Eine kurze Nachfrage bevor ich irgend etwas unternehme . Ich habe mein Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt aber leider Gottes ein Teil meines Urlaubs bereits genommen … Es waren nun 3 Tage Urlaub zuviel welchen ich genommen habe. Nun kommt die letzte lohnabrechnung und siehe da ein Abzug von 3 x 8 Stunden … Ich habe gelesen das er dies eigendlich nicht darf aber nun was soll ich machen ?
Hallo,
Dein Fall ist im Bundesurlaubsgesetz leider nicht geregelt, sondern in einem Tarifvertrag. Im Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie NRW ist geregelt, dass bereits gewährter und genommener Urlaub bei einer Kündigung nicht mit dem nächsten Monatsentgelt verrechnet werden darf.
Also, wenn vorhanden im TV nachsehen, bzw bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen.
Hallo Hydrox
Der AG darf das Entgeld nicht wegen zuviel genommenen Urlaub kürzen.
Textausschnitt aus dem Bundesurlaubsgesetz § 5, Absatz 3:
Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Allerdings kann Ihr neuer AG den zuviel genommen Urlaub
vom Restjahresurlaub abziehen (Wenn es ihm bekannt wird).
MfG Joachim
Hallo,
natürlich ist das rechtens, vollkommen rechtens.
Mfg
Eine kurze Nachfrage bevor ich irgend etwas unternehme . Ich
habe mein Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt aber leider
Gottes ein Teil meines Urlaubs bereits genommen … Es waren
nun 3 Tage Urlaub zuviel welchen ich genommen habe. Nun kommt
die letzte lohnabrechnung und siehe da ein Abzug von 3 x 8
Stunden … Ich habe gelesen das er dies eigendlich nicht darf
aber nun was soll ich machen ?
Servus, Du solltest Deinem AG schriftlich mitteilen, dass er zu Unrecht Lohnabzug vorgenommen hat. Zuviel genommener Urlaub rechtfertigt keinen Abzug. Der AG darf/sollte allerdings dem neuen AG dies mitteilen und dort wird der zuviel genommene Urlaub dann mit den anteiligen Urlaubstagen verrechnet ! War bei mir auch so.
Hi,
das ist im Bundesurlaubsgesetz eindeutig geregelt. Der Arbeitgeber darf den bereits genommenen Urlaub nicht zurück verlangen und dir auch nichts abziehen.
§ 5 Abs.3 BUrlG sagt ausdrücklich, dass das zuviel gewährte Urlaubsentgelt nicht zurückzuzahlen ist.
Hallo,
in Deinem Falle kann ich Dir leider nicht weiterhelfen,
Du solltest Dich aber durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
viel Glück
Peter
Die Antwort ist zwar komisch aber trotzdem ganz einfach:
Endet das Arbeitsverhältnis in der ERSTEN Jahreshälfte hat man Anspruch auf ANTEILIGEN Urlaub! Endet das Arbeitsverhältnis in der ZWEITEN Jahreshälfte hat man IMMMER Anspruch auf den VOLLEN Jahresurlaub! So steht es im Bundesurlaubsgesetz! Wenn Sie also in der ersten Jahreshälfte Ihr Arbeitsverhältnis beendet haben, dann ist Ihr Arbeitgeber im Recht, zuviel bezahlten Urlaub zurückzufordern!
Hallo hydrox,
ich persönlich habe leider keine Ahnung, ob der ehemalige Arbeitgeber das darf, oder nicht.
Fakt ist, dass die Tage als Urlaub genommen wurden.
Man sollte versuchen sich auch in die Rolle des Arbeitgebers zu versetzen: was würdest Du-hydrox- in so einem Fall tun? Hättest Du was zu verschenken? Egal, wie Dein Verhältnis zum Arbeitgeber war (und umgekehrt). man soll (versuchen)fair zu bleiben. Mein Vorschlag: nimm es so an und fertig. Konzentriere Dich auf das neue Arbeitsverhältnis, dass es dabei gut läuft etc.
Alles beste und viel Erfolg im neuen Job.
Gruss