Lottogewinn

Und schließlich: was genau hindert den Hartz-IV-Empfänger
eigentlich 3 Monate daran, mal persönlich beim Amt
nachzufragen, was los ist?

Da das ja rein Hypothetisch ist, würde ich mal sagen/Fragen: Vielleicht hat er ja nachgefragt und das Geld noch nicht bekommen!?

Hallo an alle

Ich möchte mich recht herzlich bei euch allen Bedanken für die Teilname an meinem Tread.
Sind sehr viele Interesannte Antworten dabei.
Nochmal herzlichen Dank

Abgestempelt

da er nachweisen kann, dass er diese

Zahlen und die Losnummer schon seit längerem spielt (seit 2
Jahre)

Ja? Was ist daher?

Vielleicht sollte man die Anfrage nochmal genauer durchlesen

Ja, solltest du.

Wenn man also zwei Jahre lang dieselben Zahlen getippt hat, dann ist es an Tag x (dem Tag, an dem diese Zahlen gezogen werden) völlig egal, ob man einen Schein abgegeben hat oder nicht. Sein Geld kriegt man so oder so…Nette Idee.
Viel Glück!
Jo

Sind nicht die zu treffenden Anstalten und Vorkehrungen, wenn
ich im Lotto zu gewinnen gedenke, u.a. die dass ich einen
Schein abgebe?
Wenn ich dies nicht tue, dann kann ich nicht gewinnen. Egal,
ob ich den Lottoschein nicht abgebe, weil ich einen
Haarspitzenkatarrh habe, ich mir auf dem Weg zum Kiosk bei
Glatteis die Beine breche, oder das Geld dafür nicht parat
habe.

Der Schein wird aber nur deshalb nicht abgegeben, weil dafür das Geld fehlt. So liegt der Fall, der hier diskutiert wird. Wenn du nun argumentierst, die Nichtabgabe des Scheins schließe einen Lottogewinn aus, so dass auch ein Anspruch auf entgangenen Gewinn nicht bestehen könne, dann wirst du auch z.B. in diesem Fall den Anspruch verneinen müssen:

A stellt Produkte in einer Fabrik her. B zerstört die Fabrik. A kann von B Ersatz des Schadens verlangen, dazu gehören z.B. die Kosten für den Wiederaufbau. Er kann aber auch verlangen, den Gewinn ersetzt zu verlangen, der ihm dadurch entgangen ist, dass er nicht produzieren und also nicht verkaufen kann. Nach deiner Logik könnte er das nicht, weil er nichts produziert hat, und wer nicht produziert, der habe ja auch keinen entgangenen Gewinn.

Dem Gedanken, ich könne den Frisör, den Streudienst, den
Arbeitgeber, die Rentenversicherung, oder eben das Job-Center
wegen des entgangenen Gewinns belangen, mag ich nicht recht
folgen.

Du könntest aber schon mal zur Kenntnis nehmen, dass ich gar nicht von einem Anspruch ausgehe, so dass du jedenfalls mir in dieser Frage nicht folgen kannst.

Deine Beispiele hinken auch. Das Deliktrecht schützt das Vermögen als solches nicht (außer in § 826 BGB), so dass es einer Sonderbeziehung, also eines Schuldverhältnisses, bedarf, damit man über solche Ansprüche überhaupt nachdenken kann.

Wenn ich letzte Woche Geld gehabt hätte, hätte ich genau die
gezogenen Lottozahlen getippt. Jetzt verklage ich meinen
Arbeitgeber auf Zahlung des Jackpots. Soll er mir mal
beweisen, dass ich nicht diese Zahlen getippt hätte!

Du lässt eine Tendenz erkennen, Argumente zu widerlegen, die niemand vorgetragen hat. Die Beweislast würde in diesem Fall natürlich nicht beim Arbeitgeber liegen, sondern bei dem, der den entgangenen Gewinn geltend macht. Kann er den Beweis nicht führen, verliert er vor Gericht. Kann er aber plausibel machen, dass er immer diese Zahlen spielt, so kann das Gericht ihm glauben. Und genau so liegt der zur Diskussion gestellte Fall hier doch.

Stell dir das doch mal umgekehrt vor: Panik in allen Lohnbüros
etc. —„um Gottes Willen, die Gehälter müssen heute noch
raus, egal wie, morgen ist Lottoziehung, wenn da auch nur
einer seinen Schein nicht abgeben kann, sind wir ruiniert“

Ja ja, aber man muss das rechtlich dann ja auch einordnen. Vielleicht haben wir es hier mit einem Zurechnungsproblem zu tun.

Du hast vielleicht gesehen, dass ich den Lotto-Fall des BGH verlinkt habe. Der Fall ist nicht ganz vergleichbar, aber er verdeutlicht immerhin, dass auch der BGH keineswegs sagt: „Na ja, man weiß ja nicht, welche Zahlen gespielt worden wären.“ Das ist gerade nicht der Knackpunkt des Falles. Aber der Sachverhalt ist auch ein anderer, denn dort ging es um eine Tippgemeinschaft. Viele Fragen, die sich bei der ALG-II-Sache stellen, fallen hier ohne weiteres weg. Im Grunde geht es nur darum, ob derjenige, der den Schein abgeben sollte, dafür eine Rechtspflicht übernommen hat. Hat er nicht, sagt der BGH, und ohne Pflicht keine Pflichtverletzung und also kein Schadensersatzanspruch der Mitspieler.

Wenn man also zwei Jahre lang dieselben Zahlen getippt hat,
dann ist es an Tag x (dem Tag, an dem diese Zahlen gezogen
werden) völlig egal, ob man einen Schein abgegeben hat oder
nicht. Sein Geld kriegt man so oder so…Nette Idee.

Nein, nicht „so oder so“. Aber wenn man sich den Lotto-Fall des BGH ansieht, dann sieht man auch, wo genau das Problem liegt. Und das liegt eben nicht da, wo du es verortest.