Lohnarten

Hallo

Soweit ich unterrichtet bin, gibt es als Lohnarten Zeitlohn, Leistungslohn und Prämienlohn.

Was für eine Art von Lohn wäre es denn, wenn geschätzt wird, wie viel Arbeit täglich anfällt und wenn dann pauschal eine bestimmte Zeit dafür veranschlagt und bezahlt würde, unabhängig davon, ob diese Arbeit anfällt bzw. ob in Wirklichkeit ständig viel mehr Arbeit anfällt? Ist sowas überhaupt gesetzlich vorgesehen?

Und wenn ja, was wäre dann, wenn diese Schätzung dauerhauft überhaupt nicht zuträfe?

Übrigens: Es soll sich hier nicht um ein Festgehalt handeln. Erstens soll es um untere Lohngruppen gehen, zweitens gibt es einen Stundenlohn, drittens ist nicht die gesamte Arbeit so geregelt, sondern nur eine bestimmter Teil des täglichen Ablaufes. Der Rest wird nach Zeitlohn bezahlt.

Viele Grüße

Es handelt sich um Zeitlohn.Die anderen beiden Arten kommen nur bei Beschäftigungen zum Tragen,wo der AN in einer bestimmten Zeiteinheit
eine bestimmte Anzahl an Sachen herstellen muss.Beispiel Montage von Duschköpfen,AN muss in 15 Minuten 10 Duschköpfe zusammenbauen.
Schafft er mehr,kann auch noch eine „Prämie“ dazu kommen,gestaffelt nach der Mehrproduktion.

Danke für die Antwort.

Es handelt sich um Zeitlohn.Die anderen beiden Arten kommen nur bei Beschäftigungen zum Tragen,wo der AN in einer bestimmten Zeiteinheit eine bestimmte Anzahl an Sachen herstellen muss.Beispiel Montage von Duschköpfen,AN muss in 15 Minuten 10 Duschköpfe zusammenbauen.

Hier in diesem Falle ist es so, dass dem AN am Ende der Schicht pauschal 15 Minuten zugestanden (bezahlt) werden, um durchschnittlich 10 Duschköpfe täglich zusammenzubauen. Es wird aber erwartet, dass alle zu dem Zeitpunkt vorliegenden Duschköpfe zusammengebaut werden. Es sind aber meistens weit mehr als 10 Duschköpfe, eher 20 - 50. 10 Duschköpfe sind es nur in Ausnahmefällen.

Schafft er mehr,kann auch noch eine „Prämie“ dazu kommen,…

Prämien gibt es nicht, es wird von seiten des AG überhaupt nicht nachgehalten, wie viele Duschköpfe der AN gemacht hat, es ist auch gar nicht vorgesehen, das zu tun. - Hier in diesem Falle täte es der AN aber heimlich selber.

Wie ist dann die Rechtslage?

Viele Grüße

Hier in diesem Falle ist es so, dass dem AN am Ende der Schicht
pauschal 15 Minuten zugestanden (bezahlt) werden, um
durchschnittlich 10 Duschköpfe täglich zusammenzubauen.

Wäre dann Stücklohn…

Es wird aber erwartet, dass alle zu dem Zeitpunkt vorliegenden
Duschköpfe zusammengebaut werden. Es sind aber meistens weit mehr
als 10 Duschköpfe, eher 20 - 50. 10 Duschköpfe sind es nur in
Ausnahmefällen.

Erwarten kann der AG viel…das ist aber uninteressant…bei Stücklohn,auch als Akkordlohn bezeichnet,muss ein Wert als
Mindestleistung von vorneherein vorgegeben werden.Für einen
Stücklohn muss
-die Arbeit bekannt, gleichartig und regelmäßig wiederkehrend sein
-der AN muss die Menge unmittelbar beeinflussen können
-es müssen klare Vorgaben über die Abrechnungsmodalitäten vorhanden sein

Aber auch bei Stücklohn bildet ein Zeitlohn die Basis der Bezahlung.Erreicht ein AN nämlich nicht die Vorgabe an Stücken innerhalb der Zeitspanne (MINDER-Leistung),so fällt automatisch der Stücklohn weg und es wird Zeitlohn bezahlt.Denn auch beim Stücklohn ist die Basis ein Zeitlohn pro Stunde.

