Hallo zusammen,
neinnein, ich bin nicht obdachlos
Aber mein Wohnsitz ist nicht in Deutschland - bloss der Arbeitgeber ist dort. Und der will nun ne Lohnsteuerkarte. Von wem krieg ich die denn? Vom Finanzamt (oder Rathaus?) am deutschen Arbeitsort? Vom Finanzamt am Schweizerischen Wohnort? Gar nicht? Oder gilt dieses Verfahren immer noch: /t/wohnsitz-im-ausland-arbeit-in-deutschland-frage/5…
*wink*
Petzi
da bitte mal reinschauen:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55092/DE/Bu…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55092/DE/Buergerinnen und Buerger/Arbeit und Steuererklaerung/03012011-Steuergesetzgebung-2011.html?__nnn=true)
oder deutsches Finanzamt anmailen und nachfragen.
Gruß von Sid
Servus,
da brauchst Du nicht groß in der Gegend herummailen, da kommt auch nichts anderes raus als ich eh weiß und Dir nunmehr hinterbringe:
Die Lohnsteuerstelle am für den Arbeitgeber örtlich zuständigen Betriebsstättenfinanzamt stellt eine Bescheinigung für beschränkt Steuerpflichtige Arbeitnehmer aus. Der Arbeitgeber kann das Antragsformular leicht dort besorgen; es ist nützlich, es in Ruhe auszufüllen, weil die Besteuerung von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern in Deutschland mit dem Lohnsteuerabzug endgültig ist und nicht mit einer Einkommensteuererklärung hinterher verfeinert werden kann, d.h. nur die Werbungskosten, die in dem Antrag auf Ausstellung dieser Bescheinigung aufgeführt und glaubhaft gemacht sind, wirken sich auf die deutsche Besteuerung aus.
Diese Bescheinigung darf nicht verwechselt werden mit der Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug, die für 2011 von den Finanzämtern für die unbeschränkt Steuerpflichtigen ausgestellt wird, die ihre auch für 2011 gültige deutsche Lohnsteuerkarte 2010 verloren haben oder die keine Lohnsteuerkarte für 2010 hatten.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder