Stellen wir uns vor, da ist ein Mann, der seit zwei Jahren Lotto spielt.
Immer die glichen Zahlen und immer die gleiche Losnummer. Der Betrag ist ca. € 10,- pro Ziehung.
Mitlerweile ist dieser Mann Harz IV Empfänger, aber er spart sich das Geld für sein Lotto von seinem Unterhalt ab und spielt weiter Lotto, jede Ziehung.
Nach vier Monaten Arbeitslosengeld II bleibt das Geld ohne Begründung für den fünften Monat aus. Aber er kann durch Bekannte noch zweimal spielen. Jedoch das dritte mal ist es ihm nicht mehr möglich, da das Geld des Job-Centers immer noch ohne Begründung fehlt.
Gerade in dieser Ziehung, die er nicht mehr spielen kann, auf Grund des nicht zahlens der Agentur, werden 5 seiner sonst gesetzten Zahlen Gezogen. Der Ausschüttungs Betrag liegt bei etwa € 2.800,- und da er ja einen kleinen Systemschein hat ist der Betrag dadurch ein vielfaches.
Hier die Frage: kann der Mann das Job-Center nun auf Gewinnverlust verklagen, da er nachweisen kann, dass er diese Zahlen und die Losnummer schon seit längerem spielt (seit 2 Jahre) und er es auf grund der nicht Zahlung des Job-Centers bei dieser Ziehung nicht kann?
Ich möchte mich schon mal für die Antworten bedanken
…- kann der Mann das Job-Center nun auf
Gewinnverlust verklagen…
Natürlich kann der verhinderte Gewinner klagen. Und er wird damit sogar Gutes tun, weil sich alle mit dem Fall befassten Menschen vor Vergnügen auf die Schenkel klopfen werden. So viel Spaß haben die nämlich nur selten.
Willst Du jetzt auch noch etwas über die Erfolgsaussichten der Klage hören? Überleg Dir das nochmal.
Vielleicht sollte ich meine Haubank verklagen weil sie für mich keine Geschäfte an der WTB in Chicago zulassen will… was mir da so alles shcon entgangen ist…*grübel*
Hier die Frage: kann der Mann das Job-Center nun auf
Gewinnverlust verklagen, da er nachweisen kann, dass er diese
Zahlen und die Losnummer schon seit längerem spielt
anderes Beispiel:
Du musst Überstunden kloppen und kommst so nicht dazu den Schein zu spielen.
So, jetzt verklagst Du Deine Firma?
Immer die glichen Zahlen und immer die gleiche Losnummer. Der
Betrag ist ca. € 10,- pro Ziehung.
Mitlerweile ist dieser Mann Harz IV Empfänger, aber er spart
sich das Geld für sein Lotto von seinem Unterhalt ab und
spielt weiter Lotto, jede Ziehung.
Du möchtest dir das hier durchlesen, mit dem Kopf schütteln, aber es beantowrtet deine Frage umfassend (wenn auch anders, als man denken würde!):
Hallo,
dabei ist es egal, ob das Einkommen zu versteuern ist oder nicht (durch die Presse ging das Urteil zu den Geschenken für das Kind zur Konfirmation). Es gilt nur der mickrige Freibetrag.
Ich finde das ja Amüsant, wenn Ihr Euch Amüsiert.
Dass das Geld dann angerechnet wird ist mir ja klar und dass da ein Gerichtsurteil in Köln besteht weiss ich auch nur das mit dem Schemkel klopfen und dem Überstunden machen ist wirklich Blödsinn.
Wenn man Eurer Meinung nach also Harz IV ist, so soll man Harz IV bleiben ohne Aussicht auf ein Normales Leben!?
Da bin ich für Euch aber froh, dass Ihr alle keine Harz IVler seid und es Euch ja so super gut geht.
Sollte aber jemand seinen Vertrag nicht erfüllt bekommen, so kann er auf Ausfalls Entschädigung Pochen, Hoffen und bekommt sogar Recht, nur in diesem Fall…
Für mich ist es Menschen unwürdig, wenn einem die Letzte und einzige Hoffnung genommen wird, wenn mann tag für tag auf bessereung hofft, und sich etwas glück wünscht und wenn es denn dann soweit wäre es ihm einfach abgesprochen wird und man sich sogar noch darüber lustig macht.
Wenn man Eurer Meinung nach also Harz IV ist, so soll man Harz
IV bleiben ohne Aussicht auf ein Normales Leben!?
Das hat hier niemand geschrieben, aber interessant, dass Du Dich gleich angegriffen fühlst. Wer sich ohne Not verteidigt, klagt sich an, nie gehört?
