Hallo,
er war als Erntehelfer ohne festes Ende (richtet sich nach der Erntezeit)beschäftigt und bekam am 19.06.2010 die Kündigung zum 30.06.2010. Soweit alles klar.
Am 20.06.2010 hatte er einen privaten Unfall, komplizierter 3-facher Bruch des Fußes, und ist nun erstmal (nach der 1. OP, zweite folgt am 05.08.2010)bis 06.08.2010 Arbeitsunfähig geschrieben.
Sein ehemaliger Arbeitgeber zahlte vom 20. - 30.06. den Lohn weiter, aber was zahlt nun die Krankenkasse, Lohnfortzahlung für die Restzeit der 6 Wochen oder das geminderte Krankengeld? Beim AA oder der ARGE kann er sich erst am ersten Tag der Gesundschreibung melden.
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Wolfgang
Hallo,
falsch! Beim Arbeitsamt muß er sich unverzüglich melden.
Wenn er wieder ins H4 fallen würde,muß trotzdem ein Antrag auf Alg 1 gestellt werden.Den Ablehnungsbescheid bei der Arge einreichen.
Ab 01.07 erfolgen Zahlungen wie folgt:
Alg1-----Krankengeld von KK
Arge---- Hartz4
Gute Besserung
Hallo,
danke für die Antwort. Der Betreffende hat jedoch sowohl vom AA als auch von der Arge erfahren, daß eine Arbeitslosmeldung erst am ersten Tag der Arbeitsfähigkeit möglich ist. Während der Krankschreibung ist ausschließlich die Krankenkasse zuständig.
Wolfgang
Hallo,
er war als Erntehelfer ohne festes Ende (richtet sich nach der
Erntezeit)beschäftigt und bekam am 19.06.2010 die Kündigung
zum 30.06.2010. Soweit alles klar.
Am 20.06.2010 hatte er einen privaten Unfall, komplizierter
3-facher Bruch des Fußes, und ist nun erstmal (nach der 1. OP,
zweite folgt am 05.08.2010)bis 06.08.2010 Arbeitsunfähig
geschrieben.
Sein ehemaliger Arbeitgeber zahlte vom 20. - 30.06. den Lohn
weiter, aber was zahlt nun die Krankenkasse, Lohnfortzahlung
für die Restzeit der 6 Wochen oder das geminderte Krankengeld?
Beim AA oder der ARGE kann er sich erst am ersten Tag der
Gesundschreibung melden.
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Hallo,
ich gehe mal davon aus dass das Beschäftigungsverhältnis bis zum 30.06.2010 der Krankenversicherungspflicht unterlag und dass ein Krankengeldanspruch für die Dauer des BEschäftigungsverhältnisses vorlag. Wenn nun innerhalb dieses BEschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsunfähigkeit eintritt - hier war es der 20.06, dan beginnt der Krankengeldanspruch mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung - das wäre der 21.06.2010. Der Arbeitgeber muss für die Dauer von sechs Wochen das Entgelt fortzahlen was hier nicht der Fall war weil das BEDschäftigungsverhältnis zum 30.06.2010 beendet wurde. Ab dem 01.07.2010 zahlt nun die Krankenkasse solange Krankengeld (basierend auf dem Arbeitsentgelt), solange die Arbeitsunfähigkeit durchgehend besteht und bescheinigt wird. Erst mit dem Ende der Arbeitsunfähigkeit kommt ggf. die ARGE und ALG II in Spiel.
Gruss
Czauderna
Wolfgang
Hallo,
ich danke ganz herzlich für Ihre Informationen.
Beste Grüsse
Wolfgang
Hi!
Der Betreffende hat jedoch sowohl vom AA als auch von der Arge erfahren, daß eine Arbeitslosmeldung erst am ersten Tag der Arbeitsfähigkeit möglich ist.
Keine Sorge: Diese Auskunft ist in der Tat korrekt. Mit nichtausgesteuerten arbeitsunfähigen Personen „belasten“ wir uns nicht.
LG
Jadzia