Kommt drauf an…
Hi!
Wenn man im Sommer sein Studium erfolgreich beendet hat, der Studentenstatus erloschen ist und nun intensiv nach Arbeit gesucht wird, welchen Vorteil hat die Meldung der „Arbeitslosigkeit“?
Von der Arbeitsagentur bekäme man also lediglich diesen Nachweis für die Rentenzeiten und viele Auflagen, Termine, Formulare etc.
Die betreffende Person könnte theoretisch innerhalb von wenigen Tagen einen Arbeitsvertrag haben, es könnte sich aber auch noch mehrere Monate hinziehen…Was wäre jetzt ratsam zu tun?
Nur für die Rentengeschichte (wer weiß, wie das in 40 Jahren damit aussieht) wäre die Meldung beim Arbeitsamt ja relativ aufwändig. Man bekäme sofort Termine aufgedrückt, die man eigentlich gar nicht braucht (Bewerbungsratgeber etc.) Muss man sonst noch etwas bedenken?
Hier werden Dir hoffentlich zwei frühere Postings von mir weiterhelfen:
– http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
– ab 4. : http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Für den Lebensunterhalt kann man durch die ehemaligen
Studentenjobs und Unterstützung des Partners selbst aufkommen,
eine Weiterleitung ans Sozialamt erfolgt dann ja nicht, oder?
Demnach werden auch keine Krankenkassenbeiträge übernommen,
oder? Um dennoch Unterstützung zu erhalten dürfte man demnach
keinerlei Job haben und auch kein bestehendes „Guthaben“
(Erspartes etc.) Dies wird doch alles aufwändig
geprüft…(Auch die Finanzen des Partners???)
Gibt es Möglichkeiten, die man auf jeden Fall in Erwägung ziehen sollte, oder doch noch Möglichkeit auf Unterstützung?
Achtung! Du darfst nicht Alg I und Alg II durcheinanderschmeißen!
Wenn man sich dafür entscheidet, sich wegen der Rente arbeitslos zu melden – das sog. „arbeitslos ohne Leistungen“, dann macht man das bei der Arbeitsagentur (AA) (wo auch das Alg I „herkommt“).
Bzgl. möglicher Förderungen (natürlich abgesehen vom Alg, denn die Anspruchsvoraussetzungen liegen nach den gemachten Angaben nicht vor) siehe mein erster Link oben.
Eine Weiterleitung von bei der AA gemachten Angaben werden in der Regel nicht ans Sozialamt bzw. die Arge weitergeleitet – es sei denn, die fordern das im Rahmen der Amtshilfe an. Aber das scheidet bei der „Arbeitslosmeldung ohne Leistungen“ aus, weil man ja in diesem Fall kein Alg beantragt. Also keine Sorge!
Was Krankenkassenbeiträge angeht hast Du Recht, wenn Du vermutest, dass keine abgeführt würden. Begründung: Ohne Alg-Anspruch existiert auch kein Anspruch auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Wenn man aber gerne finanzielle Unterstützung hätte bzw. darauf angewiesen ist, dann käme hier Alg II in Frage, was in der Regel bei der Arge, welche für den Wohnsitz zuständig ist, beantragt wird.
Im Gegensatz zu Deinen Vermutungen ist es aber nicht ohne Weiteres so, dass man nur dann Alg II bekommt, wenn man keinen Job und kein Guthaben/Erspartes hat!
Für „Vermögen“ (auch für das des Ehegatten; ich glaube auch für alle anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (sofern vorhanden)) gibt es gewisse Freibeträge, die ich aber gerade nicht aus dem Ärmel schütteln kann (s. FAQs oder http://www.arbeitsagentur.de). Auch das Einkommen des Partners wird angerechnet, sofern man mit diesem in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt oder mit ihm gar verheiratet ist. Als Nachweise sind ggf. Kontoauszüge, Gehaltszettel, Versicherungspolicen, etc., vorzulegen.
Auch Geringverdiener können zur Aufstockung auf das Existenzminimum Alg II beziehen, sofern z. B. nicht anderweitig Vermögen oder Einkünfte in der Bedarfsgemeinschaft vorhanden sind.
Sollte Dich das Thema Alg II näher interessieren, können Dir die entsprechenden Experten hier im Brett sicher Auskunft dazu geben!
Gruß
Liza