Im übrigen ändert ein Lottogewinn daran genau gar nichts, der hier reicht ja grad mal zum neuen Fernseher.
Und schließlich: was genau hindert den Hartz-IV-Empfänger eigentlich 3 Monate daran, mal persönlich beim Amt nachzufragen, was los ist?
Gruß
loderunner
Das hat hier niemand geschrieben, aber interessant, dass Du
Dich gleich angegriffen fühlst. Wer sich ohne Not verteidigt,
klagt sich an, nie gehört?
Nach den polemischen Antworten, die hier gegeben wurde, kann ich die Reaktion gut verstehen. Interessanterweise hat niemand wirklich erklärt, woran genau der Schadensersatzanspruch denn scheitert. Scheint nicht so klar zu sein, wie einige es hier als selbstverständlich voraussetzen.
Beispiel: Wenn es Hartz-IV-Beziehern verboten ist, Lotto zu spielen, sagt das noch gar nichts darüber aus, was gilt, wenn sie es doch tun. Das ist so, wie es hier geschrieben wurde, keine Erklärung. Man könnte z.B. über § 134 BGB nachdenken, aber das hat bislang niemand getan.
Und schließlich: was genau hindert den Hartz-IV-Empfänger
eigentlich 3 Monate daran, mal persönlich beim Amt
nachzufragen, was los ist?
Ich weiß nicht, was du damit sagen willst. Die Anrechnung von Einkommen gilt doch nur in dem Monat des Einkommens. Der Rest wird zu Vermögen, und hierfür gilt eben eine Freigrenze von mehreren tausend Euro. Wenn du meinst, dass es sich anders verhält, wäre ich für eine Quelle dankbar, am liebsten gleich die einschlägigen §§.
Beispiel: Wenn es Hartz-IV-Beziehern verboten ist, Lotto zu
spielen, sagt das noch gar nichts darüber aus, was gilt, wenn
sie es doch tun.
Naja, aber hier ging es doch nicht um das Verbot, sondern darum, daß der Kartz-IV-Empfänger nicht spielen konnte, weil die Hilfe nicht rechtzeitig überwiesen wurde. Wäre das wirklich ein Grund für Schadensersatz?
beantwortet. Das stimmt aber nicht, denn da geht es gar nicht um die Frage des Fragenden.
sondern
darum, daß der Kartz-IV-Empfänger nicht spielen konnte, weil
die Hilfe nicht rechtzeitig überwiesen wurde. Wäre das
wirklich ein Grund für Schadensersatz?
Das weiß ich nicht. Aber dass ich es nicht weiß, macht ja die anderen Antworten nicht besser oder gar richtiger.
Sollte aber jemand seinen Vertrag nicht erfüllt bekommen, so
kann er auf Ausfalls Entschädigung Pochen, Hoffen und bekommt
sogar Recht, nur in diesem Fall…
BGB § 252 Entgangener Gewinn
Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.
Ich denke, dass ein entgangener Lottogewinn nicht unter ‚wahrscheinliche Erwartbarkeit‘ fällt. Somit kein Anspruch auf Schadensersatz.
Ich denke, dass ein entgangener Lottogewinn nicht unter
‚wahrscheinliche Erwartbarkeit‘ fällt. Somit kein Anspruch auf
Schadensersatz.
Dann hast du die Frage aber nicht richtig gelesen. Es werden immer dieselben Zahlen getippt, und genau diese hätten diesmal zum Erfolg geführt. Dass sie das getan hätten, ist beweisbar und keine Frage der Wahrscheinlichkeit.
Dann hast du die Frage aber nicht richtig gelesen. Es werden
immer dieselben Zahlen getippt, und genau diese hätten diesmal
zum Erfolg geführt. Dass sie das getan hätten, ist beweisbar
und keine Frage der Wahrscheinlichkeit.
Sorry, das ist Unsinn. Dass ein Ereignis eingetreten ist, ist immer nachweisbar. Das BGB verlangt aber, dass dessen Eintreten an sich wahrscheinlich ist, und das ist bei einem Lottogewinn ganz sicher nicht der Fall. Wörtlich heisst es mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte und nicht mit Wahrscheinlichkeit eingetreten ist.
Und schließlich: was genau hindert den Hartz-IV-Empfänger
eigentlich 3 Monate daran, mal persönlich beim Amt
nachzufragen, was los ist?
Was hat das mit der Frage zu tun?
Nun, es wäre doch wohl zu prüfen, ob überhaupt ein Anspruch auf das Geld bestand, bevor man sich über die Folgen der Nichtzahlung unterhält, oder?
Gruß
loderunner (ianal)