Mächtige Nachzahlung

Hallo allerseits,

ich bitte dringend um einen Rat.

Ich wohnte in einer Wohngemeinschaft (WG). Die WG hatte 5 Wohnzimmer. Wir haben lange zur dritt gewohnt, so dass 2 Zimmer fast das ganze Jahr lang leer standen (eins davon definitiv das ganze Jahr lang).

Heute habe ich ein Schreiben von meinem ehemaligen Vermieter bekommen, woraus ich erfahre, dass mir anteilig die Kosten für den Leerstand dieser 2 Zimmer angerechnet wurden.

Auf meine Frage warum ich diese Kosten tragen muss, ich kann ja nichts dafür, dass diese 2 Zimmer nicht gemietet wurden und leer standen, sagt mir der Ex-Vermieter folgendes:

„Laut den von Ihnen unterschriebenen Mietvertrag haben Sie auch anteilig die Kosten des Leerstandes zu tragen.“

und verweist mich auf ein Paragraph im Mietvertrag, den ich unterzeichnet hatte:

Mietvertrag § 10 Zusätzliche Vereinbarung: Dem Mieter ist bekannt, dass die verbrauchsabhängigen Kosten für Strom, Wasser und Heizung in der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf die jeweils belegte Fläche der Wohnung umgelegt wird.

Aus meiner Sicht geht es jedoch aus diesem Satz nicht eindeutig hervor, dass ich die Kosten für den Leerstand anteilig tragen muss.

Liege ich richtig? Oder hat der Vermieter Recht?

Hallo!
Wenn Sie einen Rechtsanwalt bitten, dieses Satzteil: „auf die jeweils belegte Fläche der Wohnung“ exakt zu definieren, werden Sie sicherlich auch damit die ANtwort auf Ihre Frage finden.
Gruß
MK

Hallo !

Danke für Ihre Antwort. Ich wollte ohne Rechtsanwalt auskommen, wenn es geht und überlege gerade, ob ich den Gefecht ohne Anwalt aushalten werde und das Problem lösen könnte, wenn ich genug Argumente anbringen würde.

Freundliche Grüße

MoinMoin!
Der „Trick“ in der Juristerei ist immer nur die exakte Defination des Problems.
Ich, als Laie und Vermieter, würde es so interpretieren, daß mit „die jeweils belegte Fläche der Wohnung“ gemeint ist, „der jeweils echt bewohnte Raum“. Folglich wäre Leerstand nicht zu zahlen.
Aber bei mir ist es so, daß ich niemals eine 5-Zi-WG-Wohnung an nur 2 Leute vermieten würde, ohne nicht von vornherein klarzustellen, daß alle umlagefähigen QM-Kosten nach Abrechnung auch umgelegt werden, egal, wieviele Zimmer die Leute der WG in echt nutzen. Denn Kosten, wie z.B. Schornsteinfeger, Grundsteuer, Versicherung etc. werden über QM Wohnraum umgelegt. Warum soll der VM das zahlen, wo er nichts (also auch keine Mieteinnahme) davon hat?
Deshalb ist es m.E. wichtig, die gleichen „Waffen“ wie ein VM zu haben. Wenn Sie das also ohne RA machen wollen, lassen Sie sich vielleicht durch den Mieterverein beraten. Ohne fachlichen, juristischen Rat gehts in dem Fall m.E. sicherlich nicht.

Und: beachten Sie Fristen!
Gruß
MK

Hallo !

Danke für Ihre Antwort. Ich wollte ohne Rechtsanwalt
auskommen, wenn es geht und überlege gerade, ob ich den :Gefecht ohne Anwalt aushalten werde und das Problem lösen :könnte, wenn ich genug Argumente anbringen würde.

Freundliche Grüße

Ja, Sie haben wahrscheinlich Recht. Ich werde nicht drum herumkommen können und mir doch eine fachliche Unterstützung einholen müssen…
Danke.

