entschuldigt den wenig aussagekräftigen Titel, eine kurze Beschreibung des Problems folgt:
In wie weit ist es zulässig eine Mahnung zu versenden, ohne vorher irgendeinen Hinweis über den nicht stattgefundenen Zahlungseingang bekommen zu haben?
Der Kunde hat seine Bankverbindung geändert und diese Änderung nicht an den Mail-Provider(gmx) übermittelt, einfach weil er es vergessen hat. 30 Tage später erhält er eine Mahnung mit 10 € Aufschlag nur für die Bearbeitung(bei einem Rechnungswert von 0,67€). Das die Zahlung nicht stattgefunden hat(Abbuchung) war dem kunden bis dahin nicht bekannt/bewusst. Der Provider droht in dieser Mahnung mit rechtl. Konsequenzen und beruft sich bei diesem Verfahren auf eine Gesetztesänderung von Anfang 2005.
Diese Verfahrensweise empfindet der Kunde als eine Frechheit, einen Hinweis zu geben, das der Betrag nicht eingezogen werden konnte ist wohl nicht zu viel verlangt.
In wie weit ist es zulässig eine Mahnung zu versenden, ohne
vorher irgendeinen Hinweis über den nicht stattgefundenen
Zahlungseingang bekommen zu haben?
du meinst „kostenpflichtige Mahnung“.
Dank der Schuldrechtsreform:
BGB § 286 (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__286.html )
Du widersprichst dir. Einerseits verlangst du einen Hinweis des Mailproviders. Andererseits beschwerst du dich, dass du genau diesen Hinweis bekommen hast (oder was ist die Mahnung sonst?)
Dass man die Kosten auf säumige Zahler umlegen kann, halte ich für eine Selbstverständlichkeit.
Der Kunde hat seine Bankverbindung geändert und diese Änderung
nicht an den Mail-Provider(gmx) übermittelt, einfach weil er
es vergessen hat.
schau mal in die AGB des Providers. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wirst Du da einen Abschnitt „Pflichten des Kunden“ finden, in dem steht, daß alle relevanten Datenänderungen übermittelt werden müssen. Wäre ich in der Verlegenheit, Beiträge einziehen zu müssen, würde ich da gleich noch eine Vertragsstrafe draufpacken.
ich denke das man das, wenn man diesen „service“ selten bis gar nicht in anspruch nimmt, durchaus mal übersehen kann mitzuteilen. und da finde ich ist eine mitteilung schon ein brauchbarer hinweis und die 10 euro einfach mehr als übertrieben.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wieso das? Was Du bezahlen sollst, ist eine Aufwandsentschädigung in Form der Mahngebühr. Eine Vertragsstrafe kann durchaus teurer werden. Du scheinst nicht ganz zu verstehen, daß Du wahrscheinlich Vertragspflichten verletzt hast.
Zu DM-Zeiten wurde bis zu einem Betrag von DM 15,- vom Gericht ohne Substantiierung angenommen, der Betrag sei gerechtfertig. Dann muss er wohl darüber hinaus (ca. DM 20,-) immer noch möglich sein. Ich sehe da keine besonderen rechtlichen Probleme.
Du solltest bedenken, das du nicht der einzige bist, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, aus welchen Gründen auch immer.
Es stellt in meinen Augen doch einen gewissen Aufwand dar, wenn man monatlich ein paar Tausend Kunden (geschätzte Zahl) ermahnen, erinnern und was weiss ich noch muss. Andere Unternehmen nehmen laut deren AGB 15 € an Aufwandsentschädigung, wenn eine Lastschrift zurückgebucht wird.
Da bist du mit den 10 € doch noch gut bedient.
Verbuch es als Lehrgeld. Andererseits solltest du noch froh sein, denn wenn sie dich garnicht ermahnt hätten, wäre die 2. Abbuchung auch storniert worden und du wärst deinen Anschluss los.
Seit wann haben wir denn eine ‚kundenfreundliche Gesetzgebung‘ zu haben? Und was ist mit den Rechten eines Anbieters? Du solltst doch nur das bezahlen, was Du auch verursacht hast. Eine Mahngebühr ist keine Strafe, sondern nur die Bezahlung der Kosten eines Aufwandes. Erwartest Du allen Ernstes, daß der Anbieter das gefälligst selbst zu zahlen hat? Und dann auf alle Kunden umlegen muß? Was haben denn bitte die pünktlich zahlenden kunden mit Deinem Problem zu tun?
Ich habe die Antworten erhalten die ich wollte, danke. Richtig finde ich die Vorgehensweise denoch nicht und das gebe ich hier von mir auch wenns keinen interessiert
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es stellt in meinen Augen doch einen gewissen Aufwand dar,
wenn man monatlich ein paar Tausend Kunden (geschätzte Zahl)
ermahnen, erinnern und was weiss ich noch muss. Andere
Unternehmen nehmen laut deren AGB 15 € an
Aufwandsentschädigung, wenn eine Lastschrift zurückgebucht
wird.
Da bist du mit den 10 € doch noch gut bedient.
Verbuch es als Lehrgeld. Andererseits solltest du noch froh
sein, denn wenn sie dich garnicht ermahnt hätten, wäre die 2.
Abbuchung auch storniert worden und du wärst deinen Anschluss
los.
roland
Das automatisierte Vorgehen sehe ich hier nicht als den großen Aufwand an, was für kosten bei einer Rückbuchung anfallen ist mir nicht bekannt, ich denke aber auch nicht das es überhaupt dazu gekommen ist, dieses Konto(nummer) existiert nicht mehr und wird denke ich so schnell keinen neuen Kunden gehören, als das überhaupt eine Buchung stattgefunden hat. Ich sehe hier eher eine Einahmequelle des Betreibers. Meine Anschluss überlege ich gerade zu kündigen. Das nette an der Sache ist auch, das sie vorgeben mir eine Mail geschickt zu haben, da sonst jeder Mist von GMX durch meinen Spamfilter kommt kann ich mir nicht vorstellen, das diese dort hängen geblieben ist. Schwamm drüber, entweder sind hier alle fehlerlos und denen passiert soetwas nicht od. sie drücken das eben ab und kümmern sich nicht drum. Das ist nicht auf dich gemünzt
Eine Mahngebühr ist keine Strafe, sondern nur die Bezahlung der Kosten eines Aufwandes.
selten so gelacht… wusste nicht das ein script für das versenden einer mahnung solche kosten verursacht bzw. eine wohl kaum stattgefundene Rückbuchung.
eine Klage wegen 0,67 € ??? was ich will ist eine nette information darüber was/das etwas schiefgelaufen ist und keine Drohung nach 30 Tagen mit einer saftigen Gebühr!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]