Sind nicht die zu treffenden Anstalten und Vorkehrungen, wenn
ich im Lotto zu gewinnen gedenke, u.a. die dass ich einen
Schein abgebe?
Wenn ich dies nicht tue, dann kann ich nicht gewinnen. Egal,
ob ich den Lottoschein nicht abgebe, weil ich einen
Haarspitzenkatarrh habe, ich mir auf dem Weg zum Kiosk bei
Glatteis die Beine breche, oder das Geld dafür nicht parat
habe.
Der Schein wird aber nur deshalb nicht abgegeben, weil dafür das Geld fehlt. So liegt der Fall, der hier diskutiert wird. Wenn du nun argumentierst, die Nichtabgabe des Scheins schließe einen Lottogewinn aus, so dass auch ein Anspruch auf entgangenen Gewinn nicht bestehen könne, dann wirst du auch z.B. in diesem Fall den Anspruch verneinen müssen:
A stellt Produkte in einer Fabrik her. B zerstört die Fabrik. A kann von B Ersatz des Schadens verlangen, dazu gehören z.B. die Kosten für den Wiederaufbau. Er kann aber auch verlangen, den Gewinn ersetzt zu verlangen, der ihm dadurch entgangen ist, dass er nicht produzieren und also nicht verkaufen kann. Nach deiner Logik könnte er das nicht, weil er nichts produziert hat, und wer nicht produziert, der habe ja auch keinen entgangenen Gewinn.
Dem Gedanken, ich könne den Frisör, den Streudienst, den
Arbeitgeber, die Rentenversicherung, oder eben das Job-Center
wegen des entgangenen Gewinns belangen, mag ich nicht recht
folgen.
Du könntest aber schon mal zur Kenntnis nehmen, dass ich gar nicht von einem Anspruch ausgehe, so dass du jedenfalls mir in dieser Frage nicht folgen kannst.
Deine Beispiele hinken auch. Das Deliktrecht schützt das Vermögen als solches nicht (außer in § 826 BGB), so dass es einer Sonderbeziehung, also eines Schuldverhältnisses, bedarf, damit man über solche Ansprüche überhaupt nachdenken kann.