle Monteure ihre Stunden pünktlich ab. Ich habe jahrelang hinter diesen Monteuren hertelefoniert, teilweise die Stunden für sie geschrieben, irgendwann hatte ich keine Lust mehr dazu, ich hab schließlich auch noch anderes zu tun. Jetzt ist es eben so, daß wir bis zu einem bestimmten Stichtag warten, was dann nicht da ist, wird im nächsten Monat abgerechnet. Da unsere Bearbeiterin im Stb. nur 3 x wöchentlich da ist, kann es dann eben zu Verzögerungen kommen.

Gruß
Tina

2 „Gefällt mir“

Hallo Frank,

das lese ich aus diesem Paragraphen aber gar nicht heraus…

Und selbst wenn es so wäre, dass er da zahlen muss heisst das immer noch nicht das das Geld dann auf dem Konto ist, selbst wenn er die Zahlung da veranlasst.

Ich habe keine Anung wie das in fiktiven Betrieb des Fragestellers offiziell geregelt ist… und deswegen erspare ich mir erst mal den Kommentar wie der Vorgang einzuschätzen ist.
Ich kenne eigentlich nur Betriebe, die am 30. zahlen… am 27. ist da eher selten.
Wenn du vom 15 Sprichst, kenn ich das eher so, dass es der 15. des laufenden und nicht des Nachfolgemonats ist… aber da siehst du wieder wie individuell das gerelt sein kann, oder?

By the way… ich bekomme mein Geld immer am 20. des laufenden Monats…

Viele Varianten und grosser Interpretationsspielraum, oder?

Die Aussage das Insolvenz droht ist genauso aus der Luft gegriffen wie jede andere Mutmassung hier.

Gruss highQ

2 „Gefällt mir“

Wortlaut

aus gutem Grunde schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch unter §
614 vor,das der AG am ersten Tag des folgenden Monats
zahlen muss
.

============
http://dejure.org/gesetze/BGB/614.html

§ 614
Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

==============
Das ist der Wortlaut.

lg,
M.

2 „Gefällt mir“

Beim Teutates
…und der Himmel fällt uns auf den Kopf!

Hi!

jaja …tolle Kommentare von Leuten, die meinen,alles ist
Gut auf der Welt…

Nein, Kommentare von Fach leuten, die das Geschäft im Gegensatz zu Betriebssanitätern kennen.

frag einmal die Mitarbeiter von Firmen,bei denen es genau
so

angefangen hat…

Wozu?
Weil Du den zwischen Einzelfällen und der täglichen Praxis nicht unterscheiden kannst?
OK, Du weißt nicht, wovon Du sprichst, was diese Tatsache erklärt.Nur entschuldigen tut diese Tatsache nichts, denn wenn man keine Ahnung hat…

da wurde von der Chefetage auch immer schön das Blaue vom
Himmel gelogen…

Und wir sollen jetzt Deinen unten genannten Einzelfall von 150 Leuten als Fakt für alle Arbeitsverhältnisse nehmen?
Meine Güte, halte Dir mal vor Augen, dass 150 Leute gerechnet auf knapp 40 Mio Arbeitnehmer bei jedem halbwegs denkfähigen Menschen bestenfalls ein grinsendes Hochziehen der Augenbraue hervorruft.
Auch, wenn Du nach Deiner Definition etliche Fälle nennen kannst, ist das derart lächerlich, dass man sich echt fragen muss, was Du Dir bei einer solch hirnlosen Panikmache denkst!

  • wir buchen ja manuell und der Buchhaltung ist da ein Fehler
    unterlaufen…

Buchungen erfolgen in Teilen grundsätzlich immer manuell.

  • wegen des Feiertages ist das leider so spät geworden…

Schon mal auf den Gedanken gekommen, dass bspw. eine Sparkasse in NRW am 01.11. im Gegensatz zu einer solchen in Sachsen-Anhalt tatsächlich einfach mal nicht bucht?

