Guten Morgen,
im Zusammenhang mit einer Auktion möchte Frau A einen Mahnbescheid verschicken. Muss sie nicht zuvor mahnen? Als Privatperson kann Frau A keine Rechnung verschicken. Stand der Dinge ist, dass der Verkäufer der Auktion Geld und Ware hat. Die Ware wurde ihm auf sein Versprechen hin, das Geld zurückzuzahlen, zurück geschickt. Wie geht Frau A da richtig vor?
Frau A sollte fairerweise in einem Schreiben an den Verkäufer die Rückzahlung fordern und ein Zahlungsziel setzen. Sollte dieses verstreichen, verschickt Frau A keinen Mahnbescheid sondern erwirkt denselben bei Gericht. Kostet allerdings Geld.
Wieso kann eine Privatperson keine Rechnung schicken ?
Aber sie kann eine Geldzahlung mit Zahlungsfrist fordern,wenn so eine Forderung rechtlich einwandfrei/unstrittig besteht.
Ist Zahlungsverzug da,kann man auch mahnen(Mahnbescheid) oder gleich bei Gericht die Zahlung einklagen.
Denn Mahnbescheid ist nur erfolgreich,wenn der Schuldner auch zahlen will. Erhebt er Einspruch,dann ist man genauso schlau wie vorher und hat nichts gewonnen aber Zeit verloren.
Dann wäre die Klage besser gewesen.
Schuldner will vermutlich nicht zahlen, sonst hätte er es wahrscheinlich nach Eingang der Ware schon gemacht. Klagen ist schwierig, weil Schuldner im Ausland (Spanien) sitzt, aber eine deutsche Kontaktadresse hat. Frau A lotet derzeit ihre Möglichkeiten aus und hält im Moment auf Anraten ihres Anwalts die Füße still, um abzuwarten, wie Schuldner weiter vorgeht. Es gibt Klageandrohungen und Verleumdungen.
Man hat schon Anwalt,aber dessen Rat traut man nicht ?
Wahrscheinlich sollte man die Sache einfach vergessen.
Kommt zwar auf die Höhe der Geldforderung an,aber wenn es
bereits so läuft,ist doch Zahlungsausfall programmiert.
wenn der Schuldner in Spanien sitzt, nutzt die „Kontaktadresse Deutschland“ eigentlich nichts, denn sollte ein Titel erwirkt werden können, könnte der Gerichtsvollzieher nur bei der „Kontaktadresse“ vollstrecken und da ginge die Zwangsvollstreckung dann ins Leere.
Wenn nichts zu holen ist, will auch der Rechtsanwalt sein Geld, aber dann vom eigenen Klienten, sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht und da wäre abzuwägen, ob man „gutes Geld dem schlechen Geld“ hinter wirft.
Das weitere Vorgehen hängt natürlich auch mit der Höhe der Forderung ab.
Man hat schon Anwalt,aber dessen Rat traut man nicht ?
Und das wäre dann ja wohl vollkommen zu Recht, wenn er nicht einmal in der Lage ist, eine Forderung ordentlich fällig zu stellen und den Schuldner in Verzug zu setzen. Wenn er seiner Mandantin wirklich erzählt, sie dürfe keine Rechnung ausstellen und überhaupt, man soll erstmal abwarten, kämen bei mir aber massive Zweifel auf, ob bei seinen Examina alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Denn Mahnbescheid ist nur erfolgreich,wenn der Schuldner auch
zahlen will. Erhebt er Einspruch,dann ist man genauso schlau
wie vorher und hat nichts gewonnen aber Zeit verloren.
Dann wäre die Klage besser gewesen.
MfG
duck313
Das ist so nun auch nicht ganz richtig. Der Mahnbescheid ist der Einstieg in die Klage. Widerspricht der Schuldner, muss der Gläubiger bei Gericht seinen Anspruch beweisen. Gelingt das, hat er den Titel. Ob der bei einem Schuldner in Spanien erfolgreich vollstreckt werden kann, steht auf einem anderen Blatt.
im Zusammenhang mit einer Auktion möchte Frau A einen
Mahnbescheid verschicken. Muss sie nicht zuvor mahnen?
Nein. Die Zahlung muss fällig sein.
Als
Privatperson kann Frau A keine Rechnung verschicken.
Doch sicher!
Stand der
Dinge ist, dass der Verkäufer der Auktion Geld und Ware hat.
Die Ware wurde ihm auf sein Versprechen hin, das Geld
zurückzuzahlen, zurück geschickt. Wie geht Frau A da richtig
vor?
Anschreiben, angemessene Frist setzen, warten.
Bei Ablauf Mahnbescheid erlassen - aber nur, wenn einem keine Gründe bekannt sind, dass dieser fruchtlos bleiben wird.
Vielleicht mal andere Bewertungen anschauen oder einen Blick auf http://www.insolvenzbekanntmachungen.de werfen.