Hallo,
kann das Arbeitsamt einen zwingen die Lohnsteuerklassen zu wechseln? Oder haben die Ehegatten da die freie Wahl ( III/V, V/III, IV/IV)? Oder bleibt die Lohnsteuerklasse so wie sie vor der Arbeitslosigkeit war? Haben sich da die Gesetze in Laufe der Jahre 2004, 2005, 2006 geändert?
Schöne Grüße
J.
Hi!
kann das Arbeitsamt einen zwingen die Lohnsteuerklassen zu
wechseln? Oder haben die Ehegatten da die freie Wahl (III/V,
V/III, IV/IV)?
Kommt drauf an.
Oder bleibt die Lohnsteuerklasse so, wie sie vor der Arbeitslosigkeit war?
Wenn Du die LSTKl., die Du vor der Arbeitslosigkeit hattest, einfach nur beibehalten willst, dann ist das Dein gutes Recht, und die AA kann Dich nicht zwingen, in eine andere LStKl. zu wechseln.
Wenn Du jetzt allerdings vor der Arbeitslosigkeit IV oder V hattest und ab Beginn der Arbeitslosigkeit in die III wechselst oder gewechselt hast, dann kann die AA - nach Prüfung der Zweckmäßigkeit des Lohnsteuerklassenwechsels! (unter Erfragung des Einkommens des Ehegatten) - sich weigern, Alg nach der III zu zahlen (vorausgesetzt, die Zweckmäßigkeitsprüfung hat ergeben, das der Lohnsteuerklassenwechsel eben nicht zweckmäßig gewesen ist, was immer dann die Regel ist, wenn der Ehegatte des Arbeitslosen nicht zum selben Zeitpunkt, an dem der Lohnsteuerklassenwechel stattgefunden hat, in einen schlechter bezahlten Job gewechselt hat).
Haben sich da die Gesetze in Laufe der Jahre 2004, 2005, 2006 geändert?
Nein.
Gruß
Liza (die hofft, das ihre Antwort halbwegs verständlich war…)