  • wir hatten ein Softwareproblem und deswegen…

Ja und?
Ich kennen kenne niemanden , der noch nie Probleme mit seinem Rechner hatte.

aber letzendlich standen dann auch
dort die MA auf der Straße…

Und die paar lächerlichen Einzelfälle gibst Du als Referenz und schickst einen Menschen, der sich in einem sicheren Job befindet zum Anwalt, damit er sein Arbeitsverhältnis zerrüttet?
Super, echt super!

Genervt
Guido

3 „Gefällt mir“

Hallo,

sowas kann auch nur ein Angehöriger des Öffentlichen Dienstes schreiben…

Komisch…eine Private Anfrage nach den Namen der Firmen traust dich aber nicht zustellen…loool…

Leb mal weiter in deinem Wolkenkuckucksheim…:smile:

Hallo,

deine Antwort ist lachhaft…

Wenn Mitarbeiter ihre Stundenzettel nicht oder nicht rechtzeitig einreichen,kann man sehr wohl auf der Grundlage des Vormonates abrechnen…schließlich gibt es immer noch die Mindestarbeitszeiten
gemäß Arbeits-bzw.Tarifvertrag.
Dann bekommt der MA halt nicht die geleisteten 200 Stunden,sondern nur die 156 Stunden laut Tarifvertrag und der Rest wird mit der nächsten Abrechnung vergütet.

Alles andere sind Ausreden um sich vor Zahlen zu drücken…
entweder weil man es nicht kann…

Oder heutzutage die Regel, weil man selber als AG micht von seinen Kunden bezahlt wird…

Hallo,

nee eher auf Schalke und dann einen gaaanz großen H******…lool…

Dein Kommentar wundert mich aber schon…

Steuerfachmann und soooo weit weg von der Realität ???

Jetzt mal Butter bei die Fische…wie wir hier im Pott sagen…

DU willst du wohl jetzt nicht allen Ernstes behaupten, das HEUTE
(im Jahre 2010) alle Firmen Ihre Rechnungen gegenüber ihren Lieferanten
pünktlich und sofort bezahlen ???

Die Zahlungsunfähigkeit vieler Arbeitgeber beruht schließlich darauf, das sie selber eben IHR Geld auch nicht bekommen…

Der Name D&B dürfte dir doch sicher was sagen…:smile:

Die Zahlungsmoral sinkt weiter…

Hallo,

und den Kommentar dazu ??

siehe Schäubler…Arbeitsrecht…

RE: wohl kaum…
Hallo,

nein,da gibt es kaum sooo große Unterschiede…

Die meistens Tarifverträge sehen als Zahlungszeitpunkt entweder
den:

- 1. des Nachmonates

oder den

- 15. des Nachmonates

vor.

Nachzulesen im Tarifregister des BMAS
[http://www.bmas.de/portal/38140/arbeitsrecht__verzei…](http://www.bmas.de/portal/38140/arbeitsrecht verzeichnis allgemeinverbindlicher__tarifvertraege.html)

Der Zahltag 1. ist der Normalfall…

Der Zahltag 15. ist schon ein Kniefall der Gewerkschaften vor den AG, da seine ursprüngliche Begründung,nämlich die Abrechnung von
Schichtarbeitern bzw.Akkordlöhnern mit der Hand früher mal Zeit brauchte…heutzutage dank EDV ist das Nonsens…auch Schichtarbeiter/Akkordlöhner könnten fristgerecht abgerechnet werden.

Es ermöglicht nur dem AG einen finanziellen Spielraum
oft übrigens aus dem Grunde, weil es sich um Subunternehmer handelt,die ihrerseits auf die Zahlungen des eigentlichen AG angewiesen sind.

In Branchen wie dem Gebäudereinigerhandwerk zum B. ist das die Regel.

Und erneuter Blödsinn
Kannst Du das mal mit ISBN verlinken?

Einen Kommentar von Schäubler kennt hier vermutlich niemand

1 „Gefällt mir“

Und wieder Unfug

nein,da gibt es kaum sooo große Unterschiede…

Doch, die gibt es

Die meistens Tarifverträge

Was denn jetzt?
Gerade waren wir noch beim BGB, jetzt sind wir bei MTV?
Entscheidest Du Dich mal, worüber Du schreibst?

