Mängelbeseitigung Risse - Wer trägt Folgekosten?

Wir haben in unserem vor 4 Jahren gebauten Haus sehr viele Risse, bes. an den Übergängen vom Rigips zum Mauerwerk (z.T. sind Rigips-Platten sogar komplett gerissen) die auch mehrere cm in den Putz hinein gehen. Auch große Querrisse und senkrechte Risse. Ein befreundeter Gutachter hat sich das Ganze schon angesehen, meinte das es zumindest kein statisches Problem gibt, die Risse aber so schnell wie möglich - wohl mit größerem Aufwand - beseitigt werden müssen. Nun haben wir einen Termin mit unserem Bauunternehmen und für usn stellt sich die Frage: Wer müßte, wenn der Bauträger die Risse beseitigt, die Folgekosten - also das Verputzen und vor allem die Malerarbeiten übernehmen? Wir haben die Wände nur gestrichen nicht tapeziert, aber z.T. mit kräftigen Farben gestrichen. Diese müssen dann nach Ausbesserung der Risse ja komplett neu gestrichen werden …

vielen Dank!

Hallo Andrea,
wenn die Risse überwiegend an den Übergängen Rigips/Mauerwerk zu finden sind, ist davon auszugehen, dass dort keine „Dehnungsfuge“ gesetzt wurde. Normalerweise werden diese beiden Materialien voneinandern durch einen sog. Kellenschnitt (beim Verputzen) getrennt. Diese Fuge wird dann später mit Acryl ausgefugt und kann überstrichen werden. Durch diese Fuge werden genau diese Risse eigentlich vermieden.

Wenn der Mangel dem Bauunternehmen zuzurechnen ist, hat das Unternehmen auch für alle Folgekosten einzustehen, also Maler, usw.

mfg
Bauherrennothilfe

Hallo,
das mit den Rissen ist natürlich ärgerlich.
Grundsätzlich ist es wichtig bei der Haftung, wie Euer Vertrag aussieht.
Habt Ihr nach VOB abgeschlossen haftet Euer Vertragspartner (Bauträger) nur drei Jahre.
Habt Ihr nach BGB abgeschlossen sind es fünf Jahre. Die Frist wird aber durch einen Mängelanzeige nicht angehalten.
Ihr könnt die beiden Begriffe mal googeln.
Auf jeden Fall würde ich die Mängel so schnell wie möglich schriftlich anzeigen und zwar dem gegen über an den Ihr das Geld bezahlt habt. Das kann der Handwerker sein oder, wenn Ihr schlüsselfertig gekauft habt ist es der Bauträger.
Nehmt Euren befreundeten Gutachter mit zum Termin beim Bauträger.
Besser der Termin findet bei Euch statt. Die Mängel fotografieren und dem Mängelschreiben beifügen.
Ein Termin ist gut aber nicht ausreichend. Wichtig ist ein klarer Brief
mit Feststellung / Aufzählung der einzelnen Mängel und Forderung auf Beseitigung mit Termin.
Folgeschäden, Euer Anstrich, würde ich in jedem Fall mit fordern. Das ist allerdings, so glaube ich, nicht juristisch durchsetzbar. Aber auf jeden Fall fordern.
Sicher kann Euch Euer befreundeten Gutachter hier genaue Auskünfte geben.

Gutes Gelingen
HHK

Ganze schon angesehen, meinte das es zumindest kein statisches
Problem gibt, die Risse aber so schnell wie möglich - wohl mit
größerem Aufwand - beseitigt werden müssen. Nun haben wir
einen Termin mit unserem Bauunternehmen und für usn stellt
sich die Frage: Wer müßte, wenn der Bauträger die Risse
beseitigt, die Folgekosten - also das Verputzen und vor allem
die Malerarbeiten übernehmen? Wir haben die Wände nur
gestrichen nicht tapeziert, aber z.T. mit kräftigen Farben
gestrichen. Diese müssen dann nach Ausbesserung der Risse ja
komplett neu gestrichen werden …

vielen Dank!

Zur Klärung deines Anliegens brauchst du jemand der sich mit rechtlichen Dingen wie Konsumentenschutz Auskennt. Ich würde einen Anwalt (der Rechtsschutzversicherung) fragen.

Hallo Andrea,
im Prinzip muss der Verursacher (also der Bauträger) sowohl die Kosten der Mängelbeseitigung als auch die Folgekosten (Malerarbeiten) übernehmen. Soweit zur Theorie.
Ich fürchte (aus praktischer Ergahrung heraus), dass Sie mit dem Ergebnis (vor allem der Malerarbeiten) nicht unbedingt zufrieden wären. Daher würde ich an Ihrer Stelle diese Arbeiten wieder in Eigenarbeit übernehmen, dann sieht das Ergebnis danach auch so aus, wie Sie es wünschen.
Wichtiger ist aber, dass nach der Ursache der Risse gesucht wird. Sind es „nur“ normale Setzrisse, die man in einem Neubau schon mal hat oder steckt da was anderes dahinter? Das sollten Sie für die Zukunft schon klären.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Sorry, da kann ich dir leider nichts dazu sagen. Das weiß ich nicht.

Gruß ich_vogel

Hallo. Entscheidend ist, was Sie mit dem Bauunternehmen für einen Vertrag abgeschlossen haben. VOB- oder BGB-Vertrag, bzw. welche Gewährleistungfrist vereinbart ist. Ich gehe von 5 Jahren aus. Wenn der Gutachter die Risse als außerhalb der zulässigen Toleranzen befindet, sind auch die Folgemaßnahmen der Indstandsetzungsarbeiten vom Bauunternehmen zu übernehmen. Entscheidend ist die ursächliche Vertragsgestaltung. Gegegenenfalls sollten Sie sich diesbezüglich Rat von einem Juristen einholen. Viel Erfolg A. FRank

Hallo Andrea,

die Ausbesserung ist ein wirklich aufwendiges Unterfangen. Die Kosten für die Aufwendungen trägt immer im vollen Umfang der Verantwortliche oder der gesetzliche Hafter (Bauträger, Baufirma), der den Pfusch hergestellt hat.
Ich hoffe ich konnte helfen.
MfG

Hallo,

haben Sie eine Garantie vom Unternehmen das damals das Haus gebaut hat? Wenn diese Garantie Risse abdeckt, könnte sich Ihre Frage damit schon lösen…
Ansonsten wird es vermutlich schwer… aber genau weiss ich es auch nicht…

mfg

ja ich denke doch der Bauunternehmer.

mfg