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Hallo Benny

Aber auch bei Stücklohn bildet ein Zeitlohn die Basis der Bezahlung.Erreicht ein AN nämlich nicht die Vorgabe an Stücken innerhalb der Zeitspanne (MINDER-Leistung),so fällt automatisch der Stücklohn weg und es wird Zeitlohn bezahlt.Denn auch beim Stücklohn ist die Basis ein Zeitlohn pro Stunde.

Das ist ja sehr interessant.
Es handelt sich doch um gesetzliche Vorschriften, die du hier dargestellt hast? D. h. wenn ein Betriebsrat mit dem AG sowas in der Art ausgekungelt hätte, was ich beschrieben habe, das wäre dann gar nicht gültig?

Ich google direkt noch mal nach Stücklohn.

Danke!

Hallo,

Soweit ich unterrichtet bin, gibt es als Lohnarten Zeitlohn,
Leistungslohn und Prämienlohn.

Prämienlohn ist eine Variante des Leistungslohnes, neben dem Akkordlohn, auch Stücklohn benannt.

Gruß
Otto

Hallo,

Es handelt sich doch um gesetzliche Vorschriften, die du hier
dargestellt hast?

Nein, Lediglich - in der Reihenfolge: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag.

Gruß
Otto

Hallo

Es handelt sich doch um gesetzliche Vorschriften, die du hier dargestellt hast?

Nein, Lediglich - in der Reihenfolge: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag.

Wovon redest du? Von welchem Tarifvertrag genau?
Und wo bleibt in deiner Reihenfolge der gesetzliche Rahmen?
Hast du den Beitrag von Benny eigentlich gelesen, auf den ich meine Frage gestellt habe?

Viele Grüße

Hi!

Wovon redest du?

Vermutlich davon, dass es hierzu keine gesetzliche Regelung gibt.

Gruß
Guido

Nein und Ja
Zunächst einmal ist es Sache zwischen AG und AN,wie sie den Arbeitslohn vereinbaren.Das können sie direkt tun,das kann aber auch über einen Tarifvertrag durch Gewerkschaft und Arbeitgeberverband für alle AN und AG eines bestimmten Berufszweiges erfolgen.

Aber es gibt auch das Bürgerliche Gesetzbuch und an dessen Paragraphen muss sich jeder Tarifvertrag und jede Einzelvereinbarung messen lassen.In Frage käme zum B. ein Verstoß gegen „Treu und Glauben“,wenn bei einer Lohnvereinbarung ein Teil deutlich mehr
bekommt
als der andere.
Das kann man aber nicht hier in einem Internetforum,sondern nur vor Ort anhand des konkreten Falles.

Hallo

Nein und Ja

Was heißt das?

Ich meine, dieser Text hier, den du geschrieben hast, wo steht der (sinngemäß)? Wo hast du den her?

bei Stücklohn,auch als Akkordlohn bezeichnet,muss ein Wert als Mindestleistung von vorneherein vorgegeben werden.Für einen Stücklohn muss
-die Arbeit bekannt, gleichartig und regelmäßig wiederkehrend sein
-der AN muss die Menge unmittelbar beeinflussen können
-es müssen klare Vorgaben über die Abrechnungsmodalitäten vorhanden sein

Aber auch bei Stücklohn bildet ein Zeitlohn die Basis der Bezahlung.Erreicht ein AN nämlich nicht die Vorgabe an Stücken innerhalb der Zeitspanne (MINDER-Leistung),so fällt automatisch der Stücklohn weg und es wird Zeitlohn bezahlt.Denn auch beim Stücklohn ist die Basis ein Zeitlohn pro Stunde."

