MA erfüllt neue Gesetzesauflage nicht , Kündigung

Hallo

In meinem Bekanntenkreis hat sich folgendes zugetragen.

Eine kleine Gartenbau-Firma beschäftigt 1 Vollzeitmitarbeiter und 2 Aushilfen auf 400,- Euro Basis .
eine Aushilfe macht das für diese Firma schon seit fast 10 Jahre .
dieser Mitarbeiter ist ende 40 und geht mit der Kettensäge seit seinem 16 Lebensjahr sicher und unfallfrei um.
er besitzt auch die entsprechende Schutzkleidung usw .
jetzt gibt es seit ungefähr 2 Jahren einen „Führerschein“ Kettensäge , liegendes Holz , den die BG für die Mitarbeiter dieses Betriebes zwingend vorschreibt .
Der Chef schickt alle seine Mitarbeiter zu dieser Unterweisung und ausgerechnet dieser , sein bester Mann , was den Umgang mit der Säge betrifft , fällt durch , weil er Linkshänder ist und somit die Säge Seitenverkehr hällt ( Gashand Links )
Dieser MA macht diese Unterweisung nochmal bei einem anderen Prüfer in einem anderen Bundesland ( Vorteil wenn man grenznah wohnt ) und fällt erneut mit selbiger Begründung durch .
Da die BG dem Firmeninhaber diesen Schein zwingend für seine Mitarbeiter vorschreibt , der Chef selbst mit der Leistung des MA mehr als super zufrieden ist , aber rechtlich nicht haltbar ist , sollte mal etwas passieren , muss er ihn nun schweren Herzens entlassen , was für beide Parteien eine äusserst unzufriedene Lösung ist .
keiner seiner anderen Mitarbeiter , auch der Chef selber nicht , bekommt das so sauber und zuverlässig hin , wie dieser MA , den man jetzt aus diesem Grunde kündigen muss .

Gibt es da eine Lösung von der man im moment nichts erahnt ?

im voraus Danke

Toni

hallo,

wie wärs denn mit einer elektrischen kettensäge - notfalls zu betreiben über einen mobilen generator.

die sind symmetrisch gebaut - das gas somit in der mitte - und der sicherungsbügel/bremsbügel ist nach meiner kenntnis sowieso immer für links- und rechtshänder gleichermaßen geeignet.

ansonsten habe ich keine zweifel, dass man mit ein wenig aufwand das gas bei der motorkettensäge auf die andere seite montieren könnte, …wenn man denn wollte. vielleicht hat der hersteller sogar schon eine lösung dafür!

lg dev

Hallo

Was hat sich denn in den letzten zwei Monaten so diesbezüglich getan?
/t/kettensaegen-fuehrerschein/5654538

Gruß,
LeoLo

Hi

Wie geschrieben , der MA hat den Kurs in einem anderen Bundesland besucht , und hatte sich auch für den Schein von einem Händler eine Säge besorgt und ausgeliehen , die zertifiziert für Linkshänder ist.
Er hatte somit eine Säge dabei , die für Linkshänder gedacht ist.
Man verweigert weiterhin , weil ein Prüfungstext vorschreibt wie die Säge zu halten ist .

Eine Elektrosäge bei der Prüfung ist Unsinn , und jedesmal am Waldrand einen Generatur hinstellen , oder auf Grundstücken im Wohngebiet einen Generator aufstellen , damit dieser MA Sägen darf , ist ja wohl auch kein Sinnvoller Vorschlag .

Wie gesagt , es scheitert an der Vorschrift : Die SÄGE ist SO und NICHT ANDERST zu führen .

gruss

Toni

Hallo

Wie gesagt, ich rate dazu, die Klagemöglichkeiten zu prüfen.

Bei der Geschichte mußte ich übrigens bereits beim ersten Post an diese Sache denken: http://blog.staatsrecht.info/?p=107 (aber damals vor der 9. Kammer des Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein gescheitert). Im Gegensatz zum Anliegen des Azubi ist es aber aus meiner Sicht unmöglich, einfach auf „Rechtshänder“ umzuschulen.

Gruß,
LeoLo