Freundliche Grüße

Hallo Lolla,
das ist eine heikle Angelegenheit, die ich nicht einfach beantworten kann.
Wenn der Vermieter für die Belegung (Vermietung) der Wohngemeinschaftswohnung zuständig ist, dann hat er die anteiligen Kosten für den Leerstand zu tragen. Das ist bei vermietetem Wohnraum unstrittig.
Wenn gemäß Vertrag einer oder mehrere Mieter der WG für die Vermietung der Räume zuständig ist/sind, dann sind nach meiner (!!) Meinung die Vertragspartner für die Kosten zuständig. Dann hätte der Vermieter das Risiko der Nichtvermietung per Vertrag auf die Vertragspartner abgewälzt. Ob das aber rechtlich verbindlich ist, kann ich nicht beurteilen. Da ist eine rechtliche Beratung erforderlich (Fachanwalt, Mieterverein oder Verbraucher- zentrale).
Leider kann ich nicht genauer antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo Herr Schütt,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Im Vertrag steht’s nichts darüber, dass ein Mieter für die Belegung der Räume zuständig ist. Der von mir aufgeführte Satz ist der einzige Hinweis darauf, wie die Kosten umgelegt werden. Bloß mir sagt dieser Satz nicht aus, dass ich für den Leerstand aufkommen muss, zugleich denke ich mir, dass ich vielleicht die juristische Sprache in diesem Fall falsch interpretiere. Daher wollte wissen wie dieser Satz korrekt zu lesen ist.
Trotzdem Danke schön Ihnen.

Freundliche Grüße

Hallo Lolla,

nach meiner Auffassung ist der genannte Passus im Mietvertrag unwirksam !!! Ich zitiere das „Mieterlexikon“ des Deutschen Mieterbundes von 2007, da heißt es auf S. 66:
„Stehen Wohnungen im Haus leer, muss der Vermieter die darauf entfallenden Kosten selbst tragen. Das gilt auch für Betriebskosten, die von eiem Verbrauch abhängen …
Der Vermieter muss die auf die unvermietete Wohnungen entfallenden Kosten für Wasser, Abwasser, Müll und Allgemeinstrom übernehmen (Bundesgerichtshof in der Zeitschift ´Wohnungswirtschaft und Mietrecht 2006, 438´.

Eine Klausel im Mietvertrag, wonach die Betriebskosten nur nach dem Verhältnis der vermieteten oder bewohnten Flächen verteilt werden, ist unwirksam (Oberlandesgericht Hamburg WuM 2001, 343; Amtsgericht Görlitz WuM 97, 648) …“.

Meines Erachtens gelten die Entscheidungen analog für Wohngemeinschaften.

Mein Vorschlag:
Widersprechen Sie dem Vermieter schriftlich (!!) mit Hinweis auf das Mieterlexikon und die zitierten Urteile und verlangen Sie eine neue Abrechnung.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

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Hallo Lolla,

Sie haben Recht.
Hier steht es!
Mietvertrag § 10 Zusätzliche Vereinbarung: Dem Mieter ist bekannt, dass die verbrauchsabhängigen Kosten für Strom, Wasser und Heizung in der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf die jeweils belegte Fläche (das ist die an die Untermietervermietete Fläche und sonst nichts) der Wohnung umgelegt wird.
D.h. ist nichts vermietet oder genutzt, so geht das auf die Kappe des Hauptmieters. Der ist alleinig für die Verwaltung seiner Wohnung verantwortlich. Er lässt sich da auch nicht reinreden.
BG
hardy

Hallo allerseits,

ich bitte dringend um einen Rat.

Ich wohnte in einer Wohngemeinschaft (WG). Die WG hatte 5
Wohnzimmer. Wir haben lange zur dritt gewohnt, so dass 2
Zimmer fast das ganze Jahr lang leer standen (eins davon
definitiv das ganze Jahr lang).

Heute habe ich ein Schreiben von meinem ehemaligen Vermieter
bekommen, woraus ich erfahre, dass mir anteilig die Kosten für
den Leerstand dieser 2 Zimmer angerechnet wurden.

Auf meine Frage warum ich diese Kosten tragen muss, ich kann
ja nichts dafür, dass diese 2 Zimmer nicht gemietet wurden und
leer standen, sagt mir der Ex-Vermieter folgendes:

„Laut den von Ihnen unterschriebenen Mietvertrag haben Sie
auch anteilig die Kosten des Leerstandes zu tragen.“

und verweist mich auf ein Paragraph im Mietvertrag, den ich
unterzeichnet hatte:

Mietvertrag § 10 Zusätzliche Vereinbarung: Dem Mieter ist
bekannt, dass die verbrauchsabhängigen Kosten für Strom,
Wasser und Heizung in der jährlichen Betriebskostenabrechnung
auf die jeweils belegte Fläche der Wohnung umgelegt wird.

Dort steht eindeutig…Belegte Fläche…und nicht leere Fläche…der Vermieter hat unrecht…dumm gelaufen für ihn…

Aus meiner Sicht geht es jedoch aus diesem Satz nicht
eindeutig hervor, dass ich die Kosten für den Leerstand
anteilig tragen muss.