Du hast den doch bestimmt nicht selber erfunden. Oder ist das irgendeine unverbindliche Empfehlung?

Ich hab beim Googlen mit ‚Stücklohn‘ auch sowas gefunden, dass eine Arbeit akkordfähig sein muss, und unter welchen Umständen sie akkordfähig ist. Ich habe aber nicht finden können, wer das sagt, und ob das irgendeine verbindliche Vorschrift ist.

Übrigens: Ich finde, gerade solche Fragen kann man im Internet wesentlich besser klären als vor Ort. Als ob vor Ort jemand über die Gesetze bescheid wüsste.

Viele Grüße

Du hast den doch bestimmt nicht selber erfunden. Oder ist das
irgendeine unverbindliche Empfehlung?

Nein,sowas nennt man
Stichpunktartige Zusammenfassung:smile:

Ich hab beim Googlen mit ‚Stücklohn‘ auch sowas gefunden, dass eine
Arbeit akkordfähig sein muss, und unter welchen Umständen sie
akkordfähig ist. Ich habe aber nicht finden können, wer das sagt,
und ob das irgendeine verbindliche Vorschrift ist.

Grundsätzlich wieder einmal zuerst BGB (Arbeitsvertrag-dort Entlohnung).Dann die ständige Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes bzw.der Entlohnung.Dann ob eventuell ein Tarifvertrag für die Branche gilt oder ob im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag bezug genommen wird.

Übrigens: Ich finde, gerade solche Fragen kann man im Internet
wesentlich besser klären als vor Ort. Als ob vor Ort jemand über die
Gesetze bescheid wüsste.

Also vor Ort gibt es mit Sicherheit jemanden der das viel besser weiss, als das Indernett…nämlich die
Gewerkschaft
bzw.deren örtliches Büro.Die weiss zum B.,ob der AG von einem Flächentarifvertrag erfasst wird.Oder ob es einen für Allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gibt,von dem dieser Betrieb mit erfasst wird.

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Hallo

Du hast den doch bestimmt nicht selber erfunden. Oder ist das irgendeine unverbindliche Empfehlung?

Nein,sowas nennt man Stichpunktartige Zusammenfassung:smile:

Ja, aber von was denn?
Von einer gesetzlichen Vorschrift, einer unverbindlichen Empfehlung, oder von was?

Grundsätzlich wieder einmal zuerst BGB (Arbeitsvertrag-dort Entlohnung).Dann die ständige Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes bzw.der Entlohnung.Dann ob eventuell ein Tarifvertrag für die Branche gilt oder ob im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag bezug genommen wird.

Ja, das weiß ich alles.

Ich wollte wissen, ob es zu meinem oben geschilderten Fall gesetzliche Vorschriften gibt. Aber ich bin hierdurch zumindestens schon mal zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich hier um Stücklohn handeln muss. Das ist schon mal was.

Also vor Ort gibt es mit Sicherheit jemanden der das viel besser weiss, als das Indernett…nämlich die Gewerkschaft bzw.deren örtliches Büro.Die weiss zum B.,ob der AG von einem Flächentarifvertrag erfasst wird.Oder ob es einen für Allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gibt,von dem dieser Betrieb mit erfasst wird.

Ja, nur das weiß ich auch schon, dass es einen Tarifvertrag gibt.

Ich wollte wissen, ob es darüber hinaus gesetzliche Vorschriften gibt.

