Hallo,
das mit den Rissen ist natürlich ärgerlich.
Grundsätzlich ist es wichtig bei der Haftung, wie Euer Vertrag aussieht.
Habt Ihr nach VOB abgeschlossen haftet Euer Vertragspartner (Bauträger) nur drei Jahre.
Habt Ihr nach BGB abgeschlossen sind es fünf Jahre. Die Frist wird aber durch einen Mängelanzeige nicht angehalten.
Ihr könnt die beiden Begriffe mal googeln.
Auf jeden Fall würde ich die Mängel so schnell wie möglich schriftlich anzeigen und zwar dem gegen über an den Ihr das Geld bezahlt habt. Das kann der Handwerker sein oder, wenn Ihr schlüsselfertig gekauft habt ist es der Bauträger.
Nehmt Euren befreundeten Gutachter mit zum Termin beim Bauträger.
Besser der Termin findet bei Euch statt. Die Mängel fotografieren und dem Mängelschreiben beifügen.
Ein Termin ist gut aber nicht ausreichend. Wichtig ist ein klarer Brief
mit Feststellung / Aufzählung der einzelnen Mängel und Forderung auf Beseitigung mit Termin.
Folgeschäden, Euer Anstrich, würde ich in jedem Fall mit fordern. Das ist allerdings, so glaube ich, nicht juristisch durchsetzbar. Aber auf jeden Fall fordern.
Sicher kann Euch Euer befreundeten Gutachter hier genaue Auskünfte geben.
Gutes Gelingen
HHK
Ganze schon angesehen, meinte das es zumindest kein statisches
Problem gibt, die Risse aber so schnell wie möglich - wohl mit
größerem Aufwand - beseitigt werden müssen. Nun haben wir
einen Termin mit unserem Bauunternehmen und für usn stellt
sich die Frage: Wer müßte, wenn der Bauträger die Risse
beseitigt, die Folgekosten - also das Verputzen und vor allem
die Malerarbeiten übernehmen? Wir haben die Wände nur
gestrichen nicht tapeziert, aber z.T. mit kräftigen Farben
gestrichen. Diese müssen dann nach Ausbesserung der Risse ja
komplett neu gestrichen werden …
vielen Dank!