Hier in diesem Falle ist es so, dass dem AN am Ende der Schicht
pauschal 15 Minuten zugestanden (bezahlt) werden, um
durchschnittlich 10 Duschköpfe täglich zusammenzubauen.
Wäre dann Stücklohn…
Es wird aber erwartet, dass alle zu dem Zeitpunkt vorliegenden
Duschköpfe zusammengebaut werden. Es sind aber meistens weit mehr
als 10 Duschköpfe, eher 20 - 50. 10 Duschköpfe sind es nur in
Ausnahmefällen.
Erwarten kann der AG viel…das ist aber uninteressant…bei Stücklohn,auch als Akkordlohn bezeichnet,muss ein Wert als
Mindestleistung von vorneherein vorgegeben werden.Für einen
Stücklohn muss
-die Arbeit bekannt, gleichartig und regelmäßig wiederkehrend sein
-der AN muss die Menge unmittelbar beeinflussen können
-es müssen klare Vorgaben über die Abrechnungsmodalitäten vorhanden sein
Aber auch bei Stücklohn bildet ein Zeitlohn die Basis der Bezahlung.Erreicht ein AN nämlich nicht die Vorgabe an Stücken innerhalb der Zeitspanne (MINDER-Leistung),so fällt automatisch der Stücklohn weg und es wird Zeitlohn bezahlt.Denn auch beim Stücklohn ist die Basis ein Zeitlohn pro Stunde.