Liege ich richtig? Oder hat der Vermieter Recht?

lg

lisa

Ohne genaue Kenntnis des Mietvertrages, hinsichtlich der darin als Mieter gesamtschuldnerisch haftenden Mieter, kann man Ihre Frage nicht schlüssig beantworten.
Stehen Sie allein in diesem Vertrag und Ihnen ist die Untervermietung gestattet, dann haften Sie alleine aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Vermieter. Stehen mehrere Mieter im Vertrag, so haftet jeder einzelne im vollen Umfang gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter kann sich im Sprungregress einen Mieter heraussuchen, der ihm für die Begleichung der Kosten am geeignetesten erscheint. Dieser Mieter wiederum hat das Recht, die auf die anderen Mitmieter entfallenden Kostenanteil bei jedem einzelnen anteilig bezogen auf die übrigen Nichtzahler zurückzufordern.

Eine recht unerquickliche Situation für den Mieter; aber durchaus rechtens!

Hallo Herr Schütt,

besten Dank ! So mache ich es.
Mir hat noch ein Experte aus diesem Plattform darauf hingewiesen, dass im Vertrag eindeutig „belegte Fläche und nicht leere Fläche“ steht und daher hat der Vermieter unrecht.

Ich setze einen Widerspruch auf. Mal schauen was daraus kommt :smile:
Freundliche Grüße

Hallo hardy,

besten Dank für Ihre Hilfe ! Ich setze einen Widerspruch mit dieser Begründung auf :smile:
Schöne Feiertage!

Freundliche Grüße

Hallo Lisa,

besten Dank für Ihre Hilfe ! Ich setze einen Widerspruch mit dieser Begründung auf :smile:
Schöne Feiertage!

Liebe Grüße

Hallo, guten Tag
Sie haben es schwarz auf weiss.Sie haben die 2 Zimmer nicht belegt,also kann der Vermieter diese qm der 2 Zimmer nicht in die Abrechnung einbeziehen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo fristguardian,

vielen Dank für Schilderung Ihrer Sicht der Dinge.
Im Vertrag steht es, dass mir in der Wohnung ein Zimmer Nummer 4 vermietet wird, bestehend aus einem Bad/Dusche/mit WC, einer Diele/Flur, einem WC/Trockenabort, einer Küche/Kochnische, einem Kelleranteil/Terrasse. Andere Mieter sind nicht aufgeführt. Lediglich, dass die vereinbarte Wohnfläche für den Wohnraum 19,96 m2, die für die Gemeinschaftsfläche 12,72 m2 und die Gesamtfläche 32,68 m2 ist. Und dann kommt der in meinem Anfangsposting aufgeführte Satz. Daher denke ich schon, dass der Vermieter mit der Kostenabwälzung schön übertreibt.

Ich werde ihm widersprechen.

Freundliche Grüße

Hallo gabler,

Sie haben vollkommen Recht. Ich habe mich schlecht reingelesen.

Fasse gerade einen Widerspruch zusammen.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

In dem Falle schließe ich mich Ihrer Meinung an und empfehle das Begehren des Vermieters unter Bezugnahme auf den Inhalt des Mietvertrages zurückzuweisen!

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Hallo Herr Schütt,

ich habe noch eine Frage an Sie:

Mir wurden ferner die Kosten des Kabelanschlusses anteilig angerechnet.

Nach Durchsicht des Vertrages habe ich eine Passage gefunden, die unter anderem die Betriebskosten aufführt, die von mir zu leisten sind. Da steht nur was zur Antennenanlage, aber nicht was zum Kabelanschlusses:

(a) Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage

hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu den Gebäuden gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Uhrheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen.

(b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage

hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a); ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse.

Mir besagen diese beiden Paragraphen nicht, dass ich den Kabelanschluss zahlen muss. Habe ich mit meiner Meinung recht?

Ansonsten habe ich im Vertrag nichts gefunden was mit dem Kabelanschluss zu tun hätte bzw. wo das Wort vorgekommen wäre.

Freundliche Grüße

Hallo lisa,

ich habe noch eine Frage an Sie:

Mir wurden ferner die Kosten des Kabelanschlusses anteilig angerechnet.

Nach Durchsicht des Vertrages habe ich eine Passage gefunden, die unter anderem die Betriebskosten aufführt, die von mir zu leisten sind. Da steht nur was zur Antennenanlage, aber nicht was zum Kabelanschlusses:

(a) Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage

hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu den Gebäuden gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Uhrheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen.

(b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage

hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a); ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse.

Mir besagen diese beiden Paragraphen nicht, dass ich den Kabelanschluss zahlen muss. Habe ich mit meiner Meinung recht?

Ansonsten habe ich im Vertrag nichts gefunden was mit dem Kabelanschluss zu tun hätte bzw. wo das Wort vorgekommen wäre.

Es wäre sehr lieb, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.

Vielen Dank.

Liebe Grüße