Viele Grüße

nachdem ich gerade bis 1000 gezählt habe…noch einmal

Grundsätzlich wieder einmal zuerst BGB (Arbeitsvertrag-dort
Entlohnung).Dann die ständige Rechtssprechung des
Bundesarbeitsgerichtes bzw.der Entlohnung.Dann ob eventuell ein
Tarifvertrag für die Branche gilt oder ob im Arbeitsvertrag auf
einen Tarifvertrag bezug genommen wird.

die gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch.
Jeder Arbeitsvertrag kann vor Gericht auf die Einhaltung dieser gesetzliche Regelungen hin überprüft werden.
Dabei werden sich die Arbeitsgerichte aber immer an den Entscheidungen
des Bundesarbeitsgerichtes orientieren,die dieses in vergleichbaren Fällen getroffen hat.
Sofern für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anwendbar ist,wird dieser natürlich zur Entscheidungsfindung mit herangezogen.

Da du angibst,es gebe einen Tarifvertrag,so wäre es hilfreich,zu sagen welcher…

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Ich hatte doch gefragt, ob das, was du hier in diesem Beitrag /t/lohnarten/6721260/4

Willst du mir das nicht mitteilen?
Oder verstehst du meine Frage nicht?

Ich schmeiße mich weg!

Willst du mir das nicht mitteilen?

ER hat es Dir jetzt mehrfach erklärt, KONZEPI erwähnte die Grundlagen, und ICH sagte auch schon etwas dazu.

Oder verstehst du meine Frage nicht?

Treffender ist: Willst Du die Antwort EN nicht lesen, oder verstehst Du sie einfach nicht?

Amüsierter Gruß
Guido

Willst du mir das nicht mitteilen?

ER hat es Dir jetzt mehrfach erklärt, KONZEPI erwähnte die Grundlagen, und ICH sagte auch schon etwas dazu.

Es wurde mir hier ca. hundertmal die Reihenfolge Gesetz-Tarifvertrag-Betriebsvereinbarung-Arbeitsvertrag erklärt, aber das ist nicht die Frage.

Es wurde mir nicht ein einziges Mal beantwortet, ob das, was Benny mir in dem verlinkten Beitrag geschrieben hat, irgendwo in irgendeinem Gesetz zu finden ist.

Also, die Frage lautet:


Steht das folgende sinngemäß in irgendeinem Gesetz:

"Für einen Stücklohn muss
-die Arbeit bekannt, gleichartig und regelmäßig wiederkehrend sein
-der AN muss die Menge unmittelbar beeinflussen können
-es müssen klare Vorgaben über die Abrechnungsmodalitäten vorhanden sein

Aber auch bei Stücklohn bildet ein Zeitlohn die Basis der Bezahlung.Erreicht ein AN nämlich nicht die Vorgabe an Stücken innerhalb der Zeitspanne (MINDER-Leistung),so fällt automatisch der Stücklohn weg und es wird Zeitlohn bezahlt.Denn auch beim Stücklohn ist die Basis ein Zeitlohn pro Stunde."

Bitte nur mit JA, NEIN oder K.A. beantworten.


Viele Grüße

PS: Ich hätte noch eine Frage: Welche Gesetze zur Arbeit gibt es? Ich weiß, dass es dazu folgende Gesetzbücher gibt:
BGB
ArbZG
ArbGG
BUrlG
BetrVG
EFZG
KSchG
MuSchG
TVG
Habe ich eins übersehen?

Es wurde mir nicht ein einziges Mal beantwortet, ob das, was
Benny mir in dem verlinkten Beitrag geschrieben hat, irgendwo
in irgendeinem Gesetz zu finden ist.

Entschuldige, aber dann musst Du an Deinem Leseverständnis arbeiten, denn es wurde bereits (unter anderem) von mir gesagt, dass dies dezidiert nicht gesetzlich geregelt ist.

Gruß
Guido

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denn es wurde bereits (unter anderem) von mir gesagt, dass dies dezidiert nicht gesetzlich geregelt ist.

Das konnte man im Zusammenhang mit den vorherigen Beiträgen auch anders verstehen, wenn man sich anstrengte.

Vor allem war (und ist) für mich die Frage noch offen, was das für ein Text war, den mir Benny da geschrieben hatte. Aber das werde ich wohl auch nicht mehr erfahren.