Lohnt sich eine Klage ?

hallo

folgender fall.

ein autounfall. person A fährt auf einer vorfahrtstrasse ca 40 bis 50km/h ( 30 erlaubt ) auf eine kreuzung zu.

auf dieser kreuzung hat die person vorfahrt, da von rechts niemand kommen kann ( einbahnstrasse )

die person fährt nun auf die kreuzung zu und fährt voll in ein von links kommendes fahrzeug rein.

das von links kommende fahrzeig für weitausschneller als 50km/h ( laut zeugenaussagen sogar von 70 die rede ) und fuhr über die kreuzung ( vorfahrt achten ) ohne nur 1 cm zu bremsen.

nachdem alle daten aufgenommen waren erhält die person die auf der vorfahrtstrasse fuhr post von der gegnerischen versicherung.

da wird ihr eine schuld von 50% angelastet.

die person ist damit natürlich gar nicht einverstanden und nimmt sich einen anwalt.

doch auch dieser kann keine höherer quote als 50% bekommen ( man hat versucht sich gütlich zu einigen )

nun äberlegt die person gegen die 50% zu klagen.

lohnt sich die klage ? man will auf jeden fall ein 70/30 oder 80/20 ( was hier akzeptabel wäre da vorfahrt total missachtet )

was denkt ihr ? lohnt sich für die person eine klage ? der anwalt meint es sei eine freie entscheidung der person.

gruss

hallo

folgender fall.

ein autounfall. person A fährt auf einer vorfahrtstrasse ca 40
bis 50km/h ( 30 erlaubt ) auf eine kreuzung zu.

also ist die person zu schnell gefahren

auf dieser kreuzung hat die person vorfahrt, da von rechts
niemand kommen kann ( einbahnstrasse )

wenn jemand von rechts käme, hätte die person keine vorfahrt mehr. sie muss also schauen.

die person fährt nun auf die kreuzung zu und fährt voll in ein
von links kommendes fahrzeug rein.

man hat gute chancen, wenn man sich quasi als opfer der trägheit hinstellt und nicht vermochte, zu bremsen, aber „voll reinfahren“ ist anwaltsprache für „ohne rücksicht“. zusätzlich überhöhte geschwindigkeit…da katapultiert man sich aus der opferrolle regelrecht raus.

Hallo!

Nun das hängt von mehreren Faktoren ab, was da herauskommt. Abgesehen davon, dass ein Verschuldensabwägung letztendlich eine Wertungsfrage ist.

Eine wichtige Frage ist: Wäre der Unfall auch bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung genauso passiert? Wenn nicht, liegt das Mitverschulden auf der Hand. Wie hoch ist dann eine Frage des Einzelfalles.

Gruß
Tom

man hat gute chancen, wenn man sich quasi als opfer der
trägheit hinstellt und nicht vermochte, zu bremsen, aber „voll
reinfahren“ ist anwaltsprache für „ohne rücksicht“. zusätzlich
überhöhte geschwindigkeit…da katapultiert man sich aus der
opferrolle regelrecht raus.

man muss auch beachten das die andere person die normal die vorfahrt achten muss und bremsen dies in keinster weisse getan hat. sie ist ohne rücksicht auf verluste mit vollgas über die kreuzung gefahren.

die andere person hätte „vielleicht“ bei gefahrenen 30 in dem fall noch bremsen „können“, aber selbst da wäre es sehr eng geworden.

sprich, die person auf der vorfahrtstrasse hatte keine chance hier zu reagieren

sprich, die person auf der vorfahrtstrasse hatte keine chance
hier zu reagieren

aber die person ist doch selbst zu schnell gefahren oder nicht?

ja, schon, aber die person rechnet ja auch damit eine teilschuld zu bekommen, nur halt nicht 50%.

deswegen überlegt die person zu klagen um weniger als 50 mitschuld zu bekommen, da sie die grössere schuld, oder „mehrschuld“ bei dem anderen sieht

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naja, klagen kann die person ja, aber vermutlich braucht sie dann einen verdammt guten anwalt, um die eignen fehler zu verstecken und die des gegners besonders schwer zu gewichten.

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Hallo!

naja, klagen kann die person ja, aber vermutlich braucht sie
dann einen verdammt guten anwalt, um die eignen fehler zu
verstecken und die des gegners besonders schwer zu gewichten.

Nein, so ein Fall ist das nicht. Wenn der Anwalt nicht gerade was wirklich falsch macht, wird es in den meisten Fällen ziemlich wurscht sein, was er sonst tut. Das ist nämlich so ein Verkehrsunfallsachverständigen 0815 Prozess.

Gruß
Tom

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