Hallo,
Eine Steuerrücherstattung ist eine sog. einmalige Einnahme die
auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.
aber nur, wenn überhaupt Leistungsanspruch auf Alg 2 besteht.
Der Zuflußmonat ist entscheidend. Daher spielt es keine Rolle
ob die Einnahme am 01. des Monats oder am 15. etc zufließt.
Aber es spielt eine Rolle, ob zum Zeitpunkt des Zuflusses anspruch auf Alg 1 oder Alg 2 besteht.
Angerechnet wird es definitiv
Auch in obigem Beispiel, wo der Zufluss der Erstattung zu einem Zeitpunkt zufließt, zu dem noch kein Alg 2 Anspruch bestand?
Wo steht das?
Ich bin der Meinung:
Alles was derjenige schon VOR Leistungsbezug hatte ist Vermögen, was er im Laufe des Leistungsbezuges dazu erhält, sind Einnahmen. So die Definition des BSG.
Die selbe Diskussion hatten wir hier /t/warum-kein-algii-anspruch/5657828/4
TM