Nachzulesen im Tarifregister des BMAS
[http://www.bmas.de/portal/38140/arbeitsrecht__verzei…](http://www.bmas.de/portal/38140/arbeitsrecht verzeichnis allgemeinverbindlicher__tarifvertraege.html)

Oh man - und bei den paar allgemein verbindlichen MTV wgst Du es, von „den meisten“ zu schreiben?
Das ist gewagt bei ca. 55.000 Tarifverträgen in Deutschland…

Der Zahltag 1. ist der Normalfall…

Nunja, er ist zumindest nicht unnormal.

Der Zahltag 15. ist schon ein Kniefall

Nö, das ist völliger Blödsinn.
Es ist ganz normal eine Abrechnung nach 614 BGB - nur, dass die Zeitabschnitte dort nicht zum ersten sondern zum 15. enden, denn im BGB wirst Du den ersten des Monats nirgends finden.

heutzutage dank EDV ist das Nonsens…auch
Schichtarbeiter/Akkordlöhner könnten fristgerecht abgerechnet
werden.

Und erneuter Bullshit, denn die Auszahlung zum 01. verlangt eine Abrechung mindestens eine Woche früher.
Wer am 23. schon weiß, welche variablen Bestandteile (für DIch: Mehrarbeit) in den nächsten 7 Tage anfällt, sollte sich auf den Jahrmarkt als Hellseher stellen.

Man o man, halte Dich bitte endlich zurück!

1 „Gefällt mir“

Schwachsinn
Hi!

sowas kann auch nur ein Angehöriger des Öffentlichen Dienstes
schreiben…

Es ist echt schon fast süß, wie Du hier über Leute ein Urteil zu geben versuchst, von denen Du keine Ahnung hast.

Nur soviel: Meine Arbeitsplatzbeschreibung ist in englischer Sprache formuliert, mein Jobtitel ist in englischer Sprache fixiert, und meine Vorgesetzten sitzen in Nashville.
Das spricht nicht wirklich für den ÖD.

Abgesehen davon schätze ich den ÖD so ziemlich als einzigen Arbeitgeber ein, der wenig bis keine Entschuldigungen für Zahlungsverzögerungen hat, da dort wirklich kein Spielraum in den Arbeitsplatzbeschreibungen gelassen wird und auch wenig bis keine unvorhersehbare Dinge in der Abrechnung an sich auftreten können.
Das ist aber nur meine Einschätzung.

Komisch…eine Private Anfrage nach den Namen der Firmen
traust dich aber nicht zustellen…loool…

Nein, wozu auch?
In den letzten 20 Jahren gab es schlicht kein insolventes Unternehmen, dass dicht gemacht hat, über das es sich zu reden lohnt.

Leb mal weiter in deinem Wolkenkuckucksheim…:smile:

Ich lebe in der Realität, Du bist offensichtlich vollkommen paranoid.
So what?

3 „Gefällt mir“

Selig sind…
Bist du peinlich…

Wieder zu tief in den Medikamentenschrank geschaut?

3 „Gefällt mir“

Du verstehst das Ganze so überhaupt nicht, oder?
Hallo Frank,

bei der ganzen Diskussion scheinst du überhaupt nicht zu begreifen, was die Leute hier von dir wollen, oder?
Völlig abgesehen davon, daß du dich in rechtlichen Fragen von einer Sackgasse in die andere verrennst, nicht existente Quellen als Beweis deiner abstrusen Thesen nennst und mal blind das Thema wechselst, wenn du merkst*, daß du ganz einfach völlig falsch liegst, was leider nicht selten vorkommt, geht es darum, dass du Leuten Tipps gibst, über die man einfach nur fassungslos den Kopf schütteln kann.

Mittlerweile ist völlig klar, daß es sich im hier vorliegenden Fall nur um eine einmalige Verzögerung von drei Tagen handelt, und du hängst dich an deiner Auffassung, daß alle Unternehmen, die den Termin mal nicht halten, insolvent sind, auf.

Manchmal ist es wirklich sinnvoller, Einsicht zu zeigen oder sich zumindest zurück zu halten.

Grüßle
Tom

*ich hoffe zumindest, daß du das merkst!

4 „Gefällt mir“