das ist quatsch.
die AG anteile werden nur von der gesetzlichen rente abgezogen. der eigene beitrag zur rürup hat mit dem arbeitsverhältnis überhaupt nichts zu tun und kommt voll zum ansatz als vorsorgeaufwendung bzw. eben 2011 z.b. zu 72%
habe es eben in datev nochmal durchgerechnet.
beispiel mit beitrag 5.000 für rürup:
AN-Anteil ges. RV -> 6.568
kapitalgedeckte RV -> 5.000
summe der eigenen aufwendungen -> 11.568
arbeitgeberanteil -> 6.568
ergibt beitragssumme -> 18.136
höchstens 20.000 -> 18.136
davon 72% -> 13.058
abzgl. arbeitgeberanteil -> 6.568
ergibt berücksichtigungsfähige aufwendungen -> 6.490
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im ergebnis werden von dem beiträg in höhe von 5.000 72% als sonderausgabe abgezogen -> 3.600 €
40% davon unterstellt als persönlicher steuersatz ergibt aus dem beitrag in höhe von 5.000 einen steuereffekt von fast 1.500
für rückfragen stehe ich gerne telefonisch oder persönlich zur verfügung